Autor Thema: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"  (Gelesen 34117 mal)

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Offline Helvetia

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #150 am: 2. November 2021, 20:15:24 »
:salut: :salut: Die liechtensteinische Lügenpresse  :salut: :salut:

Volksblatt

Zitat

Angeblicher "Staatsverweigerer": Obergericht stimmt Auslieferung zu


Off-Topic:
Wieso "angeblich"?  :scratch:

VADUZ – Jener per europäischem Haftbefehl gesuchte 61-jährige Deutsche, der am 23. September vor dem Landgasthof Rössle in Ruggell verhaftet wurde, soll nach Österreich ausgeliefert werden. Das Obergericht sah nach mehrstündiger Verhandlung keinen Grund, das Gesuch der Nachbarn abzulehnen.

Die Liste der Vorwürfe, denen sich der 61-jährige Deutsche in Österreich gegenübersieht, kann sich sehen lassen: Darauf zu finden sind das Verbrechen der Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung, Anstiftung zum Amtsmissbrauch, Erpressung und schwerer gewerbsmässiger Betrug. Der 61-Jährige, der sich am Dienstag vor dem Obergericht wiederfand, ist kein Unbekannter. Ganz im Gegenteil: Der Deutsche gilt als Gründer der laut österreichischen Behörden der Staatsverweigerer-Szene zuzuordnenden NGO "Global Court of the Common Law (GCCL)". Deren Mitglieder berufen sich auf die Existenz von biblischen Grundsätzen und eines "Gesetzes der Natur", die über staatlichem und internationalem Recht stehen. Eben dieser "Gerichtshof" wird von Österreich als staatsfeindliche Organisation gewertet und habe auch in Liechtenstein einen Ableger gegründet, wie das "St. Galler Tagblatt" unter Berufung auf diverse Nachrichten in Telegramm-Gruppen von Coronamassnahmen-Verweigerern berichtete.

Festnahme beim Landgasthof Rössle


Dass der per europäischem Haftbefehl international gesuchte Deutsche der liechtensteinischen Polizei ins Netz ging, ist der Schliessung des Landgasthofs Rössle in Ruggell nach dessen Widerstand gegen die Zertifikatspflicht in der Gastronomie geschuldet. Als die Landespolizei am 23. September ausrückte, um das Rössle zu schliessen, fand sie dort eine Vielzahl an über die sozialen Medien mobilisierten Gästen vor. Einer von ihnen war der 61-Jährige, dem zuvor im Rahmen der Reden rund um den Protest auch persönlich gedankt wurde. Während des Polizeieinsatzes wurde er vor laufenden Kameras verhaftet, seitdem wartet er im Landesgefängnis auf die Auslieferung nach Österreich.

Keine politischen Straftaten


Ein Knackpunkt des Auslieferungsverfahrens war, dass das "Europäische Übereinkommen über Rechtshilfe in Strafsachen" die Auslieferung wegen politischer strafbarer Handlungen untersagt. Mit ein Grund, weshalb die Staatsanwaltschaft Graz von der Verfolgung der Gründung und Mitwirkung in einer staatsfeindlichen Vereinigung im Auslieferungsgesuch absah. Damit war auch die Stossrichtung der Verteidigung klar, für die der vorgeworfene Betrug, die Nötigungen und die Anstiftung zum Amtsmissbrauch klar mit den Tätigkeiten des GCCL, der für Österreich eine staatsfeindliche Organisation ist, zusammenhängen. Schliesslich basieren diese Anschuldigungen auf den über den GCCL verbreiteten Dokumente. Somit seien auch diese Vergehen mittelbar oder unmittelbar mit den Anschuldigungen der politischen Straftat verbunden.

Ein Aspekt, den das Obergericht in seinem Beschluss schlussendlich auch nicht abstritt, dennoch würden seiner Ansicht nach klar der kriminelle Charakter und der Bereicherungsvorsatz der Vorwürfe überwiegen. Aus diesem Grund erklärte es die Auslieferung nach Österreich für zulässig. Damit wäre es an den österreichischen Gerichten, in einem ordentlichen Verfahren zu klären, ob sich der 61-Jährige den gegen ihn erhobenen Vorwürfen auch tatsächlich schuldig gemacht hat. Zuerst bleibt dem Auszuliefernden jedoch noch die Möglichkeit, gegen die Auslieferung vor den Obersten Gerichtshof zu ziehen.


