Ob das, was der Brüggemann da zelebriert, wirklich "nur" Unbedarftheit oder doch Bosheit ist? Ich tendiere nach einem Jahr Pandemie zu Letzterem. Fakt ist, daß man kleine Kinder durch allerlei mehr oder weniger sinnvolle Maßnahmen in ihrem Charakter und ihrem Verhalten zu beeinflussen versuchen, während man Erwachsene nur noch übers Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht beikommen kann. Und da sind dann, soweit die Tatbestände denn überhaupt etwas hergeben, viel zu oft die Länderfinanzminister mit ihren Haushaltsplanungen vor.
Daß Leute durch Drogenmißbrauch oder Fehlverhalten im Straßenverkehr zu Schaden kommen, stimmt zwar, leider. Aber da der Brüggemann meint, daß dagegen nichts unternommen werde, attestiert ihm das schon eine recht seltsame Realitätswahrnehmung. Und selbst wenn er Recht hätte, hieße das eben nicht, daß man für jeden, der durch sonstige vermeidbare Ursachen zu Tode käme, auch einen durch Covid sterben lassen solle, damit dem Proporz Genüge getan sei.
Unangenehme Wahrheiten, wie die, daß der Trinker, Raucher oder Junkie es zumindest am Anfang seiner Laufbahn einmal selbst und ganz allein in der Hand gehabt habe, ob er dereinst vorzeitig zu Tode komme (und ob jemand sich nicht anschnallt, zu schnell fährt oder seine Sinne vernebelt, ebenso), gehen dem Brüggemann einfach ab. Die, die auf der Straße schlicht zur falschen Zeit am falschen Ort waren, sucht Vater Staat durch das Aufstellen, Fortentwickeln und Durchsetzen von Verkehrsregeln zu schützen. Ob Brüggemann damit ein Problem und schon lange keinen Führerschein mehr hat, weiß man nicht. Damit, daß Vater Staat das bei der Gesamtheit der von der Pandemie betroffenen Bevölkerung ebenso macht, weil er dazu vom Grundgesetz (Art. 2 GG)
Spoiler
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
verpflichtet ist, dagegen schon. Zumindest ist das die einzig valide Nachricht, die man dieser Aktion entnehmen kann.
Wenn ich also ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit habe, dann schließt das ein, daß ich nach Möglichkeit nicht unversehens in einer Klinik zu liegen komme und da versterben muß, weil Brüggemann mich geschlagen oder sich Minuten vor mir in einem unbelüfteten Raum aufgehalten und da die Luft verpestet hat. Ersterem sucht Vater Staat mit dem Strafrecht vorzubeugen. Aber letzteres soll er hinnehmen, weil es ja Leute gibt, bei denen das Strafrecht nicht fruchtet. Kundschaft und Logik halt.
Nun kann man über die Fragen, wie man welche Art von Körperverletzungen, Krankheiten und Todesursachen angeht, ja durchaus diskutieren. Vorausgesetzt, daß die Diskussion nicht dazu führt, daß nie etwas unternommen wird, weil es immer jemanden geben wird, der das aus seiner Sicht Unvermeidliche noch nicht beigetragen hat. Vielleicht hätte man in Andorra, San Marino, Monaco oder Gibraltar die Pandemiemaßnahmen mittels Volksbefragung festlegen können. Aber da auch nur mit Regeln, die ihrer Natur nach irgendjemandem nicht gefallen werden.