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Mir drängt sich bei M der Vergleich mit den Querdeppen auf, bei denen er sich durchaus einreihen lässt (das in der Einleitung des Prozessberichts verlinkte Interview ist auf dem Kanal der "Freunde der Verfassung" erschienen, einer Schweizer Covidi0tengruppierung).
Bei weitem nicht alle Querdeppen sind Nazis. Aber das Phänomen ist, dass sie kein Problem damit haben, bzw. es sie nicht interessiert oder sie es nicht wahrhaben wollen, dass Nazis bei ihren Demos mitmarschieren.
So ähnlich stelle ich mir Ms Verhältnis zu den Pappnasen tatsächlich vor.
Bin ich naiv?
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Du nicht. Aber diejenigen, die sich (hierzulande) seit geraumer Zeit beruflich mit dem Querdeppenfolck zu befassen haben und immer noch diese Beschwichtigung vor sich hertragen, mindestens schon.
Schließlich sollte man es zumindest im Großen Kanton gut erforscht und in Erinnerung haben, mit welchen und mit wessen Mitteln die "Tausendjährigen" es zu gesellschaftlicher Akzeptanz, zu Einfluß, zu Wahlerfolgen und schließlich zur Machtergreifung gebracht haben. Das passierte damals auch nicht von einem Tag auf den anderen.
Was die scheinbar recht forsche Marschweise der berufsrichterlichen Angehörigen des Schwurgerichts angeht, so mag sich die vielleicht auch darin begründen, daß die Schwelle zur Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit in Österreich vielleicht höher liegen könnte als bei seinen Nachbarn. Wenn nicht, dann käme auch mir das etwas merkwürdig vor ...
Der ist auch nicht der erste Unternehmer, der sich Verträge nicht vor dem Unterschreiben selber durchliest. Wenn er die richtigen Leute an der richtigen Stelle hat, was die eigentliche Kernqualifikation eines erfolgreichen Unternehmers ist, kann er sich drauf verlassen, dass er das, was ihm vorgelegt wird, auch bedenkenlos unterschreiben kann.
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Der Witz ist nur, daß nicht der Dr. Model in seiner Eigenschaft als "CEO" seines Ladens, sondern der Privatmann Dr. Model bei den Deppenvorträgen gewesen sein und das Friedensrichter-Amt innegehabt haben dürfte, so daß es für ihn wohl keine Veranlassung gab, sich damit vor seinen Angestellten zum Affen zu machen. Wenn er sich Strümpfe kauft, ist das ja auch nicht zwangsläufig ein Geschäft fürs Vorzimmer und die Rechtsabteilung, sondern bestenfalls für die Haushälterin (falls er eine hat).
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- viel spannender finde ich das mit dem Spesenrechnungen.
Wie ist das zu verstehen? Herr M hat den Deppen Rechnungen in erheblicher Höhe gestellt, damit diese für die Anerkennung Spesen vorweisen können. Diese sollten aber nur zum Schein für die Anerkennung sein und es sei nie geplant gewesen, die Rechnungen zu begleichen.
Ist das nicht der Punkt, an welchem ein erfolgreicher Unternehmer hätte skeptisch werden können? Riecht immerhin irgendwie nach Betrug.
Auch ein erfolgreicher Unternehmer kann mit seinem Geld machen, was er will - dem DRK spenden, den Enkeln geben oder zum Fenster rauswerfen. Der Punkt ist hier vielmehr, daß diese Scheinrechnungen geeignet wären, einen Teil der Unterstützung zu verschleiern, die Model dem gärigen Haufen zuteil werden ließ. Also einen Teil an Unterstützung, der über die Goldlieferung und die bereits aktenkundig gewordenen Zahlungen hinausging. Und für die er ja angeklagt war ...
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Bei der StA kann ich das noch verstehen, die sind vermutlich eher nicht daran interessiert den Angeklagten zu entlasten.
Doch, eigentlich muss die Staatsanwaltschaft auch Entlastendes berücksichtigen.
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Um das beurteilen zu können, sind wir in Deinen Berichten noch nicht weit genug. Die Abwägung des Für und Wider käme hierzulande womöglich erst im Plädoyer und den dabei gestellten Anträgen zum Ausdruck.
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Wenn ich das richtig verstanden habe, wie das mit den Rechnungen dargestellt wurde, dann wäre die Einreichung dieser "Pro-Forma-Spesenabrechnungen" bei irgendwelchen 'internationalen Organisationen' durch die Deppen und unter Ms Beteiligung zum Zwecke der Beantragung finanzieller Mittel (*lufthol* m.E. nach Schweizer Recht sowohl ein Betrugsversuch als auch Urkundenfälschung gewesen.
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Dazu scheint es aber nicht gekommen zu sein, sonst wäre das vermutlich auch Gegenstand der Anklage gewesen.
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gehörte auch nicht zu dem, was das österreichische Gericht interessierte. Da hat M vielleicht nochmal Glück gehabt.
S. o. Man hätte auch in einem Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen eine Unterstützungsleistung sehen müssen, mag das aber wohl im Vergleich zu den übrigen Summen als vernachlässigbar gehalten haben. Zum Gesamtbild des Engagements von Model für die Deppen gehört das aber zweifellos mit dazu.