Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1287087 mal)

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Offline -:D-

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9645 am: 14. September 2021, 12:32:53 »
Off-Topic:
Grund 1: Fachkräftemangel.
Da gibt es einen "Digitalpakt" für Schulen, der nicht abgerufen wird, weil die Schulen das gar nicht umsetzen können.
Da gibt es 4,3 Mrd im Rahmen des Krankenhauszukunftgesetzes, die zwar abgerufen werden, wo aber weder Krankenhäuser noch Dienstleister wissen, wie sie das überhaupt (neben dem Tegesgeschäft) umsetzen sollen.
Da gibt es von Zeit zu Zeit Investitionsprogramme, bei denen die Investition gefördert wird, aber weder die anschließende Pflege, noch die Personalkosten für die Umsetzung.

Grund 2: Der deutsche Michel.
Und dazu kommt noch ein grundsätzliche Misstrauen in jegliche neue Technologie. Wie lange hat es gedauert, bis man quasi überall mit Karte (meist sogar mit Kreditkarte) bezahlen konnte? Für jeden Funkmast mindestens zwei Bürgerinitiativen, eine mit dem Standort, der den Blick verschandelt, die andere mit böser Strahlung.
 
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Offline Leonidas

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9646 am: 14. September 2021, 13:14:19 »
Vor rund 30 Jahren kam es bisweilen vor, dass Behörden zum Jahresende en gros PCs kauften, da im Haushalt noch Mittel vorhanden waren. Da die dortigen Beamten sich a) mit PCs nicht auskannten und b) die behördlichen Prozesse auf Papier, Schreibmaschine und Aktenkarren ausgelegt waren, wurden die Dinger kurzerhand im Keller eingelagert (wo sie wahrscheinlich heute noch stehen  :o).  ;D

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9647 am: 14. September 2021, 14:15:25 »
Off-Topic:
Waren wir vor 30 Jahren in der gleichen Behörde? Da haben sie nämlich genau das gemacht; die fabrikneuen Computer wurden Jahre später als Elektroschrott entsorgt.  ;D
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9648 am: 14. September 2021, 14:50:43 »
Off-Topic:
Vor 30 Jahren war ich noch in der Privatwirtschaft tätig. Da standen die nagelneuen PCs beim Chef und der Sekretären auf dem Schreibtisch, als Statussymbol. Eingeschaltet wurden die aber nicht.

Aber schon geklaut. Aus einem PC wurde die damals shicenteure  ET4000 Grafikkarte mit sagenhaften 1 MB RAM geklaut (ein paar Tausend DM damals). Die Kripo kam und nahm erst einmal Fingerabdrücke. Vom Motherboard. Mit Graphitpulver.  :facepalm: Den 20.000 DM teuren Compaq 386SX konnten wir dann auch wegwerfen.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9649 am: 14. September 2021, 16:01:25 »
Das mit den Berufsbeamten lasse ich so nicht gelten. Da muss man nach Ebene differenzieren. Je weiter weg vom Bürger desdo weiter weg von der Digitalisierung. Auf kommunaler Ebene wurden zumindest hier in SH viele Zöpfe abgeschnitten, aber wenn man dann in Kiel im Ministerium ist muss man wieder dem Büroboten mit seinem Aktenkarren ausweichen (übringens kein Vergleich mit den Reptos in der Lennestraße... die Büroboten sagen weder, dass man zum Anbeißen aussieht, noch versuchen sie es!).

Technik/Hardware ist mittlerweile kein Problem mehr, eher die Datenstandards. Selbst wenns "nur" Kupferkabel gibt, man braucht für Behördendienstleistung nicht mehr, es geht um Dokumente, vieleicht mal nen Plan, aber nicht um nen Clan-Bossraid in der letzten Instanz auf 4k Niveau. Wichtiger sind einheitliche Datenstandards und vor allem eine anwenderfreundliche Nutzerauthentifizierung. DE-Mail war das berühmte tote Pferd, den Aufwand brauchte kein Mensch. Lesegerät für Perso ist auch suboptimal. Vieleicht was Richtung QR? Ich habe darauf keine Antwort, aber da muss man anfangen... wie oft höre ich "Und was ist mit der Unterschrift?!" Das scheint der Heilige Gral der Authentifizierung zu sein und jeder mittelmäßige Schüler mit überkritischen Eltern weiss, wie fälschungssicher eine Unterschrift ist^^.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9650 am: 14. September 2021, 17:46:55 »
Ich sollte in einem Amt mal was präsentieren. Die hatten nicht mal Excel auf dem Rechner.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9651 am: 14. September 2021, 18:13:56 »
Andere wiederum haben Ende DDR zehntausende Mark für Rechentechnik ausgegeben, die zu der Zeit praktisch wertlos war und wenige Jahre später nochmal, in frischen Mark, aber trotzdem zu Phantasiepreisen.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9652 am: 14. September 2021, 18:32:26 »
Wenn ich die Betrachtung zu Digitalisierung mal unterbrechen darf:

