Wer sein Wissen erweitern und einen schönen Titel haben möchte, da hatte (wurde schon gelöscht) PastorH eine Idee:
Der spinnt mittlerweile fast genau so wie sein Bruder, der sich für den rechtmässigen österreichischen Kaiser hält.
Der User 'Unsinkable2' bringt wie schon häufiger seine Kritik darüber zum Ausdruck, dass man eine Verfassung ändern kann:
Formal dürften sogar die Artikel 1 und 20 geändert werden. Man müsste dazu nur den Artikel 79 ändern. Selbst die Abschaffung der Demokratie wäre also "grundgesetzkonform". Man hat sich lediglich informell DARAUF GEEINIGT; dass auch der Artikel der Ewigkeitsgarantie (Art 79 (3)) selbst Ewigkeitscharakter hat. Rechtlich bindend ist das aber nicht.
Was haltet ihr eigentlich davon, dass die anderen Artikel des Grundgesetzes (außer Artikel 1 und 20) geändert werden können.
Gar nichts. Es gibt gelegentlich gute Gründe, eine Verfassung den Notwendigkeiten anzupassen. Doch dazu sollten die Hürden DEUTLICH höher liegen, als eine "Verabredung von 2/3 der Abgeordneten und 2/3 der Ministerpräsidenten".
Dies gilt insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass das Ermächtigungsgesetz seinerzeit ebenfalls eine 2/3-Mehrheit im Reichstag erreichte; ein effektiver Schutz dadurch also NACHWEISLICH NICHT EXISTIERT.
Wenn man das nicht macht, sieht man ja, was dabei herauskommt: Über 60 Änderungen am Grundgesetz in weniger als 70 Jahren. Und bei weitem nicht jede Änderung war unkritisch.
vgl. beispielsweise die "Notstands-/Führer-Artikel im GG", die im Falle eines proklamierten Notstands sogar eine Diktatur mit Militäreinsatz gegen die eigene Bevölkerung ermöglichen würden --- eingeführt unter dem Alt-Nazi und Neu-Bundeskanzler Kiesinger (CDU)
... wir hatten bisher also einfach nur Glück. Und das vor allem, weil die Reichen und Mächtigen ziemlich ungestört reich und mächtig werden konnten.
https://www.gutefrage.net/frage/grundrechte-duerfen-geaendert-werden-ausser-artikel-1-und-20#answer-388014239