Autor Thema: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?  (Gelesen 5260 mal)

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Offline dumdidum

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Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #60 am: 15. Juni 2022, 18:48:08 »
Ei.

Noch was zu deinem Todesstrafending. Würde in einem Bundesland die Todesstrafe gelten, dann könnten Bundesländer ohne Todesstrafe Täter nicht in das Bundesland mit Todesstrafe abschieben.




Du hast keine Reichsbürgerseite gefunden?
Ein Jeder von uns findet immer mal wieder eine neue Seite unserer von ihrer eigenen Meinung berauschend Mitbürger.

Ja was für Signalworte hast Du denn verwendet?
REICHSBÜRGER?
So nennen sie sich nicht selbst.

Habe nach alles möglichem gesucht. Leider sind die MSM & öff. Seiten mit guter SEO voll mit Berichten über Reichsbürger. Das Forum hier war der einzige Treffer, der nach einem Treffer aussah.

Nach der Erfahrung hier halte ich das jetzt noch mehr für ein Randphänomen eines Randphänomens. Ich denke, ihr wie auch der Staat verschwendet seine Zeit damit.

Zitat
Such nach den Themen, die Reichsbürger interessieren.
Du musst wissen, welche Sau sie durchs Dorf treiben, dann findest Du sie.

Corona??! Woher soll ich das wissen?

Zitat
Wenn Du nicht weißt, was sie aktuell bewegt, dann lies erst mal ein paar Wochen in unserem Blog, Wiki, Buch, Forum.
Dann weißt auch Du, forum es geht.

Danach steht mir nicht der Sinn. Habe idR besseres zu tun.
« Letzte Änderung: 15. Juni 2022, 18:51:18 von dumdidum »
 
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Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #61 am: 15. Juni 2022, 18:51:11 »
Häääh?
Seit wann wird innerhalb Deutschlands abgeschoben?
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Offline Gregor Homolla

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Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #62 am: 15. Juni 2022, 18:53:09 »
In welcher Weise geschah das denn?
Nun mal kurz für (geistig)  Zurückgebliebene.
Selbstverständlich ist eben nicht Jedermann verständlich.
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
Manchmal ist etwas leiser schon viel lauterer als laut.(G.H.)
 
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Offline dumdidum

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Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #63 am: 15. Juni 2022, 18:54:30 »
Häääh?
Seit wann wird innerhalb Deutschlands abgeschoben?

Jemand, der in Ostfriesland einen Mord begeht, und dann in Oberammergau aufgegriffen wird, wird nicht in Oberammergau vor Gericht gestellt, sondern muss nach Ostfriesland abgeschoben werden, damit er dort vor Gericht kommen kann.


In welcher Weise geschah das denn?
Nun mal kurz für (geistig)  Zurückgebliebene.
Selbstverständlich ist eben nicht Jedermann verständlich.


BOAH GEIL WASN KOMMENTAR!!!!

Mal im ernst, was soll son Müll als Antwort?
 

Offline Judge Roy Bean

Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #64 am: 15. Juni 2022, 18:56:09 »
Ei.

Noch was zu deinem Todesstrafending. Würde in einem Bundesland die Todesstrafe gelten, dann könnten Bundesländer ohne Todesstrafe Täter nicht in das Bundesland mit Todesstrafe abschieben.

Wenn die Katze ein Pferd wäre, dann könnte man den Baum hochreiten.

Abschieben von Bundesland zu Bundesland …🤦🏻‍♂️

Und jetzt in der Sprache von einzelnen Bundesländern mit Landesverfassung:

 - schleich di

resp.

 - geh hääm unn mach e bach!
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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Offline hair mess

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Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #65 am: 15. Juni 2022, 18:56:49 »
Das ist keine Abschiebung, auch keine Auslieferung.
Uberstellung könnte der richtige Begriff sein. Landesverfassungen, die eine Todesstrafe erlauben oder vorsehen, gelten wegen der Zugehörigkeit zu Deutschland nun eben in diesem Punkt nicht. Genau wie in jedem anderen Punkt, in dem sie dem Grundgesetz widersprechen.
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Offline hair mess

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Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #66 am: 15. Juni 2022, 18:59:32 »
Begriffe und die Kenntniss der Bedeutung von Begriffen sind wichtig, um den Sinn von Texten wirklich verstehen zu können und um auch selbst verständlich schreiben zu können.
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Offline oschy

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Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #67 am: 15. Juni 2022, 18:59:52 »
Jemand, der in Ostfriesland einen Mord begeht, und dann in Oberammergau aufgegriffen wird, wird nicht in Oberammergau vor Gericht gestellt, sondern muss nach Ostfriesland abgeschoben werden, damit er dort vor Gericht kommen kann.
*lol* der ist wirklich gut^^  :laugh_above:

Das Spielzeug scheint langsam ins leiern zu kommen^^

gruß oschy
 
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Offline dumdidum

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Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #68 am: 15. Juni 2022, 19:01:57 »
Das ist keine Abschiebung, auch keine Auslieferung.
Uberstellung könnte der richtige Begriff sein.

