Autor Thema: Ein neuer Stern am Reichsdeppenhimmel: Michael Dienelt  (Gelesen 188518 mal)

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Re: Ein neuer Stern am Reichsdeppenhimmel: Michael Dienelt
« Antwort #225 am: 19. Dezember 2014, 00:18:42 »
Nix Frühaufsteher!!! Dienelt kommt aus dem Bundesland, das ein noch schlechteres und blöderes Motto gefunden hat. So grottig, dass man kaum Bilder damit findet: "Ich bin ein Sächsist."
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Offline Der Plöngler

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Re: Ein neuer Stern am Reichsdeppenhimmel: Michael Dienelt
« Antwort #226 am: 19. Dezember 2014, 00:20:19 »
....kann er über Paragraph 35 in eine 16Wochen-Entwöhnungstherapie und er ist wieder auf freiem Fuß.  ;)

Verstehe ich nicht, wie das gehen soll:
Zitat
§ 35
Sonderrechte


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Offline tobias-vom-rias

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Re: Ein neuer Stern am Reichsdeppenhimmel: Michael Dienelt
« Antwort #227 am: 19. Dezember 2014, 00:26:10 »
Wäre doch gut für ihn. Wenn seine Strafe unter 24 Monaten ist bzw. sobald er nur noch 24 Monate Reststrafe absitzen muss, kann er über Paragraph 35 in eine 16Wochen-Entwöhnungstherapie und er ist wieder auf freiem Fuß.  ;)
@Der Plöngler es ist wohl ein anderes Gesetz gemeint.

@FantaLimette  §35? von welchem Gesetz? §35 StGB wäre Rechtfertigender Notstand, §35 Psychkg sachsen wäre dann: Inkrafttreten und Übergangsvorschriften
§35 BGB wäre Sonderrechte ( ich glaube im Vereinsleben oder so) bitte defeniere welchen § von welchem Gesetz du meinst, den wir haben verdammt viele Gesetze und man geht bei keiner Nennung automatisch bzw. meist vom BGB oder StGB aus.

BGB und StGB passt alles nicht :D Du meinst in dem Fall §35 BtMG. Therapie statt Strafe. Kommt in dem Fall wohl nicht zum Einsatz, da das nur für Straftaten, die unter dem Einfluss eines Betäubungsmittels begangen wurden gilt. Ist in diesem Fall glaub ich nicht gegeben.
Zum Nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__35.html
http://drogenanwalt-berlin.de/therapie-statt-strafe-35-btmg-1/
« Letzte Änderung: 19. Dezember 2014, 00:29:24 von tobias-vom-rias »
Ich geh jetzt Raptoren streicheln, Löwen sind mir zu kuschelig!

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FantaLimette

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Re: Ein neuer Stern am Reichsdeppenhimmel: Michael Dienelt
« Antwort #228 am: 19. Dezember 2014, 00:29:02 »
Was weiß ich, ich kenne halt ein paar "35er". Irgendein Paragraph 35 halt. Die mussten dann nur behaupten, dass sie Drogenabhängig oder Alkoholabhängig wären, sind in Therapie und nach 16 Wochen waren sie raus. Gibt bei uns in Essen-Heidhausen eine Klinik nur für diese "35er" namens "die Fähre".

Genauso gibt es doch auch "64er", also Maßregel soweit ich weiß.
 

Offline tobias-vom-rias

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Re: Ein neuer Stern am Reichsdeppenhimmel: Michael Dienelt
« Antwort #229 am: 19. Dezember 2014, 00:36:30 »
Was weiß ich, ich kenne halt ein paar "35er". Irgendein Paragraph 35 halt. Die mussten dann nur behaupten, dass sie Drogenabhängig oder Alkoholabhängig wären, sind in Therapie und nach 16 Wochen waren sie raus. Gibt bei uns in Essen-Heidhausen eine Klinik nur für diese "35er" namens "die Fähre".

