Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1287010 mal)

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Offline Schattendiplomat

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Mich würde ja interessieren weshalb die im Detail geklagt haben oder überlese ich das?
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
**XMV - X(ges)under Menschenverstand
 
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Offline Gutemine

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Das gibt nicht nur ein Küchenvideo. Schon jetzt spamt er ja überall wo er nur kann, dass die Maßnahmen ungesetzlich wären.

Er wird diese drei Dinge weder sehen, lesen noch gar inhaltlich verstehen:
Zitat
in zwei Einzelfällen vorläufig außer Kraft gesetzt

Die Beschlüsse wirkten nur gegenüber den zwei Antragstellern.

Für alle anderen Menschen in Bayern ändere sich dadurch nichts

Damit ist die letzte verliebene Hirnzelle, der Intellekt (soweit er je vorhanden war) und das Bildungsniveau des Erpels hoffnungslos überfordert. Aber seinen Enten geht es da ja nicht anders.  ::)

Tante Edith:
Die obige Entscheidung habe ich leider nicht gefunden, dafür aber die hier. Da haben die Eltern wohl verloren.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-3610?hl=true
« Letzte Änderung: 24. März 2020, 19:19:32 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Offline Knallfrosch

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@Schattendiplomat

Die PM des VG München hält sich hier bedeckt.
In der Süddeutschen steht:

Zitat
Geklagt hatten zwei Frauen aus den Landkreisen Ebersberg und Rosenheim. Es seien zudem noch eine Handvoll weiterer Verfahren anhängig, hieß es.

Es heißt, der zuständige Richter hat morgen einen Termin zum Meinungsaustausch mit MP Söder (es soll seine Meinung gegen die Meinung Söders ausgetauscht werden).
« Letzte Änderung: 24. März 2020, 19:39:33 von Knallfrosch »
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
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Offline BEGE89

Sag mal, wisst ihr was laut aktuellen VTs im Zusammenhang mit Corona am 4. oder 5. Mai passieren soll?

Habe bisher nichts in dem Zusammen hang gehört.

Trump/Putin/... rettet uns?
Reptiloiden?
Versailler Vertrag?
Irwas mit 2 WK.?

Die Schwiegermutter* meinte, dass sich da alles ändern würde bla, bla, und so..

Und wir fragen uns nun was sie meint?

*Ich denke ich bin nicht der Einzige mit solchen Personen in der Familie...
 
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Offline Rabenaas

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Irwas mit 2 WK.?

Kein Friedensvertrag!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline DerPöseKinderklau

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Sag mal, wisst ihr was laut aktuellen VTs im Zusammenhang mit Corona am 4. oder 5. Mai passieren soll?

Habe bisher nichts in dem Zusammen hang gehört.

Trump/Putin/... rettet uns?
Reptiloiden?
Versailler Vertrag?
Irwas mit 2 WK.?

Die Schwiegermutter* meinte, dass sich da alles ändern würde bla, bla, und so..

Und wir fragen uns nun was sie meint?

*Ich denke ich bin nicht der Einzige mit solchen Personen in der Familie...

Vermutlich dass zu dem genannten Datum Deine Schwiegermutter, die ein Reptiloid ist, mit Putin nach Versailles durchbrennt.
 
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Offline kairo

Sag mal, wisst ihr was laut aktuellen VTs im Zusammenhang mit Corona am 4. oder 5. Mai passieren soll?

Habe bisher nichts in dem Zusammen hang gehört.

Trump/Putin/... rettet uns?
Reptiloiden?
Versailler Vertrag?
Irwas mit 2 WK.?

Die Schwiegermutter* meinte, dass sich da alles ändern würde bla, bla, und so..

Und wir fragen uns nun was sie meint?

*Ich denke ich bin nicht der Einzige mit solchen Personen in der Familie...

Ich habe bisher nur vernommen, dass Trump und Putin am 8. (!) Mai die Bundesrepublik Deutschland in die Tonne kloppen und das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 wieder aufrichten wollen. Hoffentlich können sie sich auf das Datum einigen, denn die Russen feiern ihren Sieg ja immer erst am 9. Mai.

