Autor Thema: Zur IfSG-Novelle  (Gelesen 7669 mal)

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dtx

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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #30 am: 15. April 2021, 13:38:12 »
Mangelnde Verhältnismäßigkeit ist keine Willkür, sondern mangelde Verhältnismäßigkeit. Willkür wäre bspw. ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, also Ausgangssperre für alle, nur nicht für CDU-Politiker.

...

Im Gesetz wird das so nicht stehen, aber ...

...
Auch "nicht bewiesene Wirksamkeit" ist keine Willkür. Dazu kommt die Frage, wann Wirksamkeit einer Maßnahme bewiesen ist. Beispiel Flensburg: Nach Inzidenzen über 200 wurde mitte Februar eine Ausgangssperre verhängt. Diese wurde nach gut einer Woche wieder gelockert. Jetzt liegt die Inzidenz wieder bei 53. Ist das ein Beweis oder nicht? Ehrliche Frage.

...

Ein Beweis vielleicht nicht, ein brauchbares Indiz aber sicherlich schon.

...
@Sandmännchen Ah, endlich mal kein Billichspielzeuch aus DunkelFernost :)
Also, zur Wirksamkeit siehe oben. Als anekdotischen Beweis führe ich an, dass in meinem Umfeld seit Bestehen der Sperre in Hamburg die Zahl "ortsfremder" Kennzeichen in der Straße nach 18 Uhr deutlich gesunken ist. Zuvor gabs eine rege Besuchsaktivität, nicht wirklich Parties, aber gemeinsame Abende. Das ist jetzt nicht mehr so. Leider ist die Inzidenz seit dem 2.4. (Beginn der Sperre) noch nicht so gefallen,

...

Ja, aber auch nur deshalb, weil sich die Änderung der Inzidenz nicht in der Freien und Hansestadt, sondern im sie umgebenden Feindesland auswirkt. Und da wohl auch verteilt auf diverse Landkreise zweier Bundesländer.

Was mich mehr interessieren würde als der Nebenkriegsschauplatz Ausgangssperre ist, ob durch den § 28b InfSchG die Länder daran gehindert sind, eigene, schärfere Regelungen zu treffen.

...

Den Absichtserklärungen nach zu urteilen, nicht. Aber Pfusch ist im Gesetzgebungsverfahren natürlich nie auszuschließen.

...
Willkür ist Handeln, das auf sachfremden Erwägungen beruht.

Wenn eine Maßnahme ungeeignet ist, ihr Ziel zu erreichen, beruht sie auf sachfremden Erwägungen oder mangelndem Denkvermögen. Da bei der Regierung ein ganzes Heer an Juristen an Entwürfen mitarbeitet, können wir mangelndes Denkvermögen ausschließen.

Somit liegt Willkür vor.

...

Demnach läßt sich unter dem Aspekt, daß keine Maßnahme ausreicht, um die Pandemie zu beenden, sondern jede nur einen mehr oder weniger großen Beitrag dazu leistet (und das womöglich auch nur indirekt), infolge der Einzelbetrachtung, mit der man sie angreift, tatsächlich alles als willkürlich und damit rechtswidrig einstufen, was man unternehmen könnte.

« Letzte Änderung: 15. April 2021, 13:40:30 von dtx »
 
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #31 am: 15. April 2021, 13:49:13 »
@dtx die beiden "schlimmsten" Nachbarlandkreise in SH (Pinneberg und Segeberg) liegen noch unter Hamburg... darüber hinaus wird hier der weit größere (Negativ/Verteilungs-) Effekt durch Arbeitspendler vorliegen. Das größte Problem bei der Bewertung der Maßnahme ist, dass man nirgends erfährt, wo derzeit der Schwerpunkt der Ansteckungen erfolgt. Mal als Vergleich, Flensburg schlüsselt das Umfeld auf: https://www.flensburg.de/Aktuelles/Corona-Portal/Aktuelle-Lagemeldungen/Aktuelles-Infektionsgeschehen Hamburg nicht/nur qualitativ https://www.hamburg.de/corona-zahlen/. Nimmt man die Flensburger Angaben, dann ist Familie tödlich (was eine Erkenntnis). In Hamburg lässt sich das nicht erkennen, daher ist eine Positiv/Negativ-Bewertung schwer.
 
