Amt Wittenburg
Steuer – und Abgabenverwaltung
Hartwig Kolthof in der Funktion [Amtsvorsteher], Christian Greger in der Funktion [Bürgermeister] und dessen Beauftragte [Frau] Meier in Funktion als [„zuständig“], Frau Tippelt als Bearbeiterin, Jana Berger in der Funktion [„Leiterin“] – jeweils direkt zu Händen!
c/o Molkereistraße 4
D- [ 19243 ] Wittenburg
per Einschreiben und per Telefax mit Sendebericht sowie per E-Mail
Betrifft: Generelle ANZEIGE und BESCHWERDE mit Erweiterungen und Ergänzungen zum Einspruch u./o. Widerspruch u./o. Anfechtung zzgl. Aufforderung Klärung Haftungsangelegenheit
in Bezug des öffentlichen Schreibens der von den Empfängern beauftragten Person [Frau] Meier in Funktion als [„zuständig“], mit dem Titel [„Bescheid über Grundabgaben“] – datiert 26. Januar 2021 – einschließlich sog. „Abgabe für Kleineinleiter“, einschließlich Forderungsaufstellung mit dem Titel: „Kontoauszug Debitor“ [Debitor 103426] – datiert 21. Juni 2021 einschließlich Ratenzahlungsvereinbarung [Debitor 103426] – datiert 21.07.2021 einschließlich zwei Schreiben mit dem Titel [„Widerspruchsbescheid“] – datiert 20. Mai 2021 jeweils mit Zeichen der Empfänger [Kassenzeichen: 03-103426-200] einschließlich Schreiben mit dem Titel [„Widerspruchsbescheid“] – datiert 30.03.2021 – einschließlich Grundsteuer-Anmeldung für das Jahr 2022- datiert 07.06.2021 – [Steuer-Nr. 087/412/2270/010/002/9] und einschließlich alle weiteren Bescheide, Festsetzungen und Vereinbarungen der bzw. mit den Empfängern.
Hochverehrter Hartwig Kolthof in der Funktion [Amtsvorsteher], Christian Greger in der Funktionin der Funktion [Bürgermeister] und dessen Beauftragte [Frau] Meier in Funktion als [„zuständig“], Frau Tippelt als Bearbeiterin,der Unterzeichner als Angehöriger und öffentlicher Vertreter einer Minderheit in Deutschland sowie Repräsentant, Sicherungsnehmer (Sicherungsabkommen Nummer HR20196079026 + 2019-158-9817-5) und einzig beitragender Begünstigter der Person Hoffmann, Rüdiger teilt den zuständig-verantwortlichen Empfängern hiermit unter dem Rechtsmittel generelle ANZEIGE und BESCHWERDE, Einspruch und/oder Widerspruch und/oder Anfechtung folgende Ausführungen mit Begründungen mit:
Durch die monatelangen Fristversäumnisse der Empfänger liegt die KONKLUDENTE Annahme der seit dem 30. Januar 2021 eingelegten Rechtsmittel des Unterzeichners vor!
Der Unterzeichner verweist die Empfänger dazu vorsorglich auch auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber dem Gesetz u.a. gemäß Artikel 3 Grundgesetz für die BRD.
Aus diesem Grunde sind alle betreffenden o. g. Bescheide entsprechend umgehend aufzuheben!
Der Vorgang ist auf jeden Fall von den Empfängern gerichtsverwertbar zu bescheiden, was hiermit ausdrücklich von den Empfängern gefordert wird.
Ergänzend führt der Unterzeichner aus:
1. Die sog. „Grundabgaben“ bzw. „Grundsteuer“ basiert auf nationalsozialistischen Rechtsgrundlagen und verstößt damit offensichtlich gegen Artikel 139 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Das Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung.
