Autor Thema: Attila Hildmann - Der Hirse-König  (Gelesen 413873 mal)

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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3210 am: 25. April 2021, 18:24:49 »
Jeder Staat muß seine Bürger wieder einreisen lassen. Siehe hier Art. 12 Abs. 4.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline TanzdesFeuers

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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3211 am: 25. April 2021, 18:47:58 »
Wäre es auch nicht so. Wenn er sein Perso und seine BRD Staatsbürgerschaft abgeben will.... dann müsste er doch zur Botschaft in der Türkei.... und ist das nicht deutsches Hoheitsgebiet und könne er nicht dort verhaftet werden?
 
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3212 am: 25. April 2021, 18:54:21 »
Jeder Staat muß seine Bürger wieder einreisen lassen. Siehe hier Art. 12 Abs. 4.

Jetzt mach es bitte nicht den Verwirrten nach. Bitte vollständig lesen.

Art. 12 Abs. 4 lautet:

Zitat
No one shall be arbitrarily deprived of the right to enter his own country.

Ein Verbot, das für alle aus einem bestimmten Herkunftsland gilt und den Schutz vor Gesundheitsgefahren bezweckt, ist nicht willkürlich.

soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Offline kairo

Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3213 am: 25. April 2021, 19:07:12 »
Wäre es auch nicht so. Wenn er sein Perso und seine BRD Staatsbürgerschaft abgeben will.... dann müsste er doch zur Botschaft in der Türkei....

Ich glaube nicht, dass die Konsularabteilung für dergleichen zuständig ist.

und ist das nicht deutsches Hoheitsgebiet und könne er nicht dort verhaftet werden?

Botschaften sind kein Hoheitsgebiet. Ich glaube nicht, dass man dort verhaftet werden kann, denn was soll die Botschaft denn mit dem Verhafteten anfangen? Gibt es in der Botschaft einen Haft- oder einen sonstigen Richter?

Wenn er die Botschaft oder ein Konsulat aufsucht, weiß man natürlich, wo er ist, und vielleicht ergibt sich dann die Möglichkeit einer Verhaftung durch die türkische Polizei. Was allerdings bei einem türkischen Staatsangehörigen eher unwahrscheinlich ist.
 
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3214 am: 25. April 2021, 19:54:20 »
Jetzt mach es bitte nicht den Verwirrten nach. Bitte vollständig lesen.

Art. 12 Abs. 4 lautet:

Zitat
No one shall be arbitrarily deprived of the right to enter his own country.

Ein Verbot, das für alle aus einem bestimmten Herkunftsland gilt und den Schutz vor Gesundheitsgefahren bezweckt, ist nicht willkürlich.

Aber Sandmännchen! Bislang ist mir kein generelles Einreiseverbot für aus der Türkei kommende Deutsche bekannt - würde man also nur den Hirsehimmler aussperren, was wäre das wohl?

Aber schon gut, was Willkür anbelangt, da kennst du dich ja aus. Überstundenabgeltung sag ich nur!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3215 am: 25. April 2021, 20:06:42 »
Solange Hetzila aber die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, kann man ihm die Einreise nach Deutschland nicht verbieten.
Und das ist auch gut und richtig so.
Danke, wobei dein letzter Satz finde ich schade.

Hat man ein Grundrecht darauf, anderen zu schaden?

Wenn man Deutscher ist, hat man ein Grundrecht darauf, nach Deutschland einzureisen. Das gehört zur deutschen Staatsangehörigkeit dazu und ist, wie @Rabenaas korrekt angemerkt hat, auch ein international anerkanntes Grundrecht. Wobei das deutsche Grundrecht eben weiter geht. Aus gutem, auch historischen Grund.

Hannah Ahrendt hat das mit der Staatsangehörigkeit einmal auf den Punkt gebracht: Eine Staatsangehörigkeit ist das Recht, Rechte zu haben. Viele Rechte stehen nämlich nur Staatsangehörigen zu. Und zum Teil sind das für uns so selbstverständliche Rechte wie Eigentum, der Besitz von Bargeld, Bewegungsfreiheit, Berufsausübung. Und so weiter.

Eine Staatsangehörigkeit ist eine Verpflichtung. Und in einem liberalen Staat ist sie eine Verpflichtung des Staates gegenüber dem Individuum. Auch zum Schutz.
Und darum muss ein "guter" Staat, eine "gute" Gesellschaft immer und unter allen Umständen alle Staatsangehörigen einreisen lassen. Ohne Wenn und Aber.

