Autor Thema: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"  (Gelesen 3149 mal)

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Offline Helvetia

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Im Kanton Zürich klagen die Statthalter über ein vermehrtes Auftreten von querulierenden Reichsdeppen. In den Medien finden sich aus diesem Anlass heute einige Artikel, zum Beispiel dieser hier auf "Watson":

Reichsbürger-Ideen schwappen vermehrt auf die Schweiz über

Ausnahmsweise habe ich in diesen Artikeln mal nicht die Finger drin gehabt  ;D
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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #1 am: 9. Januar 2023, 19:10:06 »
Ein interessanter Artikel mit über 300 Kommentaren, die auch schon recht aufschlußreich sind. Natürlich werden in einigen Kommentaren Schweizer "Reichs"bürger mit den Coronamaßnahmen entschuldigt.

Lustig und zutreffend finde ich einen Kommentar, der indirekt darauf abzielt, dass es ja niemals ein "Schweizer Reich" gegeben hat:

Zitat
Die Schweiz hat sich auch dreist auf dem Gebiete des neanderthalischen Sippenbundes ausgebreitet, der offiziell niemals aufgekündigt wurde (Keulenschwing)!
 
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Offline Jaegg

Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #2 am: 14. Januar 2023, 11:17:58 »
Jetzt holt die Schweiz auf: In Speicher (AR) hat ein Anhänger des KRD den Appenzellerhof gekauft und hält dort Workshops ab:
Zitat
Wird in Speicher ein Ableger des Fantasiestaats Königreich Deutschland aufgebaut?

Ein Sympathisant der Reichsbürgergruppe Königreich Deutschland hat den Appenzellerhof in Speicher gekauft und hält dort Workshops ab. Der Ausserrhoder Immobilien- und Gastrounternehmer stellte Vertretern der Reichsbürgergruppe im November eine seiner Liegenschaften für ein zweitägiges «Systemausstiegsseminar» zur Verfügung.

Tagblatt und fm1

Spoiler
Reichsbürger scheinen sich in der Ostschweiz wohlzufühlen. Bereits im Dezember schrieb diese Zeitung über einen bekannten Ausserrhoder Gastro- und Immobilienunternehmer, welcher der Reichsbürgergruppe Königreich Deutschland (KRD) eine seiner Liegenschaften für ein zweitägiges «Systemausstiegsseminar» zur Verfügung stellte. Er selbst war auch anwesend und danach völlig aus dem Häuschen vor Begeisterung, wie Chatprotokolle aus dem Kurznachrichtendienst Telegram zeigen.

Nun haben Recherchen ergeben, dass der 47-Jährige im Frühjahr 2022 das Hotel Appenzellerhof in Speicher erworben hat. Dort werden seit kurzem Workshops abgehalten. Der erste davon fand letzte Woche statt und behandelte das Thema «Betriebsgründung im alten und neuen System: Potenzialanalyse und Anforderungen».

Worum genau es in dem Workshop ging, der letzte Woche stattfand, ist unklar. Doch die Aussage des Unternehmers auf Telegram einen Tag nach dem oben erwähnten «Systemausstiegsseminar», dass er vorhabe, «ins Handeln» zu kommen und in der Schweiz «einen neuen Lebensraum» zu gestalten, werfen Fragen auf. Ist mit dem «neuem System» das KRD gemeint?

Das KRD ist ein Fantasiestaat mit eigener Währung, Krankenkasse, Autonummern, Hymne und Flagge. Dessen «Hoheitsgebiet» befindet sich auf einem stillgelegten Krankenhausgelände am Stadtrand von Wittenberg in Sachsen-Anhalt.

Auf eine entsprechende Anfrage antworten direkt die Anwälte des Unternehmers: Die Vorstellung, dass ihr Mandant die Gründung eines Ablegers des KRD in der Schweiz planen solle, sei «absurd». Das Seminar habe «in keinem Zusammenhang mit den Ideologien des KRD» gestanden. Bei den erwähnten «Begrifflichkeiten ‹neues System› und ‹neuer Lebensraum›» handle es sich «um Nachhaltigkeitsziele unseres Mandanten».

