Autor Thema: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022  (Gelesen 55069 mal)

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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #690 am: 19. Juli 2023, 11:16:05 »
Off-Topic:
Dann müsste sie aber Romanova heißen und dazwischen noch ein Patronym haben. Also bspw. Maria [Vorname des Vaters]ewna [Familienname]a. Sogar zum Anastasia spielen sind die KundInnen zu doof. Das ist in unserem Umfeld gleich doppelt lustig, höhö.
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #691 am: 19. Juli 2023, 15:31:33 »
Tscha ...:


Zitat
19.07.2023, 15:11

Verdächtige nach "Reichsbürger"-Razzia bleiben in U-Haft

Im Dezember 2022 wurden mehrere verdächtige "Reichsbürger" festgenommen. Ihnen wird unter anderem Mitgliedschaft in einer Terror-Vereinigung vorgeworfen. Seit dem sitzen sie in U-Haft - und bleiben auch dort.

Karlsruhe. Nach einer Großrazzia in der "Reichsbürger"-Szene vor einem halben Jahr bleiben 22 Beschuldigte in Untersuchungshaft. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nach Angaben vom Mittwoch. Bei allen sei der Haftgrund der Fluchtgefahr gegeben, in einigen Fällen auch jener der Schwerkriminalität.

"Der besondere Umfang und die besondere Schwierigkeit des Verfahrens haben ein Urteil noch nicht zugelassen und rechtfertigen die Haftfortdauer", teilte der BGH mit. Gesetzlich vorgesehen ist, dass nach sechs Monaten U-Haft geprüft werden muss, ob diese verlängert werden darf.

[...]
https://www.saechsische.de/polizei/verdaechtige-nach-reichsbuerger-razzia-bleiben-in-u-haft-5886148.html



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Bundesgerichtshof

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Nr. 115/2023
Bundesgerichtshof ordnet Fortdauer der Untersuchungshaft gegen Beschuldigte aus dem sogenannten Reichsbürgermilieu wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens an

Ausgabejahr2023
Erscheinungsdatum19.07.2023
Nr. 115/2023

Beschlüsse vom 11., 12. und 13. Juli 2023 - AK 21-28/23 und AK 34-47/23

Der für Staatsstrafschutzsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Sechs-Monats-Haftprüfung entschieden, dass die Untersuchungshaft gegen 22 dem Milieu der sogenannten Reichsbürger zugehörige Beschuldigte fortzudauern hat. Die Beschuldigten waren im Dezember 2022 auf der Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs festgenommen worden.

Gegen 19 Beschuldigte waren die Haftanordnungen auf den Vorwurf der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, gegen drei weitere Beschuldigte auf denjenigen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gestützt. Zwei der mutmaßlichen Mitglieder sollen überdies als Rädelsführer agiert haben. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hatte die Haftgründe der Fluchtgefahr und - weitgehend auch - der Schwerkriminalität angenommen.

Der 3. Strafsenat hat nach den von den Ermittlungsbehörden bisher gewonnenen Erkenntnissen folgenden Sachverhalt als hochwahrscheinlich erachtet:

Die Beschuldigten, die der sogenannten Reichsbürger- und QAnon-Bewegung angehörten, schlossen sich zu einer auf längere Dauer angelegten Organisation zusammen, die sich zum Ziel setzte, die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland insbesondere durch den Einsatz militärischer Mittel und Gewalt gegen staatliche Repräsentanten zu überwinden sowie durch eine eigene, bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform zu ersetzen. Sie lehnten die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und deren Institutionen ab. Auf der Grundlage einer entsprechenden gemeinsamen Gesinnung erwarteten sie an einem unmittelbar bevorstehenden, aber noch nicht festgelegten "Tag X" einen Angriff auf die oberste Ebene der staatlichen Führung der Bundesrepublik Deutschland durch die "Allianz", einen Geheimbund bestehend aus Angehörigen ausländischer Regierungen, Streitkräften und Geheimdiensten. Zum Zwecke der Umsetzung ihrer Umsturzpläne schufen die Angehörigen der Gruppierung organisatorische, hierarchische und verwaltungsähnliche Strukturen mit einem sogenannten Rat als zentralem Gremium und einem militärischen Arm. Dieser von ihnen vereinfacht als das "Militär" bezeichnete Teil der Organisation sollte im Zuge des Angriffs durch die "Allianz" die noch verbleibenden Institutionen und Repräsentanten des Staates mit Waffen bekämpfen und ihre Machtergreifung durch ein deutschlandweites Netz von sogenannten Heimatschutzkompanien absichern. Die Mitglieder der Vereinigung waren der Überzeugung, ein zeitlich noch nicht feststehendes, tagesaktuelles Ereignis werde als Startsignal der "Allianz" an sie zu werten sein, selbst aktiv zu werden und mit Gewalt gegen staatliche Stellen vorzugehen. Sie hatten ihren Entschluss, die staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland unter Anwendung von Waffengewalt gegen Repräsentanten des Staates zu beseitigen und sie durch eine eigene Staatsstruktur zu ersetzen, bereits fest gefasst. Auch oblag es allein ihrer Deutung, welches tagesaktuelle Ereignis der "Allianz" zuzurechnen und als das erhoffte Startsignal an die Vereinigung zu werten sein sollte. Die Mitglieder der Vereinigung hatten mithin nur noch darüber zu entscheiden, wann die Umsturzpläne umgesetzt werden. Daneben plante der engste Führungszirkel der Vereinigung das gewaltsame Eindringen einer bewaffneten Gruppe von bis 16 Personen, vornehmlich aus den Reihen aktiver oder ehemaliger Angehöriger des Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr oder anderer militärischer oder polizeilicher Spezialeinheiten, in das Reichstagsgebäude. Er beabsichtigte, Abgeordnete, Kabinettsmitglieder und deren Mitarbeiter verhaften und abzuführen zu lassen. Hierfür war er bereits in konkrete Vorbereitungshandlungen eingetreten.

Der 3. Strafsenat hat bei 20 Beschuldigten, darunter auch einem, dem im Haftbefehl lediglich die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen worden war, den dringenden Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) sowie der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§ 83 Abs. 1 StGB) bejaht.