Update folgt.


Ich habe übrigens den leisen Verdacht, dass die PERSON, die das geschrieben hat, hier im Faden mitliest. Wegen der Erwähnung der Dankesrede an CP beim Rössle und so. Hier habt ihr es zuerst gelesen  ;D

Falls dem so ist: Man kann uns für Rückfragen und mehr Infos auch kontaktieren. Zum Thema Carl-Peter Hofmann empfiehlt sich: [email protected]


Vaterland:

Spoiler
Zitat
Obergericht gewährt Auslieferung von Pseudogericht-Gründer

Für das Obergericht spricht nichts dagegen, den bei der «Rössle-Schliessung» verhafteten Staatsverweigerer an Österreich auszuliefern.



Im Rahmen der behördlichen Schliessung des Ruggeller Restaurants Rössle ging der Landespolizei ein dicker Fisch ins Netz: Den international gesuchten Deutschen Carl-Peter Hofmann, Gründer der Bewegung «Global Court of the Common Law», kurz GCCL. Die Anhänger dieses Pseudogerichts leiten anhand von Bibelpassagen für sich selbst die Legitimation ab, Recht zu sprechen. Hofmann werden in Österreich unter anderem die Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung, Erpressung und schwerer gewerbsmässiger Betrug vorgeworfen, weshalb die Staatsanwaltschaft Graz die Auslieferung des 61-Jährigen verlangte. Gestern fand die entsprechende Verhandlung vor dem Obergericht statt.

Krimineller Charakter der Delikte überwiegt politischen


Im Zentrum der mehr als dreistündigen Verhandlung stand die Frage, ob die Delikte, welche Hofmann vorgeworfen werden, kriminellen oder politischen Charakter haben. Denn Auslieferungen werden im Fall von politischen strafbarer Handlungen nicht bewilligt. Deshalb hat die Grazer Staatsanwaltschaft auch im Auslieferungsersuchen das Delikt der Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung ausgeklam-mert und fokussierte auf die anderen Straftaten, wie Erpressung und Betrug. Für das Obergericht überwog letztlich der kriminelle Charakter der Delikte, womit es der Auslieferung Hofmanns stattgab. Dem GCCL-Gründer steht es aber offen, beim obersten Gerichtshof Berufung gegen die Auslieferung einzulegen.

[close]
« Letzte Änderung: 2. November 2021, 20:21:26 von Helvetia »
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #151 am: 2. November 2021, 21:38:30 »
Aber eigentlich sollte doch jedem vernünftigen Menschen klar sein, dass er sich mit Absicht vor ein österreichisches Gericht begibt, um die Rechtmäßigkeit des einzig waren Gerichtes zu bestätigen. Meinen Informationen nach wird sich das  International Common Law Court of Justice (ICLCJ) sofort nach der Verhaftung von Papst Franziskus und von MerkelScholz sofort um C:P:H: kümmern.
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #152 am: 2. November 2021, 21:43:27 »
Wurde der Papst nicht schon (mehrmals) exekutiert?   :think:
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #153 am: 2. November 2021, 21:47:06 »
Der Papst selbst nur ein Mal. Nach ihm aber auch mindestens drei oder vier Doppelgänger.

Ich frage mich, mit was die Doppelgänger gelockt wurden, damit sich das lohnt.
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #154 am: 2. November 2021, 21:49:49 »
Du verkennst das Prinzip der Wiederauferstehung.  ;D
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #155 am: 2. November 2021, 21:51:40 »
Wer jetzt? Der Papst? Oder die Doppelgänger?
Da verliert man ja den Überblick. Wer kontrolliert die Doppelgängerexekutionen?
« Letzte Änderung: 2. November 2021, 22:12:36 von Reichskasper Adulf Titler »
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #156 am: 2. November 2021, 21:54:49 »
, dass er sich mit Absicht vor ein österreichisches Gericht begibt, um die Rechtmäßigkeit des einzig waren Gerichtes zu bestätigen.


Könnte interessant werden, wenn zwei Richter, die jeweils das Gericht des anderen nicht anerkennen, zusammen disputieren.