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #32 am: 15. April 2021, 13:50:34 »
Naja, aber Maßnahmen, die nichts bringen, aber durchsetzbar sind, sind doch auch nicht besser als Maßnahmen, die etwas bringen, aber nicht durchsetzbar sind, oder?

Apropos Durchsetzbarkeit:

Ich sah zur Zeit, als es hier Ausgangssperren gab, keine Streifenwagen durch die Gegend fahren, und ich wohne direkt in der Innenstadt. Das pfiffigere Jungvolk hat derweil im Wald gefeiert, wo sowieso kein Streifenwagen hinkommt. Ich glaube, für die ganze Stadt sind nachts 2 Streifenwagen verfügbar ...

Wir werden die auch nicht über die 2 Jahre lang hindern können, sich zu treffen. Derzeit treffen sie sich alle wieder in der Schule. Drinnen natürlich. Entsprechend sehen die Inzidenzen in dem Altersbereich aus.



Off-Topic:
Spoiler
Was ich wirklich will, ist was völlig anderes: In erster Linie schnelle Impfungen, freie Wahl des Impfstoffs für jeden nach hausärztlicher Beratung, danach und nach Priorität richtet sich dann halt die Warteschlangenlänge). Und dann sollen sie die Pharmafirmen gegen terminierte Liefergarantien mit Geld überschütten.

Und bis dahin Tests, Masken, keine Massenveranstaltungen, alles im Innenbereich verbieten was machbar ist. Und bitte nicht wieder Öffnungen der Geschäfte dort, wo gerade mal eine niedrige Inzidenz ist, für Kunden von überall.

Was man in der Realität in der Politik sieht: Denkverweigerung auf breiter Front, Imponiergehabe, Wahlkampf (auf Kosten der Wähler).

Die IfSG-Novelle ist doch auch nur ein Ausdruck dessen, dass die Landesregierungen ihre Arbeit verweigern. Das alles war längst auf Landesebene anordbar. Und der Bund bzw. die EU haben bei der Impfbeschaffung hauptsächlich Geld sparen wollen und blödsinnnige Verträge geschlossen. Man fasst es nicht, wie teuer das kommt.
[close]
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #33 am: 15. April 2021, 14:31:53 »
@Sandmännchen Du kannst es nicht allen rechtmachen, schon gar nicht als Politiker. Was mich dort oben dann am meisten wundert: Wie sehr man auf die Befindlichkeiten des "Nichtwahlvolkes", also der Wirtschaft hört.... und dann panisch feststellt, dass der Wählerwille völlig anders läuft. ok, Laschet hat bis heute die Korrellation von Umfragen und Wahlerfolg verstanden :D

Aber mal ehrlich, mir kommt es so vor, als haben 16 Jahre Merkel vor allem bei den C-Parteien dafür gesorgt, dass die Hirne ausgeschaltet wurden. Mutti Merkel reisst uns schon raus, mit Merkel gewinnen wir wieder... und wenn die CDU ne Landeswahl verliert, dann nur weil Merkel dort nicht oft genug war^^ Und jetzt sitzt Angela die letzten Tage aus, lässt sich im Kanzleramt Popcorn bringen und schaut zu, wie der Flächenbrand die CDU auffrisst.... Rache durch Untätigkeit. Denn auch die Landesfürsten haben ihre Reaktionen doch nur so durchgezogen, weil sie wussten, dass Frau Merkel gehen wird und nicht nachtreten könne. Durch die Bank wurde doch dort nie wirklich ernstgenommen, was aus dem Kanzleramt an Warnungen kam.
 
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #34 am: 15. April 2021, 14:52:13 »
Nach Lektüre des Entwurfs:

Yeah, Aufenthalt nach 21 Uhr nun im zur Wohnung gehörenden befriedeten Besitztum erlaubt. Damit darf man also in einem Mehrparteienhaus, anders als bisher in Bayern, nach 21 noch in die Waschküche. Oder im Garten Grillen. Ich sehe, wozu das in Mehrparteienhäusern führt ...

Schwimmbäder bleiben dieses Jahr komplett geschlossen, sofern die Inzidenz nicht unter 100 sinkt. Viren sind draußen in der Sonne und mit Chlorwasser viel zu gefährlich. Besser, die Leute treffen sich drinnen und fliegen nach Mallorca.
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #35 am: 15. April 2021, 15:09:32 »
...
Die IfSG-Novelle ist doch auch nur ein Ausdruck dessen, dass die Landesregierungen ihre Arbeit verweigern. Das alles war längst auf Landesebene anordbar.

