Kannst du gerne tun. Ist aber dennoch Gesetz. Im Übrigen ist mir kein Teil des Bundesgebietes bekannt, in dem das GG nicht gilt.
Das GG ist weiterhin von den Landesverfassungen abhängig, das zeigt die nur sehr schwach (=Gewohnheit) ausgeprägte Erfüllung von GG 146. Sobald ein Bndesland beschließt, dass es das GG nicht mehr will, kann der Bund nicht viel unternehmen. Daher die Bedingtheit im Vergleich zu einer endgültigen Verfassung.
Über das Grundgesetz gab es eine Abstimmung. Gemäß parlamentarischer Demokratie über die Voksvertreter.
Man würde erwarten, dass eine Verfassung - siehe die Länderverfassungen - vom Volk direkt angenommen wird. Bis zu Wiedervereinigung ging das nicht, aber es ist und bleibt ein Mangel, wenn es weiterhin verweigert wird.
Was ist am Grundgesetz auszusetzen? Das ist eine vollwertige Verfassung, die sogar als Vorbild für andere Verfassungen gedient hat. Was fehlt, was ist zuviel? Was stünde in einer Verfassung nach Deinem Geschmack oder Gschmäckle?
Im großen und ganzen ist das GG ok.
Interessiert keinen Menschen. Da der Art. 146 GG keinerlei konkrete Vorschriften enthält, die irgendjemanden binden, ist er überflüssig. Vermutlich ist er rein aus Pietät dringeblieben. Der Wiedervereinigungsauftrag ist erfüllt, und dass sich das Volk eine neue Verfassung geben kann, wenn ihm danach ist, ist trivial. Weitere Volksabstimmungen waren überflüssig. (Sie sind im Art. 146 auch gar nicht gefordert, wenngleich möglich.)
Also ein Link zu einem Gerichtsentscheid über die Illegitimität eines bayerischen Unabhängigkeitsreferendum und dieses Forum als ganzes sprechen diametral gegen das, was du da schreibst.
Oder habe ich am Ende recht mit meiner Einschätzung, dass Reichsbürger eine reine Psyops sind und sie es nicht gibt.
Was macht ihr dann hier den ganzen Tag? Herumschwurbeln? lol...
Nachdem das gesamte deutsche Volk dem Grundgesetz zugestimmt hat
In welcher Weise geschah das denn?