Ja, falsches Wort. Überstellen passt besser.

Zitat
Landesverfassungen, die eine Todesstrafe erlauben oder vorsehen, gelten wegen der Zugehörigkeit zu Deutschland nun eben in diesem Punkt nicht. Genau wie in jedem anderen Punkt, in dem sie dem Grundgesetz widersprechen.

Das halte ich für vorgeschoben. Es gibt alle möglichen Sachverhalte, die dem GG widersprechen, die aber dennoch toleriert werden, wenn sie auf Landesebene praktiziert werden (zB Kinder- oder Vielehe bei Moslems). Teilweise widerspricht sich das GG auch selbst (zB Gleichberechtigung vs Wehrpflicht).

 

Offline desperado

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Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #69 am: 15. Juni 2022, 19:07:26 »
Häääh?
Seit wann wird innerhalb Deutschlands abgeschoben?

Jemand, der in Ostfriesland einen Mord begeht, und dann in Oberammergau aufgegriffen wird, wird nicht in Oberammergau vor Gericht gestellt, sondern muss nach Ostfriesland abgeschoben werden, damit er dort vor Gericht kommen kann.


In welcher Weise geschah das denn?
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Mal im ernst, was soll son Müll als Antwort?

Statt einen freien Nachmittag mit der Suche nach Reichsbürgerseiten hättest du es mit "Deutsch, verstehend lesen" versuchen sollen. Das spart die Schmerzen beim Denken!

Dieser Beitrag zeigt definitiv am Besten, wie weit du am Inhalt der Verfassungen und des GG vorbei denkst und wie wenig du von dem, was du meinst gelesen zu haben verstanden hast!

Und nebenbei @all: meine Bullshitbingo-Karte ist voll, wo kann ich den Prospekt für die aufblasbare Waschmaschine abholen? (Dessen Inhalt wohl interessanter und anspruchsvoller ist als die Ergüsse, die durch das Denkpech des Spielzeugs entstehen)
As usual, I'm writing slowly because I know you can't read fast.

(Radar writting a letter to his Mom an me, writting Comments for our Customers)
 
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Offline Agrippa

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Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #70 am: 15. Juni 2022, 19:17:39 »
[...]

Rechtliches Vakuum, ich finde das nicht. [..] Nur, weil für dich eine Angelegenheit schnell geht, ist sie doch nicht suspekt. Wie in vielen Maßnahmen des Krieges und der unmittelbaren Nachkriegszeit haben sich die Alliierten vorbereitet.


Zustimmung.


1) Interessant. Etwas behaupten, aber keine Nachweise führen. Möglicherweise gibt es keine GmbH-Bundesbehörden und selbst das wäre nachweisbar über die Gesamtübersicht aller Bundesbehörden.
2) Da steht nichts von Staatsbürgerschaft, sondern die Personalien oder Generalien wie die Österreicher so schön sagen. Für die Staatsbürgerschaft gibt es eine Staatsbürgerschaftsurkunde, ebenso wie eine Entlassungsurkunde, sofern sie aufgegeben wird.
3) Wurde gemacht. Das Bürgeramt registriert die neue Adresse und meldet die alte ab. Staatsbürgerschaft wird dabei nicht erteilt.
Also nochmal meine Frage: Wie ist der bürokratische Vorgang?

1) Die Behauptung stelle nicht ich auf, sondern habe das vernommen als Position von Reichsbürgern.
2) Bei einer 6-stelligen Zahl an derartigen Verwaltungsakten jedes Jahr ohne wirkliche Folgen im Alltag ist das mE unnnötig.
3) Warum sollte man das explizit machen? Die gegenwärtige Regelung reicht doch.

