Autor Thema: Eröffnung der königlichen Reichsbank  (Gelesen 104509 mal)

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Offline vollstrecker

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #135 am: 17. November 2013, 00:46:50 »
Oder er sieht § 20 StGB als letzten ausweg...
 

Offline BlueOcean

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #136 am: 17. November 2013, 00:49:38 »
Ich fürchte, dass er leider nicht mehr weit davon entfernt ist...
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 

Offline Bisakun

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #137 am: 17. November 2013, 09:08:11 »
Seine sich steigernde Irrationalität und Aggressivität, seine Drohungen mit immer martialischeren Begriffen und seine paranoiden Gewaltphantasien von Mordversuchen etc. sind besorgniserregend. Da ist nicht auszuschließen, dass dem Gerede handfeste Taten folgen, die in solcher Verblendung dann ähnlich irrational ausfallen könnten wie seine Schriften.

Ich möchte nicht in der Nähe von diesem Führer sein wenn der Wahn endgültig seine Klauen in ihn senkt.

Zumal ja schon gewissen Übergriffe stattgefunden haben, und nicht nur durch PF im Rathaus Wittenberg, sondern auch durch seine Jünger bei der Gerichtsverhandlung zu genau diesem Thema.
Dieses Schreiben zeigt ganz deutlich, das PF weder was aus der Gerichtsverhandlung/Urteil gelernt hat, noch er von seinem Verständnis für den §127 StPO Abstand genommen hat.

Mein Blick in meine Glaskugel sagt mir, sollte er nochmals meinen jemanden zu Unrecht nach §127 festnehmen zu wollen, bedeutet das auch Knast. In Anbetracht seiner Vorstrafen und noch laufenden Verfahren gegen ihn, wird es da wohl keine Mildernden Umstände geben. Im Falle von Freiheitsberaubung § 239 StGB = 5 Jahre.

Frage an die Juristen:
Funktioniert meine Glaskugel hier richtig ?
Erfüllt diese Festnahme Aktion bei dieser Revolte im KRD nicht schon diesen Tatbestand?
Wenn ja, wurde das zur Anzeige gebracht?
Wenn ja, wie ist da der Stand der Dinge?

Manuel, hilfsweise Marc wir brauchen mehr Infos!! (DOKUMENTE  :biggrin:)



 

Offline kairo

Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #138 am: 17. November 2013, 12:04:36 »
Man sollte sich ernsthaft überlegen, ob das nicht doch was wäre mit Staatsangehörigkeit bei Peter I. Offenbar wird man davon kugelfest.

Zitat
Zu Uns dringt keine Kugel und auch kein nächtliches Überfallkommando von Kriminellen vor.
Sagt er jedenfalls. Ich habe damit kein Problem, habe hauptsächlich mit seriösen Leuten zu tun, aber bei ihm mag das anders sein. Doch er hat ja noch ganz andere schreckliche Waffen:

Zitat
Und all die versuchten Mörder und ihre Helfer oder Auftraggeber sind alle schon tot oder von großem Unglück betroffen.

Der Fluch des Pharao war eine Bagatelle dagegen.
 
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Emil Nordström

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #139 am: 17. November 2013, 12:05:42 »
Oder er sieht § 20 StGB als letzten ausweg...
Ob das Vorteile bringt? Ich bezweifel das.
 

Offline drxdsdrxds

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #140 am: 17. November 2013, 13:23:20 »
Soll mal keiner sagen, er hätte von nix gewusst....

http://youtu.be/CgFrGwFrL2A
 

Offline Das Chaos

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #141 am: 17. November 2013, 13:55:50 »


Frage an die Juristen:
Funktioniert meine Glaskugel hier richtig ?
Erfüllt diese Festnahme Aktion bei dieser Revolte im KRD nicht schon diesen Tatbestand?
Wenn ja, wurde das zur Anzeige gebracht?
Wenn ja, wie ist da der Stand der Dinge?


Etwas getrübt ist sie schon die Glaskugel, sowas nimmt man aber auch nicht als Wahrsager; es muss schon eine Kristallkugel sein.

Prinzipiell dürfte das schon den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllen, bei dem auch der Versuch strafbar ist, § 239 Abs. 2 StGB. Allerdings hat Fitze ja dann nachgegeben, weshalb man von einem strafbefreienden Rücktritt vom Versuch ausgehen könnte, § 24 StGB.
Mir ist nichts bekannt, ob das angezeigt wurde.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

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Offline Das Chaos

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #142 am: 17. November 2013, 15:43:21 »
Es kommt ja noch doller ... lest euch mal diesen "Erfolg" durch, den er in den Schreiben vom Landgericht Dessau sieht.