Es gibt Neues von der Schulleiterin!

Sie wird von einem Anwalt für Aufklärung vertraten es kann also nur ein voller Erfolg werden!  ;D


Zitat
Ohne Maske im Klassenzimmer

Schulleiterin aus Viersen klagt gegen Suspendierung

Leitete bis April die Gemeinschaftsgrundschule Rahser in Viersen, dann wurde sie vom Dienst suspendiert: Silke Dückers-Klichowski. Foto: Busch, Franz-Heinrich sen. (bsen)

Viersen Die Viersener Schulleiterin Silke Dückers-Klichowski weigerte sich, Maske zu tragen – und wurde deshalb vom Dienst suspendiert. Das OVG Münster lehnte ihre Beschwerde dagegen ab. Jetzt geht der Fall erneut vor Gericht.

Von Martin Röse

Redaktionsleiter RP Viersen

War die Suspendierung der Viersener Grundschulleiterin Silke Dückers-Klichowski durch das Land NRW berechtigt? Mit dieser Frage wird sich bald erneut das Verwaltungsgericht Düsseldorf beschäftigen müssen. Seit 20. April darf die langjährige Leiterin der Gemeinschaftsgrundschule Rahser ihre Dienstgeschäfte nicht führen. Sie hatte auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Schule verzichtet, auch setzte sie Testungen von Schülern aus.
Spoiler
Gegen die Suspendierung hatte Dückers-Klichowski Beschwerde eingereicht – die aber wiesen sowohl das Verwaltungsgericht Düsseldorf als auch das Oberverwaltungsgericht Münster als oberste Instanz im Eilverfahren ab. Ihr Anwalt erklärte nun auf Anfrage unserer Redaktion, dass seine Mandantin trotz der beiden verlorenen Eilverfahren erneut vors Verwaltungsgericht ziehen wird. „Im Eilverfahren war keine Zeugenvernehmung, keine mündliche Verhandlung möglich“, so der Kölner Rechtsanwalt Gordon Pankalla, der die Grundschulleiterin vertritt. In den Eilverfahren seien wesentliche Fakten nicht hinreichend berücksichtigt worden.

INFO
Lehrerin erhält weiterhin volle Bezüge
Suspendierung Während der Suspendierung erhält die Grundschulleiterin ihre vollen Bezüge weiter. Das bestätigte eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf.

Disziplinarverfahren Zurzeit läuft nach Aussgage ihres Anwaltes auch ein Disziplinarverfahren gegen Silke Dückers-Klichowski. Dessen Ergebnis kann Auswirkungen auf ihre Bezüge, ihre Pension und ihren Beamtenstatus haben.

 
Suspendierung von Viersener Schulleiterin ist rechtens

„Meine Mandantin ist schwerbehindert. Sie darf aus medizinischen Gründen keine Maske tragen.“ Dückers-Klichowski habe dazu drei Atteste von Ärzten vorgelegt; diese medizinischen Nachweise aber erfüllten – so die Richter des OVG – „sämtlich nicht die an einen derartigen Nachweis zu stellenden Mindestanforderungen“. Pankalla kündigte an, dass er die Ärzte als Zeugen vorladen werde. Und er hält eine inhaltliche Kontrolle der Atteste nicht für statthaft. „Dass sich die Corona-Betreuungsverordnung NRW in der Zwischenzeit geändert hat und nach dem Wortlaut der Verordnung eine Überprüfung eines Attests nicht mehr stattfindet, wurde im Eilverfahren ignoriert.“ Es sei schwierig, an ein Attest zu kommen, so der Anwalt. „Ich kenne viele Ärzte, die keine Atteste mehr ausstellen, weil sie dann Ärger mit der Kassenärztlichen Vereinigung fürchten.“