Ich wäre so gerne dabei.  :D
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #157 am: 2. November 2021, 21:57:10 »
Ich wäre so gerne dabei.

Ich auch. Solch Lehrstück sublimster Quatschjura gibt es nicht alle Tage!
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #158 am: 2. November 2021, 21:58:17 »
Oh, zur Hauptverhandlung werde ich hingehen. Ja, das werde ich.

Allerdings mache ich jede Wette, dass Pöter seinen satanistischen BAR-Verteidiger das Urteil noch vor den Obersten Gerichtshof Liechtensteins weiterziehen lässt.

Das dient letztlich alles der Zeitgewinnung, denn die angeforderten Blauhelmtruppen, die den Pöter befreien werden, kommen sicher noch. Ganz, ganz sicher.
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #159 am: 2. November 2021, 21:59:32 »
Blauhelmtruppen? Nicht SHAEF?  :think:
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #160 am: 2. November 2021, 22:10:08 »
Blauhelmtruppen? Nicht SHAEF?  :think:

Am besten alle zusammen.

Aber wie ich Pöters Fantasiewelt so kenne, ist der GCCL eine "UN-akzeptierte NGO" (übrigens ist das Medienschaffende, das den Volksblatt-Artikel geschrieben hat, da wohl so ein bisschen auf Pöter reingefallen; Pöter hat wohl in der Verhandlung von NGO gelabert... da ist nix dahinter). Als "UN-akzeptierte NGO" kann man nach Lust und Laune über Blauhelmtruppen verfügen, ist ja klar.
SHAEF steht beim Pöter auch hoch im Kurs, die machen aber eher ihr eigenes Ding (Tausende Pädophile umbringen und so, Pöter findet das total richtig). Wenn SHAEF beim GCCL ins Spiel kommt, dann als Betreiber jener Militärgerichtsbarkeit, vor der der Pöter seine Feindbilder auch anklagen will, weil er genau weiss, dass das SHAEF-geführte Militärgericht die alle zum Tode verurteilt, und das passt ihm ganz gut in den Kram.

 :dontknow:

Ich hoffe wirklich inbrünstig, dass die Ösis ein psychiatrisches Gutachten über Pöter anfertigen lassen. Zu erfahren, wie Pöters Krankheit eigentlich heisst, darauf warte ich schon la-a-a-ange sehr gespannt.
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #161 am: 2. November 2021, 22:21:51 »
Dann könnte Pöter anschließend in die "Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher", der schönste österreichische Begriff für ein Irrenhaus. Stahof, Stahof, mach's Türl auf, der Pöter kommt im Dauerlauf.
« Letzte Änderung: 2. November 2021, 22:27:05 von Anti Reisdepp »
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 
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Offline Helvetia

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #162 am: 2. November 2021, 22:43:24 »
:salut: :salut: Die liechtensteinische Lügenpresse: Update  :salut: :salut:

(Und um so mehr glaube ich, dass das der Medienschaffende (hallo Sebastian) vom "Volksblatt" hier mitliest, zumal das Wort "angeblich", über das ich mich vorhin noch gewundert hatte, jetzt aus dem Titel verschwunden ist.)

Spoiler
Zitat
"Staatsverweigerer": Obergericht stimmt Auslieferung zu

VADUZ – Jener per europäischem Haftbefehl gesuchte 61-jährige Deutsche, der am 23. September vor dem Landgasthof Rössle in Ruggell verhaftet wurde, soll nach Österreich ausgeliefert werden. Das Obergericht sah nach mehrstündiger Verhandlung keinen Grund, das Gesuch der Nachbarn abzulehnen.

Verbrechen der Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung, Anstiftung zum Amtsmissbrauch, Nötigung, Erpressung und schwerer gewerbsmässiger Betrug in insgesamt 65 Fällen: Die Liste der Vorwürfe, denen sich der 61-Jährige in Österreich gegenübersah, kann sich sehen lassen. Der Hintergrund der Anschuldigungen: Der Deutsche gilt als Gründer des laut österreichischen Behörden der Staatsverweigerer-Szene zuzuordnenden NGO-Gerichtshofs "Global Court of the Common Law (GCCL)". Dessen Mitglieder berufen sich auf "Gesetze der Natur" und die Bibel als oberstes Rechtsdokument, denen sich staatliches und internationales Recht unterzuordnet haben.

