Autor Thema: Attila Hildmann - Der Hirse-König  (Gelesen 414026 mal)

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Offline Gelehrsamer

Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #915 am: 22. Juli 2020, 14:44:02 »
Guckschdu auch hier:


Was in Deutschland unbegrenzt möglich ist: Whataboutism des Irrsinns.

Edit fragt: Wie zur Hölle bekomme ich das Bild hier rein?
« Letzte Änderung: 22. Juli 2020, 16:07:28 von Gelehrsamer »
 
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #916 am: 22. Juli 2020, 14:50:00 »
Edit fragt: Wie zur Hölle bekomme ich das Bild hier rein?

Du musst die Image-Tags verwenden: [ img ] URL des Bildes [ /img ]

Die Leerzeichen lässt Du natürlich weg.

Avocadolfs Vorbild war Föhrer und Reichskanzler, er selbst wird Koch und Reiskanzler.
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #917 am: 22. Juli 2020, 20:40:17 »
Vielleicht erklärt das seine Illusionen. Warum soll ein gescheiterter Löffelrührer und Porschesteher es nicht so weit bringen wie ein verkrachter mittelloser Postkartenpinsel.
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #918 am: 22. Juli 2020, 20:54:38 »


Attila scheint die drei Hakenzeichen gefunden zu haben. Jedenfalls nimmt er das Video auf währen Akira das macht, was dort thematisiert wurde. Das LKA war heute beim Avocadolf im Laden. Aber er war bei sich zuhause, hat sich einen blasen lassen, ein Spiegel-Interview gegeben, dann gabes wieder vegane Matschepatsche aus dem Glas auf Nudeln und hinterher war er noch schwimmen.

Im letzten Video hat er noch rumposaunt, dass er dem Spiegel niemals ein Interview geben wird. Der aufmerksamkeitsgeile Möchtegern-Samurai lügt uns also was vor. Ansonsten posed er mit seinen Anwälten. Nach dem Prozess müssen sich alle öffentlichen Hetzer bei ihm entschuldigen und das wird teuer.

Attila muss noch Rasen mähen, Abendessen machen, sich um den weiblichen Besuch kümmern, der gerade die Bude aufräumt und trainieren will er auch noch.

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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #919 am: 22. Juli 2020, 21:08:50 »
Wenn seine Mutter bei ihm aufräumt, von wem hat er dann den Blowjob bekommen? :o
 
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #920 am: 22. Juli 2020, 21:11:57 »
Wenn seine Mutter bei ihm aufräumt, von wem hat er dann den Blowjob bekommen? :o
Du hast doch gesehen, was Akira am Anfang des Videos gemacht hat.
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #921 am: 22. Juli 2020, 21:21:28 »
Igitt.
 
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #922 am: 22. Juli 2020, 22:13:13 »
Warum gibt es bei ihm eigentlich jeden Tag Spaghetti Bolognese, wenn das doch genau das Produkt ist, das bei ihm ausverkauft sein soll? Ich hätte da ja eine neue MHD-Verschwörungstheorie auf Lager, Attila. Zeig doch mal wie lange sich die Plempe noch hält.

Und der Satz "Zu den Pädophilie-Tendenzen von Herrn Beck: Ich hab da nur im Konjunktiv gesprochen." besagt ganz ohne Konjunktiv, dass Beck Pädophilie-Tendenzen hätte. Belege: Null. Beleidigung: Wahrscheinlich.

Zumal der - ich sag mal - "Ausrede"-Konjunktiv in vielen Fällen nicht das hält, was sich manche davon versprechen. Wer mit lynchlüstener Hetze einen Mob anfeuert kommt nicht mit einem augenzwinkernden Konjunktiv davon.
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #923 am: 22. Juli 2020, 22:34:09 »
So viel Angebot hat er in seinem Shop nicht. Zum Frühstück gibt es die Samurai-Nutella und zum Mittag die Nudelpampe. Was dafür spricht, dass die Rezepte in seinem Kochbuch nicht wirklich von ihm sind.