Besonders wurmt Pankalla, dass die Richter in den beiden Eilverfahren seinem wohl wichtigsten Argument keine Bedeutung beigemessen haben: Ob überhaupt eine pandemische Lage als rechtliche Grundlage für die Schutzmaßnahmen vorlag. „Auch im Eilverfahren müssen die Richter doch gewissenhaft prüfen und dürfen sich nicht einfach auf einen Beschluss des Bundestags berufen. Wo bleibt denn da die Gewaltenteilung?“

Pankalla ist in der Corona-Szene kein Unbekannter. Er gründete die „Anwälte für Aufklärung“ mit, die in den Corona-Schutzmaßnahmen „massive Verstöße“ gegen Recht und Gesetz sehen. Von der Querdenker-Szene distanziert sich der Kölner Jurist aber ausdrücklich. „Es geht nur darum, dass das Grundgesetz wieder eingehalten wird und keine überzogenen Maßnahmen mehr beschlossen werden“, schreibt er auf seiner Homepage.

Dass die Viersener Grundschulleiterin die dienstliche Anordnung ignorierte, ihre Schüler testen zu lassen, begründet ihr Anwalt unter anderem damit, dass der Hauptpersonalrat der Grundschulen des NRW-Schulministeriums den Hinweis gab, dass die Schnelltests für Grundschulen nicht alters- und kindgerecht seien – und der zuständige Gefahrstoffbeauftragte einer benachbarten Schule ihr die schulinterne Gefährdungsbeurteilung zugeschickt habe. „Wenn sich eine Beamtin durch Erfüllen der Weisungen dem Vorwurf der Körperverletzung aussetzt, muss sie der dienstlichen Anordnung nicht Folge leisten“, so der Anwalt.

Pankalla betonte, dass Dückers-Klichowski die Tests lediglich für einen Tag ausgesetzt hatte, an dem auch nur Notgruppen in den beiden Schulstandorten waren. Dass Eltern mit dem Vorgehen einverstanden waren, bestätigten zwei Mütter von betroffenen Schülern unserer Redaktion. Die Kinder sollten sich in Testzentren testen lassen. Andere Eltern kritisierten das Vorgehen der Schulleiterin.       

Laut OVG gibt es zudem Hinweise darauf, dass die Schulleiterin die Beschlüsse zum Lüften nicht hinreichend umsetzte. Pankalla will im Hauptsache-Verfahren den Hausmeister als Zeugen vorladen, um diesen Vorwurf zu entkräften.
[close]
https://rp-online.de/nrw/staedte/viersen/viersen-schulleiterin-klagt-gegen-suspendierung_aid-62675153
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Offline Knallfrosch

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9653 am: 14. September 2021, 18:44:29 »
Gordon kennen wir seither:

http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_88858244/corona-leugner-und-youtuber-kuendigte-rumms-an-festnahme-in-koeln.html

Demnach ist er sogar Gründungsmitglied der AfA.

Ergänzung: Er bestätigt das mit den AfA auch auf seiner Homepage.
« Letzte Änderung: 14. September 2021, 18:53:09 von Knallfrosch »
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Offline Leonidas

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9654 am: 14. September 2021, 18:44:39 »
Andere wiederum haben Ende DDR zehntausende Mark für Rechentechnik ausgegeben, die zu der Zeit praktisch wertlos war und wenige Jahre später nochmal, in frischen Mark, aber trotzdem zu Phantasiepreisen.

Immerhin haben die im Sozialismus die größten (!) Mikrochips der Welt gebaut.  ;D

Aber mal im Ernst. Auch Unternehmen sind oft nicht viel besser als bräsige Beamte. Vor rund 25 Jahren beriet ich in München die deutsche Niederlassung eines sehr großen britischen Konzerns. Dass die Engländer mitunter etwas anderes ticken als die Kontinentaleuropäer zeigte sich daran, dass der deutsche Geschäftsführer absolut nichts zu melden hatte. Bei einen Bilanztermin mit meinem britischen Kollegen fiel uns auf, dass die Büroräume voller ausgedienter PCs standen, die kürzlich (Callcenter!) gegen neuen Geräte ausgetauscht wurde.

