Anhang SSL zum Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) betreffend die Abteilung Sonnenstaatland SSL
Entgeltgruppe SGB 10
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SB 10, die darüber hinaus die eine geheimdienstliche Zusatzausbildung erfordern.
Entgeltgruppe SMG 10
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SM 10, die darüber hinaus die eine geheimdienstliche Zusatzausbildung erfordern.
Entgeltgruppe SG 10
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 10, die darüber hinaus die eine geheimdienstliche Zusatzausbildung erfordern.
Entgeltgruppe SM 10
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 10, die darüber hinaus die Erfüllung der Voraussetzungen für die Einstellung in der militärischen Laufbahngruppe der Offiziere erfordern.
Entgeltgruppe SB 10
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 10, die darüber hinaus die Erfüllung der Voraussetzungen für die Verbeamtung in der Beamtenlaufbahn des höheren Dienstes erfordern.
Entgeltgruppe SE10
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 9, denen mindestens 10 Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 8 oder höher unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
Entgeltgruppe SGB 9
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SB 9, die darüber hinaus die eine geheimdienstliche Zusatzausbildung erfordern.
Entgeltgruppe SMG 9
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SM 9, die darüber hinaus die eine geheimdienstliche Zusatzausbildung erfordern.
Entgeltgruppe SG 9
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 9, die darüber hinaus die eine geheimdienstliche Zusatzausbildung erfordern.
Entgeltgruppe SM 9
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 9, die darüber hinaus die Erfüllung der Voraussetzungen für die Einstellung in der militärischen Laufbahngruppe der Offiziere erfordern.
Entgeltgruppe SB 9
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 9, die darüber hinaus die Erfüllung der Voraussetzungen für die Verbeamtung in der Beamtenlaufbahn des höheren Dienstes erfordern.
Entgeltgruppe SE9
Beschäftigte mit Agententätigkeit
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
Entgeltgruppe SGB 8
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SB 8, die darüber hinaus die eine geheimdienstliche Zusatzausbildung erfordern.
Entgeltgruppe SMG 8
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SM 8, die darüber hinaus die eine geheimdienstliche Zusatzausbildung erfordern.
Entgeltgruppe SG 8
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 8, die darüber hinaus die eine geheimdienstliche Zusatzausbildung erfordern.
Entgeltgruppe SM 8
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 8, die darüber hinaus die Erfüllung der Voraussetzungen für die Einstellung in der militärischen Laufbahngruppe der Offiziere erfordern.
Entgeltgruppe SB 8
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 8, die darüber hinaus die Erfüllung der Voraussetzungen für die Verbeamtung in der Beamtenlaufbahn des höheren Dienstes erfordern.
Entgeltgruppe SE 8
Beschäftigte mit Tätigkeiten, die einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss oder eine staatliche Hochschulprüfung erfordern, z.B. Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Richter, Notare, Steuerberater, Physiker, Chemiker, Ärzte, Mathematiker, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, psychologische Psychotherapeuten, Psychologen, ebenso Betriebswirte, Ingenieure und Informatiker, sofern ihre Tätigkeit nicht der Entgeltgruppe SE 9 zuzuordnen ist.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
Entgeltgruppe SGB 7
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SB 7, die darüber hinaus die eine geheimdienstliche Zusatzausbildung erfordern.
Entgeltgruppe SMG 7
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SM 7, die darüber hinaus die eine geheimdienstliche Zusatzausbildung erfordern.
Entgeltgruppe SG 7
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 7, die darüber hinaus die eine geheimdienstliche Zusatzausbildung erfordern.
Entgeltgruppe SM 7
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 7, die darüber hinaus die Erfüllung der Voraussetzungen für die Einstellung in der militärischen Laufbahngruppe der Feldwebel erfordern.
Entgeltgruppe SB 7
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 7, die darüber hinaus die Erfüllung der Voraussetzungen für die Verbeamtung in der Beamtenlaufbahn des gehobenen Dienstes erfordern.