    «Als Ingenieur verfolgt er unter anderem das Konzept der Permakultur.»

Ausgebildeter «Klimagist»

Doch ein Blick in die Chatnachrichten des Ausserrhoder Unternehmers der vergangenen Wochen lassen gewisse Zweifel an diesen Aussagen zu. Am «Systemausstiegsseminar» Ende November war offenbar das KRD-Oberhaupt Peter Fitzek höchstpersönlich anwesend. Der Ausserrhoder Unternehmer, der den Raum zur Verfügung stellte, bedankte sich Tag darauf im Telegramm-Chat «insbesondere bei Peter» und fügte an:

    «Ihm zuzuhören, ist einfach fantastisch, und hat mich tief berührt und mein Mindset auf das nächste Level gebracht.»

Eine Woche später reiste der Unternehmer ins KRD, wo er «fantastische vier Ausbildungstage zum Klimagisten» absolvierte. Gemäss der Website des KRD ist Klimagie «ein innovatives Heizsystem, welches sehr effizient heizen, kühlen und Warmwasser aufbereiten kann». Die «revolutionäre Technik» sei exklusiv im KRD erhältlich, spare mindestens 40 Prozent der Betriebskosten ein «und fördert sogar noch Deine Gesundheit!». Gemäss Fitzek handelt es sich bei Klimagie um einen «Staatsbetrieb im KRD».

Am letzten Ausbildungstag habe man den Unternehmer gefragt, «warum wir denn das ganze Projekt nicht im Appenzellerhof umsetzen», wie er auf Telegramm schreibt. Vier Tage später begannen er und eine Gruppe von Freiwilligen mit dem Einbau des Heizsystems im Appenzellerhof, wie Fotos belegen. Die Einladung zum ersten Workshop «zur Betriebsgründung im alten und neuen System» postete der Unternehmer im Telegram-Chat «KRD – Gruppe Schweiz».

Die Parallelen mögen Zufall sein. Auch im «Systemausstiegsseminar» von Wolfhalden war die Rede von Betriebsgründungen in einem «neuen System». So wurde gemäss der Anmelde-Website erklärt, wie man einen steuer- und erklärungsfreien Betrieb im Rahmen des KRD» eröffnen und sich «aus der Abhängigkeit vom alten System» befreien könne.

In der Beschreibung des Seminars war zudem die Rede von einer «destruktiven Machtelite». Deren Ziel sei «die bargeldlose Gesellschaft, totale Kontrolle und Abhängigkeit eines Jeden, die Zerstörung von Freiheit und die Reduzierung der Menschheit.»

Ist das Bargeld erst einmal abgeschafft, werde die Masse dann mit Hilfe künstlicher Intelligenz, 5G, automatisch vom Konto abgebuchten Steuern und mit dem geplanten und in China schon erprobten Sozialpunktesystem gesteuert und versklavt.
Königreich auf Expansionskurs

Der deutsche Verfassungsschutz zählt das KRD zur Reichsbürgerbewegung. Diese ist sehr heterogen, doch im Grundsatz bestreiten deren Anhänger die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland als souveränen Staat und lehnen deren Rechtsordnung ab.

Anhänger des KRD bestreiten, Reichsbürger zu sein, aber in jedem Fall handelt es sich um ein Sammelbecken für Esoteriker, Verschwörungstheoretiker, Rechtsradikale, Coronaleugner und Systemaussteiger aller Art. Und es befindet sich auf Expansionskurs.

Wie der «Spiegel» im Sommer berichtete, hat der selbst ernannte König von Deutschland, Peter Fitzek, mit Spenden seiner Untertanen bereits zwei Schlösser für 1,3 und 2,3 Millionen Euro in Sachsen gekauft und sucht nach weiteren Grundstücken für den Aufbau autarker «Gemeinwohldörfer». Ziel ist die Errichtung einer Art Parallelstaat.