Außerdem ist zwischen Blowjob, Telegram-Hetze und Rasen mähen nicht wirklich Zeit fürs Kochen. Da muss es schnell gehen.
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #924 am: 22. Juli 2020, 22:51:45 »
Zitat
So viel Angebot hat er in seinem Shop nicht. Zum Frühstück gibt es die Samurai-Nutella und zum Mittag die Nudelpampe.

Zudem ist das Zeug das er anbietet, nicht gerade das, was man als wirklich gesund bezeichnen kann.
Wenn ich durch den Laden in Bonn gehe, in dem man sich alles selbst abpacken kann, finde ich zig Sachen, die ebenfalls „bio“, aber dazu hochwertiger und weitaus gesünder sind.

Wäre Attila etwas früher erwacht, hätte er den Firmensitz in ein gewisses Königreich verlagern können.
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #925 am: 22. Juli 2020, 23:17:31 »
Das schönste ist, auf ein zwei Dekaren seine Küchenfertigungsrohproduktware selbst anzubauen. Dann braucht man nicht mit dem Lederporsche zum Bioladen. Bei mir in der Nähe gibts nen Bioladen, vor dem häufig sogar Pfefferporsches und andere Potenzprothesen stehen.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #926 am: 23. Juli 2020, 01:01:01 »
Attila muss noch Rasen mähen
Fake. Wäre er authentisch, ginge er grasen. 1,2
1 Der Begriff "Grasen"  beschreibt die Art der Nahrungsaufnahme von Rindviechern.
2 Veganer sind bei diesem Post gar kein Thema.
« Letzte Änderung: 23. Juli 2020, 02:08:39 von Pirx »
 
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #927 am: 23. Juli 2020, 01:36:52 »
Zitat von: Der Tagesspiegel
Denn Hildmann hatte über Telegram geschrieben: „Für Beck würde ich als zukünftiger Reichskanzler wieder die Todesstrafe durch Eier-Treten auf öffentlichem Platz einführen.“

(...)

Hildmann wiederholte seinen Spruch über Volker Beck und fragte: „Und wer würde mittreten wollen?“ Rund 150 Teilnehmer johlten. Und er erklärte: „Hitler war ein Segen im Vergleich zur Kommunistin Merkel“, denn sie plane einen globalen Völkermord.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/wer-stoppt-attila-hildmann-staatsanwaltschaft-sieht-keine-handhabe-gegen-rechten-hetzer/26018402.html
Soweit zu dem, was eine Staatsanwaltschaft vielleicht ermitteln und ein Gericht vielleicht feststellen könnte.

Dieses
jetzt doch
ist mir unklar.

Nach einer einzigen Anzeige ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln.
Da gegen den Avocadolf mehrere Strafanzeigen gestellt wurde, stellt dich die Frage eigentlich gar nicht.
Das "jetzt doch" ist dahingehend zu verstehen, dass die Ermittlungen schon und noch laufen. Es sollte gerade in diesem illustren Forum hinlänglich bekannt sein, dass man die Staatsanwaltschaft zuweilen zum Jagen tragen muss; soviel zum "schon". Und über das zuweilen fragwürdige Verhältnis von Staatsanwaltschaften (und Juristen allgemein) zum Konjunktiv und damit verbundener hoher Einstellungsquote wurde hier auch hinlänglich diskutiert; soviel zum "noch".

Auch Herr von Notz glaubte ja, gestern schleppende Ermittlungen anprangern zu sollen.
Obwohl ihm als Juristen eigentlich klar sein sollte, daß alles seine Zeit braucht.
Nun, ja.
Was braucht die Ermittlung denn da an Zeit? Da gilt es ein oder zwei YouTube-Videos zu finden und herunterzuladen. Die Anklageschrift kann man nebenbei schreiben (oder einfach ohne Anklage vor Gericht ziehen, fände ich in diesem Falle aber nicht so gut). Es gibt hier kaum Tatsachenprobleme, die Taten selbst dürften hinreichend belegbar sein.