Der "Pseudo-Gerichtshof" wird seitens Österreichs als staatsfeindliche Organisation eingestuft, da dieser durch seine Strukturen Selbstjustiz propagiere. Dem Deutschen, der selbst mit einer Bibel vor Gericht erschien, wird zudem vorgeworfen, durch die für den GCCL erstellten "Muster-Drohschreiben" zur Nötigung, Erpressung von Dritten, darunter auch Behörden und Regierungen, beigetragen und letztere so zum Amtsmissbrauch angestiftet zu haben. Weiters soll er die Sympathisanten seines "Gerichtshofs" mit eben jenen Dokumenten getäuscht haben, indem er ihnen Rechtsansprüche sowie Immunität vor polizeilicher und gerichtlicher Verfolgung versprochen und dafür noch Gebühren verlangt habe.

Zitat von: Kastentext
Auszuliefernder: Keine Vorbereitungszeit

Der Auszuliefernde und sein Verteidiger monierten vor dem Obergericht, das der 61-jährige Deutsche keine Vorbereitungszeit für seinen Prozess erhalten habe. So hatte der seit September wegen Fluchtgefahr Inhaftierte ein Notebook zur persönlichen Aufarbeitung der Verhandlungsakten angefordert. Dem hatte das Obergericht auch zugestimmt, solange damit kein Kontakt zur Aussenwelt möglich ist. Erhalten habe er das Notebook laut der dem Gericht vorgelegten Nutzungsvereinbarung jedoch erst am 29. Oktober - also vier Tage vor der Verhandlung.


"Vater der Lügen"


Anschuldigungen, die der 61-Jährige am Dienstag vor dem Obergericht, das über seine Auslieferung nach Österreich zu entscheiden hatte, vehement abstritt. Die Anschuldigungen würden alleine dem pathologischen Gehirn eines österreichischen Staatsanwalts entspringen, den er als einen Anhänger des "Vaters der Lügen" – also Satans – bezeichnete. Der GCCL sei keine staatsfeindliche Vereinigung und er habe auch niemanden genötigt, betonte der Deutsche mit erhobener Stimme. Der "Gerichtshof" sei vielmehr eine NGO, die sich gegen Menschenrechtsverletzungen, Verfassungsbrüche und Pädophilie einsetze. Die Dokumente, wie das von ihm verfasste «Affidavit der Wahrheit», würden Menschen dabei helfen, ihre Rechte durchzusetzen.

Seine Schuld zu beweisen oder ihn freizusprechen, war jedoch gar nicht Gegenstand der Auslieferungsverhandlung am Dienstag. Wie der Name sagt, ging es lediglich darum, ob der Deutsche nach Österreich ausgeliefert werden soll. Erst Österreich hat schliesslich in einem ordentlichen Verfahren zu klären, ob sich der 61-Jährige den gegen ihn erhobenen Vorwürfen auch tatsächlich schuldig gemacht hat.

Zitat
"Die politische oder religiöse Ideologie des Auszuliefernden wiegt den kriminellen Charakter der Anschuldigungen nicht auf."

Der vorsitzende Richter

Politische Straftat?

Einer Anklage wegen Gründung und Mitwirkung in einer staatsfeindlichen Vereinigung wird der Deutsche, für den bei den Protesten rund um den Landgasthof Rössle in Ruggell die Handschellen klickten, in Österreich jedoch entgehen. Denn diese Anschuldigung war im Auslieferungsgesuch der Staatsanwaltschaft Graz nicht mehr zu finden. Der Grund dafür war auch der Knackpunkt der Verhandlung: Das "Europäische Übereinkommen über Rechtshilfe in Strafsachen" untersagt die Auslieferung wegen politischer strafbarer Handlungen. Dies, um Menschen vor politischer Verfolgung zu schützen und die Verwicklung anderer Staaten in innerstaatliche Angelegenheiten zu verhindern.

Somit blieben nur noch die Anschuldigungen wegen Betrugs, Erpressung und Nötigung in insgesamt 65 Fällen. Damit war die Stossrichtung der Verteidigung klar, für die auch diese Vorwürfe eindeutig mit den Tätigkeiten des GCCL zusammenhängen. Schliesslich würden diese Anschuldigungen auf den über den GCCL verbreiteten Dokumenten basieren, wodurch auch diese Vergehen mittelbar oder unmittelbar politisch wären. Eine Auslieferung nach Österreich sei deshalb abzulehnen.