Genauso gibt es doch auch "64er", also Maßregel soweit ich weiß.
@FantaLimette  Und nochmal muss ich meinem Senf dazugeben.
Man sollte immer vorsitig sein was man sagt den:
Therapie statt Strafe ist eine sache kann auch ambulant sein. Man sollte aber Obacht geben! Den es kann wie du sagst dass man aufeinmal nach §64 einrückt.
In diesem Fall aber nicht §64 nach BtMG sondern nach StGB!!!
Und das heißt dann Maßregelvollzug!
http://dejure.org/gesetze/StGB/64.html
http://www.anwalt.de/rechtstipps/-stgb-begutachtung-fragen-und-antworten_019198.html
Ich hatte vor kurzem einen Kunden der wiedereinmal Leute offensiv Belästigt hat und um Geld gebracht hat, damit sich Substanzen besorgte, diese einnahm und dann im Intoxikierten Zustand Randalierte. Er landete erstmal bei uns. Unterbringung nach Berliner PsychKG. Dann bekam er mit mist Staatsanwalt bekam bescheid es drohte zum 2. mal der 64er §. Er ging auf die KNie und flehte um Rat um das zu Verhindern.
Maßregelvollzug is nen strafes Regiment. Das wollen die net 2mal, jedenfalls die meisten.
« Letzte Änderung: 19. Dezember 2014, 00:38:17 von tobias-vom-rias »
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Re: Ein neuer Stern am Reichsdeppenhimmel: Michael Dienelt
« Antwort #230 am: 19. Dezember 2014, 07:19:19 »
Was weiß ich, ich kenne halt ein paar "35er". Irgendein Paragraph 35 halt. Die mussten dann nur behaupten, dass sie Drogenabhängig oder Alkoholabhängig wären, sind in Therapie und nach 16 Wochen waren sie raus. Gibt bei uns in Essen-Heidhausen eine Klinik nur für diese "35er" namens "die Fähre".

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Re: Ein neuer Stern am Reichsdeppenhimmel: Michael Dienelt
« Antwort #231 am: 19. Dezember 2014, 07:20:11 »
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Wenn er in die JVA kommt ist er Frühaussteher  ;D
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Re: Ein neuer Stern am Reichsdeppenhimmel: Michael Dienelt
« Antwort #232 am: 19. Dezember 2014, 10:35:24 »
Wäre doch gut für ihn. Wenn seine Strafe unter 24 Monaten ist bzw. sobald er nur noch 24 Monate Reststrafe absitzen muss, kann er über Paragraph 35 in eine 16Wochen-Entwöhnungstherapie und er ist wieder auf freiem Fuß.  ;)
35 BtMG geht nur bei Betäubungsmitteln im Sinne des BtMG, nicht bei Alkohol. Desweiteren muss eine Kausalität zwischen Sucht und Tat bestehen, die hier zu verneinen wäre. 
 

Offline Limapapa

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Re: Ein neuer Stern am Reichsdeppenhimmel: Michael Dienelt
« Antwort #233 am: 19. Dezember 2014, 10:47:25 »
Ist ein Gefühl anhand des Videos.
Die Mimik und Gestik zum Beispiel. Die Bewegungen und Handlungen wirken übersteuert. Er Klatscht in die Hände und schaut dann erschrocken auf wie doll er geklatscht hat.
Der Oberkörper wipt von Seite zu Seite und er gleicht das mit dem Kopf aus. Auch sind die Bewungen zum teil Schwammig, sie enden nicht gesteuert sondern er will den Kopf drehen hält an und dann dreht er sich noch ein wenig nach.
Es fällt ihn schwer mit dem Blick etwas zu Fokusieren oder hinter der Kamera läuft wer umher ;)
Der Vortrag stockt ab und zu. Es scheint als ob er etwas sagen will aber das Wort nicht findet. Auch ist die Aussprache ein wenig lallend. Ja er hat nen Dialekt aber das passt net.

Wirkt auf mich wie ein C2 Intoxikierter. So wie die Kunden die gerade am Do, Fr oder Sa dierekt aus dem Club oder der Kneipe in die Rettungsstelle kommen, ab und zu begleitet von Team Grün.

Abschliessend kann ich mich Irren und er ist nicht betrunken ... aber dann wäre das Viedeo noch schlimmer ;)


Hallo!

Dein Erfahrung in allen Ehren aber ich denke das Dienelt, zusätzlich zum Bier, noch einer anderen Substanz anhängt, Chrystal.

Für reine Trunkenheit ist er mir zu energiegeladen und sprunghaft, sowas erlebe ich eher bei Chrystalkonsumenten.
Dafür würde auch die sich steigernde Paranoia, die Sprunghaftigkeit der Gedanken und die fahrigen Bewegungen sprechen.

Was auch immer er einwirft, er wird wohl bald darauf verzichten müssen und ich denke das das, trotz seiner markigen Sprüche, der erste Aufenthalt in einer sächsischen JVA sein wird.
Kann er übrigens froh sein das der Strafvollzug in der Bundesrepublik so human ist.