Off-Topic:
Dieses sehr grundlegende Recht erodiert gerade. Sichtbar an den vielen deutschen Staatsangehörigen, die noch immer in Lagern im Gebiet des ehemaligen sogenannten "Islamischen Staat" festgehalten werden. Trotzdem teilweise Gerichte sie dazu verpflichtet haben, holen deutsche Behörden deutsche Staatsangehörige aus diesen Lagern nicht zurück. Bei mutmaßlichen Mördern und Vergewaltigern ist das nachvollziehbar, ohne dass es das richtig(er) macht.

Wenn aber schon Leute, die "nur" etwas sagen, so widerlich und abscheulich es auch sein mag, nicht einmal mehr einreisen dürfen sollen, dann finde ich das mehr als beunruhigend.



Wäre es auch nicht so. Wenn er sein Perso und seine BRD Staatsbürgerschaft abgeben will.... dann müsste er doch zur Botschaft in der Türkei....

Ich glaube nicht, dass die Konsularabteilung für dergleichen zuständig ist.

Zur Staatsangehörigkeit hatten wir es ja schon ein paar Mal. Wie er seine loswerden könnte, steht z.B. hier in diesem Faden. Den Verzicht kann er schriftlich erklären. Die zuständige Behörde muss genehmigen. Das kann sie aber auch in Deutschland ohne seine Mitwirkung. Wirksam wird der Verzicht durch Aushändigung der Urkunde "durch die zuständige Behörde", wobei ich mir fast sicher bin, dass das auch in Amtshilfe im Ausland passieren kann, wenn nicht eine Behörde in der Botschaft ohnehin für ihn als Auslandsdeutschen zuständig ist.

Das ist aber letztlich müßig. Er ist Deutscher und wenn er für zwei Pfennig Verstand hat (steile Annahme, zugegeben), wird er auch Deutscher bleiben. Und bis dahin sollten wir nicht in Ausgrenzungsreflexe verfallen. Das machen wir ja schließlich bei den ganzen anderen Kunden, die weißer sind als er, auch nicht. Danke.

und ist das nicht deutsches Hoheitsgebiet und könne er nicht dort verhaftet werden?
Botschaften sind kein Hoheitsgebiet.
Korrekt.

Ich glaube nicht, dass man dort verhaftet werden kann, denn was soll die Botschaft denn mit dem Verhafteten anfangen? Gibt es in der Botschaft einen Haft- oder einen sonstigen Richter?
Natürlich kann man in einer Botschaft verhaftet werden. Auf dem Botschaftsgelände übt ausschließlich die Bundesrepublik Hoheitsgewalt aus. Im Verhältnis zur Türkei gibt es also keine Probleme.

Dass in Botschaften in der Regel keine Haft- bzw. Ermittlungsrichter herumlaufen, ist tatsächlich ein Problem, aber ein prozessuales, mit anderen Worten: Nach der Strafprozessordnung. Diese gebietet jedoch lediglich, dass jemand, der aufgrund eines richterlichen Haftbefehls festgeahlten wird, unverzüglich dem Richter vorzuführen ist, der den Haftbefehl ausgestellt hat, § 115 StPO. Unverzüglich bedeutet nicht "sofort". Auch in Deutschland kann es schonmal ein paar Tage dauern, bis eine solche Vorführung erfolgt, denn der Weg von beispielsweise Konstanz nach beispielsweise Kiel ist über die Verschubung der Justiz im Prinzip sehr lang. Die Botschaft müsste dafür sorgen, dass er umgehend nach Deutschland gebracht würde.

Das könnte Probleme mit den türkischen Behörden geben, die aber nur vielleicht dazu führen würden, dass er nach deutschem Recht wieder auf freien Fuß zu setzen wäre. Eine Situation wie bei beispielsweise Julien Assange halte ich für im Prinzip umgekehrten Vorzeichen für nicht völlig unmöglich. Zugegeben aber eher fernliegend.

