Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1287093 mal)

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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9900 am: 4. Oktober 2021, 11:10:08 »
Gibt es in dem Laden einen Betriebsrat? Und wenn ja, was macht der da?

Meines Wissens ist er bei einem Personaldienstleister angestellt.

Ja, das ist er. Macht aber nichts, weil

Zitat
Betriebsrat - welcher ist für mich als Leiharbeiter/in zuständig?

Existiert in der Verleihfirma ein Betriebsrat, ist dieser Ihr erster Ansprechpartner bei Problemen im Betrieb. Der Betriebsrat der Verleihfirma ist für alle Fragen zuständig, die sich aus Ihrem Arbeitsvertrag ergeben.

Geht es um die richtige Eingruppierung, die Urlaubsplanung, die korrekte Lohnabrechnung, ist er Ihr Ansprechpartner. Daneben ist auch der Betriebsrat des Entleihers für Sie zuständig, und zwar immer dann, wenn es um Ihren konkreten Arbeitsplatz geht. Er hat beispielsweise darüber zu wachen, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz im Einsatzbetrieb eingehalten wird. Wenn in deiner Verleihfirma kein Betriebsrat existiert, wenden Sie sich bei Problemen immer an den Betriebsrat des Entleihers. Dieses Recht haben Sie!

...

https://www.verdi.de/service/fragen-antworten/++co++06fda4f6-a87b-11e0-43aa-00093d114afd

Im konkreten Fall wird es aber wohl weder in dem einen, noch in dem anderen Laden einen - arbeitsfähigen und -willigen - Betriebsrat geben.
Denn unabhängig davon, ob er beim Einsatz konkreter Leiharbeiter ein formell festgelegtes Mitspracherecht hat, wirkt sich die Causa unmittelbar negativ auf die Bereitschaft zur Rechtewahrnehmung der Stammbelegschaft aus.

 
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Offline califix

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9901 am: 4. Oktober 2021, 12:20:47 »
Bei einer Leihfirma hängt der Arbeitsplatz regelmäßig am seidenen Faden. Sobald der Auftraggeber den Leiharbeiter nicht länger beschäftigen will, muss der hoffen, dass sich ein anderer Einsatz findet, weil sein Arbeitgeber sonst irgendwann wegen Arbeitsmangel kündigt. Zwischen 2 ordentlichen Beschäftigungen gemäß Qualifikation sind auch mal einige Wochen Drecksarbeit drin.
Ich hoffe, dass er eine Festanstellung bei einem seriösen Arbeitgeber findet.
 
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dtx

  • Gast
Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9902 am: 4. Oktober 2021, 14:28:33 »
...
Ich hoffe, dass er eine Festanstellung bei einem seriösen Arbeitgeber findet.


Theoretisch ja, Angebote soll er ja auch bekommen haben. Ob er die wahrnehmen kann, ohne mittelfristig umziehen zu müssen, steht auf einem anderen Blatt. Und das gilt dann auch für eine eventuelle Weiterbeschäftigung, wenn es in der Gegend nur noch ein Haus gibt oder die benachbarten zum selben Konzern gehören.

Bemerkenswert ist dabei schon, daß Zeitarbeitsfirmen beim Pflegepersonal keinen so schlechten Stand haben, weil sie ihren Leuten mehr Freiheiten bei der Schichteinteilung und wohl auch eine bessere Bezahlung bieten (s. Böhmer, Nina bei HarperCollins, ISBN 978-3-7499-0092-3 oder https://www.labournet.de/branchen/dienstleistungen/gesund/gesund-arbeit/ueberlastung-treibt-krankenpflegekraefte-die-leiharbeit/ ).
Mit der Mißachtung der Arbeit ihres Personals teilen die Klinikleitungen einen Standpunkt der Coronaleugner, die genau das im Zentrum ihres Portfolios haben.

 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9903 am: 4. Oktober 2021, 17:07:12 »
Eine Menge mit 0 Elementen ist auch eine endliche Menge.


Ob ihn da 43.000 weiterbringen?

Bei den Schulden, die der offenbar angehäuft hat inzwischen ...   :whistle:


Zitat
Michael Wendler hat einen Termin vor dem Berliner Landgericht verpasst. Dabei ging es für den Skandal-Sänger um mehrere Tausend Euro.

Michael Wendler ist bei einem Gerichtstermin in Berlin nicht erschienen
Zehntausende Euro will der Musiker von der GEMA einklagen
Das Urteil wird in den kommenden Tagen erwartet
Für Schlagersänger Michael Wendler ging es um viel Geld: 43.000 Euro will der Skandal-Star vor dem Berliner Landgericht von der Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA einklagen. Wendler geht es einem "Focus"-Bericht zufolge um die Tantiemen von 176 Liedern - darunter auch der Hit "Sie liebt den DJ".


Die Ausgangslage des Prozesses: Vor fünf Jahren fror die GEMA alle Konten des Skandal-Sängers ein, weil unklar war, ob die Rechte daran bei Michael Wendler oder seiner Ex-Frau Claudia Norberg lagen. Die GEMA begründete die Sperrung mit "berechtigten Zweifeln an der Ausschüttungsberechtigung".

