Autor Thema: International Common Law Court of Justice, Vienna  (Gelesen 68307 mal)

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Offline Pantotheus

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #120 am: 22. Mai 2017, 11:51:41 »
Man muss die RD nur richtig verstehen: Sie lehnen jegliche staatliche Autorität ab, die ihnen nicht in den Kram passt. Eine staatliche Autorität zu ihren eigenen Gunsten hätten sie aber schon gern.

Dann werden vom ICLCJV auch mal wieder Pappdrachen gejagt: Da es ein "Römisches Zivilgesetz" nie gegeben hat, können auch keine Autoritäten, die sich darauf gestützt hätten, weggefallen sein, weil es solche schlicht nie gab. Es gab im alten Rom zwar Gesetze und es gab ein "ius civile", das mit dem, was heute als "Zivilrecht" bezeichnet wird, teilweise identisch war, sogar Gesetze, die Teile des ius civile betrafen - aber es gab eben nie ein "Zivilgesetz" oder eine "lex civilis".
Das mag jetzt wie Haarspalterei und Begriffsklauberei aussehen, aber es ist eben wieder einmal bezeichnend: Was die Leute da auch immer gemeint haben mögen, so haben sie jedenfalls den falschen Begriff gewählt. Vermutlich haben sie aber einfach schlicht keinerlei Ahnung von römischem Recht überhaupt. Und ja, bisweilen kommt es schon darauf an, den richtigen Begriff zu verwenden, zum Beispiel dann, wenn ich eine Sprungrevision anstrebe, aber "Berufung" oder einfach nur "Rechtsmittel" rufe ...
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #121 am: 22. Mai 2017, 12:10:17 »
Ein Common Law Sheriff "legimentiert" sich bei der österreichischen Polizei ...

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

Offline Tonto

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #122 am: 22. Mai 2017, 12:17:19 »
Man muss die RD nur richtig verstehen: Sie lehnen jegliche staatliche Autorität ab, die ihnen nicht in den Kram passt. Eine staatliche Autorität zu ihren eigenen Gunsten hätten sie aber schon gern.

Einige hätten sogar nicht nur gerne diese Autorität zu ihren Gunsten sondern selbige auch selbst inne.

Vermutlich haben sie aber einfach schlicht keinerlei Ahnung von römischem Recht überhaupt.

Das kann bei dem typischen Arbeitsalltag eines Reichsbürgers aber auch kaum erwartet werden.
(Wenn ich mich recht entsinne, fand zu meiner Zeit die Vorlesung zur römischen Rechtsgeschichte Freitag Morgen um 8.00 Uhr statt...)

Off-Topic:
Als Student musste ich auch manchmal um 6 Uhr aufstehen - um Halb Sieben machte der ALDI zu
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Offline Happy Hater

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #123 am: 22. Mai 2017, 12:23:17 »
Ich durfte in meinem Kurs "Römisches Recht" die zu lösenden Fälle selbst aus dem Lateinischen ins Deutsche übersetzen, um sie sodann zu bearbeiten.

Die Lösungen durften wir zum Glück in Deutsch verfassen, andernfalls wäre ich auch zugegebenermaßen etwas ins Schleudern gekommen.

 
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Offline Pantotheus

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #124 am: 22. Mai 2017, 13:55:18 »
@Happy Hater Na, dann kennst Du aber sicher den berühmtesten römischen Rechtsgelehrten: Idem.  ;D

Vielleicht sollte man dem "Gerichtshof" mal eine "Rechtsschrift" in lateinischer Sprache schicken? Oder wenigstens einen lateinischen Kommentar senden?
Dann können sie ja mal zeigen, was sie alles im römischen ZivilgesetzTM drauf haben.
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #125 am: 22. Mai 2017, 21:10:08 »
Vielleicht sollte man dem "Gerichtshof" mal eine "Rechtsschrift" in lateinischer Sprache schicken? Oder wenigstens einen lateinischen Kommentar senden?
Dann können sie ja mal zeigen, was sie alles im römischen ZivilgesetzTM drauf haben.

