Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286811 mal)

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Offline Grashalm

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Danke für eure Erklärungen. Bei mir ist der Impfstoff ja ohne hin schon drin, mal schauen, was noch kommt.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Das Märchen vom Stöcker ist jetzt schon mehrfach durch die Presse gegangen und durchgekaut worden.
Ein Unternehmer, der Erfahrung mit der Entwicklung, Zulassung und Inverkehrbringen von Medikamenten hat, sollte die Regularien kennen.


Hier einer seiner Jünger:


Zitat
ZITTAU
17.05.2021 17:00 Uhr

Stöcker-Stoff: Bekannter Zittauer outet sich
Seine Ärztin hat dem Mann das nicht zugelassene Antigen verabreicht. Der Mann ist ein geachteter Akademiker.

Weil Professor Winfried Stöcker sein nicht zugelassenes Antigen als "Corona-Impfung" sich selbst und zahlreichen Menschen verabreicht hat, ist er in den Fokus der Strafjustiz geraten. Dieser Tage bekannte sich auch eine Ärztin aus dem Südkreis dazu, diesen Stoff jedem ihrer Patienten, der diesen haben wolle, zu geben. Impf-Experten sind alarmiert. Nun erklärt ein erster Patient öffentlich, dass er sich den Stöcker-Stoff hat injizieren lassen. In einem Leserbrief an SZ äußert der Mann seinen Ärger darüber, dass "Ärztinnen und Ärzte nun für ihr Handeln (...) noch kriminalisiert werden".

Spoiler
Mir ist egal, ob das als Impfung bezeichnet wird
In einem Gespräch mit SZ schildert Bernd Ebert auch seine persönlichen Beweggründe, warum er sich das Stöcker-Antigen hat spritzen lassen. Wegen einer ausgeheilten Lungenerkrankung sei er im Falle einer Infektion besonders gefährdet, habe aber wegen seines Alters noch nicht auf der Prioritätsliste gestanden. "Das hätte ich beantragen müssen", sagt er und: "Ich hatte es satt, irgendwo rumbetteln zu müssen. Das Gespräch mit meiner Ärztin hat mich darin bestärkt, das Richtige zu tun", sagt er. Inhalt des Gespräches sei im Wesentlichen gewesen, was Professor Winfried Stöcker selbst in seinem Internet-Blog über Prinzip und Wirksamkeit veröffentlicht.

"Ich bin der Ärztin dankbar, dass sie mich drangenommen und mich damit geimpft hat", sagt Ebert.
Weil Ebert die Identität seiner Ärztin nicht nennt, ist nicht klar, ob es sich bei Eberts Ärztin um die selbe Ärztin handelt, über die SZ in Zusammenhang mit der Verabreichung des Stöcker-Antigens bereits berichtet hat. Ob die Verabreichung bei ihm die gewünschte Wirkung erzielt hat, weiß Bernd Ebert derzeit noch nicht. "Ich werde einen Antikörpertest machen lassen", sagt er. Und was die Verabreichung eines Stoffes betrifft, der keine Impfstoff-Zulassung hat: "Mir ist egal, ob das jetzt als Impfung bezeichnet wird oder als Medikament zur Stärkung des Immunsystems", sagt er. Und allein auf die Stärkung seines angegriffenen Immunsystems sei es ihm angekommen. "Ich bin für die Impfung dankbar. So bin ich bereits seit Ende März auf jeden Fall vor einem gefährlichen Corona-Krankheitsverlauf geschützt", schreibt er dazu auch in seinem Leserbrief. Allerdings: Aufgrund seines Alters von über 60 Jahren fällt Ebert in die Priorisierungsgruppe 3 und hätte sich ab Anfang Mai auch für eine ganz reguläre Impfung im Löbauer Impfzentrum anmelden können.

"Ich werde mich zu einem späteren Zeitpunkt auch noch mit einem zugelassenen Impfstoff impfen lassen", erklärt Ebert. Es sei ihm aber auf einen raschen Schutz angekommen. Versagen wirft er auch der Politik in der Pandemie vor. "Die EU und unser Staat haben es bisher nicht geschafft, genügend Impfstoff bereitzustellen. Wie in der SZ zu lesen war, gibt es Menschen, die nach Moskau
geflogen sind, damit sie sich mit dem russischen Sputnik-Impfstoff impfen lassen konnten", schreibt er in seinem Leserbrief. Einige Ärzte und Patienten hätten in dieser Notsituation eine
Zwischenlösung im „Stöcker-Impfstoff“ gesehen.