Gema sollte Wendler knapp 43.000 Euro zahlen
Gegen die Sperrung klagte Michael Wendler vor dem Berliner Landgericht - und bekam Recht. Die Verwertungsgesellschaft wurde daraufhin zu einer Zahlung von 43.000 Euro verurteilt. Daraufhin legte die GEMA Berufung gegen das Urteil ein.

Trotz dieser stattlichen Summe erschien der Ehemann von Influencerin Laura Müller, deren Karriere wegen der Verschwörungsmythen ihres Gatten einen Knick bekommen hatte, nicht vor Gericht.

Gerichtstermin: Der Wendler schickte einen Anwalt
Wie ein Sprecher des Gerichts der "Bild"-Zeitung erzählte, soll Michael Wendler an seiner statt einen bevollmächtigten Anwalt zum Gerichtstermin geschickt haben. Weiter heißt es, dass von drei geladenen Zeugen lediglich einer erschienen sei. Die Entscheidung des Gerichts werde laut "Bild" in den nächsten Tagen erwartet.

Ursprünglich sollte der Gerichtstermin schon im November 2020 stattfinden. Michael Wendler konnte jedoch nicht persönlich erscheinen, weil er zur Zeit in Cape Coral im US-Bundesstaat Florida wohnt. Noch vor kurzem war Michael Wendler durch die Verbreitung von Verschwörungsmythen aufgefallen.

https://www.waz.de/panorama/wendler-gericht-prozess-gema-id233487137.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline Judge Roy Bean

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9904 am: 4. Oktober 2021, 17:19:49 »
Sorry, aber - Wendler hin, Wendler her - der Bericht strotzt vor Unkenntnis. Grundsätzlich muss er nicht persönlich vor Gericht erscheinen, so lange das Gericht nicht sein persönliches Erscheinen zur Sachaufklärung oder Vornahme eines Güteversuchs anordnet, und falls er im Ausland wohnt, ist eine solche Anordnung untunlich (s. Para. 141 ZPO).

Und dass er einen „Anwalt schickt“, sollte ihm doch dringend geraten worden sein (Para. 78 ZPO).
« Letzte Änderung: 4. Oktober 2021, 17:52:15 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9905 am: 4. Oktober 2021, 17:45:30 »
Qualitätspresse halt. Recherche gibt's auch nicht, da wird dann auch nur wiedergegeben, was andere Qualitätspresse schrub.

Und dann wundern sich die Verlage, wenn ihre Verkaufszahlen sinken ...


P.S. "Wenn ich Sie damit impfe, dann könnten Sie morgen tot sein" - ein Hausarzt in Wemding

Zitat
Eine betroffene Frau schildert etwa, dass der Mediziner beim Verabreichen der Impfung sehr drastisch geworden sei: "Wenn ich Sie damit impfe, dann könnten Sie morgen tot sein." Außerdem soll er sie gefragt haben, welche Art von Sarg sie wolle. Die Frau lässt jetzt, zusammen mit vielen anderen Betroffenen, per Antikörpertest überprüfen, ob sie eine wirksame Impfung erhalten hat.

(...)
« Letzte Änderung: 4. Oktober 2021, 18:21:25 von Sandmännchen »
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9906 am: 5. Oktober 2021, 16:53:21 »
Und noch ein Arztdepp:

Zitat
Mehrere hundert Menschen im Landkreis Donau-Ries sollen mutmaßlich falsch ausgestellte Corona-Impfbescheinigungen einer Hausarztpraxis erhalten haben. Dies sagten Vertreter des Landratsamtes, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in Donauwörth. Ein Hausarzt wird verdächtigt, seinen Patienten Impfausweise über Corona-Schutzimpfungen ausgestellt zu haben, ohne tatsächlich einen Impfstoff gespritzt zu haben. Seit dem Vortag werden die Patienten des niedergelassenen Arztes getestet, ob sie ausreichend Antikörper gebildet haben. Mehr als 130 Männer und Frauen hätten am ersten Tag von dem Angebot Gebrauch gemacht, hieß es. Es gebe nach bisherigen Erkenntnissen einerseits Betroffene, die nur für einen Stempel im Impfbuch in die Praxis in Nordschwaben gegangen seien und keine Spritze bekommen hätten. Andererseits gebe es Patienten, die davon ausgegangen seien, korrekt geimpft worden zu sein, obwohl dies wohl nicht der Fall gewesen sei. Wie CSU-Landrat Stefan Rößle betonte, habe seine Behörde dem Mediziner mittlerweile untersagt, die Praxis wieder zu öffnen.

