Liebe Freunde der gepflegten Reichsdeppenunterhaltung,
Nach einer stressigen Woche und einem verlängerten Wochenende, das vor allem den Feierlichkeiten gewidmet war (731. Firmenjubiläum der Eid-Genossenschaft, ihr wisst schon) melde ich mich zurück mit dem nächsten Teil vom kurzen Prozess am Ende des ICCJV.
Zu allem Überfluss hat irgendeine PERSON auch noch die Einladungslisten für die Corona-Party mit derjenigen für das Staatsbankett des südwestlichen Sonnenstaatlandes durcheinandergebracht, mit dem Resultat, dass mehrere Bürger des Sonnenstaatlandes, darunter auch ich, versehentlich ein Vertragsangebot des Coronavirus angenommen haben.
Und so bleibe ich im Moment jeglicher Sklavenarbeit und -treiberei fern und habe dafür etwas mehr Zeit, diesen Prozessbericht einzutippen.
Also:
Kurzer Prozess mit dem ICCJV, Teil 4: Vernehmung des Angeklagten SteinerMarcus Steiner (S) betritt nun den Zeugenstand.
Vielleicht sollte ich hier noch anmerken: Der Vorsitzende Richter spricht mit einer angenehmen, sanften Stimme. Man könnte sagen, dass ein Therapeut an ihm verloren gegangen ist. Umso mehr sind ihm alle drei Angeklagten in die Falle getappt, wenn er ihnen zuerst scheinbar harmlose und nette Fragen gestellt und sie hinterher mit Vorhalten konfrontiert hat, die ihre Antworten widerlegten.
Vorsitzender Richter (VR): Bekennen Sie sich schuldig, teilweise schuldig oder nicht schuldig?
S: “Schuldig.” Beginnt davon zu reden, es sei “nicht richtig”, was er gemacht habe, sagt aber im selben Atemzug, dass die “Tilgung” seiner Strafe “vom ersten Urteil”, also demjenigen aus Krems 2017, schon “gegeben” sei. Ich weiss nicht, ob es mehr am teils wirren und stockenden Sprechstil des S liegt oder daran, dass er inhaltlichen Unsinn redet; jedenfalls werde ich nicht schlau aus dem, was er da sagt.
S beteuert dann, er wolle “nicht mehr in Haft sitzen”, sondern sich mit seinen Kindern beschäftigen, mit der Sache abschliessen, in Frieden leben und den ICCJV vergessen.
VR: Sie verwechseln Tilgung mit endgültiger Strafnachsicht. Getilgt sei die Strafe von 2017 noch nicht, aber “endgültig nachgesehen”. Fordert S dazu auf, zu erklären, was der ICCJV sei.
S: Der ICCJV “war eigentlich gedacht, Menschen zu helfen, nicht Behörden zu ‘untermauern’” – so habe ich es verstanden und notiert, gemeint war wohl ‘unterminieren’. S behauptet, es sei “nie angedacht” gewesen, eine “Gerichtsbarkeit einzuführen”.
Der VR fordert S auf, die Maske abzunehmen, weil auch er ihn schlecht versteht. Habe ich schon erwähnt, dass die Akustik in diesem Saal suboptimal ist?
VR weiter: Sie wollten Menschen helfen, richtig?
S: Ja. Es stimme, dass das Deppenprojekt “Court” hiess, und es sei “vielleicht ein Fehler, dass man es so nennt”, “das und das kann man vielleicht regeln gerichtlich”; er und seine Kumpanen hätten “viel Blödsinn gemacht, ohne nachzudenken”.
VR: Aber es war kein ‘Gericht’?
S: “Nicht für Österreich”, man habe nicht gewollt, “dass Österreich ausgehebelt wird”.
VR: Welches Verhältnis hatte denn der ICCJV beispielsweise zum Landesgericht für Strafsachen oder zu staatlichen Gerichten?