Entgeltgruppe SE 7
Beschäftigte mit Tätigkeiten, die ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium erfordern, z.B. Verwaltungspersonal, Ingenieure, Verwaltungswirte aus dem Bereich des Polizei-, Zoll- oder Justizdienstes, Informatiker, Betriebswirte, Grafikdesigner, Medien- und Kommunikationsdesigner, Biotechnologen, Wirtschaftspsychologen
Entgeltgruppe SGB 6
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SB 6, die darüber hinaus die eine geheimdienstliche Zusatzausbildung erfordern.
Entgeltgruppe SMG 6
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SM 6, die darüber hinaus die eine geheimdienstliche Zusatzausbildung erfordern.
Entgeltgruppe SG 6
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 6, die darüber hinaus die eine geheimdienstliche Zusatzausbildung erfordern.
Entgeltgruppe SM 6
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 6, die darüber hinaus die Erfüllung der Voraussetzungen für die Einstellung in der militärischen Laufbahngruppe der Feldwebel erfordern.
Entgeltgruppe SB 6
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 6, die darüber hinaus die Erfüllung der Voraussetzungen für die Verbeamtung in der Beamtenlaufbahn des mittleren Dienstes erfordern.
Entgeltgruppe SE 6
Beschäftigte mit Tätigkeiten, die einen auf einer staatlichen Ausbildung aufbauenden Abschluss als staatlich geprüfter Techniker oder Fachwirt erfordern, z.B. Fluggerätetechniker, Kommunikations- und Überwachungstechniker, Medizintechniker, Zahntechniker, Konstrukteur, Audio-Techniker, Video-Techniker, kaufmännische Fachwirte, Dienstleistungsfachwirte, Reisefachwirte, Steuerfachwirte, Rechtsfachwirte, Versicherungsfachwirte, Vermessungstechniker, Fremdsprachenfachwirte, ebenso Helikopterpiloten, Verkehrspiloten, ebenso Bilanzbuchhalter
Entgeltgruppe SGB 5
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SB 5, die darüber hinaus die eine geheimdienstliche Zusatzausbildung erfordern.
Entgeltgruppe SMG 5
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SM 5, die darüber hinaus die eine geheimdienstliche Zusatzausbildung erfordern.
Entgeltgruppe SG 5
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 5, die darüber hinaus die eine geheimdienstliche Zusatzausbildung erfordern.
Entgeltgruppe SM 5
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 5, die darüber hinaus die Erfüllung der Voraussetzungen für die Einstellung in der militärischen Laufbahngruppe der Fachunteroffiziere erfordern.
Entgeltgruppe SB 5
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 5, die darüber hinaus die Erfüllung der Voraussetzungen für die Verbeamtung in der Beamtenlaufbahn des mittleren Dienstes erfordern.
Entgeltgruppe SE 5
Beschäftigte mit Tätigkeiten, die einen auf einer staatlichen Ausbildung aufbauenden Meisterbrief erfordern, z.B. KFZ-Mechaniker-Meister, Elektrikermeister, Industriemechanikermeister, Küchenmeister
Entgeltgruppe SGB 4
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SB 4, die darüber hinaus die eine geheimdienstliche Zusatzausbildung erfordern.
Entgeltgruppe SMG 4
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SM 4, die darüber hinaus die eine geheimdienstliche Zusatzausbildung erfordern.
Entgeltgruppe SG 4
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 4, die darüber hinaus die eine geheimdienstliche Zusatzausbildung erfordern.
Entgeltgruppe SM 4
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 4, die darüber hinaus die Erfüllung der Voraussetzungen für die Einstellung in der militärischen Laufbahngruppe der Fachunteroffiziere erfordern.
Entgeltgruppe SB 4
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 4, die darüber hinaus die Erfüllung der Voraussetzungen für die Verbeamtung in der Beamtenlaufbahn des mittleren Dienstes erfordern.
