Autor Thema: Quatschjura für Anfänger  (Gelesen 11580 mal)

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Offline SchlafSchaf

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #15 am: 16. Dezember 2021, 20:38:15 »
Und der Gesellschaftszweck ergibt sich doch eindeutig aus Art. 22 GG: Betrieb der Bundesflagge.

Nicht zu vergessen Art. 27 GG. Gesellschaftszweck ist der Betrieb einer Handelsflotte. Also König Zopf, rück mal ganz schnell die Staatsflotte raus. Aber flott.

Ne Danke, die Sanierungskosten dürften zu hoch sein
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #16 am: 16. Dezember 2021, 21:14:06 »
Außerdem meine ich mich daran zu erinnern, dass der Perso nur ein Ausweis für das Personal ist...

Ganz recht!  ;)

Mir macht es große Sorgen, dass es sich alles irgendwie vollkommen logisch anhört.

Liegt daran, daß es logisch ist!  8)

Edith gibt mir da gerade einen Gedanken ein: könnte es sich bei der Staatssimulation BRD um eine GmbH durch Wollen handeln?


« Letzte Änderung: 16. Dezember 2021, 21:23:49 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #17 am: 16. Dezember 2021, 22:28:14 »
So, jetzt hake ich ein.
Soweit war alles mehr oder weniger nachvollziehbar. Und eben das, was jahrzehntelang geheimgehalten und als lächerlich dargestellt wurde.
Was macht aber ein Mitbürger, der Mensch und Person ist und zusätzlich zur Staatsangehörigkeit DEUTSCH die Nationalität Schweiz hat? Die schweizerische ist eben nicht nur Staatsangehörigkeit, sondern Nationalität und außerdem auf der Identitätskarte korrekt nicht in kaputtis deminutiösis maximalis geschrieben, sondern "Schweiz" in vier Nationalsprachen und zusätzlich Englisch. Der deutsche Personalausweis weist die Person bestimmungsgemäß als DEUTSCH nur auf Deutsch aus. Im Gegensatz zu "Schweiz", das in allen fünf Sprachen das Land bezeichnet, eben DEUTSCH nur DEUTSCH, nicht :deutschland:. Welche Folgen hat das für den Bürger der Gesellschaft? Schweizerisches Bürgerrecht kennt auch noch den Bürgerort. Ich denke hier besonders ans Doppelbesteuerungsabkommen. Was wird da genau gesteuert? Er nimmt aktiv am politischen Geschehen teil, wählt an allen deutschen Wahlen, wählt an den schweizerischen Wahlen und stimmt an den schweizerischen Abstimmungen ab. Sonst ist er unwesentlich auffällig.
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2021, 22:37:27 von Anmaron »
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #18 am: 16. Dezember 2021, 22:34:53 »
Was macht aber ein Mitbürger, der Mensch und Person ist...

Wie meinen? Entweder ist man ein Mensch (aus welcher Familie auch immer, in zumindest einem dokumentierten Fall auch ein Menschensohn) oder aber eine Person und damit ein minderes Rechtssubjekt!

Aber wir schweifen vom Wesentlichen ab.
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #19 am: 16. Dezember 2021, 22:38:33 »
Er ist Mensch durch Identitätskarte Schweiz und Person durch Personalausweis DEUTSCH.
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #20 am: 16. Dezember 2021, 23:28:42 »
A: ihr habt zuviel Zeit!
B: ihr seid Korinthen♥♥♥r
C: es wird tatsächlich Zeit für den Weihnachtsurlaub

Spoiler
danke für diese (bis jetzt) 2 Seiten, sie haben mich in einer, in allen Belangen anstrengenden Zeit mal wieder richtig zum Lachen gebracht!
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As usual, I'm writing slowly because I know you can't read fast.

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #21 am: 16. Dezember 2021, 23:31:37 »
@Anmaron  die Schweiz ist doch keine GmbH. Die ist eine Bank und gehört Rotschild. #wusstewiederkeiner
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

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Offline SchlafSchaf

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #22 am: 16. Dezember 2021, 23:54:56 »
ist eine Bank und gehört Rotschild. #wusstewiederkeiner

Doch, Rüdi der Mops wusste das  ;D
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #23 am: 17. Dezember 2021, 00:44:21 »
Ich erfahre soeben erst davon, dass ich Gesellschafter der Deutschland GmbH bin.