Entweder erwartet Herr von Notz Schnellgerichte.
Na, ich hoffe nicht, denn ein Schnellgericht würde dem Fall nicht gerecht. :)
@DinoVolare Wir haben sowas auch noch. Keine Angst. Der Staat ist mächtig und manchmal mahlen auch die Mühlen der Justiz recht behende. In diesem Falle wäre das aber zu mild.

Aber zuvor ein bisschen materielles Strafrecht:

Zitat
Hildmann wiederholte seinen Spruch über Volker Beck und fragte: „Und wer würde mittreten wollen?“

Da würde ich mal abwarten, ob hier nicht doch §111 in Stellung gebracht wird. Denn es gibt durchaus vergleichbare Fälle in denen solche Aufrufe bestraft worden sind.
Durchaus, verehrter Kollege, durchaus. Wobei ich nicht unbedingt auf den § 111 StGB tippe.

Aber der Reihe nach. Wir haben ja, siehe oben, drei möglicherweise kriminelle Aussagen:
  • Eier zetreten!
  • Wer würde mittreten?
  • Hitler ein Segen

Kern der ersten (beiden) Aussage(n) ist, dass er findet, dass jemand zu Tode gefoltert werden solle. Das hat er inzwischen mehrfach wiederholt und bekräftigt; der Konjunktiv ist da ein Feigenblatt. Er hat auch die Person benannt und auch die Foltermethode. Das ganze dann besonders erniedrigend, weil öffentlich.

Da könnte man ja schon an eine Bedrohung nach § 241 StGB denken. Aber gut, da sagt unser @Gerichtsreporter (und der muss es wissen), dass es dazu einer gewissen Ernsthaftigkeit bedarf und ernst nimmt man den Rohkoströhm wohl schon eine Weile nicht mehr. Aufgrund des gleichen Arguments dürfte auch eine Strafbarkeit aufgrund von Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten nach § 126 StGB (weil es später wichtig wird: § 126 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 u. 2 i.V.m. 211, 212 StGB; als Mordmerkmal behaupte ich mindestens Grausamkeit) entfallen. Zwar ist das Schutzgut hier der öffentliche Friede, anhand des Strafrahmens sieht man aber, dass das wohl eher als (strafschärfende) Qualifizierung des § 241 StGB behandelt werden dürfte, als als Tatbestand gänzlich eigenen Inhalts. Ich habe aber von Strafrecht bekanntermaßen nicht viel Ahnung und auch nicht in ein schlaues Buch geguckt; das ist so aus der Hüfte geschossen.

Nun aber zum Kollegen @BlueOcean und der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten. Opfer und Begehungsweise haben wir schonmal. Einen Zeitpunkt brauchen wir nicht (es gibt aber einzelne Oberlandesgerichte, die das anders sehen). Jedoch stellt § 111 StGB die "Aufforderung" unter Strafe. Der Salatstreicher kündigt aber eine eigene Tat an. Klar, er drückt damit aus, dass er findet, dass das jemand tun sollte. Er will es aber selber tun und fordert niemanden dazu auf. Das muss man hier tatsächlich eng auslegen, zwischen "Auffordern" und "Befürworten" macht das StGB tatsächlich einen Unterschied, wie man am (inzwischen aufgehobenen) § 88a StGB alter Fassung erkennen kann. Der ist übrigens am 1. Mai 1976 in Kraft getreten, weswegen ich den ganz leisen Verdacht hege, dass man damit RAF-Pamphlete inkriminieren wollte. Soviel zum politischen Strafrecht der Bundesrepublik. Der Pastinakenpicker (ich hatte auch -pohl erwogen, aber so ist's subtiler :) ) ist halt kein Linker, insofern wird es meiner Einschätzung nach auch mit dem § 111 StGB eher nichts.