Entgeltgruppe SE 4
Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine staatliche Ausbildung mit einer Mindestdauer von 2 Jahren erfordern, z.B. Kaufleute für Bürokommunikation, Köche, Reptilienpfleger, Hundepfleger, Kommunikationselektroniker, Mechaniker, KFZ-Mechatroniker, Systemadministratoren, Rechtsanwaltsfachangestellte, medizinische Fachangestellte, Krankenpfleger, Versicherungsfachangestellte, Masseure, Pharmazeutisch-technische Assistenten, Fotografen, Fremdsprachenassistenten, Rundfunk- und Internetauswerter, Fachkräfte für Lagerlogistik, Reiseverkehrskaufleute, Werkstoffprüfer, Fluglotsen, Physiotherapeuten, Archivare, Bibliothekare, Restauratoren, Forstwirte, Präparatoren, Journalisten, Elektriker, Notarfachangestellte, Technische Zeichner, Edelmetallprüfer, Notfallsanitäter, Rettungsassistenten, Übersetzer, Dolmetscher, Industriemechaniker, Glaser, Laboranten, Archivare, Uhrmacher, Bankkaufleute, Transportlogistiker, Einzelhandelskaufleute, Chemielaboranten, Hotelfachleute, Tierpfleger, Anästhesieassistenten, Luftverkehrskaufleute, Landwirte, Elektroniker, Schädlingsbekämpfer
Entgeltgruppe SM 3
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 3, die darüber hinaus die Erfüllung der Voraussetzungen für die Einstellung in der militärischen Laufbahngruppe der Mannschaften erfordern.
Entgeltgruppe SB 3
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 3, die darüber hinaus die Erfüllung der Voraussetzungen für die Verbeamtung in der Beamtenlaufbahn des einfachen Dienstes erfordern.
Entgeltgruppe SE 3
Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine Ausbildung, Kenntnisnachweis oder zertifizierte Qualifikation erfordern, die keine staatliche Ausbildung mit einer Mindestdauer von 2 Jahren darstellt, erfordern, beispielsweise einen Führerschein für eine oder mehrere Klassen, eine Hygieneschutzbelehrung, eine Betriebs- oder Rettungssanitäter-Ausbildung, eine Katastrophenschutzgrundausbildung, eine Kran- und Flurförderfahrzeugunterweisungen, Trainerschein, z.B. Sanitäter, Katastrophenschutzpersonal, Kraftfahrer, Chauffeure, Küchen- und Buffethilfskräfte, Tiertrainer, Hundeführer für Sprengstoffsuchhunde, Hundeführer für Schutzhunde, Hundeführer für Rettungshunde, Hundeführer für Betäubungsmittelspürhunde, Trainer, Kampsportausbilder
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 4)
Entgeltgruppe SM 2
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SM 1 im Außendienst.
Entgeltgruppe SB 2
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SB 1 im Außendienst.
Entgeltgruppe SE 2
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 1 im Außendienst.
Entgeltgruppe SM 1
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 1, die darüber hinaus die Erfüllung der Voraussetzungen für die Einstellung in der militärischen Laufbahngruppe der Mannschaften erfordern.
Entgeltgruppe SB 1
Beschäftigte mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe SE 1, die darüber hinaus die Erfüllung der Voraussetzungen für die Verbeamtung in der Beamtenlaufbahn des einfachen Dienstes erfordern.
Entgeltgruppe SE 1
Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, die keine Ausbildung erfordern, z.B. Büroboten, Postsortierer, Garderobenpersonal, Reinigungspersonal, Pförtner, Hausgehilfen, Models, Sänger
Protokollerklärungen
Nr. 1 Bei Beschäftigten mit Agententätigkeit ist von der Notwendigkeit einer Geheimdienstlichen Zusatzausbildung auszugehen. Die Entgeltstufen SE 9, SB 9, SM 9, SE 10, SB 10 und SM 10 können daher nur in begründeten Ausnahmefällen erreicht werden, wenn die Gründe für die Besetzung in der besonderen Eignung der betreffenden Person liegen.