1) Dann solltest du fremde Gedanken als solche kennzeichnen. Andernfalls nehme ich an es sind deine Aussagen.
2) Quantität ist für Rechtsakte der Behörden kein Kriterium. Dann dauert es eben länger, aber es der Bescheid wird ausgestellt.
3) Die Staatsbürgerschaft ist ein eigener Vorgang. Wenn bei jedem Umzug in ein anderes Bundesland die Staatsbürgerschaft sich automatisch ändert, ist dies eine erheblich Wertminderung der Staatsbürgerschaft als staatlicher Akt. Eine solche Entwertung der Staatsbürgerschaft ist nicht im Interesse eines einzelnen Staates und auch nicht von politischen Parteien, ausser von gewissen anarchistischen und/oder libertären Strömungen


Das ergibt sich nicht aus den Landesverfassungen. Beispiel NRW: In Artikel 1 wird NRW als Gliedstaat der BRD bezeichnet. Im direkt folgenden zweiten Artikel bekundet "das Volk seinen Willen durch Wahl, Volksbegehren und Volksentscheid".

Welches Volk denn? Das Deutsche ist es nicht.
In diesem konkreten Fall ist das Volk von Nordrhein-Westfalen gemeint. Es wählt, es begehrt, es entscheidet.

Das heißt aber noch lange nicht, dass der Austritt aus der BRD darüber möglich ist. Die herrschende Meinung der Rechtswissenschaft sagt nein. Die Rechtsprechung negiert das auch.

In NRW kann man Volksabstimmungen über Gesetze erzwingen. Gesetze können Verfassungsänderungen enthalten. Andere Länderverfassungen erlauben auch die unmittelbare Änderung der Verfassung.
Möglicherweise können Volksabstimmungen in NRW Verfassungsänderungen erzwingen, die die Stellung von NRW in der BRD ändern würden.
Das wird aber durch schon genannten Artikel 31 GG rechtsungültig. Des Weiteren könnte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit verstellen.
Sollte dann immer noch daran festgehalten werden, ermöglicht Artikel 37 GG dem Bund mit Zustimmung des Bundesrates den Bundeszwang auszuüben, sofern NRW mit einer solchen Verfassungsänderungen seinen Pflichten aus dem Grundgesetz und den Bundesgesetzen nicht nachkommt.
Dies wäre im Falle einer Unabhängigkeitserklärung anzunehmen.

Des Weiteren gilt eine Landesverfassung nur für ein Bundesland, nicht für die ganze Bundesrepublik. Also können keinen weitreichende Regelungen über das eigene Landesgebiet getroffen.

Darauf habe ich hingewiesen.

Wenn doch, dann gilt der kürzeste Artikel des Grundgesetzes. Namentlich Artikel 31: "Bundesrecht bricht Landesrecht". Beispiel gefällig, bis zur Verfassungsreform von 2018 im Bundesland Hessen, gab es in der hessischen Landesverfassung die Todesstrafe. Die wurde aber nie angewendet, denn das Grundgesetz verbietet die Todesstrafe - Artikel 102 GG.

Es gibt kein Bundesrecht auf die Erhaltung der heutigen Zusammensetzung des Bundesgebietes. Wenn, dann müsste erst in das GG aufgenommen werden.
Die Zusammensetzung der Bundesländer innerhalb der Bundesrepublik kann durch die Bestimmungen des Grundgesetzes geändert werden. Letztmalig durchgeführt 1952 bei der Entstehung des Landes Baden-Württemberg. Letztmalig versucht 1996 bei der angedachten Fusion der Länder Berlin und Brandenburg. Hierbei scheiterte die Durchführung am Quorum sowie an den Nein-Stimmen der Brandenburg.

Eine Veränderung des Bundesgebietes der Bundesrepublik Deutschland durch Austritt eines Bundeslandes wird über das Grundgesetz nicht geregelt. Dies bedürfte eines Bundesgesetzes wie schon beschrieben.


Der hier berühmt-berüchtigte Artikel 146 GG wird übersehen. Dabei haben Mitagenten schon halbe Doktorarbeiten zur Erklärung verfasst. Mal wieder keine Dank für nichts.

Da steht für mich, dass so lange diese nicht existiert, können einzelne Länder souverän ihre Unabhängigkeit beschließen.
Interessante Interpretation. Die Herleitung in mehr als drei Sätzen, aber weniger als 20 Seiten würde mich sehr interessieren.

Grundgesetz = vorläufig und in Abhängigkeit des Länderwillens.
Verfassung = endgültig und verabschiedet durch das gesamte dt. Volk.

