Autor Thema: Sächs. OVG 6 A 556/17 Beschl. 23. 3. 2020 NPD Waffen  (Gelesen 757 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 750 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Sächs. OVG 6 A 556/17 Beschl. 23. 3. 2020 NPD Waffen
« am: 9. März 2021, 17:34:21 »
Nachzutragen ist noch ein umfangreicher Beschluß des Sächs. OVG vom 23. März 2020, der wohl wegen der Corona-Pandemie spät eingestellt wurde. Außerdem wurden die Justizportale in der Vergangenheit überarbeitet und waren nicht immer zugänglich, daher habe ich die Sache jetzt erst gesehen

Das OVG stellt fest, der Kläger ist
Zitat
im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG unzuverlässig, da er als Fraktionsmitglied der NPD im Kreistag, als Mitglied im Gemeinderat sowie als Kreisvorstandsmitglied der NPD die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichteten Bestrebungen dieser Partei aktiv unterstütze

https://www.justiz.sachsen.de/ovgentsch/documents/17A556.U01.pdf


Sogar in Sachsen geht manchmal was korrekt.

;)
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Anmaron