Der sächsische Verfassungsschutz warnt explizit davor, dem KRD Geld zu überweisen. Fitzek ist mehrfach vorbestraft und sass zweieinhalb Jahre im Gefängnis. Unter anderem, weil er zwischen 2009 und 2013 1,3 Millionen Euro Spendengelder veruntreut haben soll.
Kauf von zweitem Hotel gescheitert

Der Ausserrhoder Unternehmer scheint ebenfalls Expansionsambitionen zu hegen. So plante er, auch das Gasthaus Krone in Trogen zu erwerben. Am 24. Dezember schrieb er in einem Chat, er habe «Fredi die Hand gegeben und er arbeitet nun alle Papiere aus, sodass wir das dann wie geplant ab dem 3. 1. 23 übernehmen können».

Gemeint ist der St.Galler Immobilienbesitzer Fredi Brändle. Er sagt jedoch, dass er grosse Skepsis bei dem Geschäft gehabt habe und keineswegs kurz davor gewesen sei, die Krone zu verkaufen. Der Ausserrhoder Unternehmer habe ihm gesagt, dort Kurse und Seminare abhalten und ein Restaurant betreiben zu wollen. Doch habe er kaum über eigene finanzielle Mittel verfügt. Brändle sagt:

    «Er wollte die Krone übernehmen, ohne Geld auf den Tisch zu legen.»

Als Brändle über das Recherchekollektiv Betonmalerinnen von den Verbindungen zum KRD erfuhr, brach er die Verhandlungen umgehend ab.

Im Telegramm-Chat des Appenzellerhofs erwähnt der Unternehmer mit keinem Wort, dass der Deal um die Krone in Trogen geplatzt ist. Stattdessen kündet er an, nun jede Woche Workshops abhalten zu wollen und das Programm bald zu erweitern. Ausserdem freue er sich auf das Neujahrsfest, «an welches um die 80 Gäste kommen werden».
[close]

Da wird angeblich im Appenzellerhof eine der Wunderheizungen eingebaut, mal sehen, welche Erkenntnisse die daraus gewinnen. Dass diese veröffentlicht werden scheint unwahrscheinlich.
 
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Offline d3rfux

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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #3 am: 29. Januar 2023, 08:52:51 »
Ich bin mir immer noch sicher, unsere Medien nehmen die Reichsbürger nicht ernst genug. Es muss erst etwas passieren, bevor unsere Politik und Polizei was machen.
 
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Offline Helvetia

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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #4 am: 29. Januar 2023, 10:13:24 »
Es muss erst etwas passieren, bevor unsere Politik und Polizei was machen.

Könnte ein Spruch vom SVP-Stammtisch sein!

Ich weiss aus sicherer Quelle, dass die Polizei in der Schweiz mittlerweile sehr wohl auf das Thema aufmerksam geworden ist. Nur kann die Polizei natürlich nicht einfach machen, was sie will. Repression muss auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, geeignet und verhältnismässig sein. Für die Aufnahme von (Vor-)Ermittlungen braucht es den Anfangsverdacht einer Straftat, da reicht es nicht, wenn irgendwelche Deppen mit wirren Briefen die Behörden nerven.

Es ist die Justiz, bei der ich tatsächlich bisher zu wenig Bewegung sehe. Gegen Gruppierungen wie den GCCL könnte man evtl. nach Art. 275ter StGB vorgehen ("rechtswidrige Vereinigung"), aber da müsste sich eine Staatsanwaltschaft mal ernsthaft dahinterklemmen und der Polizei entsprechende Aufträge geben.