Vollzitat: „Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 – 146) Art. 139 – Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“ – siehe Beweis-Quelle:
https://dejure.org/gesetze/GG/139.html– dadurch Verstoß gegen das gültige Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 Teil III Deutschland, einschließlich Verstoß gegen die Krim Deklaration – Zitat – Auszug: Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr sein Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann… A. Politische Grundsätze – 4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlage für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden. Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.“ – siehe Beweis-Quelle:
https://docplayer.org/48869911-Potsdamer-abkommen-august-1945.html– weiter Verstoß gegen die SHAEF-Gesetze Gesetz Nr.1 Artikel III Allgemeine Auslegungsvorschriften 4. Die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechtes nach nationalsozialistischen Grundsätzen, gleichgültig wann und wo dieselben kundgemacht wurden, ist verboten.“ – Quelle:
https://dejure.org/gesetze/GG/139.htmlDer Unterzeichner lehnt aus ethisch-moralischen Gewissens- und Glaubensgründen jegliche nationalsozialistische Rechtgrundlagen, Rechtsinhalte und Gesetze, Verordnungen, deren Auslegungen und Anwendungen, wie die nationalsozialistische deutsche Staatsangehörigkeit 05.02.1934 und die darauf basierende Grundsteuer-Grundlage – das NS-Bewertungsgesetz von 1934 – Inkraftsetzung 01.01.1935 ab und unterwirft sich diesem nationalsozialistischen Unrecht von Adolf Hitler und dessen Gesetzgebern NICHT!
Auswahl Beweisquellen: Bemessungsgrundlage ist der gemäß BewG für den Steuergegenstand festgestellte Einheitswert zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres, in den neuen Bundesländern auch der Einheitswert des Jahres 1935 (NS-Bewertungsgesetz von 1934 – Inkraftsetzung 01.01.1935)
Siehe zu den vorherigen Ausführungen auch die Beweis-Quellen:
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/grundsteuer-33547+
https://www.rechtslupe.de/steuerrecht/verbrauchssteuern/grundsteuer-jahren-reform-3130415Weiter die Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 (RGBl. I. S. 85) + Artikel 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I. S. 75) – unmittelbare Reichsangehörigkeit, aufgehoben durch Gesetz vom 15. Juli 1999 (BGBl. I. S. 1618), aber der § 1 hinsichtlich der Bekanntmachung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes in der bereinigten Fassung im BGBl Teil III. fortgeltend + STAG Artikel 16 und 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – siehe Beweisquellen:
www.staatenlos.info +
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeitDer Unterzeichner fühlt sich auf Basis seiner grundsätzlichen antifaschistischen Haltung wegen dieser folglich nationalsozialistischen Zwangsabgabe (NS-Unrecht) ausdrücklich diskriminiert und verfolgt und verlangt umgehende Abhilfe in Form der Aufhebung des betreffenden „Bescheides über Grundabgaben“. Das schließt auch die Aufhebung aller vorherigen „Bescheide über Grundabgaben“ und die Rückzahlung der bisherigen Grundabgaben auf der Basis nationalsozialistischen Unrechts mit ein!
2. Weiter erkennt der Unterzeichner Keine z. Bsp. auf der Webpräsenz des Amtes Wittenburg für die Allgemeinheit leicht zugänglich gemachte öffentliche Transparenz der eingenommenen Abgaben und Steuern bezüglich konkreten Verbleibs und Verwendung an!
Die auf fernmündliche Nachfrage von Frau Meier am heutigen Tage vorgetragene Begründung einer zeitlich begrenzten Auslegung der gesamten Haushaltssatzung reicht dazu aus Sicht des Unterzeichners bei weitem für eine auch für den fachlich Unkundigen leicht verständliche Transparenz der Mittelverwendung über Einnahmen und Ausgaben z. Bsp. in Form einer einfachen Aufrechnung (Kassenbuch) nicht aus.