Die wären dann einfach die nächsten 60 Jahre damit beschäftigt, zu rätseln, was die von Google Translate erstellte deutsche Version bedeuten könnte.

Dass Latein nicht die Stärke der Schnarchnasen vom ICCJV und anderer Reichsdeppen ist, wissen wir spätestens seit "praeterea preterea"  ;) Dazu gesellt sich im ICCJV-Umfeld (Heimatbund) noch das häufige Gesülze über irgendwelche "motu proprio"s des Papstes von dreizehnhundertannodazumal, in denen er angeblich alle Seelen der Welt für sich beansprucht und so.

Wer des Lateinischen mächtig ist oder auch nur schon nicht zu doof ist, eine anständige deutsche Übersetzung solcher Texte zu ergoogeln, gelangt mit ein paar Klicks schnell zu der Erkenntnis, dass das natürlich wieder alles Reichsdeppengewahnwichtel ist (ja, wer hätte das gedacht).
« Letzte Änderung: 22. Mai 2017, 21:11:53 von Helvetia »
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Offline Helvetia

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #126 am: 26. Mai 2017, 12:07:42 »
Nun gut, das oberpeinliche Machwerk mit den mindestens grenzwertigen Holocaustvergleichen hat der ICCJV von seiner Homepage und FB-Seite gelöscht - vermutlich in der Hoffnung, dies helfe irgendwie den angeklagten ICCJV-Oberdeppen.

Dafür hat man - still und heimlich, aber wie immer hocheffektiv - einen Wisch namens
Zitat von: Schnarchnasen vom ICCJV
Dringender Auftrag zum Erwirken einer einstweiligen Verfügung zur Freilassung diplomatisch geschützter Personen des ICCJV
Offizielle Protestnote

an die Rundablagen verschiedener Institutionen, mit denen man glaubt "diplomatische Beziehungen" zu unterhalten, geschickt.

Das Schreiben datiert vom 2. April 2017, ist also schon etwas älter. Grund ist nämlich der Häfn-Aufenthalt der ICCJV-Führungsclique vom Walknerhof:
Zitat von: https://www.iccjv.org/de/node/2676
Beschluss High Council Sitzung 01. und 02.04.2017
Aufgrund des Ausfalles der Generaldirektion des ICCJV hat die High Council Sitzung am 02.04.2017 den Beschluss zur Bildung einer kommissarischen Generaldirektion verabschiedet. Mit Wirkung vom 02.04.2017 übernimmt die kommissarische Generaldirektion ersatzweise die administrative und verwaltungstechnische Leitung des ICCJV auf höchster Ebene. Der Beschluss ist einstimmig angenommen worden. Somit ist die Handlungsfähigkeit des ICCJV zu hundert Prozent gewährleistet.

In der "Protestnote" rührt man sogleich mit grosser Kelle an und schreibt an den (echten) ICC, den UN-Generalsekretär und den Leiter des UNODC (dass der ihnen ob des wirren Schreibens flugs die Drogenfahndung auf den Hals hetzt, ist natürlich eine eitle Hoffnung, aber ein schöner Gedanke):
Zitat von: Schnarchnasen vom ICCJV
Sehr geehrte Frau Präsidentin des ICC Silvia Fernández de Gurmendi
Sehr geehrter Herr UN Generalsekretär António Guterres
Sehr geehrter Herr Direktor Yuri Fedotov
Damit diese "diplomatischen Beziehungen" den Angeschriebenen auch bewusst werden, lässt man zunächst den üblichen "falls Ihnen das nicht klar ist: wir sind ein echtes Gericht, Sie haben uns ernst zu nehmen"-blabli-blabla-Schwurbel vom Stapel und schliesst mit dem besonders geistreichen Beweis:
Zitat von: Schnarchnasen vom ICCJV
Die Fristverstreichung der im Vertrag geregelten Beitrittszeit ist am 24. Februar 2017 erfolgt. Keiner der Vertragspartner hat Einwände oder formaljuristischen Einspruch gegen die Beitritts- und Ratifizierungsurkunden angemeldet. Somit sind die Beitritte und Ratifizierungen rechtmässig und gültig.
Das ist ja wirklich eine besondere Perle! Es ist ja schliesslich nicht so, dass es zum Abschluss eines Vertrages übereinstimmender Willensäusserungen und eines Rechtsbindungswillens aller Parteien bedürfte! Nein, man schickt einfach einen geistesgestörten Wisch und wenn dann nix zurückkommt, wird dieser automatisch "gültig" und überdies "rechtmässig" (?)
Wenn ich mal Zeit habe, schicke ich den ganzen ICCJV-Schnarchnasen mal deren eigene Beitrittserklärung zum Club der bekennenden Idi0tissimi-Reichsdeppen und betrachte diesen Beitritt als rechtlich vollzogen, wenn die Schnarchnasen keine Einwände oder "formaljuristischen Einspruch" erheben. Der Mitgliederbeitrag beträgt übrigens 1.000.000.000 Silberunzen jährlich und erfolgt an mein Privatkonto bei der BIZ.
 :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm:

