Leider haben sich in dem Buch, so bemerkenswert und verdienstvoll es auch ist, zwei klare Fehler eingeschlichen. Da ich bisher nirgendwo eine Anschrift, E-Mail-Adresse oder dergleichen des Autors gefunden habe, stelle ich diese Korrekturen hier ein in der Hoffnung, der Verfasser lese hier vielleicht mit oder jemand habe Kontakt zu ihm:
- Auf Seite 58 wird Artikel 51 der Weimarer Verfassung zitiert. Diese Fassung wurde aber durch Gesetz vom 17. Dezember 1932 folgendermassen geändert: "Der Reichspräsident wird im Falle seiner Verhinderung durch den Präsidenten des Reichsgerichts vertreten. Das gleiche gilt für den Fall einer vorzeitigen Erledigung der Präsidentschaft bis zur Durchführung der neuen Wahl." (Quelle z. B.
http://www.verfassungen.de/de/de19-33/verf19-i.htm, auch in gedruckten Ausgaben, z. B. billig bei Reclam, nachgewiesen. Bemerkungen zum Hintergrund dieser Änderungen z. B. bei Guido Knopp: "Die Machtergreifung", Goldmann-TB 15619, S. 270)
- Mehrfach wird im Buch auf Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung eingegangen, die sich auf "Gemeinden" beziehen (so etwa S. 38). Der Autor behauptet, dass es sich dabei, wie man dem Kontext entnehmen könne, um Kirchengemeinden u. dgl. Einrichtungen handle. Der authentische französische und englische Text beweist aber das Gegenteil, dass hier wirklich von Gemeinden die Rede ist, also von Gebietskörperschaften politischer Natur, denn im Gegensatz zur deutschen Sprache gibt es im Französischen und Englischen jeweils unterschiedliche Begriffe für solche Gemeinden und Kirchengemeinden, die Wörter, die jeweils kirchliche Einrichtungen bezeichnen, kommen aber im französischen und englischen Text nicht vor. Hintergrund dieser Bestimmung ist, anders als vom Autor behauptet, dass zwar der Staat als ganzer, nicht aber der einzelne Bürger oder die Gemeinden als Selbstverwaltungsorgane der Bürger für das kriegerische Verhalten des Staates verantwortlich sein sollen.