3. Die Interessen des Unterzeichners werden durch die Verantwortlichen bzw. Vertreter vom Amt Wittenburg – der Gemeinde „Wittendörp“ nicht gewahrt: Siehe dazu z. Bsp. allein die nicht abgeholfenen, vielfältigen Petitions- und Beschwerdeverfahren zum fehlenden u./o. defekten Umwelt-, Natur, – Klima- und Denkmalschutz in der Gemeinde „Wittendörp“, zur allgemeinen Gefährdungslage im Dorf Püttelkow durch kriminelle Untaten im Ort gegen den Unterzeichner und die Allgemeinheit, Straßenverkehrsgefährdung der Anwohner durch den Schwerlastverkehr belasteten Autobahnzubringer Rennpiste „Landesstraße 5“ und die weiterhin ungeklärte und nicht geheilte Rad-Fußgängerwegsituation – zu den einzelnen Verfahren siehe auch als Beweisquelle die Webpräsenz „Aktion Heimatschutz“:
https://heimatschutzbewegung.de/listen/petitionen-beschwerden-antraege/Weitere Ausführungen und kommerzielle Sachverhalte, Begründungen:
i) Für den Fall, dass dem vom Empfänger zugesendeten Papier eine rechtliche Relevanz zugerechnet werden soll, nimmt der Unterzeichner das Papier unter der Bedingung an, dass eine Klärung durch den Empfänger erfolgt, auf welche [juristische Person / Obligation] der Empfänger sich in seinem Papier bezieht, wenn er/ sie einen [‚Herr Hoffmann‘] anspricht, ebenso wie einen [‚Herrn Rüdiger Hoffmann‘], da dem Unterzeichner diese [Personen] nicht bekannt sind, diese [Personen] unter der Meldeanschrift in der Wittenburger Straße 10 in DE- [19243] Püttelkow („Wittendörp“) nicht gemeldet sind und der Unterzeichner für fremde und unbekannte [juristische Personen / Obligationen] keine Haftung übernehmen kann und darf, da diese im Sicherungsabkommen mit der [natürlichen Person ‚Hoffmann, Rüdiger‘] keine Erwähnung finden und weder ein Vertrag zur Führung der Geschäfte der genannten [juristischen Personen] vorliegt, noch ein nachweisbarer Handlungsauftrag durch den Eigentümer dieser [Personen] und der Unterzeichner daher für diese [Personen] nicht sprechen und/oder handeln kann und auch nicht darf.
ii) Weiter mögen die Empfänger mittels Vorlage beweiskräftiger Vertragsdokumente belegen, wo der Unterzeichner als Repräsentant, Sicherungsnehmer (Sicherungsabkommen Nummer RH333007163DE) und einzig beitragender Begünstigter der Person „Hoffmann, Rüdiger“ u/o. „Rüdiger Hoffmann“ Mitglied in deren Vereinigung und/oder Unternehmen sein soll und somit deren Satzungsrecht und den daraus resultierenden und/oder basierenden Abgabenforderungen untersteht.
Der gesamte Vorgang ist innerhalb einer üblichen Frist von einundzwanzig [21] Tagen zuzüglich drei Tage [3] Postlaufzeit auf jeden Fall von den Empfängern gerichtsverwertbar zu bescheiden, was hiermit ausdrücklich von den Empfängern gefordert und beantragt wird!
Der Unterzeichner erwartet die fristgemäße Klärung und Heilung im Sinne seiner Ausführungen, da u.a. in Bezug auf die angeschriebene Person Rüdiger Hoffmann gegenwärtig keine Rechtssicherheit und damit keine kommerzielle Verantwortung und Haftung beim Unterzeichner besteht.Bei nicht fristgemäßer Klärung und Heilung der Angelegenheit geht der Unterzeichner davon aus, dass keinerlei kommerzielle Verantwortung und Haftung beim Unterzeichner besteht, weiter alle Ausführungen und Forderungen des Unterzeichners seitens der verantwortlich-zuständigen Empfänger unwiderruflich in Gänze konkludent angenommen worden sind und alle betreffenden Forderungen der Empfänger als NICHTIG zu betrachten und/oder aufgehoben sind und bereits gezahlte Gelder zurück erstattet werden müssen.
iii) Gleichzeitig wird bis zur endgültigen Klärung und Heilung der Angelegenheit aufschiebende Wirkung der Bescheide den Empfängern angetragen/beantragt.
Stillschweigen der Empfänger dazu bedeutet auch dazu konkludente Annahme der hiermit geforderten aufschiebenden Wirkung.
Die Empfänger werden neben buchhalterischen Gründen auch aus Gründen der eigenen Haftung in der nationalen und internationalen Ebene wiederholt aufgefordert grundsätzlich die Referenz des Unterzeichners anzugeben: 4yp-323/03-103426-200/21
Ausgeführt zu Püttelkow fünften Tag des zehnten Monats des Jahres zweitausendeinundzwanzig A.D. durch den Unterzeichner.Hochachtungsvoll im Auftrag
Gez.