Hier die absolut über jeden Zweifel erhabene Quelle:

https://www.watergate.tv/brd-staatshaftung-seit-1982-aufgehoben-defender-2020-und-putins-neue-jalta-konferenz/
 
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Offline BEGE89

Cool, danke.

Wird wie immer nichts passieren.

Aber man kann Sie damit aufziehen, dass wieder nichts passiert ist.

Dankeschön!
Globaler Moderator Kommentar Vollzitat entfernt.
« Letzte Änderung: 24. März 2020, 22:13:18 von Tuska »
 
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Offline Gelehrsamer

Er wird diese drei Dinge weder sehen, lesen noch gar inhaltlich verstehen:
Zitat
in zwei Einzelfällen vorläufig außer Kraft gesetzt

Die Beschlüsse wirkten nur gegenüber den zwei Antragstellern.

Für alle anderen Menschen in Bayern ändere sich dadurch nichts

An der Stelle etwas Einordnung:

1. Es handelte sich um ein auf vorläufigen Rechtsschutz gerichtetes Eilverfahren. In einem Eilverfahren ergeht schon aus formalen Gründen niemals eine endgültige Entscheidung. Die Entscheidungsgründe sind unbekannt. Es wird aber erkennbar, dass das Gericht der Meinung ist, dass es hier wohl einer Rechtsverordnung statt einer Allgemeinverfügung bedarf. Diese Meinung teile ich (s.u. 3.).

2. Wenn die Allgemeinverfügung rechtswidrig ist, ist sie nicht relativ zu den Antragsteller*innen, sondern insgesamt gegenüber allen Adressaten rechtswidrig. Dass hilft aber nur denen, die mit Rechtsmitteln dagegen vorgehen. Nur deshalb haben andere erstmal nichts davon.

3. Wie kommt das Gericht zu seiner Ansicht? Dazu muss leider etwas weiter ausgeholt werden:

Spoiler
a) Zunächst muss man sich klarmachen, was eine Allgemeinverfügung ist und wie sie sich von einer Rechtsverordnung unterscheidet.

Das Gesetz definiert die Allgemeinverfügung als Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet (§ 35 Satz 2 VwVfG) Ein Verwaltungsakt ist zunächst eine Maßnahme, die einer bestimmten Person eine bestimmte Handlung auferlegt. Die Maßnahme ist konkret und der Adressat individualisiert (konkret-individuelle Regelung). Zweifelsfrei Verwaltungsakt ist ferner eine Maßnahme, wenn sie sich an eine individualisierte Person richtet, auch wenn eine konkrete Handlung für wiederkehrende Situationen (Jedes Mal, wenn ...) angeordnet wird (abstrakt-individuelle Regelung).

Mit der Allgemeinverfügung wird dieser Begriff des Verwaltungsaktes erweitert auf Regelungen, bei denen die Adressatinnen und Adressaten nicht individualisiert, sondern nur individualisierbar sind. So können alle Teilnehmenden einer bestimmten Veranstaltung verpflichtet werden, Auflagen zu erfüllen. Hier bezieht sich die Anordnung auf ein konkretes Ereignis, aber einen (noch) unbestimmten Personenkreis (konkret-generelle Regelung).

Normativer Natur sind hingegen Regelungen, die sich auf eine Vielzahl von Fällen mit jeweils einer Vielzahl von betroffenen Personen beziehen. In einem solchen Falle muss jedes Mal, wenn der Tatbestand erfüllt ist, jeder, der den Tatbestand erfüllt, etwas Tun oder Unterlassen (abstrakt-generelle Regelung). Derartige Bestimmungen erfordern daher eine Rechtsnorm.

Ein Allgemeinverfügung ist daher ein Verwaltungsakt, die Rechtsverordnung eine von der Verwaltung erlassene Norm. Dass ist eine wichtiger Unterschied, denn der Verwaltungsakt ist das typische Handlungsinstrument der Verwaltung bei der Vollziehung von Gesetzen, Rechtsetzung durch die Exekutive ist hingegen stets abgeleitete Rechtsetzung, die einer (unmittelbaren oder mittelbaren) gesetzlichen Ermächtigung bedarf (Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und 4 GG), die nach "Inhalt Zweck und Ausmaß" bestimmt sein muss (Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG). Die Verfassung stellt damit erhöhte Anforderungen an normative Regelungen durch die Exekutive. Dem trägt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) Rechnung, indem es einerseits eine ausdrückliche Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nicht zuletzt als flexibles Instrument zur Reaktion auf unerwartete Herausforderungen sowie andererseits eine Fülle von Maßnahmen durch Anordnungen und damit Verwaltungsakte vorsieht.