Ich kündige hiermit den Deutschlandvertrag außerordentlich nach § 723 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BGB und verlange die sofortige Befreiung von den gemeinsamen Schulden (insbesondere, aber nicht begrenzt auf diese, die aus dem Vertrag von Versailles)!

soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #24 am: 17. Dezember 2021, 03:06:15 »
Ich kündige hiermit den Deutschlandvertrag außerordentlich ...

ich lese hier jetzt seit einigen Jahren. gelernt habe ich als erstes dass die Zeit leider abgelaufen ist und und Du konkludent dabei bist. wäre ja noch schöner!
ich hatte nach Versailles gleich mit blutigen Fingerabdrücken widersprochen.
 
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #25 am: 17. Dezember 2021, 05:40:27 »
Edith gibt mir da gerade einen Gedanken ein: könnte es sich bei der Staatssimulation BRD um eine GmbH durch Wollen handeln?
Das würde einen gemeinsamen Willen voraussetzen. Und wann wurde dieser geäußert? Bisher scheint mir nur gesichert, dass die BRD eine Personengesellschaft ist, weil ein Mensch frei und beseelt wäre und mit Einhörnern auf der Blumenwiese tanzte; dieser Mensch wäre mit einer straff geführten Diktatur GmbH prinzipiell unvereinbar, weshalb die Person für die Personengesellschaft BRD geschaffen wurde.
Nun müsste man noch schauen, was das internationale, oder gar supranationale Äquivalent im Völker und Naturrecht wäre. Da muss doch die entsprechende Personengesellschaft aufgeführt sein.
« Letzte Änderung: 17. Dezember 2021, 05:43:02 von lobotomized.monkey »
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #26 am: 17. Dezember 2021, 06:12:15 »
Wie mitlerweile auch das dümmste Schlafschaf wissen müßte, soll es sich bei der BRD mitnichten um einen Staat, sondern um eine Firma in der Rechtsform einer GmbH handeln. Doch stimmt das wirklich?
Ich habe vor Jahren einmal die Seite der Bundesfinanzministeriums verlinkt, in der die GmbH im Haushalt als Zweckbetrieb des Bundes aufgelistet wird.
Man hat sich hierdurch erspart, für jede Kreditaufnahme ein zusätzliches Gesetz zum Haushalt erlassen zu müssen.
Irgendwie eine Entmachtung des Parlaments, aber von allen Parteien, denen es einmal droht, an der Regierung mitwirken zu müssen, auch so gewollt.

Habe jetzt keine Lust mehr zum Suchen.

Aber aus den weitere Ausführungen wird mir klar, warum wir in der Schweiz keine Einkommensteuerbescheide für beschränkt Steuerpflichtige oder ehemalige Bewohner Deutschlands zustellen können. (Smileys bitte nach Belieben beifügen.)
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #27 am: 17. Dezember 2021, 09:29:21 »
@Anmaron  die Schweiz ist doch keine GmbH. Die ist eine Bank und gehört Rotschild. #wusstewiederkeiner

Warum kann eine Bank keine GmbH sein?

Die Schweiz ist natürlich eine Genossenschaft, wenn sie sich doch schon offiziell so nennt. Also vielleicht eine Genossenschaftsbank.
 
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Offline hair mess

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #28 am: 17. Dezember 2021, 10:06:29 »
Ich würde (mich) auf keine Bank setzen, die nicht auf sicheren Beinen steht.
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #29 am: 17. Dezember 2021, 10:15:27 »
Da haben die Schweizer wiederum einen Vorteil, jedenfalls die, die ihre Sprache noch konventionell halten. "Die Bank" ist das Teufelszeug mit dem Geld. "Der Bank" ist das vielerorts auffindbare Ausruhobjekt für Spaziergänger und Wanderer.
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