Autor Thema: AG Garmisch-Partenkirchen - 2 Cs 12 Js 47757/20 - Urteil v. 5.8.2021  (Gelesen 770 mal)

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Hier das Protokoll der Hauptverhandlung und das Urteil zum Freispruch von Wolfgang Greulich. Geht um eine Versammlung, bei der Maske tragen angeordnet war und Wolfgang hat die Teilnehmer aufgefordert, die Maske abzulegen. Deswegen wurde er wegen eines Verstoßes gegen das Bayerische Versammlungsgesetz angeklagt. 

Der Richter hält die Anordnung der Maskenpflicht für rechtswidrig und meint, dass es nicht die Aufgabe eines Versammlungsleiters sei, rechtswidrige Auflagen durchzusetzen.

Datei leider zu groß zum Anhängen. Zum Download hier zu finden https://t.me/RA_Friede/1429

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Re: AG Garmisch-Partenkirchen - 2 Cs 12 Js 47757/20 - Urteil v. 5.8.2021
« Antwort #1 am: 10. September 2021, 22:36:15 »
Der Richter hält die Anordnung der Maskenpflicht für rechtswidrig und meint, dass es nicht die Aufgabe eines Versammlungsleiters sei, rechtswidrige Auflagen durchzusetzen.

Der nächste Richter, der von den Quarkstrudeln gefeiert werden wird, aber dessen Urteil keinen Bestand haben wird (ich gehe mal fest davon aus, das die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen wird)?
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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