Im Januar habe ich Gelegenheit einen Kollegen aus Chemnitz zu treffen, mal sehen was dem zu dem Namen so einfällt.  :salut:
Iiiich bin NICHT aggressiiiiiv!!!
 

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Re: Ein neuer Stern am Reichsdeppenhimmel: Michael Dienelt
« Antwort #234 am: 19. Dezember 2014, 11:42:52 »
Oh Chystel hatte ich nicht auf dem Schirm, dass ist in Berlin noch nicht so präsent.
Aber gut dass kann durchaus sein hab ja gesagt es kann muss aber net so sein ;) Aber dann ist ja sein achso hübches Aussehen bald nen ganz anderes :P
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Re: Ein neuer Stern am Reichsdeppenhimmel: Michael Dienelt
« Antwort #235 am: 19. Dezember 2014, 12:05:13 »
Hier in Sachsen ist das ein zunehmendes Problem, vor allem wegen der psychischen Langszeitwirkungen.

Die primären Wirkungen würden dann auch zu seinen anderen Auftritten passen.

Das mit dem Aussehen werden wir spätestens in einem Jahr gut sehen können, wenn er in der JVA nicht die Kurve kriegt und davon wirklich loskommt.
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Offline Der Plöngler

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Re: Ein neuer Stern am Reichsdeppenhimmel: Michael Dienelt
« Antwort #236 am: 19. Dezember 2014, 12:35:19 »
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Re: Ein neuer Stern am Reichsdeppenhimmel: Michael Dienelt
« Antwort #237 am: 19. Dezember 2014, 12:36:44 »
Oh Chystel hatte ich nicht auf dem Schirm, dass ist in Berlin noch nicht so präsent.

Ach!
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FantaLimette

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Re: Ein neuer Stern am Reichsdeppenhimmel: Michael Dienelt
« Antwort #238 am: 19. Dezember 2014, 13:16:34 »
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Na gut, also ich kenne einen Holländer, der mit Sicherheit nicht drogenaäbhängig ist (besitzt ein eigenes BMW-Autohaus in Numansdorp in Holland, könnt ja gerne googeln) der wegen großen Mengen Gras in der Kiste war und anschließend diesen 35er gemacht hat und einen Deutschen, der wegen Kokainschmuggel diesen 35er gemacht hat, nachdem nur noch 24 Monate Reststrafe waren. Beide soweit ich das beurteilen kann nicht abhängig. Der Holländer musste den ganzen Spaß sogar aus der eigenen Tasche zahlen, weil das ja sonst über die deutsche Rentenversicherung geht.
 

Offline BlueOcean

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Re: Ein neuer Stern am Reichsdeppenhimmel: Michael Dienelt
« Antwort #239 am: 19. Dezember 2014, 14:25:15 »
Zur Klarheit zum "35er":

Zitat von: Drogenberatungsstelle
Umgangssprachlich wird damit der § 35 aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) be­zeich­net, der sich mit einer möglichen Rückstellung einer Freiheitsstrafe im Zu­sam­menhang mit einer Drogenabhängigkeit beschäftigt.

Der Verurteilte muss nicht in Haft, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die Freiheitsstrafe beträgt nicht mehr als zwei Jahre.
- Es steht fest, dass die Tat (bei Gesamtfreiheitsstrafen ALLE Taten) auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen und dieses ist auch im Urteil festgehalten wurde.
- Der Verurteilte befindet sich wegen seiner Abhängigkeit in einer seiner Rehabilitation dienenden Behandlung (z.B. Entwöhnungstherapie) oder der Beginn einer solchen Maßnahme ist gewährleistet.

Während der Behandlungszeit muss der Verurteilte der Staatsanwaltschaft regelmäßig Nachweise über die Behandlung vorlegen. Außerdem ist die Behandlungsstätte verpflichtet, der Staatsanwalt­schaft einen Therapieabbruch mitzuteilen.
Wird die Behandlung nicht angetreten, es werden keine Nachweise eingereicht oder die Behandlung wird abgebrochen und eine zeitnahe Wiederaufnahme steht nicht in Aussicht, kommt es zum Wider­ruf der Zurückstellung, d.h. es wird ein Haftbefehl ausgestellt. Nach einem Widerruf kann eine erneute Strafzurückstellung beantragt werden.
Die Zurückstellung der Strafvollstreckung muss schriftlich bei der zuständigen Staatsan­waltschaft beantragt werden.
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