Folgendes Gebiet wird von den genannten Straßenzügen und Plätzen eingefasst:
Eisenbahnstraße/Rosa-Luxemburg-Straße
Mariannenstraße
Hermann-Liebmann-Straße
Ludwigstraße
Elisabethstraße
Konradstraße
Rabet
Lorenzstraße
Konstantinstraße
Eisenbahnstraße/Rosa-Luxemburg-Straße
Dabei lassen sich bereits erhebliche Widersprüche feststellen. Die Sächsische Staatsregierung beantwortet die öffentlich zugängliche Anfrage, wie in der Waffen- und Gefährlichegegenständeverbotszone Wahlplakate entfernt werden können, so:
Da für das Mitsichführen von Scheren keine Ausnahmegenehmigung notwendig ist, würden von der zuständigen Behörde keine Ausnahmegenehmigungen zum Tragen von Messern erteilt werden. Denn die Entfernung der Wahlplakate ist auch mittels nicht verbotener Hilfsmittel, wie Scheren, Kombi- und Kneifzangen, möglich.
Landtagsdrucksache 6/17829
Des Weiteren wird durch die Staatsregierung in derselben Drucksache ausgeführt:
Da Scheren weder nach dem Waffengesetz noch gefährliche Gegenstände im Sinne des § 2 Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig sind, sind die Verordnungen in Bezug auf Scheren gar nicht anwendbar und das Mitführen von Scheren ist demnach erlaubt.
Landtagsdrucksache 6/17829
Damit sollten Scheren also weder Waffen noch gefährliche Gegenstände sein und ihr Mitführen müsste demzufolge auch in der Waffen- und Gefährlichegegenständeverbotszone erlaubt sein. Allerdings wurden im November 2018 (Landtagsdrucksache 6/15525) und im Februar 2019 (Landtagsdrucksache 6/16906) jeweils Scheren durch die sächsische Polizei sichergestellt, weil ihr Mitführen als Verstoß gegen die Waffen- und Gefährlichegegenständeverbotszone gewertet wurde. Gegen die betroffenen Personen wurden zudem Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Sächsische Staatsregierung verweist in ihrer Antwort auf die Nachfrage erneut auf den jeweiligen Einzelfall:
Im konkreten Einzelfall ist es aber möglich, dass eine aufgefundene Schere
zweckwidrig geschärft worden ist oder sonst der Zusammenhang oder die Umstände eine andere Zweckbestimmung indizieren. […] Die Einstufung der Scheren als gefährliche Gegenstände beruht darauf, dass die Umstände des Auffindens der Gegenstände nicht den alltäglichen Normalfällen (z. B. im Nagelpflegeset in der Handtasche oder als Hilfsmittel zum Entfernen von Wahlplakaten) entsprachen.
Landtagsdrucksache 6/18166
https://www.heise.de/tp/features/Waffenverbotszone-in-Leipzig-4548584.html?seite=all_________________________
24.02.2021 06:35 2.390
WIEDER SCHÜSSE IN WAFFENVERBOTSZONE - DOCH LEIPZIG WILL SIE ABSCHAFFEN!
Von Alexander Bischoff
Leipzig - Auf der Leipziger Eisenbahnstraße kam es bei einer Auseinandersetzung unter Nordafrikanern am Montag wieder zum Einsatz einer Schusswaffe.
https://www.tag24.de/leipzig/leipzig-eisenbahnstrasse/wieder-schuesse-in-waffenverbotszone-eisenbahnstrasse-doch-leipzig-will-sie-abschaffen-1851281_________________________
07.06.2021 16:00
STUDIE ZEIGT: WAFFENVERBOTSZONE WIRKT KAUM GEGEN ALLGEMEINE KRIMINALITÄT
Leipzig - Die umstrittene Waffenverbotszone in Leipzig hat nach einem Bericht der "Freien Presse" wenig Einfluss auf die allgemeine Kriminalitätslage.
https://www.tag24.de/leipzig/leipzig-eisenbahnstrasse/studie-zeigt-waffenverbotszone-wirkt-kaum-gegen-allgemeine-kriminalitaet-1993923_________________________
SACHSEN
21.08.2021 17:37 Uhr
36-Jähriger nach Schüssen in Leipziger Eisenbahnstraße in U-Haft
Bei Schüssen auf der Leipziger Eisenbahnstraße wurde ein Mann verletzt. Die Gegend bleibt ein Zentrum der Gewalt. Nun sitzt eine Person in U-Haft.
https://www.saechsische.de/leipzig/leipzig-schuesse-auf-der-eisenbahnstrasse-5509262.html