Autor Thema: VT- und Schwurbelsender AUF1  (Gelesen 5719 mal)

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Re: VT- und Schwurbelsender AUF1
« Antwort #60 am: 7. November 2023, 10:06:21 »
Und alle so: Ohhhhhhhhh

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: VT- und Schwurbelsender AUF1
« Antwort #61 am: 12. November 2023, 20:33:08 »
Ich sag nicht ich habe es ja gewusst auch wenn ich es gewusst habe und euren Spott ertragen musste:

Spoiler
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Ich persönlich halte sowohl Fleischesser als auch Veganer und alles dazwischen als normal! Mir ist egal was du isst oder trinkst, solange du anderen Personen nicht deine Ernährungsweise aufzwingst! Jeder soll selbst entscheiden, was man isst oder wie man lebt!
Namensänderung wurde vom Personalamt gemäß § 34 Abs. 2 BVerfGG abgelehnt, daher muss ich auf meine hart erarbeiteten Auszeichnungen verzichten und bei null neu beginnen. Dass bin ich meiner Majestät schuldig.

Flecki und Harley sagen: NICHT VEGAN SEIN IST VOLL OK
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: VT- und Schwurbelsender AUF1
« Antwort #62 am: 14. November 2023, 19:44:39 »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: VT- und Schwurbelsender AUF1
« Antwort #63 am: 14. November 2023, 21:58:16 »
 :clap:
Zitat
Onlinesender
Deutsche Regulierer verbieten TV-Programmplatz für Auf1

Ausstrahlung von Inhalten des österreichischen Onlinesenders bei einem kleinen deutschen TV-Sender untersagt
Stuttgart/Berlin/Linz – Deutsche Medienregulierer haben die Ausstrahlung von Inhalten des österreichischen Onlinesenders Auf1 bei einem kleinen deutschen TV-Sender mit seinem Programm "Schwarz Rot Gold TV" untersagt. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) beanstandet konkret, dass der private Sender SRGT in Stuttgart täglich sechs Stunden redaktionelle Inhalte des Linzer Senders Auf1 verbreitet, wie die Medienregulierer am Dienstag mitteilten.

Dass Regulierer, die die Einhaltung von gesetzlichen Regeln zum privaten Rundfunk in Deutschland überwachen, ein solches Verbot aussprechen, kommt eher selten vor. Die Inhalte dürfen nun nicht mehr gezeigt werden. Davon betroffen sind den Angaben zufolge die via Satellit und Livestream im Internet verbreiteten Auf1-Inhalte. Die von SRGT verbreiteten eigenen Inhalte sind davon nicht betroffen, wie es weiter hieß. Der Sender kann sich gegen das Verbot juristisch zur Wehr setzen.
Spoiler
Keine redaktionelle Eigenständigkeit

Die deutschen Medienregulierer berufen sich bei dem Verbot auf Regeln im Staatsvertrag für Medien. Die Wächter gehen davon aus, dass SRGT bei den vergebenen Programmplätzen keine redaktionelle Eigenständigkeit mehr hat.

Auf1 sei angetreten, um die Menschen unabhängig und frei zu informieren und werde das auch weiterhin erfolgreich tun, sagte Chefredakteur Stefan Magnet in einer Stellungnahme auf dpa-Anfrage. "Das System will uns weghaben. Doch eines ist klar: Die Medienrevolution lässt sich nicht aufhalten", sagte er. Auch SRGT wurde von dpa um eine Stellungnahme gebeten.

In dem Programm von Auf1 ist zum Beispiel heftige Kritik gegen die damalige Corona-Politik zu sehen. Eine Talkrunde befasste sich etwa damit, wie man sich verhält, wenn die Polizei vor der Tür steht und eine Hausdurchsuchung ansteht. Die Rede ist in der Berichterstattung auch von "deutschen Systemmedien". Ausgestrahlt wurde darüber hinaus ein Interview mit dem thüringischen AfD-Chef Björn Höcke. Kritische Stimmen kommen in dem Programm auch zum Thema Gendervielfalt zu Wort.
Im Grenzbereich des Erlaubten

Bisher gilt Auf1 in Österreich als Onlinesender und unterliegt deshalb bisher nicht den strengeren journalistischen Anforderungen für terrestrische Sender. Das Innenministerium gab nicht bekannt, wie Auf1 von der Staatsschutzbehörde DNS eingeschätzt wird. Zu einer dpa-Frage bezüglich Auf1 hieß aus Ministeriumskreisen, dass grundsätzlich alle Sender, die sich inhaltlich im Grenzbereich des gesetzlich Erlaubten bewegen, von der DNS beobachtet würden.

Die Rundfunkbehörde KommAustria hatte im April festgestellt, dass Auf1 für seine Ausstrahlung monatelang ohne Lizenz Sendefenster eines lokalen österreichischen TV-Senders genutzt hatte. Das sei ein schwerer Verstoß gegen das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, hieß es in dem Bescheid der Behörde, gegen den der Betreiber von Auf1 Berufung eingelegt hat. (APA, 14.11., 2023)
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https://www.derstandard.at/story/3000000195212/deutsche-regulierer-verbieten-tv-programmplatz-fuer-auf1

 
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Re: VT- und Schwurbelsender AUF1
« Antwort #64 am: 14. November 2023, 22:18:54 »
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Re: VT- und Schwurbelsender AUF1
« Antwort #65 am: 15. November 2023, 07:43:14 »
Zitat
Das System will uns weghaben.

(Stefan Magnet)

"Kann weg", wie Rüdi sagen würde.  ;)
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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