Solange Hetzila aber die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, kann man ihm die Einreise nach Deutschland nicht verbieten.
Und das ist auch gut und richtig so.
Danke, wobei dein letzter Satz finde ich schade.
Hat man ein Grundrecht darauf, anderen zu schaden?
Wenn man Deutscher ist, hat man ein Grundrecht darauf, nach Deutschland einzureisen. Das gehört zur deutschen Staatsangehörigkeit dazu und ist, wie
@Rabenaas korrekt angemerkt hat, auch ein international anerkanntes Grundrecht. Wobei das deutsche Grundrecht eben weiter geht. Aus gutem, auch historischen Grund.
Hannah Ahrendt hat das mit der Staatsangehörigkeit einmal auf den Punkt gebracht: Eine Staatsangehörigkeit ist das Recht, Rechte zu haben. Viele Rechte stehen nämlich nur Staatsangehörigen zu. Und zum Teil sind das für uns so selbstverständliche Rechte wie Eigentum, der Besitz von Bargeld, Bewegungsfreiheit, Berufsausübung. Und so weiter.
Eine Staatsangehörigkeit ist eine Verpflichtung. Und in einem liberalen Staat ist sie eine Verpflichtung des Staates gegenüber dem Individuum. Auch zum Schutz.
Und darum muss ein "guter" Staat, eine "gute" Gesellschaft immer und unter allen Umständen alle Staatsangehörigen einreisen lassen. Ohne Wenn und Aber.
Dieses sehr grundlegende Recht erodiert gerade. Sichtbar an den vielen deutschen Staatsangehörigen, die noch immer in Lagern im Gebiet des ehemaligen sogenannten "Islamischen Staat" festgehalten werden. Trotzdem teilweise Gerichte sie dazu verpflichtet haben, holen deutsche Behörden deutsche Staatsangehörige aus diesen Lagern nicht zurück. Bei mutmaßlichen Mördern und Vergewaltigern ist das nachvollziehbar, ohne dass es das richtig(er) macht.
Wenn aber schon Leute, die "nur" etwas sagen, so widerlich und abscheulich es auch sein mag, nicht einmal mehr einreisen dürfen sollen, dann finde ich das mehr als beunruhigend.
Wäre es auch nicht so. Wenn er sein Perso und seine BRD Staatsbürgerschaft abgeben will.... dann müsste er doch zur Botschaft in der Türkei....
Ich glaube nicht, dass die Konsularabteilung für dergleichen zuständig ist.
Zur Staatsangehörigkeit hatten wir es ja schon ein paar Mal. Wie er seine loswerden könnte, steht z.B.
hier in diesem Faden. Den Verzicht kann er schriftlich erklären. Die zuständige Behörde muss genehmigen. Das kann sie aber auch in Deutschland ohne seine Mitwirkung. Wirksam wird der Verzicht durch Aushändigung der Urkunde "durch die zuständige Behörde", wobei ich mir fast sicher bin, dass das auch in Amtshilfe im Ausland passieren kann, wenn nicht eine Behörde in der Botschaft ohnehin für ihn als Auslandsdeutschen zuständig ist.
Das ist aber letztlich müßig. Er ist Deutscher und wenn er für zwei Pfennig Verstand hat (steile Annahme, zugegeben), wird er auch Deutscher bleiben. Und bis dahin sollten wir nicht in Ausgrenzungsreflexe verfallen. Das machen wir ja schließlich bei den ganzen anderen Kunden, die weißer sind als er, auch nicht. Danke.
und ist das nicht deutsches Hoheitsgebiet und könne er nicht dort verhaftet werden?
Botschaften sind kein Hoheitsgebiet.
Korrekt.
Ich glaube nicht, dass man dort verhaftet werden kann, denn was soll die Botschaft denn mit dem Verhafteten anfangen? Gibt es in der Botschaft einen Haft- oder einen sonstigen Richter?
Natürlich kann man in einer Botschaft verhaftet werden. Auf dem Botschaftsgelände übt ausschließlich die Bundesrepublik Hoheitsgewalt aus. Im Verhältnis zur Türkei gibt es also keine Probleme.
Dass in Botschaften in der Regel keine Haft- bzw. Ermittlungsrichter herumlaufen, ist tatsächlich ein Problem, aber ein prozessuales, mit anderen Worten: Nach der Strafprozessordnung. Diese gebietet jedoch lediglich, dass jemand, der aufgrund eines richterlichen Haftbefehls festgeahlten wird, unverzüglich dem Richter vorzuführen ist, der den Haftbefehl ausgestellt hat,
§ 115 StPO. Unverzüglich bedeutet nicht "sofort". Auch in Deutschland kann es schonmal ein paar Tage dauern, bis eine solche Vorführung erfolgt, denn der Weg von beispielsweise Konstanz nach beispielsweise Kiel ist über die Verschubung der Justiz im Prinzip sehr lang. Die Botschaft müsste dafür sorgen, dass er umgehend nach Deutschland gebracht würde.
Das könnte Probleme mit den türkischen Behörden geben, die aber nur vielleicht dazu führen würden, dass er nach deutschem Recht wieder auf freien Fuß zu setzen wäre. Eine Situation wie bei beispielsweise Julien Assange halte ich für im Prinzip umgekehrten Vorzeichen für nicht völlig unmöglich. Zugegeben aber eher fernliegend.
Wenn er die Botschaft oder ein Konsulat aufsucht, weiß man natürlich, wo er ist, und vielleicht ergibt sich dann die Möglichkeit einer Verhaftung durch die türkische Polizei.
Ganz sicher nicht. Ohne ausdrückliche Genehmigung der Botschaft dürfte die türkische Polizei auf Botschaftsgelände nicht tätig werden. Und ganz sicher würde ein Botschafter die türkische Polizei nicht dazu einladen.
Auch das ist aber eine völlig unsinnige Diskussion. Denn es wird nicht passieren. Erstens wird die Türkei zuviel Stress machen.
Und zweitens wird Deutschland sich hüten, jemanden in der eigenen Botschaft in der Türkei zu verhaften. Denn in der Türkei innerhalb der eigenen Botschaft gegenüber einen eigenen Staatsangehörigen vorzugehen,
hat zuletzt ganz schlechte Presse gegeben.