Und die Medien sind in letzter Zeit zunehmend interessiert, es gibt seit einem Jahr alle paar Wochen mal einen Artikel. Demnächst zum Beispiel im "Beobachter"  ;)
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Offline d3rfux

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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #5 am: 29. Januar 2023, 14:16:50 »
Das ist gut zu wissen. Dann sind unsere Behörden schneller als die deutschen.
Danke für die Info.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #6 am: 7. April 2023, 10:10:27 »
Wohin dieser Ureinwohner gehört, kann wohl @Helvetia am besten einschätzen:


Zitat
«Ureinwohner»-Gerichtsfall
Thurgauer Reichsbürger wehrt sich mit irrer Begründung

Ein «Indigener des Volks der Germaniten» hat seine Rechnungen nicht bezahlt und ging bis vors Bundesgericht, um die Rechtmässigkeit der Pfändung anzufechten. Sein Kampf erwies sich als erfolglos.
Publiziert: 06.04.2023 um 11:45 Uhr

Aktualisiert: 06.04.2023 um 12:21 Uhr

Ein Thurgauer Reichsbürger wehrte sich vor Gericht gegen eine Pfändung des Kantons Thurgau. Die irre Begründung: Die Pfändung verstosse gegen Völkerrecht, da er ein Indigener des angeblichen Volks der «Germaniten» sei.

Seinen Wohnsitz im Kanton Thurgau sieht er als traditionelles, indigenes Stammesgebiet. Deshalb gelte das Schweizer Recht für ihn nicht, so seine Begründung. Als Indigener unterstehe er nicht dem «zivilen Rechtskreis der Schweizerischen Eidgenossenschaft», hatte er argumentiert. Die Pfändung sei nicht rechtens und verstosse gegen das Völkerrecht.
«Toxische Bereicherung samt Drohung»

Wie das «Tagblatt» berichtet, bezog sich der Mann dabei unter anderem auf eine nicht rechtlich bindende Deklaration für indigene Völker der Uno. Der Thurgauer sah die Pfändungsankündigung des Kantons als «toxische Bereicherung samt Drohung mit gewaltsamer Vorführung des indigenen Menschen». Da Völker- über dem Bundesrecht stehe, stelle die Pfändungsankündigung des Kantons einen Strafbestand nach Völkerrecht dar.

Sowohl das Obergericht Thurgau als auch das Bundesgericht wiesen die Beschwerde des «Ureinwohners» ab. Aus der völkerrechtlichen Souveränität der Schweiz folge die staatliche Zuständigkeit zur Rechtsetzung, heisst es in einer Mitteilung des Obergerichts vom Mittwoch. Das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz beruhe auf dem Territorialitätsprinzip. Weil der angeblich indigene «Germanit» unbestritten in der Schweiz lebt, wird er auch hier betrieben.

Im Wesentlichen stelle der Beschwerdeführer bloss sein Gedankengut dar, «das den Reichsbürger- und ähnlichen Staatsverweigerer-Bewegungen» zuzuordnen sei, heisst es weiter. Die Bewegung der Germaniten wurde vor rund 15 Jahren in Baden-Württemberg (D) gegründet. Ihre Argumentation ist gleich wie jene der Reichsbürger: Deutschland sei kein rechtmässiger Staat. Mitglieder geraten daher häufig in Konflikt mit staatlichen Institutionen – auch in der Schweiz. (noo)

https://www.blick.ch/ausland/irrer-ureinwohner-gerichtsfall-thurgauer-reichsbuerger-wehrt-sich-mit-irrer-begruendung-id18467542.html


Der Tagblatt-Artikel:
Spoiler
Justiz

Thurgauer Reichsbürger sieht sich als «Indigener des Volks der Germaniten»: Bundesgericht schmettert Beschwerde gegen Pfändung ab

Ein Thurgauer Reichsbürger wehrt sich vor Gericht gegen eine Pfändung des Kantons Thurgau. Sein Argument: Diese verstosse gegen Völkerrecht, da er ein Indigener des angeblichen Volks der Germaniten sei. «Beschwerde abgewiesen», meint erst das Ober-, dann das Bundesgericht.
05.04.2023, 14.51 Uhr
Mit Sticker gegen den angeblichen Unrechtsstaat: ein Reichsbürger an einer Demonstration.
Bild: www.imago-images.de