Nach der maßgeblichen Verdachtslage handelte es sich bei der Gruppierung um die Beschuldigten hochwahrscheinlich um eine terroristische Vereinigung im Sinne der § 129 Abs. 2, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB. Denn sie bestand aus mehr als zwei Personen, war auf längere Dauer angelegt, hatte eine organisatorische Struktur und verfolgte mit der Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie der Schaffung eines neuen deutschen Staatswesens ein übergeordnetes gemeinsames Interesse. Dieses Ziel wollten die Mitglieder der Vereinigung nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen hochwahrscheinlich durch die Begehung von Katalogtaten im Sinne des § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB erreichen. Die Beschuldigten wussten und fanden sich um des von ihnen verfolgten Zieles willen damit ab, dass es sowohl bei der vermeintlichen Unterstützung eines Angriffs durch die "Allianz" am "Tag X" als auch bei der gewaltsamen Erstürmung des Reichstagsgebäudes zu vorsätzlichen Tötungen von Repräsentanten des Staates und Amtsträgern gemäß §§ 211, 212 StGB kommen werde.

Die 20 Beschuldigten gliederten sich nach dem aus dem Aktenmaterial ersichtlichen Erkenntnisstand mit hoher Wahrscheinlichkeit einvernehmlich in die terroristische Vereinigung ein und trugen mit ihrem Wirken im Rat bzw. für den militärischen Arm unmittelbar zur Durchsetzung der Ziele der Organisation bei. Zwei Beschuldigte waren überdies Rädelsführer der Gruppierung; ihnen kamen nach den internen Absprachen, den Plänen der Vereinigungsmitglieder und auch rein tatsächlich im Hinblick auf Art, Umfang und Gewicht ihrer Mitwirkung eine Führungsrolle zu.

Darüber hinaus hat der 3. Strafsenat die vorgenannten 20 Beschuldigten als der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens nach § 83 Abs. 1 StGB dringend verdächtig erachtet. Ihre Aktivitäten zielten hochwahrscheinlich darauf ab, die grundgesetzliche Ordnung gewaltsam zu ändern und damit einen Verfassungshochverrat zu begehen. Die Handlungen der Beschuldigten, von denen im Sinne eines dringenden Tatverdachts auszugehen gewesen ist, beruhten zwar bei objektiver Betrachtung auf einem jedenfalls teilweise nicht ohne Weiteres nachvollziehbaren gedanklichen Fundament. Sie wiesen jedoch gleichwohl den zur Tatbestandserfüllung erforderlichen spezifischen Gefährlichkeitsgrad auf. Zum Zeitpunkt der Zerschlagung der Vereinigung im Dezember 2022 waren bereits nicht unerhebliche Finanzmittel zusammengetragen, Satellitentelefone, Munition und weitere Militärausrüstung beschafft, Schießübungen durchgeführt und mehrere Heimatschutzkompanien aufgebaut worden; zudem verfügten einige Mitglieder bereits über eigene Waffen nebst Munition. Daneben war die bewaffnete Erstürmung des Reichstagsgebäudes nicht nur geplant, sondern einige Mitglieder der Vereinigung waren diesbezüglich schon in konkrete Vorbereitungshandlungen eingetreten.

Bei zwei Beschuldigten hat der 3. Strafsenat den dringenden Tatverdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 5 Satz 1 StGB) angenommen, da sie mit hoher Wahrscheinlichkeit vorsätzlich die Beteiligungshandlungen einzelner Mitglieder der terroristischen Vereinigung sowohl physisch als auch psychisch förderten.

Nach den Entscheidungen lagen auch die weiteren Voraussetzungen für die Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft vor. Danach war bei allen Beschuldigten der Haftgrund der Fluchtgefahr, in den Fällen der mitgliedschaftlichen Beteiligung auch derjenige der Schwerkriminalität gegeben. Der besondere Umfang und die besondere Schwierigkeit des Verfahrens haben ein Urteil noch nicht zugelassen und rechtfertigen die Haftfortdauer. Schließlich ist nach Abwägung zwischen den Freiheitsgrundrechten der Beschuldigten einerseits sowie dem jeweiligen Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit andererseits der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt.

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

Strafgesetzbuch

§ 83 Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens

(1) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen ein Land vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

§ 129a Bildung terroristischer Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung (§ 129 Absatz 2) gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,

1. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder

2. Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b

3. (weggefallen)

zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

[…]

(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern, so ist in den Fällen der Absätze 1 und 2 auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(5) Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

[…]

Strafprozessordnung

§ 112 Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe

(1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.

(2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen

1. festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,

2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder

3. das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde

a) Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder

b) auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder

c) andere zu solchem Verhalten veranlassen, und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).

(3) Gegen den Beschuldigten, der einer Straftat nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 oder § 13 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuches oder § 129a Abs. 1 oder Abs. 2, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, oder nach den §§ 176c, 176d, 211, 212, 226, 306b oder 306c des Strafgesetzbuches oder, soweit durch die Tat Leib oder Leben eines anderen gefährdet worden ist, nach § 308 Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.

§ 121 Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate

(1) Solange kein Urteil ergangen ist, das auf Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung erkennt, darf der Vollzug der Untersuchungshaft wegen derselben Tat über sechs Monate hinaus nur aufrechterhalten werden, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 ist der Haftbefehl nach Ablauf der sechs Monate aufzuheben, wenn nicht der Vollzug des Haftbefehls nach § 116 ausgesetzt wird oder das Oberlandesgericht die Fortdauer der Untersuchungshaft anordnet.

(3) Werden die Akten dem Oberlandesgericht vor Ablauf der in Absatz 2 bezeichneten Frist vorgelegt, so ruht der Fristenlauf bis zu dessen Entscheidung. Hat die Hauptverhandlung begonnen, bevor die Frist abgelaufen ist, so ruht der Fristenlauf auch bis zur Verkündung des Urteils. Wird die Hauptverhandlung ausgesetzt und werden die Akten unverzüglich nach der Aussetzung dem Oberlandesgericht vorgelegt, so ruht der Fristenlauf ebenfalls bis zu dessen Entscheidung.

(4) In den Sachen, in denen eine Strafkammer nach § 74a des Gerichtsverfassungsgesetzes zuständig ist, entscheidet das nach § 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes zuständige Oberlandesgericht. In den Sachen, in denen ein Oberlandesgericht nach den §§ 120 oder 120b des Gerichtsverfassungsgesetzes zuständig ist, tritt an dessen Stelle der Bundesgerichtshof.