Nun gut, aber jetzt zum eigentlichen Grund des Schreibens:

Zitat von: Schnarchnasen vom ICCJV
Am 30. März 2017 wurden 3 Beamte des ICCJV in der Republik Österreich in der Stadt Innsbruck im Zentrum aus einem parkenden Auto durch vermummte Kräfte mit der Bezeichnung Polizei auf brutale Weise verschleppt,
... neiiiin, so reden keine Reichsdeppen. Gar nicht!  ::)
Zitat von: Schnarchnasen vom ICCJV
ohne dass man ihnen mitteilte, aus welchem Grund
...naja, wenns nur das ist: Bestimmt haben die drei den Prozess geschwänzt und mussten deshalb "speziell eingeladen" werden. So, jetzt wisst ihrs. Problem gelöst.
Zitat von: Schnarchnasen vom ICCJV
und ohne ihnen ihre Rechte zu verlesen.
...zu viele US-amerikanische Krimis geschaut?  :scratch:

Zitat von: Schnarchnasen vom ICCJV
Die Namen der 3 Beamten des ICCJV sind: Marcus Steiner, Willibald Landschützer und Wolfgang Empacher.
:clap: Danke für die Verhaftung den brutalen, völkerrechtswidrigen Überfall, @Wortmarke Polizei   :clap: :clap: :clap:
Zitat von: Schnarchnasen vom ICCJV
Ihr derzeitiger Aufenthaltsort ist unbekannt. Es wird davon ausgegangen, dass die drei Beamten in eine Justizvollzugsanstalt der Republik Österreich verbracht wurden.
Mann, seid ihr schlau. 100 Punkte!
Und jetzt kommts:
Zitat von: Schnarchnasen vom ICCJV
Gemäss den Ratifizierungen und dem Beitritt zu den Völkerrechtsverträgen ist diese Inhaftierung ein Verstoss gegen bestehendes Vertragsrecht, denn die Republik Österreich ist Vertragspartner der Verträge und hat sich an dieses Vertragsrecht zu halten.
Ja, ja. Gaaaanz sicher!  ::)
Zitat von: Schnarchnasen vom ICCJV
Gegen diese vertragsverletzende Inhaftierung dieser drei somit entehrten Beamten legt der ICCJV offenen internationalen Protest ein und verlangt ihre sofortige Freilassung.
Wenns nur das ist, das hätte man auch kürzer formulieren können: "mimimi"  :D Die Tugend der brevitas!

Es folgt nochmal viel Blabla über die Wichtigkeit des ICCJV und seiner "Beamten", und schliesslich:

Zitat von: Schnarchnasen vom ICCJV
Begründet in der Dringlichkeit erwarten wir eine schriftliche Antwort auf die Erfüllung des Auftrages [sic] innerhalb 48 Stunden.

In Erwartung einer diplomatischen Lösung,

Mit diplomatischen Grüssen,

Es unterschreiben mit Daumenabdruck folgende Reichsdeppen:

Ullrich Zimmermann, "General Director ICCJV"

Heino Fankhauser, "1. stellvertretender General Director ICCJV" (woah Heino, machen wir Karriere?)