Nr. 2 Bei Beschäftigten im höheren Justizdienst, insbesondere Richtern und Staatsanwälten, liegen die Voraussetzungen für die Verbeamtung in der Laufbahn des höheren Dienstes in der Regel vor. Diese Beschäftigten sind nicht in der Entgeltgruppe SE 8 einzustellen. In der Regel soll die Einstellung in der Entgeltgruppe SB 8 oder bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen in der Entgeltgruppe SM 8, SGB 8 oder SMG 8 erfolgen.
Nr. 3 Bei Beschäftigten im gehobenen Vollzugsdienst der Polizei, des Zolls oder der Justiz liegen die Voraussetzungen für die Verbeamtung in der Laufbahn des gehobenen Dienstes in der Regel vor. Diese Beschäftigten sind nicht in der Entgeltgruppe SE 7 einzustellen. In der Regel soll die Einstellung in der Entgeltgruppe SB 7 oder bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen in der Entgeltgruppe SM 7, SGB 7 oder SMG 7 erfolgen.
Nr. 4 Die Heilpraktikerüberprüfung stellt keine Qualifikation im Sinne dieser Anlage dar und rechtfertigt nicht die Einstellung in der Entgeltgruppe SE 3. Beschäftige, die nicht über weitere Voraussetzungen für die Eingruppierung in Entgeltgruppe SE 3 verfügen sind in Entgeltgruppe SE 1 oder SE 2 einzugruppieren.
Anhang SSL zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) betreffend die Abteilung Sonnenstaatland SSL
Tabelle SSL
gültig ab 1. März 2020
(monatlich in Euro)
Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
SGB 10 | 20369,16 | 21754,26 | 23299,28 | 25408,45 | 27578,13 | 29005,60 |
SMG 10 | 18517,42 | 19776,60 | 21181,17 | 23098,59 | 25071,03 | 26368,72 |
SG 10 | 16834,02 | 17978,73 | 19255,61 | 20998,72 | 22791,84 | 23971,57 |
SM 10 | 15303,65 | 16344,30 | 17505,10 | 19089,74 | 20719,86 | 21792,33 |
SB 10 | 13912,41 | 14858,45 | 15913,72 | 17354,31 | 18836,23 | 19811,21 |
SE 10 | 12647,65 | 13507,68 | 14467,02 | 15776,65 | 17123,85 | 18010,19 |
SGB 9 | 18444,40 | 19698,61 | 21336,51 | 23154,07 | 25180,17 | 26634,71 |
SMG 9 | 16767,64 | 17907,83 | 19396,83 | 21049,15 | 22891,06 | 24213,37 |
SG 9 | 15243,30 | 16279,85 | 17633,48 | 19135,59 | 20810,06 | 22012,16 |
SM 9 | 13857,55 | 14799,86 | 16030,44 | 17395,99 | 18918,23 | 20011,05 |
SB 9 | 12597,77 | 13454,42 | 14573,12 | 15814,54 | 17198,39 | 18191,87 |
SE 9 | 11452,52 | 12231,29 | 13248,29 | 14376,86 | 15634,90 | 16538,06 |
SGB 8 | 14702,20 | 16160,64 | 17527,64 | 19010,72 | 21040,46 | 22182,45 |
SMG 8 | 13365,64 | 14691,49 | 15934,21 | 17282,47 | 19127,69 | 20165,86 |
SG 8 | 12150,58 | 13355,90 | 14485,65 | 15711,34 | 17388,81 | 18332,60 |