§ 122 Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht

(1) In den Fällen des § 121 legt das zuständige Gericht die Akten durch Vermittlung der Staatsanwaltschaft dem Oberlandesgericht zur Entscheidung vor, wenn es die Fortdauer der Untersuchungshaft für erforderlich hält oder die Staatsanwaltschaft es beantragt.

(2) Vor der Entscheidung sind der Beschuldigte und der Verteidiger zu hören. Das Oberlandesgericht kann über die Fortdauer der Untersuchungshaft nach mündlicher Verhandlung entscheiden; geschieht dies, so gilt § 118a entsprechend.

(3) Ordnet das Oberlandesgericht die Fortdauer der Untersuchungshaft an, so gilt § 114 Abs. 2 Nr. 4 entsprechend. Für die weitere Haftprüfung (§ 117 Abs. 1) ist das Oberlandesgericht zuständig, bis ein Urteil ergeht, das auf Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung erkennt. Es kann die Haftprüfung dem Gericht, das nach den allgemeinen Vorschriften dafür zuständig ist, für die Zeit von jeweils höchstens drei Monaten übertragen. In den Fällen des § 118 Abs. 1 entscheidet das Oberlandesgericht über einen Antrag auf mündliche Verhandlung nach seinem Ermessen.

(4) Die Prüfung der Voraussetzungen nach § 121 Abs. 1 ist auch im weiteren Verfahren dem Oberlandesgericht vorbehalten. Die Prüfung muß jeweils spätestens nach drei Monaten wiederholt werden.

(5) Das Oberlandesgericht kann den Vollzug des Haftbefehls nach § 116 aussetzen.

(6) Sind in derselben Sache mehrere Beschuldigte in Untersuchungshaft, so kann das Oberlandesgericht über die Fortdauer der Untersuchungshaft auch solcher Beschuldigter entscheiden, für die es nach § 121 und den vorstehenden Vorschriften noch nicht zuständig wäre.

(7) Ist der Bundesgerichtshof zur Entscheidung zuständig, so tritt dieser an die Stelle des Oberlandesgerichts.

Karlsruhe, den 19. Juli 2023

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
[close]
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #692 am: 19. Juli 2023, 15:55:13 »
Also doch auch "Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens". Man eifert der unabwählbaren Moni nach....
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #693 am: 19. Juli 2023, 17:47:01 »
Schafft unsere Justiz eigentlich noch irgendwas binnen der Halbjahrsfrist des § 121 StPO, oder sind einfach alle Ermittlungen "besonders schwierig"?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #694 am: 19. Juli 2023, 17:59:41 »
In diesem Fall müssen wohl enorme Mengen an Daten ausgewertet werden.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #695 am: 23. Juli 2023, 14:44:31 »
https://www.tagesschau.de/investigativ/mdr/reichsbuerger-razzien-russland-konsulat-leipzig-100.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

Russian connection über das Vorzimmer/Bett von Reuß?

Interessant, dass die Dame einerseits per Vitalia B. auftritt, nun auf einmal Maria Romanow heißen will... ein Schelm, wer Böses dabei denkt, zumal, echt jetzt, Romanow? Meine 50 Pfennig dazu: Die Dame hat sich an den Reuß rangeschmissen, mit dem "Glanz" des Namens Romanow und vieleicht hat sie irgendjemanden aus dem Konsulat mal einen gebl... Gefallen getan. Damit ist sie bei der Clique hausieren gegangen und die dachten, auf Fingerschnippen kommt die VDV per HIND einhelikoptiert. Ein reines Schmierentheater, was vom eingebildeten Adelsglanz lebte. Deshalb scheint der "militärische" Arm sauer gewesen zu sein, weil statt "AK und Devisen" nur "thoughts and prayers" kamen^^
 
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #696 am: 27. Juli 2023, 18:01:52 »
Bezahlschranke, aber die Theologin weiß wohl von nichts:



Zitat
Rheinland-Pfalz, 27. Juli 2023, 17:03 Uhr
„Reichsbürger“-Prozess Koblenz: Elisabeth R. streitet ab, Terrorgruppe gegründet zu haben

Elisabeth R. hat am Donnerstag im Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) abgestritten, die mutmaßlich terroristische Vereinigung „Vereinte Patrioten“ gegründet zu haben. Auch Mitglied sei sie nie gewesen. Die 75-Jährige unterstrich, dass sie zwei ihrer Mitangeklagten – Thomas O. (56) und Thomas K. (51) – nicht einmal kenne.
https://www.rhein-zeitung.de/region/rheinland-pfalz_artikel,-reichsbuergerprozess-koblenz-elisabeth-r-streitet-ab-terrorgruppe-gegruendet-zu-haben-_arid,2559862.html

Ohne Schranke:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/reichsbuerger-angeklagte-im-prozess-um-geplanten-regierungsumsturz-bestreitet-vorwuerfe-a-c7db68d7-95b8-4a53-b7b0-adb2bb2edf23
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #697 am: 27. Juli 2023, 18:24:44 »
Täterdemenz?
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #698 am: 28. Juli 2023, 08:47:59 »
allerdings soll Frank Radon nicht bei den Verhafteten gewesen sein


Bezahlschranke, aber der scheint auf dem Weg nach Magdeburg zu sein:


Zitat
Im Reisebus zum Reichsbürgertreffen: Das planen Anhänger der Szene aus Reutlingen

Mutmaßliche Reichsbürger wollen am „Treffen der Bundesstaaten“ in Magdeburg teilnehmen. Unter ihnen: ein Reutlinger, der vom SEK durchsucht wurde.
27. Juli 2023, 13:00 Uhr •
Reutlingen   

Ein Artikel von Mathias Huckert

Diese Reichsadlerflagge ist nicht verboten. Reichsbürger und Selbstversorger zeigen sie oft.

