Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286881 mal)

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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Keinhirnschwurbler
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
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dtx

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Der Spahn mal wieder:
https://www.gmx.net/magazine/news/coronavirus/corona-news-ticker-spahn-maskenpflicht-draussen-grundsaetzlich-entfallen-35891232

Auch die Lambrecht macht in Wahlkampf. Dummerweise weder auf ihrem Fachgebiet, noch für die eigene Partei:
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/corona-maskenpflicht-abschaffen-lambrecht-kubicki-100.html

Wenn die Maskenpflicht einmal angesägt ist, wird sich freiwillig bald kaum noch einer daran halten wollen. Auch nicht im Supermarkt, in der Bahn oder in der Tram. Wurde ja alles schon mal ausprobiert und ist in die Hose gegangen, auch wenn es damals keiner zugeben wollte.

Spahn plant offenbar nicht, noch im Amt zu sein, wenn es im Herbst darum ginge, die derzeit faktisch letzte noch verbleibende Maßnahme wieder einzuführen. Und selbst wenn "die Politik"  bei einer durch die Decke schießenden Inzidenz den Mut aufbrächte, ist es ihr egal, wie man die dann durchsetzt. Problem anderer Leute ...

« Letzte Änderung: 14. Juni 2021, 10:48:40 von dtx »
 
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Das sind Typen, die springen auch aus dem fahrenden Zug, wenn der Bahnsteig in Sichtweite ist.
Dummköpfe!
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dtx

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Off-Topic:
Das sind Typen, die springen auch aus dem fahrenden Zug, wenn der Bahnsteig in Sichtweite ist.
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Deswegen gehen die Türen ja auch erst auf, wenn der Tf sie freigibt. Soviel zum Thema "Eigenverantwortung in Deutschland".

 
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Offline Wuttzel

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Das sind Typen, die springen auch aus dem fahrenden Zug, wenn der Bahnsteig in Sichtweite ist.
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Dann erkläre das mal:

« Letzte Änderung: 14. Juni 2021, 11:03:25 von Wuttzel »
 
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Offline kairo

Spahn plant offenbar nicht, noch im Amt zu sein, wenn es im Herbst darum ginge, die derzeit faktisch letzte noch verbleibende Maßnahme wieder einzuführen.

Vorsicht, je nach Wahlergebnis kann es sich bis ins neue Jahr hinziehen, bis die neue Regierung endlich im Amt ist.
 
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dtx

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Nach den Erfahrungen vom letzten Mal wird man froh sein dürfen, wenn die Nachfolgeregierung vor der Sommerpause vereidigt wird.





Spahn sagte "im Freien". Und das macht die Qualitätspresse daraus:

Zitat

Corona Maskenpflicht Ende

Kein Mund-Nasen-Schutz mehr in Deutschland? Spahn für Aufhebung


Und nein, es ist ganz egal, ob dann noch ein Artikel folgt und was da ggf. drinsteht - mehr als diese Überschrift lesen die Dödel sowieso nicht.

https://www.swp.de/panorama/corona-maskenpflicht-ende-aufhebung-spahn-lauterbach-lambrecht-schule-draussen-regeln-57441691.html





Auch wenn Kubicki implizit behauptet, Herrn Lauterbach mangele es an der Fähigkeit verstehenden Lesens und auch wenn er darauf besteht, daß der Maskenpflicht mittlerweile die gesetzliche Grundlage fehle - der Blick ins Gesetz entlarvt das als Wunschdenken.

Spoiler

§ 28a IfSG

...

(3) Entscheidungen über Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nach Absatz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1, nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und den §§ 29 bis 32 sind insbesondere an dem Schutz von Leben und Gesundheit und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems auszurichten; dabei sind absehbare Änderungen des Infektionsgeschehens durch ansteckendere, das Gesundheitssystem stärker belastende Virusvarianten zu berücksichtigen. Die Schutzmaßnahmen sollen unter Berücksichtigung des jeweiligen Infektionsgeschehens regional bezogen auf die Ebene der Landkreise, Bezirke oder kreisfreien Städte an den Schwellenwerten nach Maßgabe der Sätze 4 bis 12 ausgerichtet werden, soweit Infektionsgeschehen innerhalb eines Landes nicht regional übergreifend oder gleichgelagert sind. Die Länder Berlin und die Freie und Hansestadt Hamburg gelten als kreisfreie Städte im Sinne des Satzes 2. Maßstab für die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen ist insbesondere die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen. Bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten lassen. Bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind breit angelegte Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine schnelle Abschwächung des Infektionsgeschehens erwarten lassen. Unterhalb eines Schwellenwertes von 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen kommen insbesondere Schutzmaßnahmen in Betracht, die die Kontrolle des Infektionsgeschehens unterstützen. Vor dem Überschreiten eines Schwellenwertes sind die in Bezug auf den jeweiligen Schwellenwert genannten Schutzmaßnahmen insbesondere bereits dann angezeigt, wenn die Infektionsdynamik eine Überschreitung des jeweiligen Schwellenwertes in absehbarer Zeit wahrscheinlich macht oder wenn einer Verbreitung von Virusvarianten im Sinne von Satz 1 entgegengewirkt werden soll. Bei einer bundesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind bundesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben. Bei einer landesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind landesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben. Nach Unterschreitung eines in den Sätzen 5 und 6 genannten Schwellenwertes können die in Bezug auf den jeweiligen Schwellenwert genannten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten werden, soweit und solange dies zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist. Bei der Prüfung der Aufhebung oder Einschränkung der Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 9 bis 11 sind insbesondere auch die Anzahl der gegen COVID-19 geimpften Personen und die zeitabhängige Reproduktionszahl zu berücksichtigen. Die in den Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten auftretenden Inzidenzen werden zur Bestimmung des nach diesem Absatz jeweils maßgeblichen Schwellenwertes durch das Robert Koch-Institut im Rahmen der laufenden Fallzahlenberichterstattung auf dem RKI-Dashboard unter der Adresse http://corona.rki.de im Internet veröffentlicht.