S: Faselt etwas davon, dass der ICCJV dem staatlichen Gericht “sagen sollte: ‘
das Menschenrecht ist verletzt worden’”.
VR: Aber es gibt ja schon den Instanzenzug.
S: Faselt, aber man habe “das dem Gericht vorlegen” wollen, nicht dem ICCJV.
VR: Was ist der
IIA? [Anmerkung: Während ich spontan eher ‘die
IIA’ gesagt hätte, sagten die Beteiligten in diesem Prozess stets ‘der’.]
S: Der
IIA sei “aus der Idee gegründet, dass man Informationsbeschaffung macht”, und beeilt sich, hinzuzufügen: “in Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden”, man habe das Ganze aber “nicht zu Ende gedacht”, jedenfalls sei es um “Informationsbeschaffung” gegangen.
[“Informationsbeschaffung” – ein Schelm, wer “Möchtegern-Geheimdienst” dabei denkt.]
VR: Wer hat den
IIA gegründet?
S: Ich war dabei, glaub der Empacher war dabei in der Schweiz, sicher nicht mehr [So habe ich es gehört und notiert; ich frage mich, ob er in Wirklichkeit “noch mehr” gesagt haben könnte.]
VR: Was war Ihre Funktion im ICCJV?
S:
General Director. Beeilt sich zu sagen, er habe nicht allein über alles bestimmen können, Entscheidungen habe das High Council gefällt.
VR: Haben Sie Beschlüsse unterschrieben?
S: Ja.
VR: Haben Sie High-Council-Treffen organisiert?
S: Bejaht und sagt, wenn ich ihn richtig verstanden habe, dass das kein anderer gemacht habe. Er habe die Einladungen verschickt.
VR: Wer hat die High-Council-Sitzungen moderiert?
S: Das sei unterschiedlich gewesen; einmal sei es Landschützer gewesen.
VR: In Leibnitz gab es ein Treffen, davon gibt es eine Aufzeichnung. Waren Sie dort?
S: Ich vermute es, ich kann es nicht sagen.
[Im Model-Prozess hat S dazu angegeben: “Ich war in Leibnitz, kein Thema!”, allerdings auch erst, nachdem er darauf aufmerksam gemacht wurde, dass es eine vom Verfassungsschutz erstellte Audio-Aufzeichnung des Treffens gibt.]
VR: Es gibt eine Anwesenheitsliste.
S: Das war eine Einladungsliste.
VR: Da steht drauf: anwesend / nicht anwesend. Worum ist es bei dem Treffen gegangen?
S: Ein Thema war der Ausschluss Landschützers, sonst habe ich es nicht mehr im Kopf.
VR: Er habe das Protokoll dazu gelesen, dieses habe 89 Seiten und es gehe darin tatsächlich praktisch nur um den Ausschluss Landschützers.
[Vermutlich meint er nicht ein durch die Deppen verfasstes Protokoll von der Sitzung, sondern das vom Verfassungsschutz erstellte Abhörprotokoll.]
S: Das war das Hauptthema, ja.
Nun kommt der VR zu etwas anderem: Es finde sich mehrmals im Akt, dass bei der Gründung des
IIA Marcus Steiner, Wolfgang Empacher und Alexander Hermann anwesend gewesen seien. Er nimmt ein Dokument in die Hand und fragt: Kann das sein, dass das diese Gründungsurkunde ist vom
IIA?
S geht zum Richterpult, um sich das Dokument aus der Nähe anzuschauen; der VR legt es anschliessend für die “Zuseher” auch noch unter den Visualizer. Meiner Erinnerung nach bejaht S, dass es sich um das
IIA-Gründungsdokument handelt.
Nachdem sich S wieder in den Zeugenstand gesetzt hat, fragt ihn der VR: Können Sie uns kurz erklären, was ein “Affidavit” ist?
S faselt etwas von “eidliche Erklärung” und “tatsächliche Erklärung”.
