Spoiler
250 Seiten dick ist die Beschwerde. Darin finden sich viele gravierende Vorwürfe gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtes zur Wiederholung der Wahl. 43 Berliner Klägerinnen und Kläger wollen damit verhindern, dass die Abgeordnetenhaus- und Bezirksverordnetenversammlungswahl komplett wiederholt wird.
Sie werfen den Richtern Willkür vor: Fehler habe es bei der Wahl 2021 zwar viele gegeben – aber eben nicht überall. Auch sei die Begründung falsch, die Bezirksverordnetenwahl komplett zu wiederholen, weil sie an die Abgeordnetenhauswahl geknüpft waren. Die Beschwerde kritisiert aber auch Formfehler beim Gericht, zum Beispiel, dass die Amtszeit einiger Richterinnen und Richter zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits abgelaufen war.
Wahlwiederholung sei "über das Ziel hinausgeschossen"
Unter den Klagenden sind etliche Bezirksverordnete, aber auch acht Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Linken, SPD und FDP. Die wenigsten wollen sich öffentlich äußern. Einer der Klagenden ist Berlins früherer Finanzsenator Matthias Kollatz, direkt gewählt in Steglitz. Er kann nicht nachvollziehen, warum komplett neu gewählt werden soll.
"Nehmen Sie mal meinen Wahlkreis. Da wird dann so getan in dem Urteil des Landesverfassungsgerichts, als hätten sich die Fehler über alle Wahllokale verteilt. Das ist aber nicht so", sagt Kollatz. Die falschen Stimmzettel seien in genau drei Wahllokalen ausgegeben worden. Bei drei Wahllokalen von fünfzig sei eine komplette Wahlwiederholung "über das Ziel hinausgeschossen", so der Ex-Finanzsenator.
SPD-Stadtrat: "In Lichtenberg hat die Wahl funktioniert"
Ähnlich sieht es SPD-Stadtrat Kevin Hönicke, in Lichtenberg zuständig für Bürgerdienste und auch für die Wahlen. In seinem Bezirk habe die Wahl schließlich funktioniert: "Wir hatten eine der höchsten Wahlbeteiligungen jemals hier in Lichtenberg und keiner konnte nicht wählen gehen." Er könne deshalb nicht verstehen, warum man "eine funktionierende Wahl in Lichtenberg wiederholen müsse", beschwert sich Hönicke.
Wahlwiederholung sei "über das Ziel hinausgeschossen"
Unter den Klagenden sind etliche Bezirksverordnete, aber auch acht Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Linken, SPD und FDP. Die wenigsten wollen sich öffentlich äußern. Einer der Klagenden ist Berlins früherer Finanzsenator Matthias Kollatz, direkt gewählt in Steglitz. Er kann nicht nachvollziehen, warum komplett neu gewählt werden soll.
"Nehmen Sie mal meinen Wahlkreis. Da wird dann so getan in dem Urteil des Landesverfassungsgerichts, als hätten sich die Fehler über alle Wahllokale verteilt. Das ist aber nicht so", sagt Kollatz. Die falschen Stimmzettel seien in genau drei Wahllokalen ausgegeben worden. Bei drei Wahllokalen von fünfzig sei eine komplette Wahlwiederholung "über das Ziel hinausgeschossen", so der Ex-Finanzsenator.
SPD-Stadtrat: "In Lichtenberg hat die Wahl funktioniert"
Ähnlich sieht es SPD-Stadtrat Kevin Hönicke, in Lichtenberg zuständig für Bürgerdienste und auch für die Wahlen. In seinem Bezirk habe die Wahl schließlich funktioniert: "Wir hatten eine der höchsten Wahlbeteiligungen jemals hier in Lichtenberg und keiner konnte nicht wählen gehen." Er könne deshalb nicht verstehen, warum man "eine funktionierende Wahl in Lichtenberg wiederholen müsse", beschwert sich Hönicke.
Gibt Bundesverfassungsgericht Zurückhaltung auf?
Tatsächlich ist es so, dass das Bundesverfassungsgericht sich seit 1998 nicht mehr mit Wahlprüfungsentscheidungen der Länder befasst. Diese werden in Karlsruhe streng als Sache der Landesverfassungsgerichte betrachtet. Bemerkenswert ist daher, dass das Bundesverfassungsgericht die Berliner Beschwerde nicht von vornherein abgelehnt hat, sondern bis kommenden Dienstag eine Frist für Stellungnahmen gesetzt hat.
Wie also wird das Bundesverfassungsgericht mit der Beschwerde umgehen? Eine Sprecherin des Gerichtes will sich nicht äußern – weder auf die Frage, bis wann die Stellungnahmen bearbeitet werden sollen, noch, ob es eine Tendenz in Karlsruhe gibt, das Verfahren anzunehmen.
Staatsrechtler Pestalozza ist trotz seiner Sympathie für die Klageschrift zurückhaltend in seiner Prognose. "Es ist nicht völlig unmöglich, dass sich das Bundesverfassungsgericht in der Sache mit dem Urteil mit dem Verfassungsgerichtshof beschäftigt, es ist aber auch nicht sehr wahrscheinlich", sagt er.
Holt sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Verfahren aber auf den Tisch, könnte die Wiederholungswahl am 12. Februar tatsächlich kippen.