Kein Eintrag im Impfausweis
Ohne den Nachweis von Corona-Antikörpern wird es Bernd Ebert wahrscheinlich nicht gelingen, Erleichterungen im Lockdown in Anspruch nehmen zu können, wie sie geimpften und genesenen Personen zustehen. Denn: Sein Impfpass trägt keinen Hinweis auf eine Impfung - weil das bei Stoff ohne Zulassung als Impfstoff nicht möglich ist. "Ich hätte gerne einen solchen Eintrag bekommen, aber das geht nicht" sagt er. Er weiß auch nicht, ob seine Krankenversicherung für die Kosten aufkommen wird. "Ich habe die Rechnung noch nicht bekommen und weiß auch nicht wie hoch sie ausfällt oder ob die Versicherung das übernimmt", sagt er.
[close]
https://www.saechsische.de/coronavirus/corona-professor-winfried-stoecker-antigen-impfung-aerztin-patient-outing-goerlitz-zittau-5443997-plus.html

Fassen wir zusammen:
Der Mann ist („geachteter“!) Akademiker, kapiert aber nicht, warum es bestimmte Zulassungsverfahren gibt.

Er ist gefährdet, will aber die Impfung nicht beantragen.

Lieber läßt er sich einen nichtzugelassenen Stoff spritzen.

Dafür ist er der Ärztin auch noch dankbar.

Zusätzlich impfen lassen wird er sich auch noch.

Vorteile hat er jetzt eh keine.


Kann man dem Mann bitte alle akademischen Prüfungen aberkennen? Da argumentiert ja ein 8-Kläßler im Erörterungsaufsatz logischer …  :facepalm:

Hoffentlich übernimmt seine Versicherung das nicht auch noch!  :(

Es gibt in Zittau offenbar einen Schulleiter Dr. Bernd Ebert ... ???
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Wieder mal ein in FB verlinkter Bezahlartikel.

Eine Schule macht ihren Schülern ein Impfangebot auf freiwilliger Basis (kann ja auch gar nicht anders als freiwillig sein).

Covidi0ten in ganz Deutschland sind entsetzt!   :o

(Man gebe sich die Kommentare!)   :facepalm:


https://www.facebook.com/rponline/posts/10160208840174367




Das mögen wir schon!

Diese geriebenen Politiker!  ???
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 :scratch:
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P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Siehste! Siehste!!   :o





Haben manche eigentlich zu viel Freizeit ...?


 :facepalm:
___________________________

Das Terroregime von Merkels Gnaden hat ein Scheinurteil gefällt, das uns einlullen soll!

Wiederstand!!1!!11!!!



Zitat
Vorläufige Außervollzugsetzung der „Landeskinderregelung“ bei der Beherbergung zu touristischen Zwecken

Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Eilbeschluss vom heutigen Tag § 8 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz der Niedersächsischen Corona-Verordnung (im Folgenden: Corona-VO) vorläufig außer Vollzug gesetzt (Az.: 13 MN 260/21).

Der Antragsteller, der in Nordrhein-Westfalen wohnt und ab dem 22. Mai 2021 einen Urlaubs-Aufenthalt in einer Ferienwohnung auf Borkum gebucht hat, hatte sich gegen das Verbot des § 8 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz Corona-VO gewandt. Durch diese Vorschrift wird geregelt, dass sich Übernachtungs- und Vermietungsangebote in Hotels, Ferienwohnungen und -häusern, Campingplätzen und ähnlichen Einrichtungen nur an Personen richten dürfen, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. Dies sei keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme und stelle eine Ungleichbehandlung dar.

Der 13. Senat ist dieser Argumentation gefolgt. In Anwendung und Fortführung seiner Rechtsprechung zur Rechtswidrigkeit des Beherbergungsverbots nach der Niedersächsischen Corona-Beherbergungs-Verordnung vom 9. Oktober 2020 (Pressemitteilung Nr. 49 v. 15.10.2020) hat der Senat das grundsätzliche Verbot der Beherbergung von Personen ohne Wohnsitz in Niedersachsen zu touristischen Zwecken nicht mehr als notwendige Schutzmaßnahme angesehen. Das bloße Verbot der Beherbergung von auswärtigen Besuchern trage nur wenig zur Eindämmung des Infektionsgeschehens bei, da Tagestouristen trotzdem nach Niedersachsen kommen könnten, ohne einer Testpflicht zu unterliegen. Zudem seien von dem Verbot Beherbergungen durch Private, Beherbergungen zu anderen als touristischen Zwecken sowie die Nutzung von dauerhaft angemieteten oder im Eigentum befindlichen Immobilien und von dauerhaft abgestellten Wohnwagen, Wohnmobilen und ähnlichen Einrichtungen durch die Nutzungsberechtigten ausgenommen. Es sei zweifelhaft, ob die „Landeskinderregelung“ angesichts des beschränkten Nutzens erforderlich sei. Es gebe keine verlässlichen Daten, welche Zahl von infizierten Personen auf Reisen innerhalb des Bundesgebiets zurückzuführen seien. Durch die ohnehin bereits in der Verordnung vorgesehene Begrenzung auf 60 Prozent der Kapazität bei Hotels, Campingplätzen und ähnlichen Einrichtungen sowie die Wiederbelegungssperre von einem Tag für Ferienwohnungen und -häuser sei gewährleistet, dass es in den Unterkünften und an den Urlaubsorten nicht zu einem Aufkommen an Urlaubern komme, welches die Wahrung der Mindestabstände nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Corona-VO unmöglich mache. Hinzu komme, dass die beherbergten Personen bei Beginn der Nutzung einen negativen Corona-Test im Sinne des § 5a Abs. 1 Corona-VO sowie darüber hinaus mindestens zwei Tests pro Woche durchzuführen und dies dem Vermieter oder Betreiber nachzuweisen hätten (§ 8 Abs. 7 Corona-VO). Dies stelle ein milderes, aber nahezu gleich effektives Mittel dar. Jedenfalls sei das Verbot unangemessen, da eine Abwägung insbesondere der Interessen der Betreiber von Beherbergungsbetrieben mit den zu erwartenden geringen Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen ergebe, dass die Einschränkungen der Berufsausübungsfreiheit in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Nutzen stünden. Dies gelte erst recht, nachdem das Beherbergungsverbot auch für Geimpfte und Genesene greife.