VR: Haben Sie sowas gemacht?
S: Bejaht.
VR: Und haben Sie das zum Beispiel im Aussenministerium abgegeben?
S: Ich weiss nicht, ob ich es war, aber möglich wäre es.
VR: Es gibt ein Foto von einer Überwachungskamera, das Sie und Empacher in schwarzen Anzügen im Aussenministerium zeigt.
Zur Veranschaulichung legt der VR auch dieses Foto unter den Visualizer. Es ist schwarzweiss und man erkennt darauf zwei Anzugträger im Inneren eines Gebäudes; ich konnte S und E nicht eindeutig darauf identifizieren, aber es wurde auch nur kurz gezeigt.
VR: Worum ist es in diesem Dokument gegangen?
S: Nuschelt etwas für mich Unverständliches.
VR: Ging es darin um die Anerkennung des ICCJV?
S: Ich weiss nicht, ob das auch dabei war.
VR: Was sonst?
S: Sagt etwas von “Amtssitzabkommen” und “Wiener Statut vom ICCJV”.
VR: Es kommt immer wieder vor, dass Mitglieder des ICCJV “diplomatische Immunität” geniessen sollen. Wieso?
S: Nuschelt etwas von “verfolgt worden” und wird dann vom VR, der ihn ebenfalls schlecht versteht, aufgefordert, das Gesagte zu wiederholen. Sagt dann, man sei als ICCJV verfolgt worden “wegen der Krems-Angelegenheit” [also wegen der “Causa Hollenbach” von 2014;
hier ein guter Artikel darüber], und es “wäre nett, wenn es so wäre”, dass man diplomatische Immunität geniessen würde. Faselt dann: “Menschenrechtsverstösse gibt es immer”, “wir wollten einen Teil leisten”, aber dabei “mit den Behörden zusammenarbeiten”.
VR: Es ‘wäre nett gewesen’, dann hätten Sie besser arbeiten können.
S: Sagt etwas von Staaten und Institutionen.
VR: In den Unterlagen sei die Rede davon, dass “diplomatische Immunität” auch Steuerfreiheit bedeute, und von Waffentragen trotz Verbot.
S: “Es war angedacht, dass man diverse Vergünstigungen hat”.
Nun zeigt der VR auf dem Display ein Gruppenfoto und erklärt, darauf sehe man unter anderem die drei Angeklagten in Jacken mit ICCJV-Aufnähern.
S: Ich kann mich erinnern, dass ich so eine Jacke g’habt hab, die Marke weiss ich nicht mehr.
Der VR zeigt daraufhin ein Bild der sichergestellten ICCJV-Jacke.
S: Das war “nur eine Musterjacke, eine schöne Jacke grundsätzlich”.
VR: Diese Jacke wurde bei Hermann sichergestellt, gehört die Ihnen?
S: Ja, ich wollte in Hermanns Wohnung ziehen.
Der VR zeigt nun eine von einem ICCJV-Treffen stammende Liste namens “Einverständniserklärung zur Tonaufnahme”, auf der bei den Namen auch “anwesend” steht, und fragt: Waren diese Personen anwesend?
S: Sie müssen anwesend gewesen sein, sie haben selbst unterschrieben.
VR: Sie waren bei diesem Meeting anwesend. Worum ist es gegangen?
S: Man habe ein Thema durchdiskutiert und dann darüber abgestimmt.
VR: Haben alle abgestimmt?
S: Ja, oder Stimmenthaltung.
VR: Ja, das ergibt sich auch aus den Unterlagen.
Nun kommt der VR zu einem Chatverlauf zwischen S und einer anderen Person vom 28.12.2017. Der andere Account nenne sich “Alex Alter Wolf” und gehöre laut den Ermittlern dem Angeklagten Hermann, “sagt Ihnen das was?”
S: “Kann sein, worum geht es?”
