Autor Thema: Quatschjura für Anfänger  (Gelesen 11582 mal)

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Offline Rabenaas

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #195 am: 13. Juni 2023, 08:20:41 »
VERTRAG ÜBER DIE ABSCHLIESSENDE REGELUNG IN
BEZUG AUF DEUTSCHLAND
(sog. Zwei-plus-Vier-Vertrag) nichtig?

Der am 12. September 1990 zwischen der BRD GmbH und dem VEB DDR einerseits und den den USA, der UdSSR, Frankreich und Großbritannien abgeschlossene Vertrag sollte die letzten seit 1945 bestehenden Vorbehaltsrechte der Besatzungsmächte erledigen und zugleich die Grenzen des wiedervereinigten Deutschlands durch Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze Art. 1 Abs. 2 des Vertrags endgültig festlegen.

Fraglich erscheint schon einmal, ob es sich tatsächlich um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt. Unter einem völkerrechtlichen Vertrag ist nach allgemeiner Rechtsauffassung ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Staaten zu verstehen.

Da es sich bei zwei der sechs Vertragspartner, nämlich der BRD GmbH und dem VEB DDR, zweifelsohne nicht um Staaten handelte, scheidet ein völkerrechtlicher Vertrag demnach aus.

Es könnte sich jedoch um einen zivilrechtlichen Vertrag handeln. Zivilrechtliche Verträge zwischen Staaten und Firmen sind an sich unbedenklich, man denke nur an staatliche Bauvorhaben oder Beschaffungen. Problematisch ist hier jedoch die Festlegung der Oder-Neiße-Grenze: die BRD GmbH und der VEB DDR verzichteten hierdurch auf einen großen Teil des Staatsgebiets des fortbestehenden, aber handlungsunfähigen Deutschen Reiches (Urteil der Firma BVerfG 19. Juni 1973 - 2 BvF 1/73 -) .

Handelt es sich hier um einen nichtigen Vertrag zu Lasten Dritter (nämlich des Deutschen Reiches) oder um eine zulässige Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)?

Schließlich ist die BRD Gmbh stets vom Fortbestand des Deutschen Reiches (ja sogar zur Annahme ihrer Teilidentität damit) ausgegangen.

Voraussetzung für eine ordnungsgemäße GoA ist ein Handeln im (mutmaßlichen) Interesse des Vertretenen. Dies erscheint hier in Anbetracht des vertraglichen Verlusts eines großen Teils des Staatsgebiets natürlich fraglich, könnte jedoch durch die Wiedererlangung der Souveränität kompensiert sein. Doch gerade hieran mangelt es: das Deutsche Reich sollte ja gerade nicht wieder handlungsfähig werden, sondern vielmehr die BRD GmbH (eine "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft", wie Carlo Schmidt in seiner berühmten Rede vom 8. September 1948 im sog. "Parlamentarischen Rat" treffend ausgeführt hat) perpetuiert werden.

Damit bleibt festzuhalten: der sog. "Zwei-plus-Vier-Vertrag" ist als Vertrag zu Lasten Dritter null und nichtig!

Anmerkung am Rande: mangels notarieller Beurkundung des in der Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze liegenden Grundstücksgeschäfts wäre selbst bei Annahme einer GoA von der Nichtigkeit des Vertrags auszugehen.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Judge Roy Bean

Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #196 am: 13. Juni 2023, 08:58:09 »
Ich kann dazu nur sagen, dass auf der Oder tatsächlich kein Graf schwimmt (zumindest im Bereich zwischen Ratzdorf und Neuzelle - habe mich vorletztes Wochenende persönlich davon überzeugt).
« Letzte Änderung: 13. Juni 2023, 09:14:13 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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Offline Anmaron

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #197 am: 13. Juni 2023, 22:36:04 »
Ich kann dazu nur sagen, dass auf der Oder tatsächlich kein Graf schwimmt
Und wer Französisch lernt, weiß, dass auf der Oder auch kein Floh schwimmt.
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Offline Rabenaas

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #198 am: 29. November 2023, 17:53:12 »
Zitat
Um Haushalt zu konsolidieren: Lindner will BRD GmbH in Aktiengesellschaft umwandeln

Berlin (dpo) - Lässt sich so die Haushaltskrise überwinden? Insidern zufolge plant Finanzminister Christian Lindner, die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland zu ändern. Sie soll von einer GmbH (BRD GmbH) in eine Aktiengesellschaft (BRD AG) umgewandelt werden und anschließend an die Börse gehen.

Der Postillon am 24.11.2023

Grundsätzlich ist nach §§ 1,190 UmwG die Umwandlung einer GmbH in eine AG durchaus möglich und kann der Firma neues Kapital bringen.

Doch ist es so einfach, wie der Prokurist Lindner sich das vorstellt? So soll er gerade mit der Prüfung, ob der bisherige Geschäftsführer Scholz unmittelbar zum Vorstandsvorsitzenden und die Prokuristenden zu Vorstandsmitgliedernden werden können.

Dabei sollte er sich erst einmal um die Formalien kümmern: der Wechsel der Rechtsform ist nicht ganz unkompliziert. Zunächst bedarf es nach § 192 Abs. 1 UmwG eines Formwechselberichts, welcher auch bereits einen Entwurf des noch zu fassenden Umwandlungsbeschlusses enthalten muß.

Sodann müssen nach § 193 UmwG die Gesellschafter in einer Gesellschafterversammlung der Umwandlung zustimmen; der Beschluß bedarf notarieller Beurkundung (im konkreten Fall wohl durch den Hausnotar der BRD-GmbH, einem Herrn Steinmeier).

Der Beschluß muß den Bestimmungen der §§ 194,243 UmwG genügen.

Das bedeutet: die Umwandlung als solche, die Firma der rechtsformändernden Gesellschaft sowie die Rechtsform, welche die GmbH durch den Formwechsel erlangen soll und einen Entwurf der Satzung der neuen AG bestimmen. Zahl und Art der Aktien, welche die Gesellschaftenden durch den Formwechsel erlangen sollen, sind zu bestimmen und etwaige Rechte, welche einzelnen Anteilsinhabernden erhalten sollen, sind anzugeben. DerGrundsatz der Kontinuität der Mitgliedschaft schreibt vor, dass alle Gesellschaftenden der GmbH an der AG in unverändertem Verhältnis beteiligt werden soll.

Nicht zuletzt müssen (wichtig!) die Folgen der Umwandlung für das Personal (wir!) angesprochen werden.

Und schließlich muß nach § 198 UmwG die neue Rechtsform des Rechtsträgers ist zur Eintragung in das Register, in dem der formwechselnde Rechtsträger eingetragen ist (das Handelsregister des AG Frankfurt am Main), angemeldet werden.

Edith: ich habe den Text extra für @Tuska durchgegendert.  :P





« Letzte Änderung: 29. November 2023, 18:34:02 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!