...

Nicht nur das, sondern "beschlossen und verkündet". Offenbar seitens einiger PM mit dem Adenauer im Hinterkopf "Was schert mich mein Geschwätz von vorhin".

Off-Topic:
Spoiler
...
Und der Bund bzw. die EU haben bei der Impfbeschaffung hauptsächlich Geld sparen wollen und blödsinnnige Verträge geschlossen.
[close]

Nicht wirklich. Zu dem Zeitpunkt, als die Verträge abzuschließen waren, hätte man nur zocken können und dabei richtig klotzen müssen. Hast Du klamme Leute mit im Haus, kannst Du das nur, wenn Du die freihältst. Das wollte eben keiner ...

Nach Lektüre des Entwurfs:

Yeah, Aufenthalt nach 21 Uhr nun im zur Wohnung gehörenden befriedeten Besitztum erlaubt. Damit darf man also in einem Mehrparteienhaus, anders als bisher in Bayern, nach 21 noch in die Waschküche. Oder im Garten Grillen. Ich sehe, wozu das in Mehrparteienhäusern führt ...


Zu Ruhestörungen mit Todesfolge, zum Beispiel. Wobei im konkreten Fall nicht das Virus, sondern ein Steakmesser am mißlichen Ausgang des Abends "schuld" war.

...
Schwimmbäder bleiben dieses Jahr komplett geschlossen, sofern die Inzidenz nicht unter 100 sinkt. Viren sind draußen in der Sonne und mit Chlorwasser viel zu gefährlich.

...

Da gibt es eben auch Sanitäranlagen und Umkleidekabinen, in denen keiner mit Maske rumläuft.




« Letzte Änderung: 15. April 2021, 15:18:45 von dtx »
 
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #36 am: 15. April 2021, 15:22:34 »
Knapp 500 Mio. Einwohner in der EU, macht 1 Mrd. Impfdosen. wenn man pro Impfdosis 50 € zahlt (also das 10-fache von dem, was man für AZ zahlt), und die Hälfte davon von Deutschland bezahlt wird, sind wir bei 5 % des jährlichen Aufkommens an einkommensabhängigen Abgaben.

Das dürfte sich sogar alleine bei Betrachtung des Steuereinkommens lohnen.
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #37 am: 15. April 2021, 15:32:16 »
Ich halte das Ganze für Aktionismus.

Der Zug ist eh abgefahren. Im Prinzip hilft nur noch eine zügige Impfung. Israel und Grossbritannien, von der ersten Welle arg gebeutelt, haben das verstanden. Deutschland kam bei der ersten Welle gut weg und hinkt jetzt 6 Monate hinterher.

Man hätte halt frühzeitig konsequent isolieren müssen. Das Thema ist jetzt durch. Impfen! falls erforderlich, mit Zwang. Dürften selbst die Sachsen keine Probleme haben mit. Schliesslich hatten die 40 Jahre lang Impfflicht, und wenn ich die generelle Meinung im Osten verstehe, war die DDR ja ein Paradies. Geben wir ihnen ein Stück Paradies zurück!

Ansonsten bleibt nur, Abstand zu halten und Orte zu meiden, wo das aufgrund der ♥♥♥ie meiner Mitmenschen nicht geht. Selber machen, soweit möglich.
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #38 am: 15. April 2021, 15:54:00 »
Zitat
wenn ich die generelle Meinung im Osten verstehe, war die DDR ja ein Paradies.
Das gilt nur für die Dortgebliebenen. Für die Rübergemachten war alles zum Kotzen.

Ohne die Verallgemeinerung: 80% der Dortgebliebenen, mit denen ich Kontakt hatte, hatten eine geteilte Meinung und wünschen sich nicht die ganze DDR zurück. Von den Rübergemachten konnte fast keiner wesentlich Positives sehen.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #39 am: 15. April 2021, 16:58:28 »
Die Autobahnen! Äh, oder bring ich da was durcheinander?
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #40 am: 15. April 2021, 17:01:09 »
Die Autobahnen!