Diese „Reichsadlerflagge“ ist nicht verboten. „Reichsbürger“ und Selbstversorger zeigen sie oft. © Foto: dpa STATISTISCH
Es ist schnell klar, was Frank Radon auf seiner Homepage erreichen will: Aufklärung. Von Chemtrails ist die Rede, den Streifen, die Flugzeuge am Himmel hinterlassen und die Menschen krank machen und die Umwelt zerstören sollen. Oder vom Organspendeausweis, den die „Deutsche Stiftung Organtranspl...
https://www.swp.de/lokales/reutlingen/reichsbuerger-szene-in-reutlingen-im-reisebus-zum-reichsbuergertreffen-71293245.html


„Selbstversorger“?

Die Lügenpresse meint vermutlich „Selbstverwalter“?
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Offline kairo

Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #699 am: 28. Juli 2023, 09:18:56 »
Zitat
Diese Reichsadlerflagge ist nicht verboten. Reichsbürger und Selbstversorger zeigen sie oft.

Stimmt, denn die Farben sind die des Deutschen Bundes, ab 1871 bis 1919 des Deutschen Reiches, und das ist nicht verboten. Allerdings waren im Vorbild alle drei Streifen gleich breit.

Beim Adler bin ich nicht so sicher, ob es sich um den deutschen oder den preußischen handelt oder ob beide gleich waren. Der auf dem Herzschild ist jedenfalls der preußische, denn er trägt das Wappen der Hohenzollern.
 
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Offline Gerntroll

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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #700 am: 28. Juli 2023, 19:50:33 »
Zitat
Die Staatsanwaltschaft ermittelt mittlerweile gegen viele Personen, die mutmaßlich das demokratische System stürzen wollten. Der Prozess gegen die "Reichsbürger" könnte einem Bericht zufolge derart umfangreich werden, dass er an mehreren Orten stattfinden muss.

Einem Medienbericht zufolge könnten die Ermittlungen gegen das mutmaßliche "Reichsbürger"-Netzwerk am Ende in einen riesigen Prozess münden. Der "Spiegel" berichtete vorab, es gebe Überlegungen, das Verfahren parallel an mehreren Standorten stattfinden zu lassen. Diese könnten dann etwa für Zeugenaussagen über Videoschalten verbunden werden.

Grund dafür sei, dass es so viele Beschuldigte gebe. Die Bundesanwaltschaft wollte sich dem Bericht zufolge gegenüber dem "Spiegel" nicht zu den möglichen Überlegungen äußern. Das mutmaßliche Netzwerk war bei einer bundesweiten Razzia am 7. Dezember aufgedeckt worden. Seine Mitglieder sollen geplant haben, das demokratische System mit Gewalt zu stürzen.

Unter den Verdächtigen sind die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete und Richterin Birgit Malsack-Winkemann und der Frankfurter Geschäftsmann Heinrich XIII. Prinz Reuß. Vor einigen Tagen machte der Bundesgerichtshof bekannt, dass 22 der im Dezember Festgenommenen auch nach sechs Monaten weiter in Untersuchungshaft bleiben. Anklagen wurden bisher nicht erhoben.


https://www.n-tv.de/politik/Zahl-der-Beschuldigten-koennte-Reichsbuerger-Prozess-zerreissen-article24291819.html
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #701 am: 31. Juli 2023, 17:48:03 »
Täterdemenz?

Eher Taktik.

Zitat
PROZESS UM MÖGLICHE LAUTERBACH-ENTFÜHRUNG
Die Reichsfanatikerin

Im Terrorverfahren gegen die „Vereinten Patrioten“ in Koblenz bekommt die mutmaßliche Rädelsführerin unbegrenzte Redezeit, trotz offenem Antisemitismus. Ein weiterer Verdächtiger aus Norddeutschland hat sich offenbar abgesetzt.
 

Montag, 31. Juli 2023
Andrea Röpke

Die mutmaßliche Rädelsführerin Elisabeth R. vor Gericht (c) picture alliance/dpa | Thomas Frey
Unbeirrt führt Elisabeth R., die sich vor Gericht immer nur die „sogenannte Angeklagte“ nennt, ihren politischen Kampf im Gerichtssaal weiter. Die Angeklagte wolle kein „Personalvieh“ der BRD sein, sie achtet weder den Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz, noch die anklagende Bundesanwaltschaft und bezeichnete sie als „Justizjunta“.

Zu Beginn der beiden Prozesstage letzte Woche lief die Frau in Socken auf Zehenspitzen zu ihrem Platz im Sitzungssaal 120 des OLGs. Sofort redete sie auf ihren Anwalt ein. Dass ihr nebenher die Fesseln abgenommen wurden, registrierte sie es kaum.

Während Elisabeth R. in den ersten Verhandlungstagen desinteressiert wirkte, sprühte sie nun über vor Energie. Die Rhetorik der habilitierten Theologin und Pädagogin war schwer verständlich, pendelte zwischen akademischen Endlossätzen und zitierter Rohheit. Vieles wiederholte sich, so Passagen gegen den katholischen Papst, die westlichen Alliierten oder die Geheimdienste.

„Rufmord und Reichsdiskreditierung gehen Hand in Hand“, jammerte sie und erwähnte, dass ihr die Pensionszahlung genommen wurden. Unerträglich waren die antisemitischen Eskapaden. Nach einem Disput zu Beginn ihrer Aussage, ließ das Gericht sie einfach gewähren. Die Frau referierte stundenlang und sah dabei kaum auf. Sie will belehren und hat kein Interesse in die Gesichter im Saal zu schauen. Sie las von den handschriftlichen Notizen ab. Wie eine Synchronsprecherin verstand es die Angeklagte, mit Tonlagen und Lautstärke zu variieren.

Elisabeth R. wird vorgeworfen, an führender Stelle der Gruppe „Vereinte Patrioten“ einen gewaltsamen Staatsstreich sowie die Entführung von Karl Lauterbach mitgeplant zu haben. Davon will sie nichts wissen. Sie sei keine Terroristin, ihr Auftrag sei ein anderer. Und darüber möchte sie dozieren.