Auf meine Frage, wer die alten Geräte entsorgen würde, bekam ich zur Antwort, dass jede Woche acht oder zehn Geräte nach London zur dortigen Entsorgung geschickt würden.

Ich selbst hatte damals Behördenerfahrung und war abgehärtet, aber mein Kollege bekam einen Tobsuchtsanfall, führte ein böses Telefongespräch mit London und wies dann den deutschen Geschäftsführer an, die PCs an Jugendgruppen etc. zu verschenken, damals waren die Dinger noch gefragt.

Der Clou an der Sache war, dass eine Woche später rund 30 Alt-PCs, die schon in London waren, wieder nach München zurückgeschickt wurden. :facepalm:



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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9655 am: 14. September 2021, 19:31:50 »
Hach, ja ...   ::)


Zitat
Corona II: Anzeige der Versammlung zu Coronazeiten, oder: Kunstfreiheit und faktischer Versammlungsleiter


Das zweite Posting des Tages stellt den OLG Celle, Beschl. v. 28.08.2021 – 3 Ss (OWi) 156/21 – vor. Er behandelt zwar nicht unmittelbar eine “Corona-Frage”, es geht aber um eine Versammlung, bei der die Pandemiefrage zumindest wohl auch eine Rolle gespielt hat.

Das AG hat den Betroffenen wegen „Nichtanzeigens einer Versammlung unter freiem Himmel als Versammlungsleiter bei der zuständigen Behörde“ zu einer Geldbuße von 100 EUR verurteilt und dazu folgende Feststellungen getroffen:.

    “Nach den Feststellungen trafen sich der Betroffene, die Zeuginnen W. und T. sowie sechs weitere Personen am 9. Januar 2021 gegen 10:00 Uhr auf dem Parkplatz am …platz in G., um – wie einige Tage zuvor während eines Treffens der Bürgerinitiative „Aufklärung und Menschlichkeit“ geplant – durch eine Aktion auf die von ihnen als negativ empfundenen Auswirkungen der Pandemiepolitik aufmerksam zu machen. Sie zogen weiße Malerkittel an, setzten Theatermasken auf und bewegten sich – angeführt von dem Betroffenen und der Zeugin W. – in einer zweireihigen Formation im Gleichschritt und mit marionettenartigen Bewegungen über den …weg, wo gerade der Wochenmarkt stattfand, in Richtung …straße. Dabei spielten sie über eine Lautsprecheranlage auf einem von ihnen mitgeführten Handwagen eine Computerstimme ab, die mitteilte: „Impfen ist Nächstenliebe“, „Schützt die Ungeborenen, verzichtet auf ihre Zeugung“, „Verratet eure Nachbarschaft“. Ferner wurden aufgezeichnete Redebeiträge dritter Personen abgespielt. Nach etwa 50 m stoppte die Formation auf ein Handzeichen des Betroffenen und formierte sich zu einem Kreis. Der Betroffene, die Zeugin W. und eine weitere Person erhielten von den anderen Teilnehmern Plakate überreicht, auf denen zu lesen war: „Wie viele traumatisierte Kinder sind für euch akzeptabel?“, „Wie viel bedeutet dir deine Freiheit?“, „Wer bestimmt dein Leben?“, „Wenn nicht du, wer dann?“, „Jetzt ist die Zeit gekommen uns zu erheben“, „Wie viele Tote durch Maßnahmen sind für dich akzeptabel?“. Nach dem Zeigen der Plakate nahmen die Teilnehmer unter Führung des Betroffenen und der Zeugin W. wieder ihre zweireihige Formation ein, zogen einige Meter weiter, hielten auf Handzeichen des Betroffenen erneut an, bildeten einen Kreis und zeigten die Plakate. Anschließend nahmen sie wieder die ursprüngliche Formation ein und bewegten sich weiter. Nach ca. 30 Minuten trafen sie auf Polizeibeamte. Der Betroffene erklärte diesen den Grund und Zielrichtung der Aktion. Ferner teilte er ihnen mit, dass die Aktion an dieser Stelle beendet sei. Eine vorherige Anzeige der Aktion bei der Stadt G. war nicht erfolgt.