Uwe Grampe, "2. stellvertretender General Director ICCJV"

Doris Schweizer, "CFO und Mitglied der Generaldirektion des ICCJV"

Da die 48 Stunden mittlerweile vergangen sind, dürften die diplomatischen Antworten inzwischen alle eingetroffen sein  ;D ;D ;D
Zitat
Rückantwort per Diplomatenpost erbeten an:
ICCJV, PF 1108 in D-21271 Hanstedt
eine Kopie der Antwort an unten genannte Adresse [d.i. Müllheim]
und als Mail an: [email protected]

Weiss zufällig jemand, wer/was in diesem Hanstedt ist / welche Verbindungen der ICCJV dorthin hat?  :think:
« Letzte Änderung: 26. Mai 2017, 12:13:25 von Helvetia »
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Offline Chemtrail-Fan

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #127 am: 26. Mai 2017, 12:20:33 »
Hat jemand von unseren österreichischen Mitarbeitern schon mal der Firma World4You.com in Linz gesteckt, dass sie Web- und Mailserver für eine offen staatsfeindliche Organisation zur Verfügung stellen?
(und auch Nameservice und vermutlich dann auch die Registrierung und Verwaltung der Domain iccjv.org an sich)
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline Schattendiplomat

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #128 am: 26. Mai 2017, 12:49:29 »
...das mit dem "binnen X Tagen Widerspruch" einlegen haben die Reichsdeppen von Beschlüssen und Bescheiden der Behörden geklaut ohne sich im klaren zu sein, dass Verträge unter ein anderes Gesetz fallen (in deutschalnd das BGB) und sie sowas auch gar nicht dürfen. Weil ebene kein Staatsorgan auch wenn mancher sich das gerne einbildet.

Zumindest das deutsche BGB sieht vor, dass ein Vertrag egal welcher Art nur gültig sein kann wenn auf beiden Seiten ein Berechtigter eine entsprechende Willenserklärung abgibt. Ich bin mir sehr sicher das gilt auch international sehr flächendeckend so.
Ich glaube bei Vertragsänderungen ist es aber möglich diese einseitig zu erklären und der anderen Seite nur eine Widerspruchsfrist einzuräumen (sowas hatte ich neulich bei meinem Bausparvertrag, hab aber noch keine Muße gefunden zu überprüfen worauf sich das begründet - widersprechen ging schlicht schneller)

Zusammengefassst:
  • Privatpersonen können keine Beschlüsse gegen andere Stellen erlassen, das steht nur echten Staatorganen zu.
  • Verträge sind nur gültg wenn beide Seiten eine entsprechende Willenserklärung abgeben
  • Eine Willenserklärung kann nur eine berrechtigte Person abgeben
  • Eine Willenerklärng kann grundsätzlich nicht durch "Schweigen" erklärt werden

Eigentlich ist die Rechtslage hier doch sehr deutlich... wie kommen die Alle bitte dauernd darauf, dass Verträge nur durch eine einseitige Willenerklärung gültig sein könnten?
« Letzte Änderung: 26. Mai 2017, 12:53:19 von Schattendiplomat »
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #129 am: 26. Mai 2017, 13:47:36 »
Uwe Grampe gehört auf jeden Fall zu dem Betrugsverein Lyoness (nach diversen Verfahren jetzt) Lyconet.