VR: Zitiert aus dem Chatverlauf: “… dass wir dem Job angepasste Mittel (Waffen) verwenden dürfen”, und ich habe zwar nicht notiert, ob diese Nachricht von S oder von “Alex Alter Wolf” verfasst wurde, aber die nächste Nachricht vom anderen Chatpartner wird ebenfalls vom VR zitiert und dort ist auch von Waffen, z.B. “Pumpgun” die Rede.
VR: “Fällt Ihnen dazu was ein noch?”
S: Zögert eine Schrecksekunde lang und beginnt dann doch zu beteuern, “Waffen waren nie ein Thema”, “deswegen hab ich's Bundesheer auch nicht g’macht”, “ich weiss von nix”.
Die folgende Äusserung des VR konnte ich nicht notieren, enweder weil es zu schnell ging oder weil die Akustik schlecht war, aber es muss die Überleitung zum Thema der gefälschten “Anerkennung” des ICCJV durch die UNO gewesen sein.
S: “Wo das herkommen ist, weiss ich nicht.”
VR: Sie haben etwas bei der UNO abgeholt, ist das das?
S: Ganz genau.
VR: Er habe es rausgesucht, es sei das Schreiben betreffend die “UN-Akzeptanz”. Legt das Dokument unter den Visualizer und fragt: Haben Sie das abgeholt?
S: Ja.
VR: Es fällt auf, dass der Name des Generalsekretärs doppelt falsch geschrieben ist.
S: “Ist mir auch aufgefallen”.
VR: Denken Sie nicht, dass die Vereinten Nationen wissen, wie man ihren Generalsekretär schreibt?
Dann kommt der VR zu einem Schreiben an die damalige Aussenministerin Kneissl mit der Bitte um Ausstellung von vier “Diplomatenpässen”, unterschrieben von S.
S kommentiert: Ja, das war auch ein grosser Blödsinn.
Der VR bringt schon den nächsten Punkt: Eine handschriftliche Liste auf einem sichergestellten Notizzettel, die er als “eine Art Wunschliste” bezeichnet. Er zeigt das Papier auf dem Display, und da steht wortwörtlich: “Funk, Blaulicht, Waffen, Immunität, Steuerfreiheit” und noch andere ähnliche Punkte.
Peinlich, peinlich.
VR: Sagt Ihnen das was?
S: Nein.
VR: Kennen Sie das oder nicht?
S: “Schaut so aus wie meine Schrift, aber ob es wirklich so ist, weiss ich nicht”.
[Anmerkung für mich selber: Ich sollte alle Notizzettel in meinem Palast einsammeln und vernichten, auf denen steht: "Neue Chemtrailsprühanlage, Drogen, GPORD-Rekord, mehr Lametta".]
VR: “Herr Steiner, wie stehen Sie jetzt zur Justiz, zum ICCJV?”
S: Mit dem ICCJV will ich nichts mehr zu tun haben. Wiederholt seine Beteuerungen, er wolle mit dieser Sache abschliessen und sich lieber mit seinen Kindern beschäftigen usw.
VR: Mit ‘Menschen helfen’, ‘Menschenrechten’ beschäftigen Sie sich noch?
S: Nein, überhaupt nicht.
VR: Wie war es nach Ihrer Entlassung aus der Haft? Haben Sie alles sein lassen?
S: “Alles sein lassen, ja.”
[Anmerkung: Gemeint ist seine Entlassung aus der U-Haft, in die er Anfang Oktober 2018 kam. Den genauen Zeitpunkt seiner Haftentlassung kenne ich nicht, aber er war jedenfalls deutlich vor dem 7. August 2019.]
VR: Es gibt ein Mail, gesendet am 7. August 2019, wo Sie sich wieder darauf berufen haben. In der Mail gehe es um ein Strafverfahren gegen S, er schreibe etwa “ich ersuche um Einstellung”. Diese ‘Bitte’ habe S, wenn ich es richtig verstanden habe, wieder mit seiner “diplomatischen Immunität” bzw. seiner Stellung beim ICCJV begründet.