Er sei ein Angehöriger des sogenannt indigenen Volks der Germaniten, machte ein Thurgauer vor dem Thurgauer Obergericht und dem Bundesgericht geltend. Der Mann wehrte sich gegen eine Pfändung, die der Kanton Thurgau gegen ihn ausgesprochen hatte. Als Indigener unterstehe er nicht dem «zivilen Rechtskreis der Schweizerischen Eidgenossenschaft», die Pfändung sei nicht rechtens und verstosse gegen das Völkerrecht, so seine Argumentation. Eine Pfändung ist die Folge, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden. Nun haben das Ober- und das Bundesgericht die Beschwerde abgewiesen, wie das Obergericht Thurgau in einem Communiqué mitteilt.

Der Thurgauer sieht die Pfändungsankündigung des Kantons als «toxische Bereicherung samt Drohung mit gewaltsamer Vorführung des indigenen Menschen». Da Völker- über dem Bundesrecht stehe, stelle die Pfändungsankündigung des Kantons einen Strafbestand nach Völkerrecht dar. Der Mann bezieht sich dabei unter anderem auf eine nicht rechtlich bindende Deklaration für indigene Völker der UNO.
Sämtliche Gerichte weisen die Beschwerde ab

Das Obergericht und später auch das Bundesgericht sehen dies freilich anders. Da die Schweiz völkerrechtlich souverän sei, habe sie auch die staatliche Zuständigkeit zur Rechtsanwendung, schreibt das Obergericht. Das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz beruhe auf dem Territorialitätsprinzip. Im Klartext: Da der angebliche Indigene unbestritten in der Schweiz lebt, wird er auch hier betrieben. Zwar könnte es völkerrechtliche Ausnahmen geben, schreibt das Obergericht. In diesem Fall gebe es aber keine völkerrechtliche Rechtsgrundlage dafür.

Der Thurgauer zog den Entscheid schliesslich weiter vors Bundesgericht. Auch dieses bestätigte den Entscheid der Vorinstanz. Im Wesentlichen stelle der Beschwerdeführer bloss sein Gedankengut dar. «Dieses ist den Reichsbürger- und ähnlichen Staatsverweigererbewegungen zuzuordnen», argumentierte das Bundesgericht.

Die Strömung der Germaniten wurde vor rund 15 Jahren in Baden-Württemberg gegründet. Ihre Argumentation ist gleich wie jene der Reichsbürger. Deutschland sei kein rechtmässiger Staat. Reichsbürgerinnen und -bürger lehnen den Rechtsstaat ab und geraten immer wieder mit staatlichen Institutionen in Konflikt. Auch in der Ostschweiz hat die staatskritische Bewegung in den vergangenen Jahren an Zulauf gewonnen. (dar)
[close]
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/kanton-thurgau/justiz-thurgauer-reichsbuerger-sieht-sich-als-indigener-des-volks-der-germaniten-bundesgericht-schmettert-beschwerde-gegen-pfaendung-ab-ld.2439730


Wenn hier falsch, dann bitte verschieben oder löschen.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #7 am: 7. April 2023, 11:32:14 »
Der indigene Germanit hätte dem Gericht nur seine Lehmhütte zeigen brauchen.
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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #8 am: 7. April 2023, 12:02:22 »
Off-Topic:
Zitat
Als Indigener unterstehe er nicht dem «zivilen Rechtskreis der Schweizerischen Eidgenossenschaft», hatte er argumentiert.

Er hätte besser darauf hingewiesen, daß es sich bei der sog. "Eidgenossenschaft" in Wahrheit lediglich um eine Vorgenossenschaft handelt. Dem hätten die Firmengerichte nichts entgegensetzen können.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Helvetia

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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #9 am: 7. April 2023, 22:58:25 »
Die Germaniten sind ja eigentlich eine deutsche Gruppierung.

Die scheinen bei uns in diversen Threads auf; ein sich hauptsächlich mit ihnen befassender Thread ist meiner Erinnerung nach dieser.