Wenn man da mitmacht als Keuler ist man wirklich schnell pleite, dank der "Anteilsscheine" die man kaufen darf. Allerdings, wie bei jedem MLM-Betrug: Es ist ein sektenhafter Wahn und passt daher auch zu den "Reichsbürgern" oder "Staatsverweigerern". Selbst wenn die Firmen "gesprengt" sind, nichts mehr existiert...die Leute glauben weiter, dass irgendwann das große Geld kommt.  :facepalm: :o

https://plus.google.com/114455789140848643541

Lyoness / Lyconet füllt wohl zwischenzeitlich ganze Gerichts- und Zeitungsarchive. Hier die aktuellen Artikel:

http://diepresse.com/home/wirtschaft/unternehmen/5162731/Staatsanwaltschaft-weitet-Ermittlungen-gegen-Rabattfirma-Lyoness-aus

http://diepresse.com/home/wirtschaft/unternehmen/5186518/RapidLegende-Panenka-sieht-sich-als-Opfer-von-Lyoness
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Offline Pantotheus

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #130 am: 26. Mai 2017, 17:26:53 »
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, um einen Mitforisten zu zitieren:

Zitat
§ 151 Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags zustande, ohne dass die Annahme dem Antragenden
gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist
oder der Antragende auf sie verzichtet hat. Der Zeitpunkt, in welchem der Antrag erlischt, bestimmt sich nach
dem aus dem Antrag oder den Umständen zu entnehmenden Willen des Antragenden.
Nun stammt das BGB aus den Jahren kurz vor 1900, ist also in einer, hm, gegenüber etwas altertümlich anmutenden Sprachform verfasst. "Wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist", bezieht sich auf ganz bestimmte Geschäftsformen, bei denen eine ausdrückliche Rückmeldung nicht erwartet werden kann und nicht üblich ist. Ein typischer Fall ist das konkludente Handeln, etwa Geld auf den Tresen und Bier dafür erhalten.

Jetzt kommt es aber ganz dicke:

Zitat
§ 154 Offener Einigungsmangel; fehlende Beurkundung
(1) Solange nicht die Parteien sich über alle Punkte eines Vertrags geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll, ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen. Die Verständigung über einzelne Punkte ist auch dann nicht bindend, wenn eine Aufzeichnung stattgefunden hat.
(2) Ist eine Beurkundung des beabsichtigten Vertrags verabredet worden, so ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen, bis die Beurkundung erfolgt ist.

So, nun blicken wir mal nach Süden ins Land der Berge und der Dome, und zwar genauer ins ABGB:
Zitat
Abschließung des Vertrages.
§ 861. Wer sich erkläret, daß er jemanden sein Recht übertragen, das heißt, daß er ihm etwas gestatten, etwas geben, daß er für ihn etwas thun, oder seinetwegen etwas unterlassen wolle, macht ein Versprechen; nimmt aber der Andere das Versprechen gültig an, so kommt durch den übereinstimmenden Willen beyder Theile ein Vertrag zu Stande. So lange die Unterhandlungen dauern, und das Versprechen noch nicht gemacht, oder weder zum voraus, noch nachher angenommen ist, entsteht kein Vertrag.
§ 862. Das Versprechen (Antrag) muß innerhalb der vom Antragsteller bestimmten Frist angenommen werden. In Ermanglung einer solchen muß der einem Anwesenden oder mittels Fernsprechers von Person zu Person gemachte Antrag sogleich, der sonst einem Abwesenden gemachte Antrag längstens bis zu dem Zeitpunkte angenommen werden, in welchem der Antragsteller unter der Voraussetzung, daß sein Antrag rechtzeitig angekommen sei, bei rechtzeitiger und ordnungsmäßiger Absendung der Antwort deren Eintreffen erwarten darf; widrigenfalls ist der Antrag erloschen. Vor Ablauf der Annahmefrist kann der Antrag nicht zurückgenommen werden. Er erlischt auch nicht, wenn ein Teil während der Annahmefrist stirbt oder handlungsunfähig wird, sofern nicht ein anderer Wille des Antragstellers aus den Umständen hervorgeht.
§ 862a. Als rechtzeitig gilt die Annahme, wenn die Erklärung innerhalb der Annahmefrist dem Antragsteller zugekommen ist. Trotz ihrer Verspätung kommt jedoch der Vertrag zustande, wenn der Antragsteller erkennen mußte, daß die Annahmeerklärung rechtzeitig abgesendet wurde, und gleichwohl seinen Rücktritt dem andern nicht unverzüglich anzeigt.
§ 863. (1) Man kann seinen Willen nicht nur ausdrücklich durch Worte und allgemein angenommene Zeichen; sondern auch stillschweigend durch solche Handlungen erklären, welche mit Überlegung aller Umstände keinen vernünftigen Grund, daran zu zweifeln, übrig lassen.
(2) In bezug auf die Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen ist auf die im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen.
§ 864. (1) Ist eine ausdrückliche Erklärung der Annahme nach der Natur des Geschäftes oder der Verkehrssitte nicht zu erwarten, so kommt der Vertrag zustande, wenn dem Antrag innerhalb der hierfür bestimmten oder den Umständen angemessenen Frist tatsächlich entsprochen worden ist.
(2) Das Behalten, Verwenden oder Verbrauchen einer Sache, die dem Empfänger ohne seine Veranlassung übersandt worden ist, gilt nicht als Annahme eines Antrags. Der Empfänger ist nicht verpflichtet, die Sache zu verwahren oder zurückzuleiten, er darf sich ihrer auch entledigen. Muß ihm jedoch nach den Umständen auffallen, daß die Sache irrtümlich an ihn gelangt ist, so hat er in angemessener Frist dies dem Absender mitzuteilen oder die Sache an den Absender zurückzuleiten.
§ 864a. Bestimmungen ungewöhnlichen Inhaltes in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern, die ein Vertragsteil verwendet hat, werden nicht Vertragsbestandteil, wenn sie dem anderen Teil nachteilig sind und er mit ihnen auch nach den Umständen, vor allem nach dem äußeren Erscheinungsbild der Urkunde, nicht zu rechnen brauchte; es sei denn, der eine Vertragsteil hat den anderen besonders darauf hingewiesen.