Die Strategie der Angeklagten
Seit über 10 Monaten befindet sich die 76-jährige in Untersuchungshaft. Die kleine Frau mit den welligen weißen Haaren und den kantigen Gesichtszügen verfolgt eine politische Strategie. R`s Vorgehen im Gerichtssaal ist nicht neu, bereits erfahrene Straftäter wie die Holocaust-Leugnenden Ursula Haverbeck, Horst Mahler oder Rigolf Hennig gehen seit Jahren so vor. Deren Ziel: Die eigene Verhandlung zur politischen Bühne für Antisemitismus und Reichsideologie werden zu lassen. Die einstige Religionslehrerin in Main, die angehende Lehrkräfte ausbildete, doziert nun über die Nicht-Existenz der Bundesrepublik Deutschland.
Spoiler
Zuvor hatte R`s Mitangeklagter Sven Birkmann laut Medienberichten eine mehrtätige „Show“ hingelegt. Der Bilanzbuchhalter aus Brandenburg, der auch Ausbilder ist, hatte über Hinterleute und Kontakte geplaudert. Das will Elisabeth R. nicht. Ihr gehe es nur um eines: Die „Reaktivierung des Deutschen Reiches von 1871“, wie sie sagte. Aber dafür brauche sie keine Gewalt. Sie lästerte über die wenigen gemeinsamen Treffen mit den Mitangeklagten. Bei einem Treffen am 18.Dezember 2021 auf dem Gelände eines ehemaligen Reha-Zentrums in Hessen hätten sich viele um einen wärmenden Bulli Ofen versammelt. Sie mokierte, dass es weniger um „umfangreiche Erläuterungen“ gegangen sei als um „Geschwätzigkeit, Amüsanz am Lagerfeuer“. Dieses Treffen, dem sie sich angeblich gerne eher entzogen hätte, schilderte sie als „Spaßrunde bis hin zur Entführungsjuxerei“.

R. und das Reich
Mit ihren Ausführungen wolle sie verdeutlichen, dass sie keineswegs, wie die Anklage es ihr vorwirft, die Rädelsführerin der „Vereinten Patrioten sei, denn ihre eigentliche Gruppe sei die „W.I.R. WIR Erfreiungsbewegung“[sic!]. Von der sprach sie fortwährend und doch nebulös. „W.I.R.“ steht für „Wilhelm Imperator Rex“. Laut Telegram sieht sich diese Gruppe als „offene Bewegung von Menschen für Menschen“, droht aber: „Jeder der die Aktivierung der Gremien des Deutschen Reiches nicht unterstützt, verhält sich nicht verfassungskonform und begeht sogar Hochverrat im Besatzungszustand gemäß art. 68 Verf.1871“. Sie würden „sich zukünftig“ vor einem Militärgericht verantworten müssen, heißt es weiter.

Im Oktober 2021 störte R. gemeinsam mit neun weiteren Personen dieser „W.I.R.“- Organisation eine Mittagsandacht im Berliner Dom. Sie hielten sich zunächst nicht an geltende Hygieneregeln und provozierten dann. „Der Dom sei seit 1918 herrenlos, da ein jüdischer Minister den König abgesetzt habe“, hätte die Frau laut Berliner „Morgenpost“ geäußert. Zudem sei das Deutsche Reich nicht untergegangen und werde jetzt von Juden überflutet, soll sie unter anderem gesagt haben. Ihre Begleiterinnen und Begleiter hätten sich in ähnlicher Weise geäußert, teilte die Polizei mit. Es kam zu volksverhetzenden Äußerungen, Hausfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die Einsatzkräfte mussten die Männer und Frauen aus dem Dom begleiten. Dabei leistete die damals 74 Jahre alte Wortführerin Widerstand.

Im Prozess prahlte R. geradezu mit dieser Aktion. Sie hätten nur ein seelsorgerisches Gespräch gefordert, doch die Pastorin habe nur „Antisemitismus“ geschrien.

Antisemitismus im Gerichtssaal
Ähnlich ging die Pädagogin auch im Prozess vor, sie provozierte, wenn sie von einer „stillen Verjudung des Christusdoms“, von einer „Beschneidungswelt“ sprach oder behauptete ein „Jud-Großlogenmeister in Paris“ habe den 1. Weltkrieg gegen Deutschland angezettelt. Sätze wie diese blieben unwidersprochen: „Hirnwäsche-bedingt sind die Deutsch-Deutschen ahnungslose Erfüllungsgehilfen der Republik im verschwiegenen Anspruch des Bundes der Beschneidung“. Dieser Bund sei unsichtbar und hochtechnologisiert, „ist doch der Nationalsozialismus ein Ableger des Nationalzionismus“.

Die Zuschauerbänke im Gerichtssaal in Koblenz waren meistens leer und doch weiß Elisabeth R., dass es immer mehr würden, die ihre Reichsideologie teilten. Aus Fakes sollen Wahrheiten werden, wenn sie behauptet: „Der Zweite Weltkrieg, der noch fortläuft, ist nicht Angelegenheit des Deutschen Reiches von 1871, sondern die des Nazireiches der Allierten“. 1918 sei es nur zum Waffenstillstand, zur Vortäuschung eines Friedens gekommen und „der Täuschungsvertrag wurde von dem Juden Matthias Erzberger auf den Weg gebracht“. Die Bundesanwaltschaft bezeichnet die „Vereinten Patrioten“ lapidar als „Kaiserreichsgruppe“, doch R. macht deutlich, dass es sich um Rechtsextreme handelt.

Rechtsextreme Netzwerke
Das wird besonders deutlich bei zwei Treffen der „Vereinten Patrioten“. Am 11. Dezember 2021 und am 20. Februar 2022 trafen sie sich laut der Angeklagten R. mit weiteren Sympathisantinnen und Sympathisanten in der Südstraße in Verden an der Aller. Im Haus des mehrfach verurteilten Holocaust-Leugners und ehemaligen NPD-Politikers Dr. Rigolf Hennig habe man diesen den Haftbefehl für Karl Lauterbach unterschreiben lassen sowie die Urkunden für potenzielle Mitglieder der neuen angestrebten „konstituierenden Versammlung“. Hennig sollte das repräsentative Oberhaupt der Umstürzler werden, doch der schwerkranke Kader starb wenig später nach dem zweiten Treffen im Frühjahr 2022. Insbesondere die Vernetzung zu ihm verdeutlicht die Verankerung der „Vereinten Patrioten“ im rechtsextremen Spektrum.

