Das Ding soll jetzt eine Vereinsgaststätte sein, irgendwie gibt es beim Betreten Bändchen, womit eine Tagesmitgliedschaft im Verein verbunden ist. An der Tür hängt auch ein rechtlicher Hinweis dazu.
Ja, das ist ein alter Hut: die temporäre Zuständigkeit zum Könixreich Deutschland soll die Zuständigkeit der bundesrepublikanischen Besatzungsbehörden ausschließen. Einen ähnlichen Passus gibt es auch auf den Homepages des Pudelreichs.
Dass das alles nix bringt, ist klar und konnte bei der Hacienda Mexicana in Saalfeld und dem Italiener in Köln-Porz schön beobachtet werden.
Peter versteht einfach nicht, dass eine Klausel, die die Öffentlichkeit ausschließt, indem alle Anwesenden zu Vereinsmitgliedern umdeklariert werden, nix bewirkt.
Genausogut könnte ein Videothekar das Betreten der FSK-18-Abteilung für Minderjährige mit einem Schild untersagen und alle Anwesenden zu temporär Volljährigen erklären.
Die ganze Chose ist ein schönes Beispiel für Peters magisches Juraverständnis: man muss einen Passus nur richtig formulieren und aufsagen. Wie eine Zauberformel vertreibt der dann alle bösen Geister. Dran glauben muss man nicht, danach handeln im Übrigen auch nicht, wenn man den Text nur ordentlich formuliert. Wenn irgendwann doch mal ein ungebetener Gast auftaucht, wird das Sprüchlein aufgesagt, und prompt verschwindet der Belzebub wieder. Dass Lippenbekenntnisse nix bringen und Juristen es nicht mögen, wenn man das eine schreibt und das andere macht, überfordert den Meister des sowohl-als-auch seit Jahren und wird er -also Er- auch nie begreifen. Stattdessen ist dann wieder das mimimi groß, dass die anderen Kinder einfach nicht nach seinen Regeln spielen wollen. So eine Gemeinheit aber auch!