So, und nun noch die lieben Schweizer:
Zitat
Das Obligationenrecht
Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen
Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen
Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag
Art. 1
1 Zum Abschlusse eines Vertrages ist die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien erforderlich.
2 Sie kann eine ausdrückliche oder stillschweigende sein.

Art. 6
Ist wegen der besonderen Natur des Geschäftes oder nach den Umständen eine ausdrückliche Annahme nicht zu erwarten, so gilt der
Vertrag als abgeschlossen, wenn der Antrag nicht binnen angemessener Frist abgelehnt wird.

Die Schweizer drücken das ganz schön krass und knapp aus: "übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung". Hat der ICCJV seinen Sitz nicht sogar in der Schweiz?

Gut, das gilt jetzt für Verträge privatrechtlicher Natur. Auf völkerrechtliche Verträge kommt hingegen das "Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge" zur Anwendung. Darin lesen wir z. B.:
Zitat
Art. 9 Annehmen des Textes
(1) Der Text eines Vertrags wird durch Zustimmung aller an seiner Abfassung beteiligten Staaten angenommen, soweit Absatz 2 nichts anderes vorsieht.
(2) Auf einer internationalen Konferenz wird der Text eines Vertrags mit den Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden und abstimmenden Staaten angenommen, sofern sie nicht mit der gleichen Mehrheit die Anwendung einer anderen Regel beschliessen.

Zur Genehmigung eines Vertrages steht namentlich Folgendes:
Zitat
Art. 11 Arten der Zustimmung, durch einen Vertrag gebunden zu sein
Die Zustimmung eines Staates, durch einen Vertrag gebunden zu sein, kann durch Unterzeichnung, Austausch von Urkunden, die einen Vertrag bilden, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt oder auf eine andere vereinbarte Art ausgedrückt werden.

