Autor Thema: Neues aus dem Königreich 01/2023 - Freies Frieren mit feinstofflicher Energie  (Gelesen 17914 mal)

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Offline Anti Reisdepp

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Das dachte ich mir auch, ganz schön zerknittert, der Gute!
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 
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Offline califix

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Gab es da nicht so was ähnliches wie ein Währungsmonopol? Nicht dass etwa bei einem Gesetzesverstoß die schlimmen Euros noch eingezogen werden, weil die Beute einer Straftat eben nicht in das rechtmäßig Eigentum des Täters übergeht.
Also natürlich nur, wenn die BaFin irgendwann mal wach wird.
 
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Offline Gerntroll

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Hat er in weiser Voraussicht auf den zu erwartenden Wertverlust auf Pfennige verzichtet? Oder kostet eine Scheibe Toast bereits 20 Engel?
Manche Leute besitzen soviel Meinung und Ahnung, da kann gar kein Platz mehr für Wissen sein.
 
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Offline Neubuerger

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Wenn ich mir die Bilder so anschaue, wird seine Visage auch immer faltiger.

Er wird halt auch nicht jünger. Und seine Gedankenkraft reicht da anscheinend nicht aus.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Karl Martell

Zitat
Gab es da nicht so was ähnliches wie ein Währungsmonopol?

Ja, wie schon in meinem allerersten Post hier geschrieben und gerne nochmal wiederholt: Lt.Paragraph 14 BBankG darf nur die Bundesbank Banknoten ausgeben.
Gibt jemand anderes Banknoten aus, ist das nach Paragraph 35 BBankG strafbar ("Unbefugte Ausgabe und Verwendung von Geldzeichen"). Die Verfolgung und Anklage von Straftaten obliegt den Staatsanwaltschaften. Ich bilde mir ein, dass die BL...D im Artikel aus Dezember 2022 irgendetwas angedeutet hätte, dass da schon ermittelt werde.


Edit hat sich Teil 4 angeguckt und lässt fragen, wofür eine geldlose Gemeinschaft doch gleich Bargeld braucht...

Bei der Info von Peter, dass "die Professoren" ihn um Rat bitten und ihre Studenten vorbei schicken, ist meine Tante Edit fast vom Stuhl gefallen. Der Ärmsten geht es aber gut. Das hysterische Lachen wird schon wieder.
« Letzte Änderung: 13. Januar 2023, 14:21:00 von Karl Martell »
 
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Offline Neubuerger

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Edit hat sich Teil 4 angeguckt und lässt fragen, wofür eine geldlose Gemeinschaft doch gleich Bargeld braucht...

Damit er den Leuten unauffällig das Geld aus der Tasche ziehen und gegen eine wertlose "Währung" eintauschen kann selbstlos das wertlos werdende Geld gegen seine Silbermünzen umtauschen kann.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Rabenaas

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Ja, wie schon in meinem allerersten Post hier geschrieben und gerne nochmal wiederholt: Lt.Paragraph 14 BBankG darf nur die Bundesbank Banknoten ausgeben.

Dagegen hat das Münzregal der Bund - die Münzen werden vom Finanzminister ausgegeben.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Landgraf

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Lt.Paragraph 14 BBankG darf nur die Bundesbank Banknoten ausgeben.

Juristisch dürfte die Frage eher sein, was eine Banknote und was Spielzeuggeld ist. Tauschhandel (Ware gegen Spielzeuggeld) dürfte in D ja nicht verboten sein. (Versteuern muss man es allerdings gegebenenfalls wertmäßig in Euro.) Und für welchen Preis man Spielzeuggeld verkauft bleibt ja wohl auch jedem selbst überlassen.
Oder irre ich mich da?
2 Dinge sind unendlich: das Universum und die Dummheit der Reichsbürger und Selbstverwalter. Beim Universum bin ich mir aber nicht ganz sicher. (frei nach Einstein)
 
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Offline Karl Martell

Zitat
Dagegen hat das Münzregal der Bund - die Münzen werden vom Finanzminister ausgegeben. 

Fast   ;D

Die Münzetätten prägen im Auftrag des BMF, die Bundesbank bringt sie in Verkehr.

Sorry, konnte nicht wiedersehen. Besserwisserei ist Berufskrankheit. Ich nehme Pillen und besuche eine Selbsthilfegruppe, aber ohne großen Erfolg... :'(
 
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Offline Rabenaas

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Die Münzetätten prägen im Auftrag des BMF, die Bundesbank bringt sie in Verkehr.

In wessen Auftrag?  :naughty:

Besserwisserei ist Berufskrankheit. Ich nehme Pillen und besuche eine Selbsthilfegruppe, aber ohne großen Erfolg...

Versuch es mit Adrenochrom.  ;)

Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Karl Martell

Versuch es mit Adrenochrom.  ;)

Die Reptos geben nix ab. Hab schon gefragt :o
 
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Lt.Paragraph 14 BBankG darf nur die Bundesbank Banknoten ausgeben.
Ich denke, es läuft darauf hinaus: Es sind keine Banknoten im Sinn von Euro oder gesetzlichen Zahlungsmitteln und soll solches auch nicht vortäuschen. Es sind nicht rücktauschbare Wertzettel, die einen geographisch (oder im Sinn des Königreichs politisch) klar begrenzten Gültigkeitsraum haben. Daher ist fraglich, ob hier Geldrecht gilt. Was Steuerbetrug betrifft oder andere Straftaten, die sind unabhängig davon, mit welchen Wertmitteln man die begeht und deswegen deswegen strafbar. Aber das Geld, das kein Geld ist, sondern Wertmarken von Wortmarken, kann ja jedes Kinderfest als Währung ausgeben. Wie Regionalwährungen oder Clubzahlungsmittel.
« Letzte Änderung: 13. Januar 2023, 16:02:16 von Anmaron »
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Daher ist fraglich, ob hier Geldrecht gilt.

Ist es nicht: es gilt Handels- bzw. Seerecht.
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Offline Anmaron

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Nicht im Königreich. Da gilt Peterrecht.
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