...

(6) Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1, nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und nach den §§ 29 bis 31 können auch kumulativ angeordnet werden, soweit und solange es für eine wirksame Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist. Bei Entscheidungen über Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) sind soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einzubeziehen und zu berücksichtigen, soweit dies mit dem Ziel einer wirksamen Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vereinbar ist. Einzelne soziale, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Bereiche, die für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind, können von den Schutzmaßnahmen ausgenommen werden, soweit ihre Einbeziehung zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nicht zwingend erforderlich ist.

(7) Nach dem Ende einer durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite können die Absätze 1 bis 6 auch angewendet werden, soweit und solange sich die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nur in einzelnen Ländern ausbreitet und das Parlament in einem betroffenen Land die Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 6 dort feststellt.

[close]

Von einem automatischen Entfallen festgelegter Maßnahmen steht da nichts. Freilich wird, wer schon die Existenz der Pandemie insgesamt bestreitet, auch nicht nach § 28a Abs. 3 Satz 7 IfSG eine Notwendigkeit zu ihrer Eindämmung sehen.

« Letzte Änderung: 14. Juni 2021, 11:55:22 von dtx »
 
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Offline Sandmännchen

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Der 28b läuft aber zum Monatsende aus, wenn er nicht verlängert wird. Ist letzteres angedacht? Gerade an heißen Tagen ist Homeoffice bei mir deutlich angenehmer.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Wenn ich „Trachtenlod´n“ schon les ...   :facepalm:



Zitat
Corona-Impfung
"Zutritt nur für Nicht-Geimpfte": Laden sorgt mit Aushang für Wirbel

Im Hofer Trachtenlod'n Wolpderdingar hängt seit Kurzem ein Schild mit der Aufschrift: "Zutritt nur für Nicht-Geimpfte". In der Pandemie hatte das Geschäft rund 90 Prozent Umsatzeinbußen zu verzeichnen, sagen die Besitzer.

   
Spoiler
Hofer Trachtenlod´n
Der Hofer Trachtenlod´n sorgt mit einem Aushang aktuell für viel Aufsehen. "Bitte haben Sie Verständnis - Zutritt nur für Nicht-Geimpfte" steht auf einem Schild an der Ladentür. Foto: Hofer Trachtenlod´n
Hofer Trachtenladenbetreiber will keine Geimpften als Kunden - und sorgt mit Aushang für gespaltene Reaktionen im Netz: Mit dem Aushang im Schaufenster wollen die Betreiber deutlich machen, wer in ihrem Laden willkommen ist: "Bitte haben Sie Verständnis - Zutritt nur für Nicht-Geimpfte" steht dort in großer Schrift auf einem gelben Zettel. Ihr Fachgeschäft, den Hofer Trachtenlod´n Wolperdingar, den die Eheleute Schuler seit 2015 betreiben, wollen sie so nach eigener Aussage "schützen".

"Wir fühlen uns gegenüber Geimpften unwohl", begründet Ladeninhaber Schuler den Aushang im Gespräch mit inFranken.de,  Seit Dienstag hängt das Schild jetzt im Laden. "Wir stehen zu unserer Meinung, egal was andere davon halten." Auf Facebook hatte das Bild heftigen Gegenwind bekommen - aber auch teilweisen Zuspruch. "Wir sind mit unserer Meinung nicht allein", schließt der Trachtenladenbesitzer daraus.

Hofer Ladeninhaber vertrauen Corona-Impfstoffen nicht - geimpfte Kunden unerwünscht
In Deutschland überwacht das Paul-Ehrlich-Institut die Sicherheit von Impfstoffen. Laut dem Bundesinstitut sind Impfungen mit wirksamen und verträglichen Covid-19-Impfstoffen eine effektive Maßnahme, die Pandemie einzudämmen und sich selbst vor Corona zu schützen.