Mindestens vier der fünf Angeklagten im Terrorverfahren von Koblenz haben politische Vorgeschichten. Sven Birkmann trat zu Beginn der Corona-Pandemie im Dienste der russischen „Nationalen Befreiungsbewegung“ und dessen verschwörungsideologischen Ableger „Arminius Erben“ in deren einschlägigen Medien auf oder beteiligte sich mit anderen aus der Telegramgruppe der „Vereinten Patrioten“ an einem militärischen Biwak im September 2021 in der Nähe von Eisenach.

Thomas O. besuchte Corona-Proteste in Rheinland-Pfalz und der Mitangeklagte Michael H. aus Bad Zwischenahn hatte als politischer Comedian und Administrator größerer regionaler Telegramgruppen Einfluss. Er organisierte 2020 Schlager und Pop-Events „für einen guten Zweck“. Der ihm nahestehende Kanal „Nix ist wie es scheint“ hatte über 12.000 Abonnenten. Dort wurden „Talks“ mit Michael H. und seinen Gästen live gestreamt. Dazu zählten u.a. die Corona-leugnende Ärztin Carola Javid-Kistel oder der Hitlergruß zeigende Homöopath Rolf Kron. Michael H. moderierte Veranstaltungen mit Gernot von Hagen von den „Arminius Erben“, dem ehemaligen AfD-MdB Volker Münz und dem verschwörungsideologischen Autor Peter Frühwald.

Auf der Flucht? Der Finanzier aus Hannover
Der Norddeutsche Michael H. lernte zudem einen Mann kennen, der eine dubiose Rolle bei den „Vereinten Patrioten“ spielt: David W., aus Cottbus stammend, inzwischen wohl in Dubai lebend.
Laut Anklageschrift wird er als „gesondert verfolgt“ bezeichnet.

Er soll an drei Treffen der „Vereinten Patrioten“ teilgenommen haben, etwa am 20. Februar 2022 in Verden. Sven Birkmann berichtete, zur Finanzierung ihrer Untergrundvorhaben sei David W. ins Gespräch gebracht worden. Sie benötigten etwa 50.000 Euro. Als die Gruppe sich bei Sven Birkmann in Falkensee am 9. April 2022 traf, habe W. „Gold und Silber im Wert von 12.500 Euro übergeben“. W. könnte „grundsätzlich Geld“ auftreiben, behauptete der Angeklagte Sven Birkmann. Bei Social Media protzte David W. mit Reichtum, ließ sich bei Partynächten in Hannover ablichten. 2021 war er auf dem Cover des „Sachwert Magazin – Wissen für Anleger“. Die Generalbundesanwaltschaft äußerte sich am Freitag nicht zu ihm.

David W. kam laut Aussagen der Angeklagten in Koblenz über den Niedersachsen Michael H. ins Boot. Einige Jahre lebte der der glatzköpfige „Cashflow Experte“ mit teurer Attitüde in Laatzen bei Hannover. Am 23. November 2021 postete David W. bei Facebook: „Letzten Monat wurde ich gefragt, ob ich für SAT1 für ein Interview zur Verfügung stehe. Dieses Angebot habe ich abgelehnt. Vor zwei Wochen wurde ich von Michael H. zum Dirty Talk eingeladen. Dieses Angebot habe ich gern angenommen.“ Er verwies auf den Live Stream bei „Nix ist wie es scheint“. Es ging um Fragen wie: „Finanzen, kommt der große Crash?“ W. leugnete in den Medien die Pandemie, wetterte gegen die Regierung. Am 23. Januar 2022 verbreitete David W. eines der Zitate des extrem rechten Rocker Tim Kellner. Im Dezember 2022 wurden seine virtuellen Auftritte weniger, dann berichtete er aus Kite Beach Dubai.
[close]
https://www.endstation-rechts.de/news/die-reichsfanatikerin

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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #702 am: 31. Juli 2023, 18:01:36 »
Zitat
... droht aber: „Jeder der die Aktivierung der Gremien des Deutschen Reiches nicht unterstützt, verhält sich nicht verfassungskonform und begeht sogar Hochverrat im Besatzungszustand gemäß art. 68 Verf.1871“.

1871 gab es zwei Verfassungen. Gemeint ist vermutlich die vom 16. April. In deren Art. 68 steht aber kein Wort von dem, was die Dame behauptet. Belanglos, aber vielsagend.
 
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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #703 am: 31. Juli 2023, 18:34:52 »
Wie ich den Laden kenne, wird es dem Systemgericht völlig wurscht sein, ob es eine oder zwei Verfassungen waren und was da drinstand ...   ::)


Zitat
AfD-Abgeordnete führte Terrorverdächtige durch den Bundestag

Ex-Soldaten aus der Reichsbürger-Gruppe um Prinz Reuß sollen das Innere des Bundestags ausgespäht haben. Zugang verschaffte ihnen eine Bundestagsabgeordnete der AfD.

Von Astrid Geisler und Martín Steinhagen

31. Juli 2023, 18:01 Uhr

Reichsbürger: Birgit Malsack-Winkemann öffnete den Reichsbürgern die Türen zum Bundestag.

Die ehemalige AfD-Abgeordnete Birgit Malsack-Winkemann soll mehreren mutmaßlichen Mitgliedern der Reichsbürger-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß Zugang zum Bundestag verschafft und sie durchs Parlamentsgebäude geführt haben. Das geht aus den jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Untersuchungshaft der früheren AfD-Politikerin und mutmaßlicher Komplizen hervor. Bei den inzwischen terrorverdächtigen Bundestagsbesuchern handelte es sich demnach unter anderen um den rechtsextremen früheren KSK-Soldaten Peter Wörner und den ehemaligen Bundeswehr-Oberst Maximilian Eder.

Der Führungszirkel der Gruppierung um Prinz Reuß steht laut dem BGH im Verdacht, eine "bewaffnete Erstürmung des Reichstagsgebäudes durch eine Gruppe von bis zu 16 Personen" geplant zu haben. Ziel sei es gewesen, Regierungsmitglieder und Abgeordnete in Handschellen abzuführen.