Mit der Vollendung von GG146 würde die Souveränität von den Ländern als Staatenbund auf den Bund als einheitliches Gebilde mit eigener Volkssouveränität übergehen.
Grundgesetz und Verfassung sind zwei Synonyme. Allein der Aspekt der Vorläufigkeit ist unsinnig. Ist jedes Grundgesetz vorläufig? Die Schweden haben elf, die Norweger eins, die Ungarn haben in den 2010er ihre Verfassung in Grundgesetz umbenannt - ist Ungarn nun auch nur noch vorläufig? Und was ist mit dem Vereinigten Königreich, die haben nicht einmal eine Verfassung und auch kein Grundgesetz?
Dem anderen Aspekt der Verabschiedung durch das gesamte deutsche Volk ist ebenso unsinnig. Denn das gesamte deutsche Volk hat dem Grundgesetz mittelbar durch seine von ihm gewählten Landtage zugestimmt. Auch in rein praktischer Legitimierung wurde durch die Wahlbeteiligung bei der Wahl zum ersten deutschen Bundestag es angenommen.
 
Mir dünkt Sie haben das Forum nicht einmal ansatzweise überflogen. Bitte erstmal informieren, welchen höheren Zweck diese Forum dient.

Ja, den Eindruck habe ich auch. Mein Vorgehen war...
- wieder was über Reichsbürger gelesen und wie sie medial hochgejazzt werden
- mich erinnernd an deren Grundannahme einer mangelnden verfassungsmäßigen Berechtigung der BRD, weil keine Volksabstimmung über das GG versus den Winkelzug über die Länderverfassungen
- einen halben Nachmittag Zeit -> Suchmaschine bedient (nicht einmal Google; man findet generell quasi gar nichts, das einen direkt auf eine Reichsbürgerseite bringt)
- das Forum hier gefunden als einziges, das auf den ersten Blick nach Reichsbürgersumpf wirkt; aber wie gesagt: verwirrend in der Aussage
Ein wenig mehr lesen bzw. den anderen hiesigen Ratschlägen folgen.

Mindestens ein Bundesgesetz, das ein solches Referendum ermöglicht. Viel Freude bei der Organisation der politischen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat.

Öhm, was ist denn das für ein Rechtsverständnis? So weit leben wir noch immer in einem Land, in dem alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten wurde.
Interessante Auffassung. Nur ist sie sehr dualistisch. Der Umkehrschluss ist meist nicht zulässig. Beschlüsse des Bundesverfassungsgericht sind rechtsverbindliche Akte für alle. Somit sind Austritte nicht erlaubt. Q.e.d.

Bitte informiert dich über den Zweck des Sonnenstaatlandforums! Ich sehe schon Gewitter aufziehen bei einer so unsinnigen Aussagen.

Habe ich gemacht. Daher das edit im Eingangsbeitrag. Wie gesagt, man findet quasi gar nichts direktes über diese Reichsbürger. Ich wollte das mit den Länderverfassungen vor einigen Jahren schonmal ausdiskutieren, konnte im Netz aber rein gar nichts finden, das mich denen näher gebracht hätte. Daher auch meine Vermutung, dass es sie nicht gibt, sondern um eine reine Psyops handelt, um einmal die dümmsten Kälber einzusammeln und um andere Bewegungen mit dem Gestank der extremistischen ♥♥♥ie markieren zu können.
Also, wenn du nichts fandest, hast du falsch gesucht. Es gibt genügend Universitäten, Bibliotheken und sonstige Einrichtungen an den regelmässig Vorträge gehalten werden über den Aufbau des Staates, Geschichte der Bundesrepublik, Geschichte des Grundgesetzes oder respektive Landesverfassungen und -geschichte. Das weite, weite Internet biete auch genügend qualitative Vorträge wie jenem im Spoiler:
Spoiler
[close]
Des Weiteren - da ich neulich davor stand und ich glaube, dass diese junge, frische Medium eine große Zukunft hat - gibt es Bücher, die erklären.

Ich hab Hunger, auf Menschenfleisch. Die Moderation wird gebeten das Spielzeug aufzuräumen.

Offline Schrohm Napoleon

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Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #71 am: 15. Juni 2022, 19:32:46 »
Ich melde mich demnächst in einem Ingenieursforum an und erkläre denen, wie ein Motor mit freier Energie funktioniert.


Der war wirklich gut. YMMD.

Ich bin zufällig in einem, aber selbst dort würde ich mich nie in Diskussionen der Motorenentwickler einschalten. Einfach weil ich keine Ehrfahrung in Motorenentwicklung habe. Dieser Schluss ist @dumdidum nicht möglich. Ich frage allerdings nett, falls mich etwas interessiert und bekomme sogar meist eine nette Antwort zurück. Oft verstehe ich die Antworten sogar, da wir die gleiche (Fach-)Sprache können.  ;)

Naja.