Aber da wäre dann noch die Anleitung zu Straftaten gemäß § 130a StGB und die sieht so vielversprechend aus, dass ich da mal was rüberkopiere:
Zitat von: Der Gesetzgeber
(2) [Es] wird bestraft, wer [...] 2. öffentlich oder in einer Versammlung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat eine Anleitung gibt, um die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen.
Nochmal: 1.: Eier zertreten bis das namentlich individualisierte Opfer tot ist. § 130a StGB verlagert die Strafbarkeit so weit ins Vorfeld, dass es keinen konkreten Tatzeitpunkt benötigt, es reicht, dass die Begehungsweise soweit nachvollziehbar beschrieben ist, dass man das tatsächlich durchführen kann. Dazu muss dann treten, dass die Äußerung in der zielgerichteten Absicht erfolgen muss, die Bereitschaft anderer zu wecken oder zu fördern, genau das zu tun.

Ich lasse das einfach mal so im Raume stehen. :)

Wenn nun aber noch immer jemand mit dem Konjunktiv kommt und damit, dass das ja nicht ernst zu nehmen sei: Was jedenfalls ernst zu nehmen ist, ist die Aussage, der besagte Politiker habe diesen grausamen und erniedrigenden Tod verdient. Ich finde, dass damit schon eine gewisse Missachtung dieser Person verbunden ist, die auch öffentlich kundgetan wurde. Kundgabe persönlicher Missachtung aber ist eine recht knackige Definition des (himmelschreiend unbestimmten!) Tatbestands der Beleidigung nach § 185 StGB.

Wenn sich also in Cottbus ein Staatsanwalt findet, der ein bisschen Motivation mitbringt und sich noch an sein Studium erinnert (für Strafrechtsklausuren gilt unter vielen Studierenden, wenn sie nicht mehr weiter wissen, die Formel: "Das Schwein soll rein!"), dann könnte der schon eine Anklage zimmern, die nicht völlig aussichtslos am Zwischenverfahren scheitert.

Aber damit haben wir den Vorwurf der Langsamkeit noch nicht aus der Welt. Und ich muss noch das mit den Schnellgerichten klären, und das ganz ohne Witze über das Convenientfood vom Brennesselbrüher.

Es gibt in Deutschland dank § 417 ff. StPO das sogenannte beschleunigte Verfahren, das sogar ohne Anklageschrift (mündliche Anklage!) zulässig ist, "wenn die Sache auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist." Sachverhalt bedeutet hier: "Das, was in der Realität passiert ist"; die rechtliche Wertung und Problematik (vgl. umfassend oben) ist dabei gerade nicht umfasst und ein Problem des Richters. Der hat dafür mindestens zweimal Examen geschrieben, das muss er können.

Entscheidend ist, dass der Tatnachweis besonders einfach und simpel ist. Wenn die Staatsanwaltschaft Videoaufnahmen von der inkriminierten Äußerung hat, kann sie sofort loslegen. Es gibt hier nichtmal ein Zwischenverfahren, an dem die Sache scheitern könnte (okay, der Richter kann in der Hauptverhandlung unanfechtbar sagen, dass es ein normales Verfahren gibt). Innerhalb von sechs Wochen gibt es dann einen Termin am Amtsgericht und wenn die gerade Zeit haben, geht das auch schneller: Die Ladungsfrist beträgt nur (mindestens) 24 Stunden. Das hat z.B. in Sachsen (sic!) nach Chemnitz recht gut gegen die ganzen durch steife rechte Arme (sic!) hervorgerufenen Verfahren geholfen. Könnte man also machen, wenn man wollte.

Ich fände das aber nicht gut. Denn: "Eine höhere Freiheitsstrafe als Freiheitsstrafe von einem Jahr oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung darf in diesem Verfahren nicht verhängt werden", § 419 Abs. 1 S. 2 StPO. Und wenn ich es auch für sehr, sehr unwahrscheinlich halte, dass in seinem ersten Verfahren mehr herauskommt, als ein paar Monate (<12) auf Bewährung, so würde ich ihm die Möglichkeit eines hart durchgreifenden Strafrichters, der ihn für länger einfahren lässt, durchaus gönnen. Auf der anderen Seite kann man natürlich argumentieren, dass auch ein paar Monate auf Bewährung ein angemessener Warnschuss wäre, der ihn vielleicht etwas abkühlt. Und wenn nicht, hat man die ganze Vollstreckung der Strafe Zeit, ein weiteres Verfahren vorzubereiten.

