Autor Thema: Quatschjura für Anfänger  (Gelesen 11585 mal)

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Offline Kontra-Bass

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #150 am: 19. März 2022, 10:50:49 »
....''Professor''...''Vorlesung''.....

ohne sein Paragraphenreiten hört sich das noch sinnloser und verwirrter an.
ein Kopfschütteln ans Publikum!
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #151 am: 19. März 2022, 10:56:26 »
Dann ist Sürmeli gar kein Hochkommissar, sondern nur Personal?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #152 am: 19. März 2022, 12:39:28 »
Seufz... als Europäischer Hochkommissar für Menschenrechte ist Seine Exzellenz Selim Sürmeli natürlich ein Völkerrechtssubjekt sui generis.

Muß man wissen.  ;)
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Sappho

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #153 am: 19. März 2022, 14:12:49 »
Der Murmelkopf ist vollkommen sui generis, aber sowas von ....
Als Gott den Mann erschuf, übte sie nur
 
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #154 am: 19. März 2022, 15:04:59 »
Eine Minute zugehört. Reicht. Der Mann redet nur zusammenhanglosen Dünnpfiff. Und ich wette, seine Zuhörer begreifen auch nicht, was er erzählt, trauen sich aber nicht, das auch so zu sagen.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #155 am: 19. März 2022, 15:11:01 »
Hm. Ich sehe schon, das ist doch nichts für Anfänger. Seine nächste Vorlesung wird er besser im Fortgeschrittenenkurs halten.  :think:
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Rabenaas

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #156 am: 2. April 2022, 08:18:23 »
Auch der EuGH hat in einer bahnbrechenden Entscheidung vom gestrigen Tage festgestellt, daß die BRD kein Staat, sondern ein Besatzungskonstrukt ist:

Zitat
Warum der EuGH Deutschland wieder den Besatzungsmächten überträgt

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mittwoch hat die juristische Welt gehörig in Aufruhr versetzt. Das oberstes rechtsprechendes Organ der Europäischen Union hatte entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland wieder unter den Besatzungsmächten aus dem 2. Weltkrieg aufgeteilt werden soll. Damit stellt der EuGH gleichzeitig die Souveränität Deutschlands als freier, selbstbestimmter und unabhängiger Staat in Frage.

JURios am 01.04.2022

Die Folgen dieses Urteils in seiner gesamten Tagweite wird man erst in geraumer Zeit übersehen können. Zunächst sind alle von der BRD geschlossenen Abkommen (ich verwende bewußt nicht den Begrif "Verträge") damit natürlich nichtig.

Angefangen von Abkommen mit real existierenden Staaten bis zum Ankauf von Büromaterial für "Behörden" der Staatssimulation BRD - ein wahrer gordischer Knoten, den zu durchschlagen es wahrlich eines Alexanders bedarf.

Sämtliche von der BRD und ihren sogenannten "Bundesländern" erlassenen Gesetze oder Rechtsverordnungen, angefangen mit dem sogenannten "Grundgesetz" - dahin.

Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: ab sofort haben wir wieder die Todesstrafe!

Was wird mit der "Bundeswehr"? Klarer Fall: sie ist unverzüglich zu entwaffnen und aufzulösen! Ob den entlassenen Söldnern dieser illegalen Armee Pensionen oder Übergangsgelder zu gewähren sind, ist ins Ermessen der Besatzungsmächte gestellt.

Und es wird nicht nur auf juristischem Gebiet unabsehbare Folgen haben: das Deutsche Reich wieder unter Viermächteverwaltung - ein Alptraum, das hat schon in der "Nachkriegszeit" (richtiger: der Zeit nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht bis 1949) nicht funktioniert. Und angesichts der aktuellen Spannungen zwischen den Westmächten und Rußland als Rechtsnachfolger der UdSSR sehen wir schweren Zeiten entgegen.

« Letzte Änderung: 2. April 2022, 08:27:10 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline nixweiter

Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #157 am: 2. April 2022, 09:28:12 »
Tagweite
Es soll ja Unglück bringen wenn man andere verspätet in den April schickt...


mfg nixweiter
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Offline kairo

Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #158 am: 2. April 2022, 09:32:13 »
Auch der EuGH hat in einer bahnbrechenden Entscheidung vom gestrigen Tage festgestellt, daß die BRD kein Staat, sondern ein Besatzungskonstrukt ist:

Na endlich kommt die Wahrheit raus. Es gibt auf deutschem Boden nur einen einzigen wirklich souveränen Staat, und das ist das Sonnenstaatland. Alles andere ist ein Besatzungskonstrukt, und die Besatzer sind wir. Jawoll.
 
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #159 am: 2. April 2022, 09:45:06 »
Und das Königreich Deutschland?


duckundwech
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #160 am: 2. April 2022, 09:56:48 »
Es gibt auf deutschem Boden nur einen einzigen wirklich souveränen Staat, und das ist das Sonnenstaatland.

Unter deutschem Boden!
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Offline Lonovis

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #161 am: 2. April 2022, 19:20:51 »
Und das Königreich Deutschland?


duckundwech

Neeee, das KRD hat weder uns anerkannt, noch wird das SSL jemals das KRD anerkennen!EINZÖLPF
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #162 am: 2. April 2022, 21:30:22 »
Ein Bote mit Turnbeutel würde geradewegs in den Reptokäfigen enden.  8)
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #163 am: 24. April 2022, 11:28:59 »
Mein "spezieller Freund" Rüdi hat ja gestern wieder vor dem Reichstag rumgeplärrt und u.a. behauptet, der Einigungsvertrag (Besser: Fusionsvertrag) zwischen der BRD-GmbH und dem VEB DDR sei "Betrug" und daher nichtig. Stimmt das?

Der objektive Tatbestand des Betrugs erfordert zunächst, daß der Täter einen Anderen täuscht. Das heißt, eine Täuschungshandlung des Einen führt zu einem Irrtum des Anderen.

Wer soll nun hier wen getäuscht haben? Die BRD-GmbH den VEB DDR? Oder umgekehrt? Nein. Laut Rüdi wurden vielmehr die Deutschen getäuscht, nämlich darüber, daß sie sich nicht in freier Selbstbestimmung eine Verfassung geben durften.

Nun ja. Ob das seine Richtigkeit hat, können wir dahingestellt lassen. Denn: infolge des Irrtums muß der Getäuchte eine Vermögensverfügung vornehmen - und daran fehlt es in diesem Fall eindeutig.

Der Einigungvertrag könnte aber aus einem ganz anderen Grund nichtig sein: als Vertrag zu Lasten Dritter. Um einen solchen handelt es sich, wenn die Vertragsparteien am Vertrag unbeteiligten Anderen durch den Vertrag belasten wollen - derartige Verträge sind mit der Privatautonomie unvereinbar und daher (abgesehen von einigen Gutglaubensvorschriften) nichtig.

Da durch die Fusion der beiden Firmenblöcke viele im VEB DDR lebende Menschen unmittelbar unter die Nazidiktatur der BRD-GmbH gerieten, iist dieses Merkmal zweifelsohne erfüllt.

Der "Einigungsvertrag" ist somit nichtig.
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Offline Lonovis

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #164 am: 24. April 2022, 11:52:10 »
Außerdem merkt Rüdi als Teil des betrogenen Folks jeden Monat wie er einen Nachteil an seinem Vermögen hat, wenn der Steuern zahlt. Oh, halt. Der böse korrupte ausbeutende Staat Saatssimulations GmbH alimentiert ihn ja. Hm, wo liegt der Fehler.
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