Wenn ich es richtig verstanden habe, dann gäbe es einen Spendenbetrug über den wirtschaftlichen Schaden den ich erlitten habe, weil das Geld zweckentfremdet ausgegeben wird.
So einfach ist es nicht. Ein Betrug erfordert:
1. Eine Täuschung.
2. Einen Irrtum.
3. Der Irrtum muss durch die Täuschung erzeugt oder aufrecht erhalten worden sein.
4. Es muss eine Vermögensverfügung durch den Getäuschten getätigt worden sein.
5. Die Vermögensverfügung muss in dem Irrtum begründet sein.
6. Durch die Verfügung muss eine Vermögensschaden entstanden sein.
7. All dies muss mit der Absicht geschehen sein, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.
8. Die Bereicherung muss stoffgleich erfolgen. Stoffgleichheit bedeutet, dass der Vermögensvorteil mit der gleichen Verfügung eintreten muss, die auch den Vermögensschaden verursacht hat. Hier könnte bei dem Konstrukt von Schiffbruch ein Problem liegen.
9. Es muss Vorsatz bezüglich aller Tatbestandsmerkmale, auch der Rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils, vorgelegen haben.
Etwa ein Organ der Rechtspflege, das durch den Umgang mit eingezahlten Geldern für angeblich angestrebte Sammelklagen schon so sehr viel Vertrauen erweckt hat?
Wohl eher ein ehemaliger und demnächst wieder Businsasse.