Vielleicht meinte der gute Herr von Notz ja das? Ich könnte mich mit diesem Gedanken ja durchaus anfreunden. :-)

Die dritte Sache mit "Hitler war ein Segen" ist hingegen auch in der Bewertung simpel. Ich zitiere an dieser Stelle mal § 130 Abs. 4 StGB:
Zitat von: Der Gesetzgeber
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

Man muss nun wirklich keine erhebliche Erbsenesser-Exegese betreiben, um zu sehen, dass das glasklar erfüllt ist.



Und zum Schluss mal etwas, mit dem ich mich auch auskenne:
So ist die Äußerung des Wunsches nach einer Einführung der Todesstrafe für bestimmte Personen (nicht: Taten) rechtlich schwer zu greifen
Darf ich vielleicht mit dem Stichwort "verfassungsfeindlich" aushelfen?

So ist die Todesstrafe hierzulande bekanntermaßen erst zwischen den Jahren 1949 (Gründung der BRD und Inkrafttreten des Grundgesetzes) und 1987 (per Staatsratsbeschluss in der DDR) abgeschafft worden; die letzte zivile Hinrichtung in Westdeutschland fand noch 1949 statt. Dafür steht das in unserem schönen Grundgesetz in Art. 102 GG unmissverständlich drin. Man argumentiert vielerorten auch dahingehend, dass das auch unverbrüchlich ist; schließlich würde mit Vollstreckung auch der Kernbereich von Art. 2 Abs. 2 GG angetastet (Art. 19 Abs. 2 GG), zudem ist die Vollstreckung der Todesstrafe auch ein schönes Beispiel für die Objektformel des BVerfG (betroffenes Grundrecht hier: Menschenwürde, Art. 1 Abs. 1, 79 Abs. 3 GG); auch die Rechtsprechung des BVerfG, die schon die lebenslange Freiheitsstrafe ohne Bewährung für einen Menschenwürdeverstoß erklärt, tut hier ihr übriges.

Bei "Todesstrafe für eine Person" kommt man dann noch dazu sehr in Richtung Willkür, ganz zu schweigen von dem offenbar Haferhaffner höchstselbst vorweggenommenen Verfahren. Ich erspare uns die Erwägungen zu (allgemeinen) Gleichheits- und Justizgrundrechten; es reicht, wenn ich feststelle, dass auch das mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung dieses Landes nicht in Einklang zu bringen ist.

Wenn jemand nach der Todesstrafe schreit, dann rüttelt das an einer Grundfeste der Bundesrepublik. Das ist nicht nur menschen-, sondern auch schlicht staatsfeindlich. Punkt.
(Vor diesem Hintergrund möchte ich fast die Aufhebung des alten § 88a StGB, verfassungsfeindliches Befürworten von Straftaten, bedauern. Aber – erstmal – nur fast.)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

Offline Gutemine

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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #928 am: 23. Juli 2020, 04:55:25 »
Zumindest Thalia erweist sich als zuverlässiger Geschäftspartner für Hildmann.

Spoiler
Buchhandel Attila Hildmann Rechtsextremismus
Kritik an Thalia: Bücher von Attila Hildmann bleiben im Sortiment

    Die rechtsextremen Aktivitäten des Kochbuchautors Attila Hildmann bringen nun auch Unternehmen in Bedrängnis.
    Die Buchhandlungskette Thalia vertreibt weiterhin die Bücher des 39-Jährigen – und will daran auch weiter festhalten.
    Im Netz sorgt das für massive Kritik.

 Hagen. Der Berliner Attila Hildmann macht seit dem Corona-Lockdown mit rechtsextremen Verschwörungstheorien auf sich aufmerksam. Inzwischen hat ihn auch der Staatsschutz im Visier: Grund sind Vorwürfe des Antisemitismus und der Volksverhetzung. In einer Nachricht hatte Hildmann kürzlich Adolf Hitler glorifiziert, in einer anderen setzte er Kopfgelder auf Personen aus.