S: “Komisch”, faselt etwas davon, er habe doch eigentlich “alle Strafen bezahlt”.
VR: Zeigt ein weiteres Schreiben, das S am 21. Oktober 2019 an eine Beirkshauptmannschaft (wenn ich es richtig verstanden habe) geschickt hat, und wo er sich ebenfalls auf den alten ICCJV-Quatsch bezieht.
S windet sich abermals, er könne sich daran nicht erinnern, er habe alle Strafen bezahlt.
VR: Welche Funktion hatte Wolfgang Empacher im ICCJV?
S: Empacher sei für die IT und für “Grundmittel der
IIA” [was immer damit gemeint sein mag] zuständig gewesen, sonst für nichts.
VR: IT, was hat er da gemacht?
S: Die Homepage, sonst kann ich mich nicht erinnern.
[Hach ja,
iccjv.org, steter Quell von Heiterkeit. Ruhe in Frieden.]
VR: Und Facebook?
S: Die Facebookseite des ICCJV sei “eingerichtet worden” und habe sich zum “Selbstläufer” entwickelt.
VR: Hat Empacher Mailkonten verwaltet?
S: [In meinen Notizen steht nur: “Faselt”.]
VR: Hatte Hermann auch mit dem ICCJV oder
IIA zu tun?
S: Hermann habe angeboten, “für Leute, wos interessiert sind, eventuell sportliche Aktivitäten zu machen”, aber nicht “mit Waffen”.
Beisitzender Richter Nr 1 (B1): Warum haben Sie nach Ihrer Strafhaft [gemeint ist hier also die 2017 wegen der “Causa Hollenbach” verbüsste Haft] die Tätigkeit für den ICCJV wieder aufgenommen?
S: Vielleicht aus Frust, “wenn man gesehen hat, was andere g’macht hätten”. Der ICCJV sei “nie eine schlechte Idee g’wesen”.
B1: Meinen Sie damit Fehlentwicklungen während der Zeit, als Sie nicht da waren?
S: Ja.
Geschworener G1 fragt: Der Brief an die Aussenministerin ist in englischer Sprache, haben Sie das verfasst?
S: Bejaht, “Englisch habe ich gemacht”.
Nun kommt die StA mit Fragen dran.
StA: Auf der Facebook-Seite des ICCJV habe es eine
Stellenausschreibung für “Sheriffs” gegeben, um “verurteilte” Richter und Politiker festzunehmen.
Die StA zeigt einen Screenshot der “Stellenausschreibung” und zitiert daraus. Darin gehe es um “Gerichtsvollzieher”, die “Urteile vollstrecken” sollten und um “Sheriffs”, die das Recht zum Waffentragen haben sollten.
Die StA fragt: Wie passt das dazu, dass der ICCJV angeblich “nur eine helfende Institution sein” wollte?
S: Beginnt sich zu winden, es habe “nie Waffen” gegeben beim ICCJV; er habe gesagt: “Waffen gibt es nur, wenn…” – den Schluss dieses Satzes, oder besser gesagt die Pointe hat S entweder nicht gesagt, oder ich habe ihn nicht verstanden. Weiter faselt S etwas davon, dieses Posting auf Facebook sei später “gelöscht gewesen”.
StA: Urteile und Beschlüsse vollstrecken heisst ja, [sinngemässe Ergänzung meiner hier lückenhaften Notizen:] dass Sie Gericht spielen und sich hoheitliche Rechte anmassen wollten.
S: “Es war einfach nur eine blöde Idee”, “die Menschenrechts-Beschlüsse sollten den Behörden mitgeteilt werden”.
StA: Hat der ICCJV Haftbefehle erlassen?
S: Ja. Ich war aber nur für die Verwaltung zuständig. Die haben das gemacht.
