Da scheint aber was nicht zu stimmen. TS 50€ sieht nach geregeltem Einkommen aus.
Das kann schon sein. Wenn der/die Beschuldigte keine Angaben zur Höhe des Einkommens macht, dann schätzt das Gericht. 1.500 EUR im Monat sind da eher wenig. Da mir nicht bezüglich Gezeters wegen einer Hauptverhandlung, in der sie gevölkermorded wurde, erinnerlich ist, wird sie nicht hingegangen sein. Der Einspruch wird dann verworfen und der Strafbefehl rechtskräftig. Wennn das Einkommen zu hoch geschätzt wurde, dann Pech gehabt.
Zu beachten ist außerdem, dass sich die tagessatzhöhe nicht nur nach dem tatsächlichen Einkommen richtet, sondern auch nach em Einkommen, dass hätte erzielt werden können (§ 40 Abs. 2 S. 2 var. 2 StGB). Daher ist es völlig legal, wenn das gericht das Einkommen angesetzt hat, was sie ohne Queruliererei hätte haben können.