Ja, in dem Artikel ist fast jeder Satz Gold. Wir erfahren, dass Janko wegen der Beleidigung des Polizisten in erster Instanz bereits verurteilt wurde zu 20 TS zu 20 EUR. Die Staatsanwaltschaft ist aber in Berufung gegangen und will eine Tagessatzhöhe von 50 EUR erreichen.
Janko versteht nicht, warum es mehrere Verfahren wegen Titelmissbrauchs gibt. Er meint, dass das doch unter den Strafklageverbrauch fallen müsste. Außerdem hätte er sich nix dabei gedacht, als er die Rechtsanwalts-Weste angezogen hat. Das war doch nur, damit die Leute ihn besser erkennen und wissen, dass er ihnen helfen kann.
Janko, clever, sehr clever in einem Interview die Taten zuzugeben.Genauso jammert er wegen der Maskenverfahren. Er hat doch ein Attest und das wurde "vom LKA anerkannt". Jedenfalls wurde das Verfahren nach § 154 StPO eingestellt.
§ 154 StPO ist die Einstellung weil in einer anderen Sache eine deutlich höhere Strafe droht.Auf die Frage, ob er als "Jurist" denn Leute vor Gericht vertreten dürfe antwortet er, dass das jeder dürfe. Um dann weitschweifig auszuführen, wie das mit den Beiständen in den einzelnen Rechtsgebieten aussieht. Und, oh Wunder, es darf gar nicht jeder jedem als Beistand dienen.
Außerdem hätte er doch nie Geld genommen. Ok, er war bei einer Kanzlei beschäftig und die haben seine Zeit abgerechnet, aber er selbst hätte von dem Geld doch nix bekommen.
Ich mag einfach nicht glauben, dass der an der gleichen Uni wie ich einen Abschluss gemacht hat. Das kann einfach nicht sein. Das darf nicht sein, sonst müsste ich mich für meinen Titel in Grund und Boden schämen.