Zitat von: Peter Fitzek
Wegen Ihres Briefes veröffentlichen Wir mal die Anordnungen des Landgerichtes Dessau (in dem auch ehrliche Menschen sitzen, die es ja auch überall noch gibt), bezüglich der Razziaaktion der BaFin und der illegalen Aktivitäten der sog. "Staats"anwaltschaft Dessau. Viel Spaß beim Lesen. Einfach die Neuigkeitenliste des Königreiches lesen. Wir werden alles Beschlagnahmte zurückerhalten und obendrein die Verantwortlichen privatrechtlich zur Verantwortung ziehen, wenn Wir dazu Lust verspüren sollten oder einfach warten bis Unsere Ordnung stärker als die Ihrige ist und dann selbst Gericht abhalten über Sie und diese Kriminellen. Wir werden wieder Recht und eine verläßliche staatliche Ordnung herstellen. Rachegedanken kennen Wir nicht, aber Konsequenzen aufzeigen werden Wir immer, das liegt in Unserer Natur.

http://koenigreichdeutschland.de/de/inhalt-anzeigen/schriftwechsel-landgericht-dessau-rosslau-15112013.html

Konkret geht es ihm wohl nur um diesen Abschnitt:

http://koenigreichdeutschland.de/files/koenigreich/de/doc/rechtliches/Behoerdenschriftwechsel/13_10_18_LG_Dessau-Rosslau_Auszug.jpg


Den Rest muss er wohl einfach "übersehen" haben ...

Ich bin kein Fachmann aber es wird angordnet durch das LG Dessau der dingliche Arrest bis in Höhe von 363.800,20€ und Pfändungsbeschluss in Höhe von 178.440,34€ (Schuldnerin Postbank München) und Pfändungsbeschluss in Höhe von 363.800,20€ (Schuldnerin Sparkasse Wittenberg). Wenn es wirklich stimmt, dass Fitzek in drei Jahren 363.800,20€ durch sein Versicherungsgeschäft eingenommen hat, könnte es ja auf Schwarzgeldkonten ganz gut um ihn stehen ...  :puke:

Der Witz an der Sache ist, dass das für Fitzek überhaupt nichts zum Besseren wendet. Er wird die beschlagnahmten Sachen nicht zurückerhalten, jedenfalls nicht durch den Beschluss des LG Dessau-Rossau, denn es wurde ja nicht die Beschlagnahme aufgehoben, sondern nur der Beschwerdebeschluss des Amtsgerichts.
Das Landgericht hat die Sache an das Amtsgericht zur erneuten Bescheidung zurückverwiesen, nicht ohne dem Amtsgericht  (und der Staatsanwaltschaft) den Tip zu geben, wie es das nächste Mal beschwerdefest beschließen soll: Das rechtliche Gehör muss gegeben werden und die Staatsanwaltschaft muss die richtigen Anträge stellen. Die werden das bestimmt im zweiten Anlauf hinbekommen.
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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #143 am: 17. November 2013, 16:21:19 »
Ich bewundere Dich Chaos. Mir persönlich widerstrebt es zur Zeit erheblich zu dem Unsinn von Marc und Manuel Stellung zu nehmen. Auch wenn sie, insbesondere Marc, ja tausend Einstiegsmöglichkeiten hätte. Aber deren Vortrag und auch der Unsinn von PIF selbst ist in einem Maße hanebüchen (hanebüchen in allen Bedeutungen), dass sich meine Tastatur sträubt etwas zu schreiben.
Den Tipp an die Staatsanwaltschaft sieht ein Blinder mit Krückstock, aber der Grimpaz (Größter Imperator aller Zeiten) in seiner seine vorgebliche Intelligenz überwölbenden Egomanie liest nur das, was er sich zusammenreimen möchte, was dazu geeignet ist, seiner hörigen Anhängerschaft weiterhin eine tatsächlich nicht vorhandene erfolgreiche Zukunft seines Königreichs vorzugaukeln. Seifenblasen aus einer Lauge von Selbstbetrug und Arroganz.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #144 am: 17. November 2013, 16:51:06 »
Ich bewundere Dich Chaos.