Wenn er die Botschaft oder ein Konsulat aufsucht, weiß man natürlich, wo er ist, und vielleicht ergibt sich dann die Möglichkeit einer Verhaftung durch die türkische Polizei.
Ganz sicher nicht. Ohne ausdrückliche Genehmigung der Botschaft dürfte die türkische Polizei auf Botschaftsgelände nicht tätig werden. Und ganz sicher würde ein Botschafter die türkische Polizei nicht dazu einladen.

Auch das ist aber eine völlig unsinnige Diskussion. Denn es wird nicht passieren. Erstens wird die Türkei zuviel Stress machen.

Und zweitens wird Deutschland sich hüten, jemanden in der eigenen Botschaft in der Türkei zu verhaften. Denn in der Türkei innerhalb der eigenen Botschaft gegenüber einen eigenen Staatsangehörigen vorzugehen, hat zuletzt ganz schlechte Presse gegeben.
« Letzte Änderung: 25. April 2021, 20:08:43 von Rechtsfinder »
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3216 am: 25. April 2021, 20:17:39 »
Dass in Botschaften in der Regel keine Haft- bzw. Ermittlungsrichter herumlaufen, ist tatsächlich ein Problem, aber ein prozessuales, mit anderen Worten: Nach der Strafprozessordnung. Diese gebietet jedoch lediglich, dass jemand, der aufgrund eines richterlichen Haftbefehls festgeahlten wird, unverzüglich dem Richter vorzuführen ist, der den Haftbefehl ausgestellt hat, § 115 StPO. Unverzüglich bedeutet nicht "sofort". Auch in Deutschland kann es schonmal ein paar Tage dauern, bis eine solche Vorführung erfolgt, denn der Weg von beispielsweise Konstanz nach beispielsweise Kiel ist über die Verschubung der Justiz im Prinzip sehr lang. Die Botschaft müsste dafür sorgen, dass er umgehend nach Deutschland gebracht würde.

So geht es nun nicht, da sei Art. 104 Abs. 3 GG vor.

In Deutschland macht man es mit Vorführung vor dem Haftrichter des nächsten Amtsgerichts gem. § 115 a Abs. 1 StPO; das würde in Ankara allerdings schwierig.

Und zweitens wird Deutschland sich hüten, jemanden in der eigenen Botschaft in der Türkei zu verhaften. Denn in der Türkei innerhalb der eigenen Botschaft gegenüber einen eigenen Staatsangehörigen vorzugehen, hat zuletzt ganz schlechte Presse gegeben.

Nun ja, zerstückeln würde man ihn dort ja sicher nicht! Wäre auch nicht vegan.
« Letzte Änderung: 25. April 2021, 20:24:20 von Rabenaas »
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3217 am: 25. April 2021, 20:22:28 »
So geht es nun nicht, da sei Art. 104 Abs. § GG vor.
Art. 104 Abs. 3 GG bezieht sich auf "jede[n] wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung vorläufig Festgenommene[n]" (Hervorhebung vom Rechtsfinder). Gegen Attila besteht allerdings bereits ein förmlicher Haftbefehl.

In Deutschland macht man es mit Vorführung vor dem Haftrichter des nächsten Amtsgerichts gem. § 115 a Abs. 1 StPO
Du hast Recht. Ich hatte nur noch das Verfahren nach § 115a Abs. 3 StPO im Kopf. Das hätte ich besser wissen müssen.

Off-Topic:
« Letzte Änderung: 25. April 2021, 20:24:08 von Rechtsfinder »
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3218 am: 25. April 2021, 20:41:12 »
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3219 am: 25. April 2021, 21:12:50 »
Bislang ist mir kein generelles Einreiseverbot für aus der Türkei kommende Deutsche bekannt - würde man also nur den Hirsehimmler aussperren, was wäre das wohl?

Aber schon gut, was Willkür anbelangt, da kennst du dich ja aus. Überstundenabgeltung sag ich nur

1. hatte ich Dich falsch verstanden, dass generell Einreiseverbote gegen Einheimische widerrechtlich wären, was Du aber auch nie behauptet hast

2. das SSL ist Tendenzbetrieb und die Überstundenabrechnung entspricht der Betriebsvereinbarung


soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3220 am: 25. April 2021, 21:20:16 »
Deutschland kann ihn nicht an der Einreise hindern, aber vielleicht die Türkei an der Ausreise?
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3221 am: 25. April 2021, 21:25:22 »
Deutschland kann ihn mit sehr offenen Armen empfangen und ihm dann gleich Kost und Logis verschaffen. Das reicht völlig.
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3222 am: 25. April 2021, 21:30:48 »
Off-Topic:
Überstundenabrechnung entspricht der Betriebsvereinbarung


Betriebsvereinbarung... Hihi, ich kann nicht mehr. Der war gut.
 