Vor seiner Karriere als ultrarechter Influencer war Hildmann Kochbuchautor für vegane Rezepte. Und genau dieser Umstand bringt nun auch einige Unternehmen in Bedrängnis. Denn seine Kochbücher sind trotz Hildmanns Abdriften noch immer erhältlich – zum Beispiel bei Thalia.

Das Unternehmen mit Filialen in ganz Deutschland erfährt gerade massive Kritik in den sozialen Netzwerken. Auf Twitter werden Screenshots vom Kundenservice des Unternehmens geteilt. Nutzer hatten offenbar versucht, die Buchhandlungskette auf den Umstand hinzuweisen – und bissen auf Granit.

Kopfgeld dank Kochbucheinnahmen

“Vielen Dank für Ihre Nachricht. (…) Wir sehen aktuell keinen Grund zum Anlass, die Bücher von Herrn Hildmann aus unserem Sortiment zu entfernen”, heißt es in einer Mail, die offenbar vom Kundenservice an einen Thalia-Kunden geschickt wurde. “Selbstverständlich steht es unseren Kunden frei zu entscheiden, welche Bücher sie bei uns bestellen und welche nicht. Sobald Sie bei Herrn Hildmann eine strafrechtlich relevante Tätigkeit beobachten, dürften Sie sich an die Polizei wenden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.”

 Ein anderer Screenshot zeigt eine Antwort an einen Nutzer auf Instagram. “Wir distanzieren uns mit Nachdruck von einer rechtsradikalen und antisemitischen Weltanschauung, so wie sie u.a. von Herrn Hildmann vertreten wird. Die Diskussion um A. Hildmann sollte jedoch nicht am Kochbuchregal, sondern gesamtgesellschaftlich geführt werden. Grundsätzlich wollen wir als Buchhändler weder zensieren noch Diskussionen vorwegnehmen, indem wir Titel, die keinen Anlass für inhaltliche Beanstandungen bieten, aus dem Sortiment nehmen.”

Für viele klingt das nicht überzeugend: “Doch, Thalia, die Diskussion um Attila Hildmann muss auch am Kochbuchregal geführt werden”, schreibt beispielsweise @retep_kire. “Vor allem dann, wenn der Autor seine Einnahmen dazu verwendet, Kopfgelder für die Jagd auf Personen auszusetzen.”

“Werden Diskussion beobachten”

@retep_kire spielt dabei auf einen Fall von voriger Woche an. Hildmann hatte 1000 Euro Belohnung ausgesetzt für Hinweise, die ihm Namen von Mitgliedern der Satire-Gruppe “Hooligans gegen Satzbau” liefern. Diese hatte unter anderem zum Melden von Hildmanns Instagram-Account aufgerufen, der daraufhin prompt gesperrt wurde.

“#Thalia findet die widerlichen Umtriebe von #AttilaHildmann also in Ordnung. Gut, ein Kunde weniger”, schreibt ein anderer Twitter-Nutzer. Ein weiterer meint: “Bis auf weiteres kein Buch mehr von euch. Sehr schade…”. Oder: “Prima! Bücher kaufe ich eben woanders!”

Von seinem Kurs möchte sich das Unternehmen trotz Kritik nicht abbringen lassen – Hildmanns Bücher sollen bis auf Weiteres im Sortiment bleiben. Auf Anfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) antwortet eine Sprecherin, man rufe bewusst “zu einer kritischen Auseinandersetzung mit radikalen Stimmen und dem notwendigen gesellschaftlichen Diskurs auf.” Die Diskussion um Attila Hildmann wolle man beobachten.

Thalia will Gerichtsentscheidungen abwarten

“Wenn Gerichte entscheiden, dass die Äußerungen von Herrn Hildmann volksverhetzend sind, werden seine Kochbücher aus den Regalen verbannt und nur noch auf Kundenwunsch bestellt”, teilt die Sprecherin mit. “Wir bei Thalia sind der Auffassung, dass der freie Zugang zu Büchern Teil der individuellen und eigenverantwortlichen Meinungsbildung ist. Kund*innen können deshalb jedes lieferbare Buch bei Thalia kaufen. Wir wollen niemanden bevormunden und akzeptieren, dass es Meinungen gibt, die nicht im Einklang mit unseren eigenen Werten stehen.”