Quelle: ntv

Abstimmung: soll ich den Namen hier veröffentlichen?
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9907 am: 5. Oktober 2021, 17:14:08 »
Nein. Ein Verdacht kann sich ja als falsch heraus stellen.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9908 am: 5. Oktober 2021, 17:17:18 »
Nein. Ein Verdacht kann sich ja als falsch heraus stellen.
Der Name des Arztes aus dem Raum Nördlingen, ist aber in den Medien schon durch. Aber scho Recht - Verdacht bleibst erstmal ein Verdacht.

gruß oschy
« Letzte Änderung: 5. Oktober 2021, 17:23:35 von oschy »
 
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Offline Knallfrosch

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9909 am: 5. Oktober 2021, 18:38:26 »
Und der nächste:

Zitat
Vor dem Hagener Landgericht hat der Prozess gegen einen 33-jährigen Mann begonnen, der ohne ärztliche Ausbildung unter anderem das Impfzentrum in Hagen geleitet haben soll. Der Angeklagte soll gefälschte Urkunden vorgelegt und sich so als Doktor der Medizin ausgegeben haben. Laut Anklage rechnete er ärztliche Leistungen in Höhe von mehr als 270.000 Euro bei der Stadt und beim Deutschen Roten Kreuz ab. Für den Fall eines Geständnisses sagte die Kammer dem Angeklagten eine Haftstrafe von nicht mehr als vier Jahren und sechs Monaten zu. Der Angeklagte räumte daraufhin die Anklagevorwürfe ein. Für den Prozess sind noch weitere sieben Verhandlungstage bis zum 3. Dezember angesetzt.

schon wieder ntv

Die sieben Verhandlungstage sind nach dieser Absprache dann wohl überflüssig. Bleibt dann nur noch die Einziehung...
« Letzte Änderung: 5. Oktober 2021, 18:40:57 von Knallfrosch »
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9910 am: 5. Oktober 2021, 18:58:13 »
Das ist doch aber normale Hochstapelei. Im Vergleich zu Querdenkern und Impfgegnern ist das geradezu rationales Verhalten, halt ein bisschen zu viel Geltungsdrang, Geldmacherei und übergroßes Vertrauen in "wird schon nichts schiefgehen".

Und wird sicher von der dortigen rechtswissenschaftlichen Uni gleich zu irgendwelchen Prüfungen verwertet.  ;D
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9911 am: 5. Oktober 2021, 22:46:58 »
...
Die sieben Verhandlungstage sind nach dieser Absprache dann wohl überflüssig. Bleibt dann nur noch die Einziehung...


Es liegt in der Verantwortung eines Gerichtes, nicht alles, was wie ein Geständnis daherkommt, gleich für bare Münze zu nehmen.





Noch mal zur Erinnerung, weil der nächste Winter bevorsteht. Diesmal nicht Meißen, sondern Nürnberg:






 
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Offline Gerichtsreporter

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9912 am: 6. Oktober 2021, 18:47:14 »
Etwas Spaß mit den amerikanischen Covidi0ten

https://twitter.com/FilmThePoliceLA/status/1445566038855217158

Zitat
Hollywood Blvd, Saturday, 11:22 AM:

ANTI-VAXX PROTESTER: Do you see all of these homeless people around. Are they dead in the street with COVID? Hell no. Why?

HOMELESS PERSON (walking by): Because I’m vaccinated you dumb fuck.
(im Link als Video zu sehen)

Olaf kann bestimmt keine Besatzersprache, sonst wäre das doch was für ihn.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Offline SchlafSchaf

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Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline emz

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9914 am: 6. Oktober 2021, 22:23:09 »
Gema sollte Wendler knapp 43.000 Euro zahlen
Gegen die Sperrung klagte Michael Wendler vor dem Berliner Landgericht - und bekam Recht. Die Verwertungsgesellschaft wurde daraufhin zu einer Zahlung von 43.000 Euro verurteilt. Daraufhin legte die GEMA Berufung gegen das Urteil ein.
Die Frage ist, warum mag die GEMA nicht zahlen?
Nachfolgendes erscheint mir durchaus schlüssig, auch wenn RTL jetzt nicht das Optimum an Glaubwürdigkeit darstellt:
https://www.klatsch-tratsch.de/musik/michael-wendler-hat-fuer-176-songs-kein-geld-gesehen-994064/
Zitat
Wem gehören die Hits?

Doch warum das Theater überhaupt? Darum: Während seiner Insolvenz war der „Wahlamerikaner“ angestellt bei der „Firma“ von Ex-Frau Claudia Norberg (50). Die gab bei der GEMA an, Verfasserin der Hits zu sein. Wohl aus dem Grund, um ihren damals offenbar klammen Liebsten vor einer Pfändung zu schützen. Dafür strich sie wohl die  Tantiemen ein.

2016 ging jedoch auch die von Wendler und seiner Ex aus der Taufe gehobenen Plattenfirma CNI Records finanziell in die Binsen und der Wendler höchstpersönlich schrieb sich die Urheberrechte der Songs zu. Er kassierte die Ausschüttungen selbst, was den Insolvenzverwalter der geliebten Ex auf die Palme brachte. Denn ohne die Tantiemen konnten die Gläubiger seiner Mandantin nicht bezahlt werden. Das zumindest schilderte „RTL“.

Zu viel Chaos für die GEMA, welche die Zahlungen stoppte. Vor Gericht sollte über den weiteren Verlauf entschieden werden.

Weiter heißt es in dem Bericht, es hätten drei Zeugen aussagen sollen, doch tatsächlich sei nur ein freier Produzent als Zeuge erschienen.

 
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