Es liegt also der Verdacht nahe, dass es sich bei diesem Pappenheimer nicht wirklich um einen Ureinwohner handelt; zumindest nicht um einen der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
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Offline kairo

Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #10 am: 8. April 2023, 08:53:15 »
Es liegt also der Verdacht nahe, dass es sich bei diesem Pappenheimer nicht wirklich um einen Ureinwohner handelt; zumindest nicht um einen der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Bestimmt wieder so ein Migrant. Einer, der dem in Deutschland herrschenden Elend entfliehen will in das Land, wo es Rösti und Emmentaler gibt.
 
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Offline Jaegg

Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #11 am: 16. April 2023, 17:07:57 »
In Kreuzlingen am Bodensee sollte sich einer der Aufrechten vor Gericht verantworten, er liess aber den Termin platzen:
Zitat
Bussenzettel zerrissen, Anzeige gegen Polizist, Gerichtstermin platzen lassen: Der Kreuzlinger Aufrecht-Parlamentarier und sein Ärger mit der Justiz

Gemeinderat Georg Schulthess fuhr vor eineinhalb Jahren in falscher Richtung in eine Baustelle und kam in eine Polizeikontrolle. Die Bagatelle hatte ein juristisches Nachspiel, das bis heute dauert.
Nun wirds halt teurer: Zu den 1170 Franken kommen nun jedoch noch zusätzliche Verfahrensgebühren in der Höhe von 1070 Franken hinzu, welche dem Einsprecher auferlegt werden.
Quelle Thurgauer Zeitung

Spoiler
Politisch läuft es gut für den ersten Kreuzlinger Gemeinderat der Bewegung Aufrecht Schweiz. Georg Schulthess schaffte vor einem Monat relativ deutlich die Wiederwahl ins Stadtparlament mit der neuen Partei, die sich aus Corona-Massnahmen-Kritikern gebildet hatte.

Überregional zu zweifelhaftem Ruhm gelangte der Lokalpolitiker im November 2021 beim sogenannten Masken-Eklat im Kreuzlinger Gemeinderat. Nach der Aufforderung an seine Person, der Schutzmasken-Pflicht nachzukommen, zog sich Schulthess damals aus Protest eine Guy-Fawkes-Maske über und wurde darob des Saales verwiesen. Kurz darauf schloss ihn die SVP aus der Partei aus, seither politisiert er als Fraktionsloser im Stadtparlament.

Mit dem Staatsapparat und der Justiz ficht Georg Schulthess aber nach wie vor Sträusse aus. Am Donnerstagnachmittag war ein Verhandlungstermin beim Bezirksgericht Kreuzlingen angesetzt.

Gröberer Disput mit der Polizei
Schulthess hatte nämlich vor einem Jahr einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen erhalten wegen Verletzung der Verkehrsregeln und Verstosses gegen das Abfallgesetz. Er sei im Oktober 2021 trotz Verbotsschildes in falscher Richtung in eine Baustelle im Kreuzlinger Ortsteil Kurzrickenbach gefahren. Dort war allerdings gerade eine Polizeikontrolle im Gange.

Mit den Ordnungshütern kam es dann offensichtlich zu einem gröberen Disput. Den ausgestellten Bussenzettel habe Schulthess zerrissen und die Papierfetzen auf den Boden fallen lassen, ist in den Akten zu lesen. Die Kontrolle habe sich schwierig gestaltet, da der Beschuldigte der Ansicht war, er dürfe hier durchfahren. Und er sei nach der Kontrolle verbotenerweise durch die Einbahn weitergefahren, was andere Autofahrer zum Ausweichen gezwungen habe.
Leichte Übertretung wird zum Gerichtsverfahren

Aus den Akten ist ersichtlich, dass Schulthess die Littering-Busse «lächerlich» findet, «wegen drei Gramm Abfall». Er wirft der Staatsanwaltschaft vor, nichts Besseres zu tun zu haben. Und er beschwert sich, dass sieben Wochen lang eine Tafel aufgehängt gewesen sei, dass man bis zur Baustelle fahren dürfe, man diese dann wegnehme und als Erstes die Polizei positioniere.