SM 8 | 11045,98 | 12141,73 | 13168,77 | 14283,03 | 15808,01 | 16666,00 |
SB 8 | 10041,80 | 11037,94 | 11971,61 | 12984,58 | 14370,92 | 15150,91 |
SE 8 | 9128,91 | 10034,49 | 10883,28 | 11804,16 | 13064,47 | 13773,55 |
SGB 7 | 14167,44 | 15318,35 | 16614,14 | 18019,48 | 19584,50 | 20098,34 |
SMG 7 | 12879,49 | 13925,77 | 15103,76 | 16381,35 | 17804,09 | 18271,22 |
SG 7 | 11708,63 | 12659,79 | 13730,69 | 14892,13 | 16185,53 | 16610,20 |
SM 7 | 10644,21 | 11508,90 | 12482,45 | 13538,30 | 14714,12 | 15100,18 |
SB 7 | 9676,55 | 10462,64 | 11347,68 | 12307,55 | 13376,47 | 13727,44 |
SE 7 | 8796,87 | 9511,49 | 10316,07 | 11188,68 | 12160,43 | 12479,49 |
SGB 6 | 12550,54 | 14629,74 | 15866,94 | 17209,84 | 18665,85 | 19133,18 |
SMG 6 | 11409,58 | 13299,76 | 14424,49 | 15645,31 | 16968,95 | 17393,80 |
SG 6 | 10372,35 | 12090,70 | 13113,18 | 14223,01 | 15426,32 | 15812,54 |
SM 6 | 9429,41 | 10991,54 | 11921,07 | 12930,01 | 14023,93 | 14375,04 |
SB 6 | 8572,19 | 9992,31 | 10837,33 | 11754,55 | 12749,02 | 13068,22 |
SE 6 | 7792,90 | 9083,92 | 9852,12 | 10685,96 | 11590,02 | 11880,20 |
SGB 5 | 11771,91 | 12572,42 | 13126,92 | 13680,46 | 14274,18 | 14559,71 |
SMG 5 | 10701,74 | 11429,47 | 11933,56 | 12436,78 | 12976,53 | 13236,10 |
SG 5 | 9728,85 | 10390,43 | 10848,69 | 11306,16 | 11796,85 | 12032,82 |
SM 5 | 8844,41 | 9445,84 | 9862,45 | 10278,33 | 10724,41 | 10938,93 |
SB 5 | 8040,37 | 8587,13 | 8965,86 | 9343,94 | 9749,46 | 9944,48 |
SE 5 | 7309,43 | 7806,48 | 8150,78 | 8494,49 | 8863,14 | 9040,43 |
SGB 4 | 11045,29 | 11967,59 | 12517,02 | 13071,47 | 13594,42 | 13875,25 |
SMG 4 | 10041,17 | 10879,62 | 11379,10 | 11883,16 | 12358,56 | 12613,86 |
SG 4 | 9128,34 | 9890,57 | 10344,64 | 10802,87 | 11235,06 | 11467,15 |
SM 4 | 8298,49 | 8991,42 | 9404,22 | 9820,79 | 10213,69 | 10424,68 |
SB 4 | 7544,08 | 8174,02 | 8549,29 | 8927,99 | 9285,17 | 9476,98 |
SE 4 | 6858,26 | 7430,93 | 7772,08 | 8116,36 | 8441,06 | 8615,44 |
SM 3 | 7444,06 | 8004,09 | 8474,00 | 8766,52 | 9059,02 | 9230,29 |
SB 3 | 6767,32 | 7276,45 | 7703,64 | 7969,57 | 8235,47 | 8391,17 |
SE 3 | 6152,11 | 6614,95 | 7003,31 | 7245,06 | 7486,79 | 7628,34 |
SM 2 | 7323,53 | 7925,53 | 8072,04 | 8406,90 | 8658,17 | 8888,37 |
SB 2 | 6657,75 | 7205,02 | 7338,21 | 7642,64 | 7871,06 | 8080,33 |
SE 2 | 6052,50 | 6550,02 | 6671,10 | 6947,85 | 7155,51 | 7345,76 |
SM 1 | 6777,61 | 7386,85 | 7534,58 | 7745,39 | 8208,75 | 8693,49 |
SB 1 | 6161,46 | 6715,32 | 6849,62 | 7041,26 | 7462,50 | 7903,18 |
SE 1 | 5601,33 | 6104,83 | 6226,93 | 6401,15 | 6784,09 | 7184,71 |