Darüber hinaus liege eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Personen mit einem Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niedersachsen und solchen aus anderen Bundesländern vor. Wesentliche Unterschiede, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigten, bestünden nicht, zumal § 8 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz Corona-VO Übernachtungen von Personen aus niedersächsischen Gebieten mit hoher Inzidenz und weite Anreisen innerhalb Niedersachsens ermögliche, die mit Blick auf das Infektionsrisiko gefährlicher sein können als verbotene Übernachtungen von Personen zum Beispiel aus Hamburg (7-Tages-Inzidenz: 42) oder Schleswig-Holstein (7-Tages-Inzidenz: 33).

Die Außervollzugsetzung ist allgemeinverbindlich, d.h. die betroffene Regelung ist in Niedersachsen gegenwärtig nicht zu beachten.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Der Beschluss wird zeitnah in der kostenfrei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Justiz (www.rechtsprechung.niedersachsen.de/) veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund wird gebeten, von individuellen Anfragen zur Übersendung des Beschlusses abzusehen.



§ 8 Abs. 2 der Niedersächsischen Corona-VO lautet:

Übernachtungsangebote und Vermietungsangebote in Bezug auf eine Einrichtung oder Anlage nach Absatz 1 dürfen sich nur an Personen richten, die in Niedersachsen ihren Wohnsitz haben, es sei denn, die Übernachtungen oder Vermietungen dienen ausschließlich notwendigen Zwecken, wie zum Beispiel Dienst- oder Geschäftsreisen.
https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/vorlaufige-ausservollzugsetzung-der-landeskinderregelung-bei-der-beherbergung-zu-touristischen-zwecken-200497.html


;)
« Letzte Änderung: 18. Mai 2021, 18:49:17 von Reichsschlafschaf »
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Offline Grashalm

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Sieht so aus, als ob wir in ca. einem Jahr zum auffrischen antreten müssen.
 
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Offline kairo

Jetzt fühle ich es auch, dass meine Chakren total dicht sind. Ich werde mich gleich morgen mit meinem Urschrei-Therapeuten ins Benehmen setzen.

Oder spann ein paar Tage aus, in Niedersachsen.
 
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Offline Knallfrosch

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Off-Topic:
Oder spann ein paar Tage aus, in Niedersachsen.

Gerne doch.
Aber nur, wenn das Aqua in Wolfsburg wieder geöffnet hat!
« Letzte Änderung: 18. Mai 2021, 20:07:58 von Knallfrosch »
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Zu animap. info (Das Branchenverzeichnis für alle. 5478 Anbieter verzichten ausdrücklich auf einen Impf- und Testnachweis.)

Ein Bekannter hat einen Lohnsteuerhilfeverein angemailt, der in der Liste eingetragen ist.

Antwort: "Der Eintrag wurde von uns nicht veranlasst und war uns bisher auch nicht bekannt. Wir werden dem nachgehen und weiteres veranlassen."


Es würde mich gar nicht wundern, wenn da noch mehr falscher Einträge in der Liste sind um sie künstlich aufzublähen.
Eine Auenwälder Naturheilpraxis (was auch sonst?) hat ja gleich vier Einträge!
« Letzte Änderung: 18. Mai 2021, 20:40:55 von Reichskasper Adulf Titler »
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
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Offline theodoravontane

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In der Zwischenzeit in den USA:



Jetzt ist es soweit, sie holen die Menschen ab zur Impfung. Das hätte es mit dem besten Trump aller Zeiten nicht gegeben.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich
 

Offline Sandmännchen

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Everyone in America? Das wird viele Menschen in Brasilien interessieren!

P.S.: Ich sehe schon wieder, wie sich die Institutionen in den Estados Unidos wegen der Verschuldensgrenze gegenseitig lahmlegen.
« Letzte Änderung: 19. Mai 2021, 09:57:38 von Sandmännchen »
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