Wo bitte ist festgestellt worden, dass eine befruchtete Eizelle bereits ein Mensch wäre?
1869 hat Pius IX. in Apostolicae Sedis festgelegt, dass die menschliche Seele im männlichen Embryo nach 40 Tagen entstehe und beim weiblichen nach 80 Tagen. Lustigerweise spielt da wieder das sperrige Dogma der Unbefleckten Empfängnis Mariä eine Rolle, da dieses eine graduelle Entwicklung der Seele ausschließt.
Dass bereits bei der Befruchtung menschliches Leben entsteht, kenne ich nur von
@Reichsschlafschaf . Und, sorry liebes Reichsschlafschaf, Dein Beitrag:
Nicht zulässig, sondern nicht strafbar. (Ähnlich wie die Tötung eines Menschen in Notwehr auch nicht zulässig, sondern lediglich nicht strafbar ist.)
zeigt, dass Du Dich mit der juristischen Thematik, was Strafbarkeit, Notwehr, Rechtswidrigkeit usw. angeht, nicht wirklich eingehend befasst hast. Notwehr ist nicht rechtswidrig, folglich ist die Tötung eines Menschen in Notwehr zulässig. Sonst würde sie ja auch noch Schadensersatzansprüche auslösen. Deswegen gibt's dann parallel zu dem strafrechtlichen Notwehr-§ auch noch § 227 BGB.
Zivilrechtlich beginnt die Rechtsfähigkeit eines Menschen mit der Geburt (abgesehen vom Erbrecht, da gibt's Sondervorschriften). Da ein Embryo niemandem gehört und er keine eigene Rechtsposition hat, wird er ausschließlich durch die Gesellschaft insgesamt bzw. den Staat geschützt, das geschieht im wesentlichen durch das Strafrecht, daneben durch Zulassungs- und wahrscheinlich Standesvorschriften, die aber alle gleichgerichtet sind. Es gibt beim Schwangerschaftsabbruch überhaupt keinen Raum dafür, die Nichtstrafbarkeit von der Widerrechtlichkeit zu unterscheiden.
Es gefällt Dir nicht. OK, das respektiere ich, aber das muss deswegen nicht der allgemeine Maßstab sein. Ich sehe hier in erster Linie ein Abwägungsproblem aus unterschiedlichen Interessenssphären, und darüberhinaus das Problem, dass der Embryo ziemlich lange in der Überlebensfähigkeit völlig von der Mutter abhängig ist, so dass man kaum von unabhängigem Leben sprechen kann.
Die derzeitige Lösung ist ein gelungener Kompromiss, die Gesellschaft hat sich mittlerweile insgesamt von den kirchlichen Vorstellungen entfernt, warum dann Ärzte, die Abtreibung durchführen, dafür nicht werblich auftreten dürfen, ist ein sinnloses Relikt. Es geht bei der Werbung ja nicht darum, wie bei einem Konsumgut den Absatzmarkt zu fördern, es geht darum, dass die entsprechenden Ärzte überhaupt auffindbar sind.