Gegen das Urteil hat der Betroffene Rechtsbeschwerde eingelegt. Das OLG hat die als unbegründet verwofen. Dazu gibt es folgende Leitsätze:

        Die Anzeigepflicht nach § 5 Abs. 1 NVersG gilt auch für Versammlungen, die zugleich in den Schutzbereich der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG fallen. Eine einschränkende Auslegung ist insoweit bereits deshalb nicht geboten, weil die bloße Anzeigepflicht die künstlerische Ausgestaltung der Versammlung nicht einschränkt.

        Da nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 NVersG nicht die unterbliebene Anzeige, sondern die Durchführung einer Versammlung unter freiem Himmel ohne vorherige Anzeige geahndet wird und aufgrund der fehlenden Anzeige ein Versammlungsleiter nicht bestimmt worden ist, wird der „faktische Versammlungsleiter“ von dem Bußgeldtatbestand erfasst.

        „Faktischer Versammlungsleiter“ ist, wer – persönlich bei der Veranstaltung anwesend – die Ordnung der Versammlung handhabt und den äußeren Gang der Veranstaltung bestimmt, insbesondere die Versammlung eröffnet, unterbricht und schließt. Auf der Seite des Leiters ist dabei weiterhin erforderlich, dass er diese Funktionen übernommen hat, auf Seiten der Teilnehmer hingegen, dass sie mit deren Ausübung durch ihn einverstanden sind.

https://blog.burhoff.de/

https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/6523.htm
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9656 am: 14. September 2021, 19:42:16 »
Warum ist es eigentlich so gekommen, dass Deutschland (gefühlt) dem Rest der Welt hinterher hinkt was Digitalisierung angeht?

Das Berufsbeamtentum: "Haben wir schon immer so gemacht" und "da kann ja jeder kommen"

Dazu noch die zweimalige Fehlentscheidung bezüglich der zu verwendenen Technik beim Netzausbau in Neufünfland. Erst Glasfaser rein, dann wieder raus, jetzt wieder rein. Vom Mobilfunk gar nicht erst zu reden.

Und dazu noch die „Berater“ aus der Industrie, z.B. die Telekom „ISDN reicht für alle für immer“.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9657 am: 14. September 2021, 20:04:24 »
Telekom „ISDN reicht für alle für immer“.



Der Fortschritt ist jetzt deutlich spürbar.

Mit ISDN hatte ich auch bei Stromausfall immer noch eine Leitung „vom Amt“. Die konnte für Notfälle genutzt werden.

Seit VoIP geht das nicht mehr.

Letzthin 76 Minuten Stromausfall (ein Mast hatte die Biege gemacht).

Ergebnis: Auch kein Telephon.

Wenn da jemand im Haus umgekippt oder Feuer ausgebrochen wäre, hätte ich keine Hilfe holen können (wie‘s der Deubel will, ist ja akkurat zu dem Zeitpunkt der Akku des Handys leer und kann natürlich wegen der allgemeinen Situation auch nicht aufgeladen werden)...
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9658 am: 14. September 2021, 20:15:38 »
Bill Gates meinte auch, 5 MB bekommt man nie voll.
Die aktuelle Zukunft ist auf dauerhafte Vollverfügbarkeit von Energie und Netz ausgelegt. Schon jetzt geht fast nichts ohne dies.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #9659 am: 14. September 2021, 20:30:52 »
Off-Topic:
"5 MB bekommt man nie voll"
Meine erste externe Festplatte hatte 40 MB und hat 698 DM gekostet. Heute sind einige Dutzend TB gefüllt. Allein schon die Peter-Videos...
ISDN? Gigabyte!

Wenn Stromausfall ist, fahr ich mit meinem Benziner (1 Bonus-Punkt) zu meinem Arbeitsplatz - da haben wir Dieselaggregate, die je nach Dieselvorrat einige Stunden bis Tage durchhalten (2. Bonuspunkt) Allerdings ist mir unklar, wie ich aus dem elektrisch gesteuerten Tiefgaragentor heraus komme (-1 Bonuspunkt). Also Fußweg.

Jetzt zum Thema:

Den Burhoff-Blog habe ich auch gelesen. Man sollte sich eben nicht leichtgläubig versammeln, ohne geltendes Recht zu beachten. Subtil ist der Unterschied zwischen Nicht-Anmelden einer Versammlung und Trotzdem-Abhalten einer Versammlung.

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