Da ist wirklich wieder alles dran.
Die Bescheide sind keine, sollen aber zurückgenommen werden.
Dass ein Unterschied zwischen Unterschrift und Namenswiedergabe besteht, weiß noch nicht jeder.
Das BGB gilt nicht für Behörden, oder ist eine Behörde ein Bürger?
Den Palandt haben sie total missverstanden. Da steht doch, dass in Deutschland niemand Sklave ist, selbst wenn er es anderswo sein sollte.
Das Grundgesetz ist illegal und daher unwirksam, außer Artikel 25, der hier aber gar nicht gilt, weil die Haager Landkriegsordnung ein Vertrag ist und keine allgemeine Regel.
Was meinen die mit 8. Rechtsweg nach GG Art. 19.4.4.2? Da steht was vom ordentlichen Rechtsweg, und den gibts doch wohl. Auch wenn er für die Reichsfuzzis gewöhnlich ziemlich steinig ist.
Es sind keineswegs alle Gesetze aus der Zeit 1933-45 aufgehoben worden.
Die Unkenntnis des Strafbefehlsverfahrens ist überraschend, das müssen die doch alle schon mal erlebt haben.
Sachbearbeiter beim Finanzamt sind der Rechtsbeugung gar nicht fähig.
Viel Neues kommt aber wirklich nicht von denen.