Die beiden Hofer Geschäftsinhaber vertrauen den Corona-Impfstoffen indessen ganz und gar nicht. "Dieser Impfstoff ist nicht getestet", behauptet der Trachtenhändler. "Alle anderen Impfstoffe wurden immer getestet, das ist gar kein Problem. Aber diesem Mittel vertrauen wir nicht."

Auf der Webseite der Bundesregierung heißt es in Bezug auf die vergleichsweise schnelle Bereitstellung einer Corona-Schutzimpfung jedoch ganz klar: "Richtig ist, dass der Prozess bei der Entwicklung des Impfstoffes schneller ging, jedoch genauso sorgfältig." Auch das renommierte Paul-Ehrlich-Institut betont: Damit ein Impfstoff eine Zulassung erhalten könne, müsse seine Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit belegt werden. Zudem müsse sein Nutzen gegenüber den Risiken deutlich überwiegen. "Auch Covid-19-Impfstoffe werden nach diesem Prinzip entwickelt und zugelassen", berichtet das Institut.

Mehr Freiheiten für Geimpfte - Trachtenladenbesitzer fühlen sich "verhöhnt"
Für bereits geimpfte oder genesene Menschen gibt es inzwischen weniger Corona-Einschränkungen - etwa bei Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und Quarantäneregeln. Das ist umstritten. Von den neu gewonnenen Freiheiten für Geimpfte hält der Inhaber des Hofer Trachtenlod'n nichts. "Wir fühlen uns verhöhnt." Die Eheleute haben die Pandemie laut eigenen Angaben ohne Infektion überstanden. "Wir waren jetzt eineinhalb Jahre gesund und wollen es bleiben", so Schuler.

Laut dem Inhaber hat der Hofer Trachtenlod'n unter den Corona-Auflagen stark gelitten. "Wir sind ein kleines Saison-Geschäft und letztes Jahr hatten wir Umsatzeinbußen von 90 Prozent", berichtet Schuler. Jetzt, da sie wieder normal öffnen dürfen, wollten die Ladenbetreiber klarmachen, "wo wir stehen", sagen sie. Er frage die Gäste, ob sie geimpft seien, so Schuler, "und nur die Nicht-Geimpften sind willkommen."

Die Impfungen in Hof schreiten unterdessen weiterhin voran. Die Impfquote der Erstimpfungen lag zuletzt bei mehr als 57 Prozent. Aktuelle Informationen rund um das Infektionsgeschehen in der Region finden Sie in unserem Corona-Ticker für den Raum Hof.
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https://www.infranken.de/lk/hof/hof-zutritt-nur-fuer-nicht-geimpfte-laden-sorgt-mit-aushang-fuer-wirbel-art-5221927

https://www.focus.de/regional/bayern/fuehlen-uns-gegenueber-geimpften-unwohl-nur-nicht-geimpfte-duerfen-rein-trachtenladen-in-bayern-provoziert-mit-aushang_id_13395543.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Gerichtsreporter

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In der Pandemie hatte das Geschäft rund 90 Prozent Umsatzeinbußen zu verzeichnen

Scheint ja nicht so schlimm zu sein, wenn man auf den größten Teil der zahlenden Kundschaft auch weiterhin verzichten möchte.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Offline Knallfrosch

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Das Bild des Schildes findet man bei den Google Rezensionen des Ladens. Ich will es hier nicht reinstellen.
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Offline FST

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Eine Schulleiterin scheitert vor dem VG Düsseldorf:
Spoiler
Das gegenüber der Leiterin einer Grundschule ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen Nichteinhaltung verschiedener Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist aller Voraussicht nach rechtmäßig. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden und damit den gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichteten Antrag der Schulleiterin im Eilverfahren abgelehnt.
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https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2021/2125/index.php

Hoffentlich wird sie noch disziplinarisch belangt. Ob die Dame der Querdenkerszene nahe steht?
 

Offline mork77

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"Wir waren jetzt eineinhalb Jahre gesund und wollen es bleiben", so Schuler.

Dann ist es bestimmt hilfreich, nur nicht gegen Corona geimpfte Kunden im Laden zu haben. klingt logisch. Nicht!  :facepalm:
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 

Offline SchlafSchaf

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Eine Schulleiterin scheitert vor dem VG Düsseldorf:
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Das gegenüber der Leiterin einer Grundschule ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen Nichteinhaltung verschiedener Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist aller Voraussicht nach rechtmäßig. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden und damit den gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichteten Antrag der Schulleiterin im Eilverfahren abgelehnt.
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Hoffentlich wird sie noch disziplinarisch belangt. Ob die Dame der Querdenkerszene nahe steht?


Warum ist die noch nicht bei den Klagespaten aufgetreten?  :think:
Dann hätten die ein schönen Mimimikreis mit der Ex-Direktorin aus Celle bilden können
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Füllmischdetäsch verschickt offenbar Haftungsbescheide.
Ist da aus anderem Zusammenhang etwas bekannt?

Interessantes Posting unter einem Artikel des VVP:




 ::)
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