Autor Thema: OLG Hamm zu Volksverhetzung & Auslegung von Dog-Whistleing  (Gelesen 697 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline Rechtsfinder

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3058
  • Dankeschön: 15238 mal
  • Karma: 742
  • Rechtsbedenkenträger
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 2250 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 1000 Beiträge
    • Auszeichnungen
LTO titelt lakonisch mit "Holocaustleugnung ist immer noch keine Meinung" und trifft damit den Nagel auf den Kopf.

Inhaltlich geht es um eine Entscheidung des OLG Hamm (Beschl. v. 1.6.2021, Az. III-3 RVs 19/21), in dem es um Holocaustleugnung ging. Auf einer Demo am 90. Geburtstag von Oma Hetz hat einer der Redner (und Freunde von ihr) gesagt:

Zitat
Die Juden haben Christus verworfen, haben ihn kreuzigen lassen, sie haben sein Opfer für sich in Anspruch genommen und brauchten einen anderen Mythos. Den haben sie geschaffen und der findet auch seinen Niederschlag in § 130 Strafgesetzbuch.

Das OLG Hamm hat nun letztinstanzlich geurteilt, dass man das nur als Holocaustleugnung auslegen kann. Aufgrund des Umfelds schätze ich, dass da vielleicht eine Verfassungsbeschwerde folgt. Wenn ja, könnte das noch interessant werden, insbesondere für Fälle von Dog-Whistleing.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: echt?, Morris, Neubuerger, Bischlott, Goliath, Lonovis, Rabenaas, Gerichtsreporter

Offline Gerichtsreporter

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 9386
  • Dankeschön: 53839 mal
  • Karma: 819
  • Solidarität mit Israel
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Re: OLG Hamm zu Volksverhetzung & Auslegung von Dog-Whistleing
« Antwort #1 am: 14. Juni 2021, 19:14:39 »
Bei dem jetzt rechtskräftig Verurteilten handelt es sich um Christian Bärthel. Pressemitteilung des Gerichts ist unten angehängt.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Rechtsfinder, Neubuerger, Goliath, Lonovis, Rabenaas

Offline Rabenaas

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 9848
  • Dankeschön: 36083 mal
  • Karma: 447
  • Boshaftes Federvieh
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 2250 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: OLG Hamm zu Volksverhetzung & Auslegung von Dog-Whistleing
« Antwort #2 am: 14. Juni 2021, 19:33:47 »
Bei Urteilen des OLG Hamm ist immer zu bedenken, daß es den ehrenvollen Beinamen"Rechtsbeugungszentrum" trägt.  ;D
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Rechtsfinder, Neubuerger, Goliath, Lonovis, Gerichtsreporter

Offline Gerichtsreporter

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 9386
  • Dankeschön: 53839 mal
  • Karma: 819
  • Solidarität mit Israel
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Re: OLG Hamm zu Volksverhetzung & Auslegung von Dog-Whistleing
« Antwort #3 am: 14. Juni 2021, 19:39:36 »
ehrenvollen Beinamen"Rechtsbeugungszentrum"
Den Titel macht ihnen das AG Weimar gerade streitig.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Rechtsfinder, Neubuerger, Goliath, Lonovis, Rabenaas

Offline Rabenaas

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 9848
  • Dankeschön: 36083 mal
  • Karma: 447
  • Boshaftes Federvieh
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 2250 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: OLG Hamm zu Volksverhetzung & Auslegung von Dog-Whistleing
« Antwort #4 am: 14. Juni 2021, 19:42:26 »
Off-Topic:
Oh nein, dafür reicht ein bescheuerter Beschluß noch lange nicht. Das bedarf jahrzehntelanger Unterminierung der Grundpfeiler des Rechts!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Rechtsfinder, Goliath, Lonovis

Offline Rechtsfinder

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3058
  • Dankeschön: 15238 mal
  • Karma: 742
  • Rechtsbedenkenträger
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 2250 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 1000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: OLG Hamm zu Volksverhetzung & Auslegung von Dog-Whistleing
« Antwort #5 am: 14. Juni 2021, 21:02:39 »
Naja, eine Menge komischer Entscheidungen zu fällen fällt leicht, wenn man insgesamt eine ganze Menge Entscheidungen fällen muss. Das OLG Hamm ist immerhin das größte OLG der Bundesrepublik. Diese Entscheidung finde ich wegweisend (nota bene: mit langem "e"). Ein bisschen hoffe ich, dass es da eine Verfassungsbeschwerde geben wird, damit das BVerfG das bestätigen kann. Stichwort Dogwhistleing.

Off-Topic:
Dass mir hier niemand mein ehrenwertes OLG Hamm beschimpfen tut! Dessen Bezirk beinhaltet einige der schönsten Gemarkungen, die unser Vaterland zu bieten hat UND den Bahnhof, an dem mein ICE immer geteilt wird!

Mir hat mal jemand gesagt, dass das OLG Hamm den Beinamen "Viehgericht" trage, weil man dort quasi zu jedem Zeitpunkt irgendwelches Viehzeugs (Pferde, Kühe) zwecks Inaugenscheinnahme angebunden oder sonst wie vertäut antreffen könne. Überprüft habe ich das nicht, ich kenne von Hamm nur den Bahnhof und der reicht.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath, Lonovis, Rabenaas

Offline Rabenaas

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 9848
  • Dankeschön: 36083 mal
  • Karma: 447
  • Boshaftes Federvieh
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 2250 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: OLG Hamm zu Volksverhetzung & Auslegung von Dog-Whistleing
« Antwort #6 am: 14. Juni 2021, 21:37:34 »
Off-Topic:
Vielleicht hängt das auch mit der Verstrahlung durch den THTRzusammen.  :o
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Rechtsfinder, Goliath