Mal über die Straßen des Führers Buckelpisten in der Däderäh gefahren?

Äh, oder bring ich da was durcheinander?

Ja.

Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #41 am: 15. April 2021, 17:09:57 »
Off-Topic:
Oh ja. Nachts konnte man nichts mehr erkennen, weil Markierungen und Schilder nicht reflektierend waren. Bei adäquaten 50 bin ich dermaßen in die Löcher gepurzelt, dass es den Gang rausgehauen hat. Und dann die Straße der tausend Gerüche bei Bitterfeld!

Früher war halt alles besser.
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #42 am: 15. April 2021, 17:44:51 »
Off-Topic:
Bei adäquaten 50 bin ich dermaßen in die Löcher gepurzelt, dass es den Gang rausgehauen hat.

Off-Topic:
Ich bin mal bei Cottbus (ja, dort war die Autobahn damals noch einspurig und tatsächlich aus der (nicht ganz) tausend Jahre währenden Zeit) mit dem Motorrad über einen Blow-Up, wie man es heute nennen würde, gedüst. Zum Glück war die Kante von mir weg gerichtet, so dass ich "nur" eine kleine Flugshow mit zum Glück guter Landung hingelegt habe. Danach war aus irgendeinem nicht nachvollziehbaren Grund mein Adrenalinspiegel etwas erhöht...
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #43 am: 15. April 2021, 19:43:26 »
Nochmal zur Schließung der Freibäder. Hier gibt es durchaus Möglichkeiten, mein AG hat das letztes Jahr über eine digitale Terminvergabe für ein Freibad gelöst... a*schteuer und der Badbetrieb ist niemals kostendeckend wegen zu geringer Nutzung, aber es geht... Wobei an Rekordtagen vor Corona die Menschen dort auch enger als Sardinen liegen (genauso ölig^^) aber noch dafür bezahlen.

Aber darüber will ich gar nicht so reden, sondern über den Absatz (6) und (9). letzteren hatte ich beim letzten Mal nicht zitiert, hier ist er:
Zitat
(9)   Die   Grundrechte   der   körperlichen   Unversehrtheit   (Artikel 2 Absatz 2 Satz   1   desGrundgesetzes),  der Freiheit  der Person  (Artikel 2  Absatz 2 Satz 2 des  Grundgesetzes),der  Freizügigkeit  (Artikel  11  Absatz  1  des  Grundgesetzes)  und  der  Unverletzlichkeit  derWohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auchdurch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 eingeschränkt werden.

Damit wird den Impfpflicht-Schreihälsen Futter gegeben... Ich weiss jetzt auf Anhieb nicht, wozu der da drin ist, wenn es nicht doch um "Zwangseingriffe" geht. Robustes Vorgehen von Polizeikräften bei der Durchsetzung der Maßnahmen sind ja anderweitig abgedeckt...

Und zu (6): Beachtenswert ist, dass die BR auch Sonderrechte für Immunisierte vergeben kann. "Solche Rechtsverordnungen  können  insbesondere  weitergehende  Vorschriften und  Maßnahmen des Infektionsschutzes, Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen vorsehen sowiebesondere  Regelungen  für  Personen,  bei  denen  von  einer  Immunisierung  gegen  dasCoronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis eines Tests aufeine  Infektion  mit  dem  Coronavirus  SARS-CoV-2  vorlegen  können." Diese Regelung halte ich für bedenklich, solange die Immunisierung (durch Impfung) nicht auf einer freien Entscheidung und Umsetzung beruht. Ich meinde damit, dass man als Bürger derzeit kaum eine Wahl hat, sich ausserhalb der Vorgaben der BR impfen zu lassen. Man ist also völlig von den (willkürlichen) Entscheidungen des Opa-Boys im BMGes abhängig. Dass man Impfstoffvergabe angesichts knapper Ressourcen priorisieren muss ist eine Sache, aber in der Folge der eigenen Priorisierung Grundrechts"privilegien" zu verteilen ist mehr als bedenklich.
 
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #44 am: 15. April 2021, 20:17:16 »
Zitat
Zitat
wenn ich die generelle Meinung im Osten verstehe, war die DDR ja ein Paradies.
Das gilt nur für die Dortgebliebenen.
Das heißt nicht Dortgeblieben.
Das heißt Zurückgeblieben.












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