Kurz vorweg: Ich bin wahrlich kein Freund des Regimes, halte euch aber für einen Haufen durchgeknallter Irrer.
Sehr freundlich, du weisst gar nicht wie kuschelig es in den weissen Selbstkuscheljacken. Und gegen die Wand laufen tut in meinem Zimmer gar nicht weh...
Der Hauptgrund dafür liegt in der Tatsache, dass es nach dme Krieg auf Bundesebene zwar keine Volksabstimmung über das Grundgesetz gab, auf Länderebene aber sehr wohl welche über die jeweiligen Landesverfassungen.
Es gab zwar nicht in allen Ländern Abstimungen, wo es aber welche gab (in der großen Mehrheit) wurden die neuen Verfassungen vom Volk aber allesamt angenommen.
Meine Frage wäre: Zählen die bei euch nicht?
Weil es 1949 keine Volksabstimmung auf Bundesebene über das Grundgesetz gegeben hat, sind wir ein Haufen Irrer. Könnte der Schreiberling die Kausalkette etwas entflechten?
Und zu was sollen wir was zählen? Ich kann eh nur bis fünf zählen, aber ich weiß ja nicht mal was ich zählen soll - Landesverfassungen, Länder, Bürger, Apfelweine, Biere, rotfigurige Pexise aus klassischer Zeit?
Mit dem Inkrafttreten der neuen vom Volk abgesegneten Landesverfassung trat in dem Land gleichzeitig die davor geltende Verfassung außer Kraft. In einigen Ländern wie Bayern, Hessen oder NRW war das ca 1 Jahrzehnt nach dem 2. WK, in anderen Ländern war es viel später, wie etwa im neu geschaffenen Baden-Württemberg oder in den neuen Ländern der ehem. DDR.
Interessant, also liegen zwischen 1945 - Kapitulation der Wehrmacht, allgemein Kriegsende in Europa/Deutschland - und den Volksabstimmungen in Hessen (1946), Bayern (1946) und NRW (1950) ein ganzes Jahrzehnt? Ist das diese berühmte neue germanische Mathematik, die unter der Jauchegrube des Repto-Stalls heimlich gelehrt wird?
Zu den "viel späteren Ländern" - war da nicht irgendetwas vorher? So bspw. die Länder Baden, Württemberg-Hohenzollern, Württemberg-Baden mit eigenen Verfassungen.
Oder bezüglich der beigetretenen Ländern der vormaligen DDR, sind diese nicht erst unmittelbar vorher entstanden?
Von einer Inexistenz der Volkssouveränittät kann also kaum gesprochen werden. Es ist lediglich so, dass wir alle nicht Bürger der BRD sind, sondern wir sind Bürger des jeweiligen Bundeslandes, die allesamt als souveräne Staaten per Parlamentsbeschluss einen Teil ihrer Souveränität an das BRD Konstrukt abgab. (Ausnahme wäre Bayern, dessen Regierung damals das GG abgelehnt hat.)
Wir sind sogar auch noch Bürger der Europäischen Union. Der bayerische Landtag hat die Annahme des GG nicht zugestimmt, nicht die bay. Regierung. Aber sie haben es indirekt doch angenommen. Die zweiten, dritten und vierten Sätze sowie die weiteren Seiten bei Geschichtsbüchern dienen nicht Dekoration, sondern sind auch lesenswert.
Als Bürger unseres Bundeslandes ändern wir daher also jedes Mal die Staatsbürgerschaft, wenn wir in ein anderes Bundesland ziehen. Es erklärt, warum wir ein so rigides Melderegister haben. Ebenso erklärt es die zahlreichen als GmbH geführten Bundesbehörden, da diese lediglich als von der gemeinsamen Länderregierung abhängige Gebilde existieren.
Ein bisschen konkreter, welche Bundesbehörde wird als GmbH geführt? Auch bitte nachvollziehbare Beweise für die neuen Staatsbürgerschaften der Länder - gibt es Entlassungsurkunden des alten Bundeslandes, neue des neuen? An welche Behörde muss ich mich wenden, bspw. in Hessen nach Umzug aus Meck-Pomm?
Schließlich ergibt sich aus dieser Betrachtung, dass das oberste Organ in Deutschland der Bundesrat ist und keineswegs der Bundestag. Letzterer ist im Grunde genommen nur ein Bonbon seitens der Landesregierungen, um den Volkswillen der gesamten BRD akkurat abbilden zu können, wenn es um Belange geht, in denen die Länder auf ihre Souveränität verzichten.
Das ist doch sicherlich im von dir irgendwie nicht so anerkannten Grundgesetz beschrieben - Artikelnummer bitte nennen!
Hättet ihr so etwas wie ein kollektives Gehirn, euch wäre sicherlich schon lange aufgefallen, dass der Weg heraus aus der BRD und hinein in einen irgendwie gearteten Reichszustand nicht über die aktuelle Schiene laufen kann, da diese rechtlich in jeder Hinsicht abgesichert ist.
Der hier berühmt-berüchtigte Artikel 146 GG wird übersehen. Dabei haben Mitagenten schon halbe Doktorarbeiten zur Erklärung verfasst. Mal wieder keine Dank für nichts.
Was meinst du mit Reichszustand? Was schwebt dir vor?
Vielmehr würdet ihr euch auf euer eigenes Bundesland konzentrieren, um ein Land nach dem anderen aus der BRD herauszulösen, dem rechtlich im Prinzip nichts entgegensteht. Mit den Ländern als Einzelteilen schließlich wäre es rechtlich blitzsauber möglich, ein neues Reich zu gründen.
So ist das aber auch nicht ganz machbar. Da wären ein paar wichtige Schritte vorher noch zu klären. Und wozu? Was ist die Idee des "neuen Reiches"?
Ich wüsste zwar nicht, weshalb das irgendwie besser sein sollte als das, was wir heute haben. Aber das wäre der Pfad, auf dem das ganze weder durch die BRD, noch durch die jew. Landesregierung oder irgendwelche echten oder herbeiphantasierten Besatzungsmächte angefochten werden könnte.
"Das wäre der Pfad" - genial, alle Probleme gelöst. Du gibst also die Seminare für Fitzek, Sürmeli und Rüdigolf!?!
Abschließend noch kurz der Hinweis (auch und va. an die V-Mäner im Forum), dass ich euren Reichsbürgermumpitz für die amateurhafteste aller Psyopse der Welt halte. Die Nummer hat Sonderschulnivau. Ihr seid ein Witz.
Bitte die V-Mänerinen(?) nicht vergessen. Ausserdem gilt es das generische Femininum zu benutzen!