Im Zuge der Anschlagsvorbereitung soll Wörner demnach im Spätsommer 2021 nach Berlin gereist sein. Malsack-Winkemann, die damals noch für die AfD im Bundestag saß, habe Wörner und Eder die Parlamentsliegenschaften gezeigt. Als Abgeordnete hatte sie freien Zugang zu allen Bundestagsgebäuden und durfte laut den Ermittlungen jederzeit bis zu sechs Gäste mitnehmen. Wörner sei zweimal von ihr durch das Parlament geführt worden, dabei habe er auch Videos im Bundestag gedreht, heißt es in einem BGH-Beschluss – unter anderem "vom Inneren des Plenarsaals des Deutschen Bundestages" und unterirdischen Verbindungsgängen zwischen den Gebäuden im Regierungsviertel. Die Gruppe besuchte auch das Paul-Löbe-Haus, in dem etwa Ausschüsse tagen.

Malsack-Winkemann soll mutmaßlichen Mitverschwörern zudem erklärt haben, wo im Plenarsaal die Regierungsmitglieder sitzen und später, rund drei Monate vor ihrer Festnahme, eine vorläufige Tagesordnung für eine Plenarwoche im September 2022 verschickt haben.

Die Anwälte von Malsack-Winkemann und Wörner ließen Anfragen von ZEIT ONLINE zu den Vorwürfen zunächst unbeantwortet. Malsack-Winkemann selbst hat in einer Aussage gegenüber Ermittlern eingeräumt, Mitbeschuldigte durch das Reichstagsgebäude geführt zu haben, heißt es in einem Beschluss des BGH. Bestätigt hat sie demnach auch, Mitglied eines "Rates" um Prinz Reuß gewesen zu sein, die "terroristische Zwecksetzung der Gruppierung" aber bestritten: es sei weder ein Umsturz noch ein gewaltsames Eindringen in das Reichstagsgebäude geplant gewesen. Der Verteidiger von Maximilian Eder teilte auf Anfrage mit, sein Mandant bestreite, einen Sturm auf den Bundestag geplant zu haben: "Herr Eder hätte sich an einem solchen Unsinn nicht beteiligt". Der Bundesgerichtshof schreibe lediglich das "Narrativ der Bundesanwaltschaft" ab, um die weitere Untersuchungshaft rechtfertigen zu können.
Spoiler
Birgit Malsack-Winkemann ist Juristin, nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag im Herbst 2021 hatte sie wieder als Richterin am Berliner Landgericht gearbeitet. Seit Dezember 2022 sitzt sie, so wie Maximilian Eder und Peter Wörner, in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen die Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe um den hessischen Geschäftsmann Heinrich XIII. Prinz Reuß vor. Die Anhänger der Reichsbürger- und der QAnon-Bewegung sollen einen Umsturz geplant und ein Schattenkabinett gebildet haben. Die frühere AfD-Abgeordnete Malsack-Winkemann sollte den Ermittlungen zufolge das Justizressort übernehmen.

Recherchen der ZEIT hatten ergeben, dass Malsack-Winkemann zwischen Juli und Oktober 2021 zudem eine weitere, mittlerweile Terrorverdächtige aus der Gruppe um Prinz Reuß in ihrem Parlamentsbüro als Mitarbeiterin beschäftigt hatte. Die Frau aus dem hessischen Heppenheim war als Wahrsagerin und Astrologin tätig. Auch ihr wirft die Bundesanwaltschaft mittlerweile die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor.

Insgesamt gibt es in dem Mammut-Verfahren mehr als 60 Beschuldigte, die entweder Mitglieder der mutmaßlichen Terrorgruppe gewesen sein oder sie unterstützt haben sollen. Der BGH hält 20 der Beschuldigten außerdem für dringend tatverdächtig, Hochverrat begangen zu haben. Sie hätten "hochwahrscheinlich" darauf hingearbeitet, "die grundgesetzliche Ordnung gewaltsam zu ändern" und damit einen "Verfassungshochverrat" geplant.
[close]

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-07/reichsbuerger-razzia-bundestag-anschlag-heinrich-xiii-prinz-reuss


Gemeint ist vermutlich dieser Beschluß:
http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/portal/t/udu/page/bsjrsprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jb-KORE625982023&documentnumber=12&numberofresults=25042&doctyp=juris-r&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true#focuspoint

Dort auch alle weiteren Beschlüsse  3. Strafsenat 13.07.2023 Aktenzeichen:   AK 22/22–AK 22/41
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Offline Neubuerger

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Re: Bundesweite Reichsbürger-Razzia am 7. Dezember 2022
« Antwort #704 am: 1. August 2023, 13:46:15 »
Die Diktatur in Deutschland ist so schlimm, dass hier verhaftete Regimegegner regelmässig zu Haftprüfungsterminen müssen. So auch die bei dieser Razzia festgenommenen. Dabei wurde unter anderem bekannt, das bei Malsack-Winkelmann 7000 Schuß Munition, eine halbautomatische Selbstladebüchse und ein Zielfernrohr gefunden worden sind.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-ak4623-untersuchungshaft-reichsbuerger-umsturz-prinz-richterin-tag-x-razzia/

Zitat
Jura-Kar­tei­k­arten und Ziel­fern­rohr für den Staats­st­reich

Festnahmen nach dem geplanten Reichsbürger-Umsturz

Die bei der Groß-Razzia festgenommenen Reichsbürger bleiben in Untersuchungshaft, darunter eine Richterin und ein Anwalt. Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck.

Heimliche Handyvideos, Revolver und die preußische Verfassung: Gerichtsdokumente geben neue Einblicke in die Umsturzplänen der Reichsbürger-Gruppe um Prinz Reuß, zu der mutmaßlich auch die Richterin Malsack-Winkemann und ein Anwalt gehören.

Im Morgengrauen Anfang Dezember 2022 hatten mehrere Tausend Polizisten in ganz Deutschland Reichsbürger festgenommen, die einen gewaltsamen Umsturz am "Tag X" geplant haben sollen. Ein Prinz, eine Richterin, ein Anwalt und meherere ehemalige Soldaten waren unter den Festgenommenen. Die Vorwürfe klingen unheimlich und bisweilen unglaublich. Seit dieser Groß-Razzia im Dezember 2022 sitzen die mutmaßlichen Verschwörer nun in Untersuchungshaft.