StA: Wer sind ‘die’?
S: Ute Michaela Walkner und Terrance O’Connor.
[Walkner war die Besachwaltete, deren Sachwalterin die Deppen 2014 im Rahmen der "Causa Hollenbach" vor ihr Fantasiegericht stellen und verurteilen wollten. O'Connor, ein US-amerikanischer "Sovereign Citizen", war damals eine der treibenden Kräfte.]
StA: Zitiert – wenn ich es richtig notiert habe – aus dem Schreiben, in dem der ICCJV das Justizministerium auffordert, die Behörden anzuweisen, sie müssten dem ICCJV Folge leisten.
S: “Das war hirnrissig”. Fragt dann aber: “Wann soll das gewesen sein?”
StA: 2018, nach Ihrer Haftentlassung.
S: Nuschelt etwas von “Blödsinn”, den er da gemacht habe.
StA: Woher kam das vermeintliche Schreiben von der UNO [also das gefälschte Dokument, das die “Anerkennung” des ICCJV belegen sollte]?
S: Ich weiss es wirklich nicht, ich kann es nicht sagen.
StA: War denn jemand bei der UNO dem ICCJV so zugetan, dass er Ihnen ein gefälschtes Schreiben vom Generalsekretär abgab?
S: [Sagt entweder nichts, oder ich habe ihn nicht verstanden oder wurde abgehängt, weil es zu schnell ging.]
Wer dieses Schreiben fabriziert hat, konnte ja durch die Ermittlungsbehörden nicht zweifelsfrei festgestellt werden. S,
dessen Mutter laut Willibald Landschützer “bei der Personalabteilung” der UNO gearbeitet hatte, soll es zusammen mit Empacher bei der UNO abgeholt haben. Verfasst ist es in fehlerhaftem Englisch – ein Schelm, wer “Marcus Steiner” dabei denkt. Aber eben, der Ursprung konnte nicht nachgewiesen werden, von daher geschenkt.
StA: Haben Sie [unleserliche Stelle in meinen Notizen; meiner Erinnerung nach: der Republik Österreich] eine Anklage bei einem anderen Fantasiegericht angedroht?
S: Sagt etwas von “Schadenersatzklage”.
[Damit muss wohl das auch bei
iccjv.org damals gut sichtbare, umfangreiche Geheul der Deppen darüber gemeint sein, dass sie von den Behörden der Republik Österreich wegen der “Causa Hollenbach” verfolgt worden waren.]
Der VR zeigt für die StA den Anhang einer der E-Mails von 2019, in dem auf Englisch (oder was S dafür hält) steht, dass S Immunität geniessen solle.
S: Beeilt sich wieder, zu versichern, er habe die Strafen alle beglichen und “ordnungsgemäss bezahlt”; was er gemacht habe, sei “Blödsinn”, “ich distanziere mich von all den G’schichtn”, es sei dumm gewesen, er habe nicht nachgedacht. Er wolle versichern, dass er so etwas nicht mehr machen werde.
Nun kommt S’ Verteidiger (V1) mit Fragen dran.
V1: Haben Sie Facebook-Postings persönlich verfasst?
S: Ich habe die Berechtigung dazu gehabt. Ich kann nicht mehr sagen, ob ich etwas verfasst habe.
V1: Haben Sie das “Sheriff”-Posting von 2014 geschrieben [mit der “Stellenausschreibung”]?
S: Ich weiss es nicht.
V1: Waren Sie 2014-2017 beruflich tätig?
S: Nur geringfügig.
V1: Haben Sie Gelder vom ICCJV vereinnahmt?
S: Nein.
V1: Wollten Sie die Tätigkeit für den ICCJV beruflich machen?
S: Wenn es die Anerkennung gegeben hätte, dann eventuell.
Die Vernehmung des S ist somit beendet und er setzt sich zurück auf die Anklagebank.