Der Beschuldigte soll im Juli 2014 “Haftbefehle” gegen die Sachwalterin einer im April verurteilten Waldviertlerin und den damaligen niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) ausgestellt haben. Er soll die “Internationalen Haftbefehle” laut Anklage als “ausstellender Richter bzw. Gerichtsbeamter” unterzeichnet haben. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann schwere Nötigung, beharrliche Verfolgung und Amtsanmaßung vor. Der 47-Jährige hatte sich im April nicht schuldig verantwortet, nun bekannte er sich teilschuldig.
Im Gegensatz zum Verhandlungstermin im April gab es dieses Mal keine Absperrung um das Gerichtsgebäude. Der Angeklagte, der sich in U-Haft befand, meinte zu Prozessbeginn am Montag: “Ich möchte mich entschuldigen für meine herbe Art bei der letzten Verhandlung.” Er sei zur Erkenntnis gekommen, dass er den Haftbefehl “möglicherweise” unterschrieben habe. “Mir fehlt die Erinnerung”, erklärte der 47-Jährige, er habe 2014 infolge von persönlichen Problem zu trinken begonnen.
Zwei Experten des Bundeskriminalamtes hatten auf Antrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung geprüft, ob Unterschriften und Fingerabdrücke auf im Juli 2014 ausgestellten “Haftbefehlen” gegen eine Sachwalterin und Ex-Landeshauptmann Pröll jene des Angeklagten sind. Das Ergebnis: Namenszüge und Fingerabdrücke stammen vom 47-Jährigen. Geprüft wurden Kopien der “Haftbefehle” – das Original soll laut früheren Aussagen in einem Tresor liegen. Der Beschuldigte stellte indes die Vermutung in den Raum, dass seine Unterschrift von jemand anderem in die Schreiben kopiert bzw. hochgeladen sein könnte.
Den International Common Law Court of Justice Vienna (ICCJV) habe er mitgegründet, “das verneine ich auch nicht”, sagte der 47-Jährige. Im April hatte er angegeben, dass er als Journalist in den ICCJV hineinschnüffeln wollte.
Warum er sich bei der U-Haft-Verhängung auf seinen angeblichen “Diplomatenstatus” berufen habe, wollte die Einzelrichterin wissen. “Das dürfte nun geklärt sein, es gilt nicht”, meinte das ehemalige BZÖ-Mitglied. Der Angeklagte legte dem Gericht am Montag einen – noch nicht abgeschickten – an einen ICCJV-Standort in Müllheim in der Schweiz adressierten Brief vor. In diesem Schreiben erklärte der 47-Jährige, dass er “mit sofortiger Wirkung von allen Funktionen zurücktrete”. Die Gründe für seine Entscheidung seien nicht die aktuellen Ereignisse, sondern “rein privater Natur”, hieß es.
Er finde die Idee, so einen Haftbefehl auszustellen, “schwachsinnig”, “ich hätte ihn bewusst sicher niemals unterschrieben”, meinte der Angeklagte. “Ich habe sicher nicht gewusst, was ich unterschreibe”, betonte er. “Ich anerkenne Österreich”, hielt der 47-Jährige außerdem fest. Bei den Übergaben eines “Haftbefehls” und einer “gerichtlichen Vorladung” einer Sachwalterin auf einer Polizeiinspektion in Waidhofen a.d. Thaya und in Dobersberg sei er nicht dabei gewesen. Zum Hof der 53-Jährigen in Hollenbach sei er angereist, um beim Aufräumen zu helfen. Vor der geplanten “Gerichtsverhandlung” gegen die Sachwalterin am 28. Juli 2014 war die Polizei eingeschritten.