Doch Thalia ist bei Weitem nicht die einzige Buchhandlung, die die Kochbücher von Hildmann vertreibt. Bei Weltbild beispielsweise findet man ebenfalls noch das gesamte Repertoire des Verschwörungstheoretikers. Von “Vegan for Fit – Gipfelstürmer” bis zur “30-Tage-Challenge”. Auch buecher.de hat diverse Exemplare Hildmanns im Onlineshop.

Bei der Buchhandlung Hugendubel hingegen findet man kein einziges von Hildmanns Büchern. Ob das erst neuerdings so ist oder schon länger, ist unklar – die genannten Unternehmen haben sich auf RND-Anfrage bislang nicht zum Fall geäußert.

Andere Unternehmen reagieren schneller

Ein Boykott von Hildmann-Produkten ist derweil nichts Außergewöhnliches. Schon im Frühjahr hatte die Supermarktkette Kaufland angekündigt, Hildmanns Energydrink “Daisho” aus dem Sortiment zu nehmen. Hildmanns Weltanschauung widerspreche dem Verhaltenskodex des Unternehmens.

Auch die Drogerie Vitalia reagierte umgehend: Hildmanns vegane Bolognesesauce und der Schokoaufstrich “Nutwave” sind seit Mai nicht mehr in den Regalen des Unternehmens zu finden. Das Unternehmen distanzierte sich deutlich von den Ideologien des Kochbuchautoren. Auch Reformhaus und Denn’s Biomarkt reagierten und nahmen Hildmanns Produkte aus dem Sortiment.

Interessant ist das vor allem auch deshalb, weil Hildmanns Aussagen im Mai bei Weitem noch nicht so radikal waren wie heute. Damals verbreitete der Vegan-Koch antisemitische Verschwörungstheorien, etwa die der “Neuen Weltordnung” – das war jedoch fernab vom dem, was Hildmann heute auf seinen Telegram-Kanal postet.

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Hildmann

Im Juni schrieb Hildmann beispielsweise in seiner Chatgruppe: “Adolf Hilter war ein Segen für Deutschland im Vergleich zu Merkel dieser Kommunistin.” Die Polizei Brandenburg kündigte daraufhin an, dass der Staatsschutz die Ermittlungen übernommen habe. Laut Berliner “Tagesspiegel” gingen bei der Behörde über soziale Medien innerhalb einer Woche rund 1300 Hinweise auf Hildmanns Aktivitäten ein.

Anfang der Woche wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Cottbus wegen Volksverhetzung gegen den Kochbuchautor ermittelt. Hildmann hatte dem ehemaligen Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck gedroht, für ihn die Todesstrafe “durch Eier-Treten auf öffentlichem Platz” wieder einzuführen, sollte er einmal “Reichskanzler” werden. Beck zeigte Hildmann daraufhin nach eigenen Angaben an.

Bei der für Internetkriminalität zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft liege inzwischen eine Vielzahl von Anzeigen und Hinweisen vor, sagte ein Sprecher am Montag.
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https://www.rnd.de/kultur/kritik-an-thalia-bucher-von-attila-hildmann-bleiben-im-sortiment-2XKWZTFBUNAONMXVAH2YGGW5OA.html

Wenn man davon ausgeht, dass es bei Hildmann auch 3 Jahre dauert bis man mit dem "Prozess durch ist" wie bei einem unserer Kunden, kann er bis dahin noch viel "Kopfgeld" verdienen.
https://www.soester-anzeiger.de/lokales/werl/mann-werl-muss-nach-morddrohung-gegen-spd-kanzlerkandidat-martin-schulz-2000-euro-zahlen-13840887.html
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #929 am: 23. Juli 2020, 06:56:32 »
@Gutemine

Es scheint ja Mittel und Wege zu geben, dem Gemüse-Goebbels Einhalt zu gebieten.

Der Diddi von SAP ist ja sehr flott aus seinem Fokus verschwunden.
 
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