Damit hat die Rhein Neckar Zeitung von heute aufgemacht:
Sinsheim/Heidelberg. (RNZ/rl) Wie der SWR meldet ermittelt die Staatsanwaltschaft Heidelberg gegen einen Arzt aus Sinsheim. Er soll Patienten Atteste ausgestellt haben, die sie aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreien. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Heidelberg haben diese Gründe aber nicht bestanden.
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg soll eine SWR-Anfrage bestätigt haben, dass am Dienstag Praxisräume des Arztes durchsucht worden sind. Auch das Portal t-online.de berichtete am Abend darüber.
Der Arzt steht in Verdacht, in mindestens drei Fällen unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben. Diese befreiten aus medizinischen Gründen von der derzeit bestehenden Pflicht, einen Mund- und Nasen-Schutz zu tragen.
Wie die bisherigen Ermittlungen ergaben, wohnen die Personen mehrere hundert Kilometer von Sinsheim entfernt, sodass der Verdacht besteht, dass sie tatsächlich nie durch den Beschuldigten untersucht worden sind und Gründe für eine Befreiung von der Maskenpflicht nicht bestanden.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.
Dieses Update: Mittwoch, 28. Oktober 2020, 09.58 Uhr