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Rechtliches Vakuum, ich finde das nicht. [..] Nur, weil für dich eine Angelegenheit schnell geht, ist sie doch nicht suspekt. Wie in vielen Maßnahmen des Krieges und der unmittelbaren Nachkriegszeit haben sich die Alliierten vorbereitet.
Zustimmung.
1) Interessant. Etwas behaupten, aber keine Nachweise führen. Möglicherweise gibt es keine GmbH-Bundesbehörden und selbst das wäre nachweisbar über die Gesamtübersicht aller Bundesbehörden.
2) Da steht nichts von Staatsbürgerschaft, sondern die Personalien oder Generalien wie die Österreicher so schön sagen. Für die Staatsbürgerschaft gibt es eine Staatsbürgerschaftsurkunde, ebenso wie eine Entlassungsurkunde, sofern sie aufgegeben wird.
3) Wurde gemacht. Das Bürgeramt registriert die neue Adresse und meldet die alte ab. Staatsbürgerschaft wird dabei nicht erteilt.
Also nochmal meine Frage: Wie ist der bürokratische Vorgang?
1) Die Behauptung stelle nicht ich auf, sondern habe das vernommen als Position von Reichsbürgern.
2) Bei einer 6-stelligen Zahl an derartigen Verwaltungsakten jedes Jahr ohne wirkliche Folgen im Alltag ist das mE unnnötig.
3) Warum sollte man das explizit machen? Die gegenwärtige Regelung reicht doch.
1) Dann solltest du fremde Gedanken als solche kennzeichnen. Andernfalls nehme ich an es sind deine Aussagen.
2) Quantität ist für Rechtsakte der Behörden kein Kriterium. Dann dauert es eben länger, aber es der Bescheid wird ausgestellt.
3) Die Staatsbürgerschaft ist ein eigener Vorgang. Wenn bei jedem Umzug in ein anderes Bundesland die Staatsbürgerschaft sich automatisch ändert, ist dies eine erheblich Wertminderung der Staatsbürgerschaft als staatlicher Akt. Eine solche Entwertung der Staatsbürgerschaft ist nicht im Interesse eines einzelnen Staates und auch nicht von politischen Parteien, ausser von gewissen anarchistischen und/oder libertären Strömungen
Das ergibt sich nicht aus den Landesverfassungen. Beispiel NRW: In Artikel 1 wird NRW als Gliedstaat der BRD bezeichnet. Im direkt folgenden zweiten Artikel bekundet "das Volk seinen Willen durch Wahl, Volksbegehren und Volksentscheid".
Welches Volk denn? Das Deutsche ist es nicht.
In diesem konkreten Fall ist das Volk von Nordrhein-Westfalen gemeint. Es wählt, es begehrt, es entscheidet.
Das heißt aber noch lange nicht, dass der Austritt aus der BRD darüber möglich ist. Die herrschende Meinung der Rechtswissenschaft sagt nein. Die Rechtsprechung negiert das auch.
In NRW kann man Volksabstimmungen über Gesetze erzwingen. Gesetze können Verfassungsänderungen enthalten. Andere Länderverfassungen erlauben auch die unmittelbare Änderung der Verfassung.
Möglicherweise können Volksabstimmungen in NRW Verfassungsänderungen erzwingen, die die Stellung von NRW in der BRD ändern würden.
Das wird aber durch schon genannten Artikel 31 GG rechtsungültig. Des Weiteren könnte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit verstellen.
Sollte dann immer noch daran festgehalten werden, ermöglicht Artikel 37 GG dem Bund mit Zustimmung des Bundesrates den Bundeszwang auszuüben, sofern NRW mit einer solchen Verfassungsänderungen seinen Pflichten aus dem Grundgesetz und den Bundesgesetzen nicht nachkommt.
Dies wäre im Falle einer Unabhängigkeitserklärung anzunehmen.
Des Weiteren gilt eine Landesverfassung nur für ein Bundesland, nicht für die ganze Bundesrepublik. Also können keinen weitreichende Regelungen über das eigene Landesgebiet getroffen.
Darauf habe ich hingewiesen.
Wenn doch, dann gilt der kürzeste Artikel des Grundgesetzes. Namentlich Artikel 31: "Bundesrecht bricht Landesrecht". Beispiel gefällig, bis zur Verfassungsreform von 2018 im Bundesland Hessen, gab es in der hessischen Landesverfassung die Todesstrafe. Die wurde aber nie angewendet, denn das Grundgesetz verbietet die Todesstrafe - Artikel 102 GG.
Es gibt kein Bundesrecht auf die Erhaltung der heutigen Zusammensetzung des Bundesgebietes. Wenn, dann müsste erst in das GG aufgenommen werden.
Die Zusammensetzung der Bundesländer innerhalb der Bundesrepublik kann durch die Bestimmungen des Grundgesetzes geändert werden. Letztmalig durchgeführt 1952 bei der Entstehung des Landes Baden-Württemberg. Letztmalig versucht 1996 bei der angedachten Fusion der Länder Berlin und Brandenburg. Hierbei scheiterte die Durchführung am Quorum sowie an den Nein-Stimmen der Brandenburg.