Zitat
Non cuivis homini contingit adire Corinthum.



"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 

Offline Greybeard

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Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #72 am: 15. Juni 2022, 19:45:12 »
Off-Topic:
Hee, warum wird hier immer auf meinem schönen NRW rumgetrampelt? Ich dachte immer, wir wollen Sucksen an die Polen vertingeln...

Also jetzt nochmal zum Mitkeilschriften: Du glaubst ernsthaft, dass Bayern einen Gefangenen an Ostfriesland "ausliefert"?

Mal davon abgesehen, dass Ostfriesland kein Bundesland ist und diesen "Vorgang" außer Ostfriesen wahrscheinlich niemand wirklich schön fände: [SELBSTZENSUR] Glaubst du ernsthaft, was du da geschrieben hast?
Mein Luftkissenfahrzeug ist voller Aale.
 
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Offline kairo

Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #73 am: 15. Juni 2022, 19:51:06 »
Das GG ist weiterhin von den Landesverfassungen abhängig,

Nanü?? Können die Länder oder ein Land allein etwas am Grundgesetz ändern?

Sobald ein Bndesland beschließt, dass es das GG nicht mehr will, kann der Bund nicht viel unternehmen.

Einiges schon. Art. 37 GG.

Daher die Bedingtheit im Vergleich zu einer endgültigen Verfassung.

Man zeige mir bitte eine "endgültige Verfassung". Ist dir bekannt, wie viele endgültige Verfassungen alleine die Franzosen seit 1789 hatten?

Zitat
Man würde erwarten, dass eine Verfassung - siehe die Länderverfassungen - vom Volk direkt angenommen wird. Bis zu Wiedervereinigung ging das nicht, aber es ist und bleibt ein Mangel, wenn es weiterhin verweigert wird.

Ist dir zufällig bekannt, wie viele Verfassungen allein in Europa nicht durch Volksabstimmung angenommen worden sind? Die des Vereinigten Königreichs auch nicht. Und auch nicht die der USA. Auch nicht die Frankfurter, Bismarck- oder die Weimarer Verfassung.

In Deutschland wird eine Volksabstimmung nicht verweigert, sondern sie ist überflüssig. Das Grundgesetz ist nun mal vom deutschen Volk angenommen worden. Und sollte dieses eines Tages eine neue Verfassung annehmen, kann das Grundgesetz nicht vorschreiben, wie das zu geschehen hat. Bis dahin ist es aber nicht nötig, periodisch darüber abzustimmen, ob wir das GG behalten wollen. Das macht man bei anderen Gesetzen ja auch nicht.

Zitat
Oder habe ich am Ende recht mit meiner Einschätzung, dass Reichsbürger eine reine Psyops sind und sie es nicht gibt.

Es gibt sie durchaus, aber das ist ohne Zweifel auch ein psychiatrisches Problem. Jedoch eines, an dem wir viel Spaß haben.

Zitat
Zitat
Nachdem das gesamte deutsche Volk dem Grundgesetz zugestimmt hat

In welcher Weise geschah das denn?

1949 durch die Landtage der westdeutschen Länder, 1990 durch die Volkskammer. Nennt man repräsentative Demokratie.
 

Offline Neubuerger

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Re: Welchen Stellenwert haben bei euch die dt. Landesverfassungen?
« Antwort #74 am: 15. Juni 2022, 20:37:42 »
Da schaut man mal wegen Arbeit ein paar Stunden nicht rein, und schon ist selbst fahrendes Spielzeug da.

Ging mir auch so. Aber wenigstens hatte ich jetzt am Abend was zu lachen.

Ich bin zu allt für den Shice.

Off-Topic:
Da gibts heute bei Qwertee ein passendes T-Shirt.

Über das Grundgesetz gab es eine Abstimmung. Gemäß parlamentarischer Demokratie über die Voksvertreter.

Was ist am Grundgesetz auszusetzen? Das ist eine vollwertige Verfassung, die sogar als Vorbild für andere Verfassungen gedient hat. Was fehlt, was ist zuviel? Was stünde in einer Verfassung nach Deinem Geschmack oder Gschmäckle?
Lass mich raten: Menschenwürde, allgemeine Handlungsfreiheit, Gleichheit, Glaubensfreiheit, Meinungsfreiheit … Man könnte die Bundesflagge umlackieren, blau gefällt mir besser.

Pssst, ich weiss, so als Richter hast du davon wenig Ahnung, aber das steht alles drin ;D


« Letzte Änderung: 15. Juni 2022, 20:47:03 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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