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3223 am: 25. April 2021, 21:46:00 »
Deutschland kann ihn nicht an der Einreise hindern, aber vielleicht die Türkei an der Ausreise?

Das macht sie, zumindest bei Geflüchteten aus Syrien, darf sie aber nicht nach dem bereits von @Rabenaas zitierten Art. 12 des UN-Zivilpakts (jetzt geht es um Abs. 2), der sich inhaltsgleich in Art. 2 Abs. 2 des 4. Zusatzprotokolls zur EMRK sowie Art. 13 Abs. 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte findet.
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3224 am: 25. April 2021, 23:46:40 »
Ehrlich gesagt, vertarue ich kompetenzmäßig Gerichtsreporter und Rechtsfinder durchaus, auch wenn wir nicht immer einer Meinung sind. Ätzilla Hillerman ist ein kriminelles ♥♥♥ (das sind Amthor und Guttenberg meines Erachtens übrigens auch), aber auch kriminelle Arschlöcher haben das Recht, von einem deutschen Richter nach deutschem Recht eingelocht oder der Psychatrie überantwortet zu werden (ich empfehle das im Falle des veganen Nazis als All-Inclusive).
Man mag sich wünschen, den Psycho-Gemüse-Hitler nicht mehr ins Land zu lassen, aber in der Konsequenz bleibt dann eben das Schwein, das z.B das hier verursacht hat

https://www.bild.de/regional/berlin/berlin/mutter-bestialisch-verstuemmelt-26976128.bild.html

ungestraft. Mein Arbeitsrückweg zu dieser Zeit hat mich 30 Minuten davor nur 50 Meter von dem Ort des Verbrechens entlang geführt, der Täter ist gefüchtet und irgendwann im Iran gefasst worden, leider finden sich danach keine weiteren Infos. Der Täter hat selbstverständlich das Recht verdient, sich im Rahmen eines Gerichtsverfahrens 25 Jahre + Sicherheitsverwahrung unehrlich verdient (+langsames ungesetzliches in Scheiben schnei..oh wait). Es ist kein Gewinn für die Weltgesellschaft, wenn hier mit "Aus den Augen - Aus dem Sinn" geurteilt werden würde.

Ausgehend von meinem durchaus primitiven Rechtsverständnis, kann man als deutscher Staastbürger nicht so ohne weiteres ein 10jährige auf den Philippinen ficken (aka vergewaltigen), ich gehe auch deshalb davon aus, dass die psychopathischen Volksverhetzungen von Ätzilla Hiltlermann bei WIedereinreise geahndet werden. Öffentlich geäußerte Volksverhetzung und brutaler Judenhass sollten für deutsche Staatsbürger auch Konsequenzen haben, wenn sie im Ausland getätigt wurden. Die Verurteilungen der kanadischen Schäfers bestätigen diese Rechtsauffassung doch auch.

Nach meiner Einschätzung ist der Gemüsehitler gerade damit beschäftigt, die Aussichtlosigkeit seiner Lage zu erkennen und analog zu allen wirklich dummen Männer wird das mit maximaler Selbstaufwertung und Hass auf die ohne ihn weiterlaufende Welt beantwortet. Die Juden, die Juden, meine Zahnpasta ist alle, dieJuden!
Dazu noch die ♥♥♥ischen Phantasien, mit einem Billig-Schiff dem persönlichen Desaster in die Karibik zu entfliehen (die übrigens nur für Kurz-Urlauber paradiesisch sind).

Und genau deshalb ist Ätzilla Hitlermann wirklich gefährlich und taugt als kurzgeschlossener Attentäter. Mein Tip für die nächsten Monate ist auch, dass Hitlermann entweder kapituliert oder den Weg von Deso Dogg geht.

P.S.: Das Netz ist voll mit Videos von diesem veganen Impotenzler. Hat irgendwer auch nur einen einzigen Moment in Erinnerung, wo dieser Hasstroll tatsächlich mal frei und fröhlich gelacht hatr?
I don't think so.
#Psychoforlife
 
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