Wegen der gemäß §§ 122, 123 Strafprozessordnung (StPO) nach sechs Monaten vorgesehenen Haftprüfung musste nun der 3. Strafsenat des Bundesgerichthofs (BGH) über die Fortdauer der Untersuchungshaft entscheiden - und er hatte einiges zu tun: insgesamt, in Portionen über drei Tage verteilt, veröffentlichte er seine Entscheidungen zu den 22 Fällen. Die Beschlüsse sind nun einsehbar und geben Einblick in neue Details und zum Teil Fortschritte bei den Ermittlungen gegen die Gruppe.

Dabei hält der Senat den folgenden Sachverhalt für hochwahrscheinlich: "Die Beschuldigten, die der sogenannten Reichsbürger- und QAnon-Bewegung angehörten, schlossen sich zu einer auf längere Dauer angelegten Organisation zusammen, die sich zum Ziel setzte, die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland insbesondere durch den Einsatz militärischer Mittel und Gewalt gegen staatliche Repräsentanten zu überwinden sowie durch eine eigene, bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform zu ersetzen."

Der Führungszirkel der Vereinigung habe das gewaltsame Eindringen einer bewaffneten Gruppe in das Reichstagsgebäude geplant, so der BGH. Es sei beabsichtigt gewesen, Abgeordnete, Kabinettsmitglieder und deren Mitarbeiter verhaften und abzuführen zu lassen. "Trotz des teilweise fernliegenden gedanklichen Fundaments wiesen die Handlungen, von denen im Sinne eines dringenden Tatverdachts auszugehen ist, den zur Tatbestandserfüllung erforderlichen spezifischen Gefährlichkeitsgrad auf", bilanziert der BGH-Senat in den Beschlüssen.
Ex-AfD-Abgeordnete und Ex-Richterin mit Büchse samt Zielfernrohr

Die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und vorläufig des Dienstes enthobene Richterin Birgit Malsack-Winkemann hat laut dem Beschluss (Beschl. v. 11.07.2023, Az. AK 46/23) "die ihr zur Last gelegten Beteiligungshandlungen in objektiver Hinsicht im Wesentlichen eingeräumt." Der Vorwurf bezieht sich auf die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung gemäß §129 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB). In dieser Norm geht es um die Gründung einer Organisation, deren Zweck unter anderem die Begehung von Mord oder Totschlag ist.

"Sie hat insbesondere bestätigt, Mitglied des Rates und dort für das Justizresort zuständig gewesen zu sein, [...] Rekrutierungsversuche unternommen und bei zwei Gelegenheiten mehrere Mitbeschuldigte durch das Reichstagsgebäude geführt zu haben, wobei diese Fotos und Videos gefertigt hätten."
Chatnachricht: Auf der Regierungsbank, "da sitzen sie dann geschlossen"

Die terroristische Zwecksetzung der Gruppe und Kenntnis von dem geplanten Angriff auf den Bundestag hat die beschuldigte Richterin zwar bestritten. Im Widerspruch dazu stehen aber laut BGH-Senat die Chats der Beschuldigten Malsack-Winkeman, die zeigen, dass sie Informationen aus dem Bundestag an Mitbeschuldigte sendete, damit diese "genau im Bild" seien und "planen" könnten.

Der Senat sieht es deshalb als hochwahrscheinlich an, dass die Beschuldigte Kenntnis von dem Plan zu einem bewaffneten Eindringen in das Reichstagsgebäude hatte und in diesbezügliche Planungen eingebunden war. So schrieb die ehemalige AfD-Abgeordnete beispielsweise an einen Mitbeschuldigten: "Die Führungscrew sitzt übrigens bei den BT-Sitzungen auf der Regierungsbank. Wenn man auf das Rednerpult schaut, auf der linken Seite. Da sitzen sie dann geschlossen."

Die Auswertung des Mobiltelefons der Beschuldigten belege darüber hinaus die von ihr an einige Mitstreiter weitergeleiteten Tagesordnungen und Übersichten zu Sitzungswochen des Deutschen Bundestages, so der Senat. Bei ihr wurden außerdem ein Revolver und eine halbautomatische Selbstladebüchse mit Zielfernrohr sowie etwa 7.000 Patronen gefunden. Sie soll sich spätestens im April 2022 der Gruppe angeschlossen haben.

Die Fluchtgefahr wird unter anderem mit einem überwachten Telefonat mit einem Mitbeschuldigten begründet, in dem sie im Voraus mögliche Rückzugsorte erörtert habe. Sie bleibt damit in Untersuchungshaft.
Rechtsanwalt studierte die preußischen Verfassung für die Zeit nach dem Umsturz

Auch ein mitbeschuldigter Anwalt aus Hannover bleibt in Untersuchungshaft. Laut der Entscheidung des BGH (Beschl. v. 12.07.2023, Az. AK 24/23) war der Rechtsanwalt Tim Paul G. nach dem Umsturz als "Außenminister" vorgesehen und sollte nach Überwindung der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland als Repräsentant der nachfolgenden Staatsform Verträge mit anderen Staaten schließen. Dem Beschluss zufolge stellte der Anwalt einen Kontakt zu einer Mitbeschuldigten her, die daraufhin als "Völkerrechtlerin" in die Gruppierung aufgenommen wurde. Sie unterstützte die Gruppe bei den Planungen zur Neuorganisation des Staates. Er soll laut BGH-Beschluss seit Mai 2022 zu der Gruppe gestoßen sein und zuvor nicht nur als Rechtsanwalt, sondern auch als IT-Unternehmer gearbeitet haben.

Der BGH-Senat zeigt sich von Ermittlungen überzeugt, die zeigen sollen, dass G. in die Reichsbürgerszene "eng eingebunden und vernetzt ist" - was unter anderem eine Gefahr von Flucht und Untertauchen bedeuten könne.

Bei dem Beschuldigten seien gedruckte Präsentationen zu den Themen "Außenamt - Aufgaben, Ziele, Tätigkeitsbereiche", "Abschluss völkerrechtlicher Verträge", "Außenamt - Ziele und Engagement" und "Wie wird Deutschland in der Welt gesehen" aufgefunden worden. Außerdem zeigten Karteikarten und handschriftliche Notizen, dass der Anwalt sich mit der Preußischen Verfassung beschäftigte, so der BGH. Dabei ginge es um die Umstrukturierung der Legislative und Judikative nach dem Umsturz.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.