Meine Vermutung ist ja auch, wenn der Herr Todenhöfer Anfang Oktober zum Bundeskanzler gewählt werden wird und die Kirchensteuer per Dekret abschafft, werden die Evangelen gerne mitmachen.
Ich weiß zwar nicht genau, auf welcher Grundlage die Finanzämter die Kirchensteuern einziehen, aber sicher steht das in irgendeinem Gesetz. Und das kann kein Kanzler ändern.
Ohnehin sind die Kirchen-"Steuern" für die Finanzämter nur ein durchlaufenden Posten, wenn man davon absieht, dass sie ein paar Prozent davon als Aufwandsentschädigung abzwacken.
Bleibt dann halt immer noch das Reichskonkordat und somit eben doch eine Kirchensteuer ...
Im Konkordat steht, dass die katholische Kirche berechtigt ist, Kirchensteuern einzuziehen. Dieses Recht haben alle anderen öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften auch, obwohl die meisten davon gar keinen Gebrauch machen. Aber steht im Konkordat auch, dass der Staat verpflichtet ist, dabei mitzumachen? Wenn durch eine Änderung der entsprechenden Gesetze der Kirchensteuereinzug ganz und gar entfallen würde, würde den Kirchen ihr schönes Recht gar nichts helfen. Wo nichts ist, da hat der Kaiser sein Recht verloren - und die Kirche auch.
Wenn die Kirchen aber von dem leben müssten, was die Gemeindemitglieder freiwillig rausrücken, dann wären wohl einschneidende Sparmaßnahmen angesagt.