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Mit verbotenen Handschuhen auf der Demonstration
Gesichert war bisher nur, dass K. auch Anhänger der Querdenken-Bewegung war. Mitte 2020 nahm er an einer Demonstration des Bündnisses im baden-württembergischen Bad Mergentheim teil. Dabei trug er eine Rahmentrommel samt Schlegel. Fotos zeigen, dass er dieselbe Trommel bei dem Aufmarsch in Kandel vom 3. März 2018 trug, an der er in einer Gruppe teilnahm. Zudem hatte er sich, wie manche andere Demonstranten, das Gesicht türkisfarben bemalt. Eventuell stehen Bemalung und Trommel mit seiner Religion in Verbindung: Vor Gericht teilte der Angeklagte kürzlich mit, er glaube an eine Mischung aus Buddhismus und vedischer Religion.
Ingo K. reckt auf der Demonstration von Kandel am 3. März 2018 Trommel und Schlegel in die Höhe. © Alex Wißmann
Ob K. im Frühjahr 2018 bloß ein friedlicher Trommler war, ist fraglich. Denn: An der zweiten Demonstration vom 24. März 2018 nahm er vermummt teil. Er trug ein ins Gesicht gezogenes Halstuch samt Kapuze, Sonnenbrille und Mütze. Und dazu: Handschuhe mit Schutzprotektoren, die unter das Waffenrecht fallen. Im Rahmen einer Demonstration sind sie strikt untersagt. Üblicherweise werden sie im Sicherheitsgewerbe eingesetzt. K. war Kampfsporttrainer und arbeitete jahrelang im Security-Dienst. Im Juni 2018 verurteilte das Amtsgericht Kandel ihn wegen der Vermummung und der Handschuhe auf der Demonstration zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro.
Eine Tat, die angeblich "nicht zuzuordnen" ist
Dass sich K. im Vorfeld auf rechtsextremen Demonstrationen bewegt hatte, wirft ein neues Licht auf die behördliche Einschätzung der Tat. Martina Renner, Bundestagsabgeordnete der Linken und Expertin zur rechtsextremen Szene, fragte im Januar dieses Jahres die Bundesregierung, wie viele Tötungsdelikte aus dem Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) im Jahr 2022 gezählt wurden. Die Antwort: neun versuchte Tötungsdelikte. Eines der neun Delikte: Bobstadt. Auf die Nachfrage, ob die Delikte einen linken, rechten oder religiösen Hintergrund haben, schreibt die Bundesregierung, die Tat sei "nicht zuzuordnen".
"Die Erfassung und Zuordnung von Straftaten in der PMK müssen unter Einbeziehung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft überarbeitet werden", erklärte Renner gegenüber ZEIT ONLINE. Der Fall Bobstadt zeige, dass die PMK-Statistik "inzwischen mehr und mehr willkürlich und fehlerhaft den Phänomenbereich zu bestimmen" scheine.
Passend erscheinen die Aktivitäten auf den Demonstrationen zum rechtsextremen Weltbild des Angeklagten. Am fünften Prozesstag in Stuttgart berichtete ein Polizist, der das Kampfsporttraining von K. besucht hatte, über ein Gespräch nach dem Training. Darin habe K. sich empört, "sie" – die Medien und Politik – "sagen nicht alles über die Einwanderungswelle". Deshalb wolle er "mit ein paar Kumpels" nach "Thüringen oder Sachsen" fahren, um nach Bunkern mit Geflüchteten zu suchen. Der Vorsitzende Richter ergänzte, K. soll behauptet haben, die Bundesregierung habe "Millionen arabischer Flüchtlinge" in Bunkern versteckt, um sie "auf einen Schlag" auf die Deutschen "loszulassen". Das ist ein rassistischer Verschwörungsmythos.
Bereits am zweiten Prozesstag hatte K. behauptet, die Bunker-Geschichte sei Sarkasmus gewesen: "Mein sächsischer Humor wird nicht immer verstanden." K. stammt aus dem sächsischen Plauen. Allerdings hatte er wohl noch weitaus mehr Verschwörungserzählungen verbreitet: Aliens würden in Höhlen Nordamerikas leben und die USA regieren. Chemikalien würden in den Flugzeugtreibstoff gemischt und Unfruchtbarkeit verursachen. Juden würden Kinder schlachten und deren Fleisch verkaufen. Der Angeklagte erklärte, er "provoziere" und "verarsche" gerne. Mit Verschwörungserzählungen habe er sich nur "interessehalber" beschäftigt. "Stellung bezogen" zu diesen Mythen habe er nie.
Versucht die Lügenpresse da eine Verbindung zur afd, gar zur Geldfälscherin Baum zu konstruieren?
Dabei hat man doch nur gemeinsame Sicherheitsinteressen ...