Die Staatsanwaltschaft wiederum findet, der Beschuldigte habe die Angelegenheit eskalieren lassen. Er hätte den Bussenzettel einfach in Empfang nehmen und wenden können. Stattdessen münde diese leichte Übertretung nun in einem Gerichtsverfahren.

Gegen den Strafbefehl und die damit verbundene Rechnung über 1170 Franken hatte Schulthess nicht nur Einsprache erhoben, er stellte zudem auch gleich noch mehrfach Strafanzeige gegen den Polizeibeamten. Ein Befragungstermin zu dieser Sache auf einem Polizeiposten endete ausserdem jüngst vor Gericht und mit einer Busse, weil er sich weigerte, dort eine Maske zu tragen.
Beschuldigter erscheint nicht vor Gericht

Die drei Kreuzlinger Richterinnen und Richter und der Journalist warteten am Donnerstagnachmittag jedoch vergebens auf Schulthess’ Erscheinen. Er erschien ohne Abmeldung nicht zu der Einspracheverhandlung, welche er ja selber angestrebt hatte. Die Bezirksgerichtspräsidentin informierte nach Ablauf der obligaten Viertelstunde, dass die Einsprache somit gemäss Strafprozessordnung als zurückgezogen gelte und der Strafbefehl in Rechtskraft erwachse.

Zu den 1170 Franken kommen nun jedoch noch zusätzliche Verfahrensgebühren in der Höhe von 1070 Franken hinzu, welche dem Einsprecher auferlegt werden. Die Anzeigen Schulthess' gegen den Polizisten – eine wegen falscher Zeugenaussage – seien mittlerweile rechtskräftig eingestellt.
Georg Schulthess wollte sich auf Anfrage unserer Zeitung nicht zu dem Fall äussern.
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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #12 am: 15. August 2023, 11:33:47 »
Auf Watson ist mal wieder ein Laden mit eigenem Hausrecht erwähnt:
https://www.watson.ch/schweiz/justiz/101564139-bio-laden-sesam-natura-in-wetzikon-droht-im-hausrecht-mit-irren-strafen

Behördenvertreter müssen demzufolge Strafen in Kilogramm Gold bezahlen, wenn die so unverschämt sein sollen, den Laden und seine Angestellten einer Kontrolle zu unterziehen. Der Laden fiel bereits während der Coronakrise unangenehm auf, da die Besitzer die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz vor Ansteckung verweigerten.
 :banghead:

Schön ist auch einer der Kommentare:

Zitat
Wenn die Behörden in dem Laden keine Forderungen durchsetzen dürfen, bedeutet das im Umkehrschluss, dass ich theoretisch aus dem Laden straffrei Sachen klauen kann. Sollte man eigentlich mal machen nur aus Neugier, um zu sehen ob „die Funktionäre“ bei ihr dann immer noch so ungebeten sind. Wer A sagt müsste auch B sagen.

Eine grobe Übersicht über die Kommentare zeigt mir, dass es noch ausreichend vernünftige Leute gibt.
« Letzte Änderung: 15. August 2023, 11:41:38 von Habra »
 
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Offline Anmaron

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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #13 am: 16. August 2023, 00:13:17 »
Hm. Jemand hat hier grade "Schutzgelderpressung, äääääh alternative Sicherheitskonzepte" gesagt.
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Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Antwort #14 am: 13. September 2023, 22:06:20 »
Heute auf den Kanälen des Schweizer Fernsehens (10 vor 10, SRF Impact, Echo der Zeit):

Staatsverweigerer – Sie zahlen keine Steuern und bedrohen Beamte

...featuring Helvetia  :-[ ;D

Mein wunderschöner Walliser Dialekt wurde einfach mit sowas wie Berndeutsch übersprochen  >:(



Und als Audio im "Echo der Zeit".

Leider nicht sehr nordsonnenstaatländerfreundlich, kaum Untertitel...
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 
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