Braucht's nicht, bin grad im Urlaub, draußen ist es kalt und ungemütlich, das Fernsehprogramm ist unterirdisch. Am Sonntag kann man auch schlecht die Stihl anwerfen, also kann man sich ja mal mit den Ergüssen unserer "mitteldeutschen" Juristenkollegen beschäftigen, die teilweise haarsträubend sind was Rechtschreibung und rechtliche Argumentation betrifft.
Für einen wie Dich dürfte die Passage mit der "nachgebildeten" Eröffnung eines Klagerechtsweges gem. §771 ZPO (Drittwiderspruchsklage) im Strafverfahren interessant sein.
Wäre dem Amtsgericht Dessau-Roßlau nicht der Fauxpas mit der Verletzung des rechtlichen Gehörs passiert, hätte das LG Fitze auf den Zivilrechtsweg verweisen können, oder die Beschwerde mit derselben (zivilrechtlichen) Begründung, wie beim 5-er BMW, nämlich, dass es nicht auf die Eigentümerschaft, sondern auf den Gewahrsam ankommt (z.B. §808 ZPO), abgewiesen.

Jedenfalls betraf die Beschwerde nur die Pfändungen, von denen zu meiner unaussprechlichen Freude die der königlichen Karosse (im Werte von ca. € 13.000) bestätigt wurde, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Arrestanordnungen. Die bleiben bestehen und können bei jeder weiteren Razzia (die sicher bevorstehen) mit entsprechenden Anträgen der StA funktionalisiert werden.
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Marty McFly

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #145 am: 17. November 2013, 22:54:48 »
Am Sonntag kann man auch schlecht die Stihl anwerfen, also kann man sich ja mal mit den Ergüssen unserer "mitteldeutschen" Juristenkollegen beschäftigen, die teilweise haarsträubend sind was Rechtschreibung und rechtliche Argumentation betrifft.

Die überwiegende Teil der RiAG in Mitteldeutschland sind nach der Wende aus den "alten" Bundesländern gekommen,
vorrangig jene die sonst keinen Richterposten aufgrund der Examensnote bekommen hätten. Bspw. stammen viele RiAG in Sachsen-Anhalt aus Niedersachsen.
 

Marty McFly

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #146 am: 17. November 2013, 22:57:31 »
Seine sich steigernde Irrationalität und Aggressivität, seine Drohungen mit immer martialischeren Begriffen und seine paranoiden Gewaltphantasien von Mordversuchen etc. sind besorgniserregend. Da ist nicht auszuschließen, dass dem Gerede handfeste Taten folgen, die in solcher Verblendung dann ähnlich irrational ausfallen könnten wie seine Schriften.

Das gleiche Muster kann man bei seinen Schreiben an die BaFin erkennen. Ab einem gewissen Punkt dreht er dann völlig frei.
 

Offline Das Chaos

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #147 am: 18. November 2013, 00:59:56 »
Die überwiegende Teil der RiAG in Mitteldeutschland sind nach der Wende aus den "alten" Bundesländern gekommen,
vorrangig jene die sonst keinen Richterposten aufgrund der Examensnote bekommen hätten. Bspw. stammen viele RiAG in Sachsen-Anhalt aus Niedersachsen.

Stimmt schon, aber erstens ist das über 20 Jahre her, zweitens habe ich am LG und OLG Dresden schon ganz fähige Kollegen aus Ost und West kennen gelernt und schließlich wollte ich an sich nichts gegen Richter aus den östlichen Bundesländern allgemein sagen. 
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

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Marty McFly

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #148 am: 18. November 2013, 12:55:51 »
Neues Futter für unsere Rechtsabteilung:

Beseitigungsverfügung und Ersatzvornahme vom Landkreis Wittenberg bzgl. des Banners "Königliche Reichsbank"
http://koenigreichdeutschland.de/de/inhalt-anzeigen/schriftwechsel-landkreis-wittenberg-14112013.html

Mensch Manual, jetzt hast du den Link kaputt gemacht:
Zitat
Der Eintrag "schriftwechsel-landkreis-wittenberg-14112013" existiert leider nicht.
So wird das aber nichts mit dem guten Google-Ranking  :doh:
 

Marty McFly

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Re: Eröffnung der königlichen Reichsbank
« Antwort #149 am: 18. November 2013, 12:56:43 »
Die überwiegende Teil der RiAG in Mitteldeutschland sind nach der Wende aus den "alten" Bundesländern gekommen,
vorrangig jene die sonst keinen Richterposten aufgrund der Examensnote bekommen hätten. Bspw. stammen viele RiAG in Sachsen-Anhalt aus Niedersachsen.

Stimmt schon, aber erstens ist das über 20 Jahre her, zweitens habe ich am LG und OLG Dresden schon ganz fähige Kollegen aus Ost und West kennen gelernt und schließlich wollte ich an sich nichts gegen Richter aus den östlichen Bundesländern allgemein sagen.

Besten Dank für die Klarstellung.