Eine Veränderung des Bundesgebietes der Bundesrepublik Deutschland durch Austritt eines Bundeslandes wird über das Grundgesetz nicht geregelt. Dies bedürfte eines Bundesgesetzes wie schon beschrieben.
Der hier berühmt-berüchtigte Artikel 146 GG wird übersehen. Dabei haben Mitagenten schon halbe Doktorarbeiten zur Erklärung verfasst. Mal wieder keine Dank für nichts.
Da steht für mich, dass so lange diese nicht existiert, können einzelne Länder souverän ihre Unabhängigkeit beschließen.
Interessante Interpretation. Die Herleitung in mehr als drei Sätzen, aber weniger als 20 Seiten würde mich sehr interessieren.
Grundgesetz = vorläufig und in Abhängigkeit des Länderwillens.
Verfassung = endgültig und verabschiedet durch das gesamte dt. Volk.
Mit der Vollendung von GG146 würde die Souveränität von den Ländern als Staatenbund auf den Bund als einheitliches Gebilde mit eigener Volkssouveränität übergehen.
Grundgesetz und Verfassung sind zwei Synonyme. Allein der Aspekt der Vorläufigkeit ist unsinnig. Ist jedes Grundgesetz vorläufig? Die Schweden haben elf, die Norweger eins, die Ungarn haben in den 2010er ihre Verfassung in Grundgesetz umbenannt - ist Ungarn nun auch nur noch vorläufig? Und was ist mit dem Vereinigten Königreich, die haben nicht einmal eine Verfassung und auch kein Grundgesetz?
Dem anderen Aspekt der Verabschiedung durch das gesamte deutsche Volk ist ebenso unsinnig. Denn das gesamte deutsche Volk hat dem Grundgesetz mittelbar durch seine von ihm gewählten Landtage zugestimmt. Auch in rein praktischer Legitimierung wurde durch die Wahlbeteiligung bei der Wahl zum ersten deutschen Bundestag es angenommen.
Mir dünkt Sie haben das Forum nicht einmal ansatzweise überflogen. Bitte erstmal informieren, welchen höheren Zweck diese Forum dient.
Ja, den Eindruck habe ich auch. Mein Vorgehen war...
- wieder was über Reichsbürger gelesen und wie sie medial hochgejazzt werden
- mich erinnernd an deren Grundannahme einer mangelnden verfassungsmäßigen Berechtigung der BRD, weil keine Volksabstimmung über das GG versus den Winkelzug über die Länderverfassungen
- einen halben Nachmittag Zeit -> Suchmaschine bedient (nicht einmal Google; man findet generell quasi gar nichts, das einen direkt auf eine Reichsbürgerseite bringt)
- das Forum hier gefunden als einziges, das auf den ersten Blick nach Reichsbürgersumpf wirkt; aber wie gesagt: verwirrend in der Aussage
Ein wenig mehr lesen bzw. den anderen hiesigen Ratschlägen folgen.
Mindestens ein Bundesgesetz, das ein solches Referendum ermöglicht. Viel Freude bei der Organisation der politischen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat.
Öhm, was ist denn das für ein Rechtsverständnis? So weit leben wir noch immer in einem Land, in dem alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten wurde.
Interessante Auffassung. Nur ist sie sehr dualistisch. Der Umkehrschluss ist meist nicht zulässig. Beschlüsse des Bundesverfassungsgericht sind rechtsverbindliche Akte für alle. Somit sind Austritte nicht erlaubt. Q.e.d.
Bitte informiert dich über den Zweck des Sonnenstaatlandforums! Ich sehe schon Gewitter aufziehen bei einer so unsinnigen Aussagen.
Habe ich gemacht. Daher das edit im Eingangsbeitrag. Wie gesagt, man findet quasi gar nichts direktes über diese Reichsbürger. Ich wollte das mit den Länderverfassungen vor einigen Jahren schonmal ausdiskutieren, konnte im Netz aber rein gar nichts finden, das mich denen näher gebracht hätte. Daher auch meine Vermutung, dass es sie nicht gibt, sondern um eine reine Psyops handelt, um einmal die dümmsten Kälber einzusammeln und um andere Bewegungen mit dem Gestank der extremistischen ♥♥♥ie markieren zu können.
Also, wenn du nichts fandest, hast du falsch gesucht. Es gibt genügend Universitäten, Bibliotheken und sonstige Einrichtungen an den regelmässig Vorträge gehalten werden über den Aufbau des Staates, Geschichte der Bundesrepublik, Geschichte des Grundgesetzes oder respektive Landesverfassungen und -geschichte. Das weite, weite Internet biete auch genügend qualitative Vorträge wie jenem im Spoiler:
Des Weiteren - da ich neulich davor stand und ich glaube, dass diese junge, frische Medium eine große Zukunft hat - gibt es Bücher, die erklären.
Ich hab Hunger, auf Menschenfleisch. Die Moderation wird gebeten das Spielzeug aufzuräumen.