Kai Pauling hat mir nochmals deutlich vor Augen geführt, wie man erbittert um einen Maschendrahtzaun streiten kann.
Bezüglich seiner "nicht auffindbaren" Promotion kann ich mir inzwischen vorstellen, dass er sich im Recht fühlt und daher den Titel trägt, obwohl es noch ein paar "formale" Probleme gibt.
Die "formalen" Probleme müssen sehr schwerwiegend sein. Da Dr. Kai Pauling gerne den Erklärbär mimt, dann kann Dr. Kai Pauling dies ausführlich und öffentlich mal erklären.
Nach dem Profil bei Researchgate von Dr. Kai Pauling (
https://www.researchgate.net/profile/Kai_Pauling) hat Dr. Kai Pauling von November 2012 bis April 2014 an der Universität Bielefeld promoviert.
Selbst, wenn die Abgabe der Dissertation im April 2014 im Promotionsbüro stattfand und die Begutachtung sowie die mündliche Prüfung sich länger hinzog, sind sechs Jahre äusserst beachtlich.
Die Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft der Universität Bielefeld vom 1. August 2011 (
https://www.uni-bielefeld.de/psychologie/nachwuchs/promotion/promotionsordnung_psycho_sport01_08_2011.pdf) fordert die beiden Gutachten binnen zwei Monate (Nr. 9 Abs. 6 (§ 9 RPO [ Rahmenpromotionsordnung der Universität Bielefeld (RPO) vom 15. Juni 2010]).
Nach Begutachtung hat der Promovend 14 Tage Zeit für eine Stellungsnahme, danach liegt die Dissertation für drei Woche für promovierten Mitgliedern der Fakultät aus. (Nr. 9 Abs. 8 ) aus.
Für die mündliche Prüfung (entweder Disputation oder Kolloquium) muss der Promovend 14 Tage vor dem Termin seine Thesen einreichen (Nr. 10 Abs. 2 (§ 11 RPO)).
Beispielhafte Zwischenrechnung: Abgabe (Annahme) Dienstag 1. April 2014, Gutachten bis Ende Mai (Freitag, 30.05.), Stellungsnahme zwei Wochen (Ende 16.06.) und Auslage bis 04.07. Thesenfrist bis 21.07., mündlichen Prüfung 22.07., ebenso Tag der Verkündung der Gesamtbeurteilung. Ende der Prüfungsphase der Promotion.
Im Dekanat meines Fachbereichs meiner Alma Mater, in dem ich wesentlich mitarbeiten durfte, sah so der Standardablauf aus, sofern alle diszipliniert mitarbeiteten (Regelfall). In einem kleinen Teil aber auch bis zu drei Monate länger, meist aufgrund der Terminfindung für die Disputation.Aber nur, weil die Bewertung der Dissertation abgeschlossen ist, ist das Promotionsverfahren nicht vollständig abgeschlossen.
Gemäß Nr. 13 (§14 RPO) der Promotionsordnung ist die
Kandidatin oder der Kandidat verpflichtet, die Dissertation innerhalb von zwölf Monaten in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit durch Vervielfältigung und Verbreitung zugänglich zu machen [...]. Vier Möglichkeiten stehen hierfür zur Verfügung -
a) die Ablieferung von 40 weiteren Vervielfältigungen, jeweils in Buch- oder Fotodruck; b) den Nachweis der Veröffentlichung in einer Zeitschrift; c) den Nachweis einer Verbreitung über den Buchhandel durch einen gewerblichen Verlag mit einer Mindestauflage von 150 Exemplaren [...]; d) die Ablieferung einer elektronischen Version.Ich habe kein einziges Exemplar in irgendeiner Form an irgendeinem Ort gefunden - Uni-Bib, DNB, Researchgate, Zeitschriftenkataloge, etc. pp..
Es besteht keine Möglichkeit der Verlängerung dieser Pflicht, zumindest nach der Promotionsordnung. Aber sechs Jahre sind in keinem Fall akzeptabel.
Nach meine Rechnung müsste damit eine Veröffentlichung bis
spätestens 22.07.2015, bei Monatsrechnung bis 31.07.2015, stattgefunden haben.
Möglich wäre aber auch eine Promotion im Ausland. Dr. Kai Pauling hat ausweislich seiner Website und Researchgate-Profil in China an Universitäten gearbeitet.
Da Dr. Kai Pauling in Hamburg beheimatet ist gilt das Hamburgisches Hochschulgesetz vom 18. Juli 2001, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2020.
Paragraph 69 regelt ausländische Grade und das Recht, wenn ordnungsgemäß erworben, in der Form, in der er verliehen wurde, unter Angabe der verleihenden Institution geführt werden.
In dieser Schriftenreihe der FOM Hochschule von 2016 publiziert Dr. Kai Pauling den Artikel "
Changes in the sports economy – Consequences for SMEs in the sports and health sector"
(
http://www.china.fom.de/fileadmin/sino/New_Trails_for_SMEs_in_Germany_and_China.pdf).
Dabei wird der Autor als Dr. rer. nat. Kai Pauling (sic) angegeben, also keine Angabe einer ausländischen Hochschule. Ausserdem wird im Ausland die in Deutschland übliche Differenzierung "rer.nat." nicht vergeben. (Ausnahme Österreich)
Damit wäre das mit der Möglichkeit einer ausländischen Promotion auch hinfällig.
Hat Dr. Kai Pauling nun promoviert, aber nicht erfolgreich abgeschlossen? Hat Dr. Kai Pauling überhaupt angefangen zu promovieren? Oder hat Dr. Kai Pauling nur angedacht zu promovieren?