Autor Thema: OVG NRW Az. 3d A 1595/20.BDG: Wieder ein Ex-Polizist mehr  (Gelesen 695 mal)

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Offline Mr. Devious

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Offline Tuska

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Re: OVG NRW Az. 3d A 1595/20.BDG: Wieder ein Ex-Polizist mehr
« Antwort #1 am: 20. Mai 2021, 10:25:22 »
Oh, ein deutscher Wortmarkenbüttel, der dem OPPT verfallen ist? Gab's das schon mal?

Off-Topic:
Ich hätte gute Lust, einen Wiki-Artikel "Reichsbürger im Polizeidienst" zu schreiben, aber für das zu erwartende Mimimimi der GdP hab' ich aktuell keinen Nerv.
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Offline Rolly

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Re: OVG NRW Az. 3d A 1595/20.BDG: Wieder ein Ex-Polizist mehr
« Antwort #2 am: 20. Mai 2021, 10:42:56 »
Oh, ein deutscher Wortmarkenbüttel, der dem OPPT verfallen ist? Gab's das schon mal?

Off-Topic:
Ich hätte gute Lust, einen Wiki-Artikel "Reichsbürger im Polizeidienst" zu schreiben, aber für das zu erwartende Mimimimi der GdP hab' ich aktuell keinen Nerv.
Och schade. Mimimi der GdP höre ich liebend gerne.
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Offline Anmaron

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Re: OVG NRW Az. 3d A 1595/20.BDG: Wieder ein Ex-Polizist mehr
« Antwort #3 am: 20. Mai 2021, 10:56:37 »
Wenns die echte GdP ist. Hier fahren haufenweise Autos mit GdP-Kleber herum, in der Hoffnung, damit genug Parkgebühren fürs ganze Leben bezahlt zu haben.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: OVG NRW Az. 3d A 1595/20.BDG: Wieder ein Ex-Polizist mehr
« Antwort #4 am: 20. Mai 2021, 11:41:25 »
Ist schon immer wieder lustig, da bekommt man jeden Monat eine Gehaltszahlung der nicht existenten GmbH, geht jeden Tag zur Arbeit ohne zu bemerken, dass die Fa. Polizei GmbH ja eigentlich gar keine Rechtsgrundlage besitzt, weil es keine Verfassung gibt und dann teilt man das lediglich dem Fiananzamt GmbH mit?
Als ordentlicher Reichsbürger hätte ich doch sofort die mir nicht zustehende Gehaltszahlung zurückgewiesen, meinem Arbeitgeber erklärt, was er falsch macht und fristlos gekündigt.  O:-)
Darauf zu bestehen, dass eine Polizei, die im Auftrag eines Staat ohne Rechtsgrundlage tätig ist einen beschäftigen sollte, ist doch irgendwie ein Widerspruch in sich.
Ich sehs ja ein, Vernunft und Kundschaft ......
 
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Offline kairo

Re: OVG NRW Az. 3d A 1595/20.BDG: Wieder ein Ex-Polizist mehr
« Antwort #5 am: 20. Mai 2021, 11:49:19 »
Ist schon immer wieder lustig, da bekommt man jeden Monat eine Gehaltszahlung der nicht existenten GmbH, geht jeden Tag zur Arbeit ...
Als ordentlicher Reichsbürger hätte ich doch sofort ... fristlos gekündigt. 

Wozu, einem nicht existenten Arbeitgeber kann man doch nicht kündigen.

Als ordentlicher Reichsbürger hätte ich doch sofort die mir nicht zustehende Gehaltszahlung zurückgewiesen, ... 

Die monatlich eingehende Besoldung ist unter diesem Gesichtspunkt als unverlangt zugesandte Werbung anzusehen. Kann man wegwerfen, kann man aber auch behalten.
 
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Re: OVG NRW Az. 3d A 1595/20.BDG: Wieder ein Ex-Polizist mehr
« Antwort #6 am: 20. Mai 2021, 12:19:05 »
Eigentlich sollte man wöchentlich drei Tonnen Silber in verkehrsfähigen Münzen erhalten.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: OVG NRW Az. 3d A 1595/20.BDG: Wieder ein Ex-Polizist mehr
« Antwort #7 am: 20. Mai 2021, 12:36:39 »
Die monatlich eingehende Besoldung ist unter diesem Gesichtspunkt als unverlangt zugesandte Werbung anzusehen.

Viele Beamte betrachten sie eher als Schmerzensgeld.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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