Von einer stillschweigenden Annahme oder davon, dass ein Staat einem Vertrag widersprechen müsste, wenn er ihn nicht anerkennen wolle, steht im Übereinkommen nichts.
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #131 am: 26. Mai 2017, 17:35:34 »
Weiss zufällig jemand, wer/was in diesem Hanstedt ist / welche Verbindungen der ICCJV dorthin hat?  :think:

Nun, einen Arbeitsplatz haben die Deppen dort schon geschaffen:
http://www.hanstedt.de/portal/meldungen/sachbearbeiter-m-w-fuer-die-vollstreckung-im-innendienst-gesucht-905001246-20130.html?rubrik=5000036

Ansonsten finden wir
http://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/winsen/blaulicht/reichsbuerger-verurteilt-d85235.html
Spoiler
thl. Winsen. Mit einem "besonderen Gast" hatte es jetzt der Vorsitzende der Strafkammer des Amtsgerichtes Winsen zu tun. Oliver S. (47) aus der Samtgemeinde Hanstedt, der sich selbst als Reichsbürger bezeichnet und den deutschen Staat ablehnt, war angeklagt wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. S. hatte sowohl im Juni als auch im November 2015 heimlich Gespräche mit Amtsgerichts-Mitarbeitern auf Tonband aufgenommen und dann unter wirren Titeln auf Youtube veröffentlicht zu haben.
Vor Gericht gab der arbeitslose S. die Taten zu, berief sich aber auf das im Grundgesetz verankerte Widerstandsrecht. Zudem beleidigte er Richter und Staatsanwältin als Schauspieler, die nichts zu sagen hätten. "Es gibt Tausende Opfer dieser Schein-Justiz in Deutschland. Das ist hier schlimmer als in der DDR", posaunte der Angeklagte heraus und forderte für sich einen Freispruch. Dem wollte der Richter aber nicht folgen und verurteilte S. zu einer Haftstrafe von vier Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie zu 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Obendrein verhängte der Richter noch ein Ordnungsgeld von 600 Euro gegen den Angeklagten, weil dieser sich zunächst weigerte, zur Urteilsbegründung aufzustehen. "Ich rate Ihnen dringend, nicht noch einmal mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, denn sonst könnte es passieren, dass die Bewährung widerrufen wird und Sie die Gewalt des für Sie nicht existierenden Staates zu spüren bekommen", so der Richter in seinem Schlusswort.
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« Letzte Änderung: 26. Mai 2017, 17:50:34 von dtx »
 
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #132 am: 26. Mai 2017, 23:04:30 »
Der neue Generaldirektor (neu, weil Marcus Steiner ja im Häfn logiert) Ullrich Zimmermann war übrigens vorher Oberdepp beim ICCJV Deutschland und lädt demnächst, nämlich am 9. Juni, zu einem Vortrag über den ICCJV im Modelhof: http://www.modelhof.ch/veranstaltungen/vortrag-ueber-den-iccjv

Schon doof, dass ich verhindert bin...  :(

Ullrich Zimmermann lebt nach Auskunft von Moneyhouse in Undeloh in Niedersachsen.
« Letzte Änderung: 26. Mai 2017, 23:06:34 von Helvetia »
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 

Igor Strawinski

  • Gast
Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #133 am: 26. Mai 2017, 23:12:19 »
Der neue Generaldirektor (neu, weil Marcus Steiner ja im Häfn logiert) Ullrich Zimmermann war übrigens vorher Oberdepp beim ICCJV Deutschland und lädt demnächst, nämlich am 9. Juni, zu einem Vortrag über den ICCJV im Modelhof: http://www.modelhof.ch/veranstaltungen/vortrag-ueber-den-iccjv

Schon doof, dass ich verhindert bin...  :(

Ullrich Zimmermann lebt nach Auskunft von Moneyhouse in Undeloh in Niedersachsen.


So wies jetzt ausschaut, spricht nix gegen eine kleinen Ausflug in die Schweiz. Ich werde zwar den Lungenstrudel vermissen, aber die Sache ist es mir wert.  ;D ;D ;D
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Helvetia, Dr. Who

Offline kairo

Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #134 am: 27. Mai 2017, 09:02:14 »
So wies jetzt ausschaut, spricht nix gegen eine kleinen Ausflug in die Schweiz. Ich werde zwar den Lungenstrudel vermissen, aber die Sache ist es mir wert. 

Das ist normal. So eine Entwöhnung ist am Anfang immer am härtesten. Aber schon bald wirst du in der Lage sein, normale Nahrung zu dir zu nehmen (Rösti ...). Dann wirds besser.
 
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