Kriminelle Triebkraft überwiegt

Ein Aspekt, den das Obergericht in seinem Beschluss schlussendlich auch nicht abstritt. Dennoch würden seiner Ansicht nach der kriminelle Charakter und der Bereicherungsvorsatz der Vorwürfe überwiegen. "Die politische oder religiöse Ideologie des Auszuliefernden wiegt den kriminellen Charakter der Anschuldigungen nicht auf", so das Obergericht. Auch die Auslegungen der Grazer Staatsanwaltschaft, dass die Dokumente in Kombination mit etwaigen Schadensforderungen nötigend seien, erachtete das Gericht als schlüssig.  Aus diesem Grund erklärte es die Auslieferung nach Österreich für zulässig und lehnte weitere Beweisanträge ab. Bevor er sich mit der österreichischen Justiz konfrontiert sieht, bleibt dem Auszuliefernden jedoch noch die Möglichkeit, gegen die Auslieferung vor den Obersten Gerichtshof zu ziehen.
[close]

Ein paar Kommentare von mir:

Zitat
Der Deutsche gilt als Gründer des laut österreichischen Behörden der Staatsverweigerer-Szene zuzuordnenden NGO-Gerichtshofs "Global Court of the Common Law (GCCL)".

Beim Ausdruck "NGO-Gerichtshof" hätte das Wort "angeblich" gepasst. So, wie es dasteht, wirkt Pöters Schmuddelclub ja fast schon seriös.

Zitat
Dessen Mitglieder berufen sich auf "Gesetze der Natur" und die Bibel als oberstes Rechtsdokument

"Gesetze der Natur" - ist das nun ein Versuch des Medienschaffenden, den Ausdruck Lex naturalis, der auf dem GCCL-Logo prangt, ins Deutsche zu übersetzen? "Naturrecht" ist die korrekte Übersetzung. Wobei dieser Begriff beim aktuellen GCCL kaum mehr eine Rolle spielt. Das Logo wurde halt vom früheren GCLC übernommen und die Schwurbelmaschen haben sich seither geändert. So war zum Beispiel der GCLC auch eine "völkerrechtliche Körperschaft" (nicht), während der jetztige GCCL eben eine "UN-akzeptierte NGO" (nicht) ist.

Zitat
Dem Deutschen, der selbst mit einer Bibel vor Gericht erschien

Soso, Pöter, haben wir wieder darauf insistiert, dass unsere "Familienbibel" das "gültige Gesetz" und das "höchste Gesetz" ist? Ich hoffe nur, dass die Zeit auch für einen formgültigen Affen David gereicht hat!

Zitat
Die Anschuldigungen würden alleine dem pathologischen Gehirn eines österreichischen Staatsanwalts entspringen, den er als einen Anhänger des "Vaters der Lügen" – also Satans – bezeichnete.

Das ist ziemlich sicher ein nahezu (oder gänzlich) wörtlich mitgeschriebenes Pöter-Zitat. Die Formulierung ist einfach unverkennbar.
Beim bösen österreichischen Staatsanwalt ist der Pöter sicher bald zu einem persönlichen Gespräch eingeladen  :D

Zitat
Der GCCL sei keine staatsfeindliche Vereinigung und er habe auch niemanden genötigt, betonte der Deutsche mit erhobener Stimme.

Soso, Pöter, wir haben also wieder rumgeschrien.

Zitat
Der "Gerichtshof" sei vielmehr eine NGO, die sich gegen Menschenrechtsverletzungen, Verfassungsbrüche und Pädophilie einsetze.

 :facepalm:
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« Antwort #163 am: 3. November 2021, 05:19:04 »
Dann könnte Pöter anschließend in die "Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher", der schönste österreichische Begriff für ein Irrenhaus.

Dort könnte er auf eine kaisertreue Unperson, deren Name nicht genannt werden darf, treffen. Stelle ich mir interessant vor.  :dance:
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« Antwort #164 am: 3. November 2021, 07:04:53 »
Wozu denn Blauhelmtruppen? Liechtenstein hat doch gar kein Militär, da sollten philippinische Postboten zur Befreiung reichen.
 
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