Seine sich steigernde Irrationalität und Aggressivität, seine Drohungen mit immer martialischeren Begriffen und seine paranoiden Gewaltphantasien von Mordversuchen etc. sind besorgniserregend. Da ist nicht auszuschließen, dass dem Gerede handfeste Taten folgen, die in solcher Verblendung dann ähnlich irrational ausfallen könnten wie seine Schriften.
Ich möchte nicht in der Nähe von diesem Führer sein wenn der Wahn endgültig seine Klauen in ihn senkt.
Zumal ja schon gewissen Übergriffe stattgefunden haben, und nicht nur durch PF im Rathaus Wittenberg, sondern auch durch seine Jünger bei der Gerichtsverhandlung zu genau diesem Thema.
Dieses Schreiben zeigt ganz deutlich, das PF weder was aus der Gerichtsverhandlung/Urteil gelernt hat, noch er von seinem Verständnis für den §127 StPO Abstand genommen hat.
Mein Blick in meine Glaskugel sagt mir, sollte er nochmals meinen jemanden zu Unrecht nach §127 festnehmen zu wollen, bedeutet das auch Knast. In Anbetracht seiner Vorstrafen und noch laufenden Verfahren gegen ihn, wird es da wohl keine Mildernden Umstände geben. Im Falle von Freiheitsberaubung § 239 StGB = 5 Jahre.
Frage an die Juristen:
Funktioniert meine Glaskugel hier richtig ?
Erfüllt diese Festnahme Aktion bei dieser Revolte im KRD nicht schon diesen Tatbestand?
Wenn ja, wurde das zur Anzeige gebracht?
Wenn ja, wie ist da der Stand der Dinge?
Manuel, hilfsweise Marc wir brauchen mehr Infos!! (DOKUMENTE
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