Demnach könnten sich etwa 200 Patienten einer chirurgischen Praxis im Ärztehaus in der Schweriner Weststadt mit dem Corona-Virus infiziert haben. Das hatte der Sozialdezernent der Stadt, Andreas Ruhl (SPD), NDR 1 Radio MV bestätigt. Es gibt laut Ruhl den Verdacht, dass Praxisangestellte und der Arzt in der Praxis weiterhin gearbeitet haben, obwohl sie Covid-19-Symptome aufwiesen. Möglicherweise gab es sogar eine Anweisung, auf einen Mund-Nasen-Schutz zu verzichten, so Ruhl. Falls sich dieser Verdacht bestätigt, werde die Stadtverwaltung gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Körperverletzung einschalten.
Nichteinhaltung der Corona-Regeln länger bekannt
Insgesamt waren drei Mitarbeiter der Praxis positiv auf Corona getestet worden, darunter auch der Arzt selbst. Laut Bürgermeister Rico Badenschier (SPD) sei zunächst eine Mitarbeiterin positiv getestet worden und im Zuge der Kontaktermittlungen aufgefallen, dass diese noch "symptomatisch in der Praxis tätig war". Badenschier zufolge habe die Stadt Schwerin bereits in den letzten Monaten Hinweise - auch zu der betreffenden Praxis - erhalten, dass Corona-Regeln nicht eingehalten wurden. Daraufhin habe es eine sogenannte "Gefährderansprache" sowie Kontrollen des Ordnungsamtes gegeben.
Patienten haben möglicherweise Anspruch auf Entschädigung
Der Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Andreas Crusius, äußerte sich zu möglichen Konsequenzen. Zum einen sei es ein Verstoß gegen die Corona-Regeln, außerdem ein Verstoß gegen die Hygiene-Regeln. Auch gebe es laut Dr. Crusius einzelne Ärzte, die offenbar ihre Patienten auffordern in den Arztpraxen die Masken abzunehmen. Bewahrheitet sich der Verdacht, dass es ein "vom medizinischen Personal verursachter Schaden ist, hat der entsprechende Patient einen Rechtsanspruch auf Entschädigung", so Dr. Crusius.
Quarantäne vorsorglich angeordnet
Das Gesundheitsamt der Stadt will alle Patienten kontaktieren, die sich zwischen dem 21. und dem 28. April länger als zehn Minuten in der Praxis in der Johannes-Brahms-Straße 59 aufgehalten haben. Sie wurden von der Stadt aufgefordert, sich sofort vorsorglich in Quarantäne zu begeben. Die vollständigen Patientendaten habe der Praxisinhaber noch nicht übermittelt, heißt es von der Stadtverwaltung. Er sei per Bescheid dazu aufgefordert worden, das schnell nachzuholen- sonst drohen Bußgelder. Die Stadt hat die Quarantäne auch perAllgemeinverfügung förmlich angeordnet und diese als Bekanntmachung auf ihrer Internet-Seite veröffentlicht.
Direkter Kontakt zu einem Infektionsfall
Wer in der Praxis war, gilt als direkte Kontaktperson zu einem Infektionsfall. Betroffene sollen auf Covid-Symptome achten und sich am Montag beim Gesundheitsamt melden. Die Kontaktpersonen sollen auch möglichst zeitnah getestet werden, so die Stadtverwaltung. Im Helios-Klinikum seien die Kapazitäten hochgefahren worden, um die Betroffenen ab sofort testen zu können. Betroffene können außerdem bei der Bürgerhotline im Stadthaus unter (0385) 545 - 33 33 telefonisch oder per E-Mail an
[email protected] ihre Kontaktdaten übermitteln. Auch der genaue Tag des Praxisbesuchs sei wichtig, damit die Quarantäne individuell bemessen werden kann.