Ein gewisser FabianPavian schreibt sich im Forum um Kopf und Kragen.
https://www.gutefrage.net/forum/beitrag/11285923#post-11285923
Dieser ThomaszZz vom GF-Team hat Postings ausgegraben, die den alten weissen Mann aus dem Rand des Ruhrgebiets in ernsthafte Schwierigkeiten bringen können.
Lasst uns also alle beten, dasss sich FabianPavian/Maarduck damit so richtig in die Kaka geritten hat.
Warten wir ab, ob die Staatsanwaltschaft den für ein Strafermittlungsverfahren erforderlichen Anfangsverdacht
https://de.wikipedia.org/wiki/Anfangsverdachtbejaht und entsprechend tätig wird.
https://online-strafanzeige.de/Hintergrund ist:
1) @thomaszZz [ Software Engineer bei gutefrage ->
https://www.gutefrage.net/nutzer/thomaszZz ] macht in @FabianPavians Thread ->
https://www.gutefrage.net/forum/beitrag/11284473 öffentlich, dass er (
@FabianPavian)
identisch ist
mit @Maarduck.2) Zudem macht @thomaszZz bei GF im genannten Thread öffentlich, welchen vermeintlichen "Witz" @FabianPavian in seinem früheren @Maarduck-Account ins Netz gestellt hat.
3) Dieser vermeintliche Witz, den @FabianPavian als früherer @Maarduck der Öffentlichkeit zugänglich machte, hatte - wie im Thread dokumentiert - folgenden Wortlaut:
Wird ein Jude im Gartencenter unfreundlich behandelt. Fragt er: "Haben Sie was gegen Juden?" Antwortet der Angestellte: "Gas vielleicht. Fragen Sie noch mal in der Abteil[ung] 'Schädlingsbekämpfung' nach."
Beleg:
Kommentar von @thomaszZz, Software Engineer bei gutefrage, am 27.06.23, 13:33:50 Uhr, mit dort gepostetem Foto des fragwürdigen Maarduck-"Witzes" im Forum-Thread ->
https://www.gutefrage.net/forum/beitrag/11284473 @Maarducks vermeintlicher "Witz", den er ins Netz gestellt & damit öffentlich gemacht hat, könnte gemäß § 130 Abs. 4 StGB strafrechtsrelevant sein:
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
https://dejure.org/gesetze/StGB/130.htmlDie Verjährungsfrist beträgt bei § 130 Abs. 4 StGB fünf Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB), ist also längst noch nicht abgelaufen.
https://dejure.org/gesetze/StGB/78.htmlDer @Maarduck-Account wurde Ende Juli 2020, also vor knapp drei Jahren final gesperrt.
https://www.gutefrage.net/nutzer/MaarduckDen oben zitierten, vermeintlichen "Witz" stellte @Maarduck vor zweieinhalb Jahren ins Netz.
Seinen aktuelle Account @FabianPavian betreibt Ex-@Maarduck seit dem 3. November 2021.
https://www.gutefrage.net/nutzer/FabianPavianWegen möglicher weiterer (früherer, späterer oder zwischengeschalteter) Accounts desselben Nutzers @Maarduck/FabianPavian vergleiche die Nachfrage eines Mitdiskutanten an @thomaszZz vom 27.06.2023, 22:30:19 Uhr an @thomaszZz, Software Engineer bei gutefrage, im verlinkten Thread:
Lieber ThomaszZz, ich bräuchte von WotansAuge, Maarduck, Carolin390, Petra340 und FabianPavian etc die E-Mail-Adressen, um bei der Online-Wache NRW eine Strafanzeige laut StGB §130 stellen zu können.