b) Da der Verwaltungsakt einzelfallbezogen ist, während die Norm eine unbestimmte Vielzahl von Fällen regelt, kommt es für die Abgrenzung auf die Antwort auf die Frage an: Wann betrifft eine Regelung noch einen „Einzelfall“? Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht schon Anfang der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts entschieden, dass es sich bei einer seuchenpolizeilichen Anordnung aus Anlass einer Typhusepidemie, mit der allen Gemüsehändlern eines bestimmten Gebiets jeglicher Verkauf von Endiviensalat untersagt wurde, um eine Allgemeinverfügung handele. Gegenstand des Verkaufsverbots sei ein einzelnes reales Vorkommnis gewesen, „die konkrete Seuchengefahr, in deren Regelung es sich erschöpfte“ (Urt. v. 28.02.1961 - I C 54/57, Rn. 41). Diese Überlegung ist ersichtlich nicht tragfähig, weil nicht auf den (konkreten) Regelungsgegenstand, zum Beispiel eine konkreten Demonstration als Bezugspunkt einer Allgemeinverfügung, sondern den Regelungsanlass Bezug genommen wird. Die Seuche ist der Anlass und die unbestimmte Vielzahl von Verkaufsfällen der Gegenstand der Regelung, so das eine abstrakte Regelung vorliegt (vgl. Maurer, Allg. VerwR, § 9 Rn. 17).

Es sieht daher so aus, als habe das Verwaltungsgericht in einer Regelung, die allen Bürgern dauerhaft und damit für eine unbestimmte Zahl von (Anlass-) Fällen das Verlassen des Hauses verbieten will, zu Recht eine normative Regelung gesehen, die dann nicht durch Allgemeinverfügung erfolgen kann, sondern eine Rechtsverordnung erfordert. Das ist auch mit Blick auf die Verordnungsermächtigung im Infektionsschutzgesetz (§ 32 IfSG) völlig richtig, Könnten nämlich beliebige Regelungen mit einem umfassenden Adressatenkreis durch Allgemeinverfügungen getroffen werden, weil der „Einzelfall“ einer Pandemie vorliegt, ist überhaupt nicht ersichtlich, wozu das Instrument einer Rechtsverordnung (oder gar deren mögliche Weiterübertragung) überhaupt noch erforderlich sein soll, können doch alle erforderlichen Maßnahmen unmittelbar auf § 28 IfSG gestützt werden. Damit freilich läuft auch die inhaltliche und gegenständliche Begrenzung der Verordnungsermächtigung ins Leere.

c) Ergänzend: die weiter erwähnte Entscheidung des VG Bayreuth befasst sich mit diesen Fragen leider gar nicht.
[close]

Man darf gespannt sein, was der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dazu sagt.
 
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Offline theodoravontane

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Was mich langsam nervt ist nicht, was aus den sozialen Medien kommt aus Quellen, von denen ich VT erwarte. Ich bin entsetzt, was ich aus meiner unmittelbaren Umgebung höre von Menschen, denen das Wort Vernunftbestimmt eigentlich auf die Stirn tätowiert ist.
[…]
Das ist im Moment meine Krise.

Nicht nur Deine …
Ich verstehe DIch leider nur zu gut.

Die Welt scheint langsam verrückt zu werden. Noch mehr als bisher.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich
 
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Offline Wildente

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Das ist das schrägste, was ich bisher zum Thema gehört habe: Corona dient dazu, die Leute von der Straße und die Kinder von den Spielplätzen zu holen, damit sie nicht Opfer von Fake-Attentaten werden, die die Medien ausschlachten können, und damit das Militär freie Bahn hat, die ganzen Dunkelmächte zu verhaften.  :facepalm: Und es gibt wirklich Menschen, die das glauben?

Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
Die vereinigten Reichsbürger der Erde. -
(frei nach Christian Morgenstern)
 
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Offline Rabenaas

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Ja, es gibt Menschen, die solch Müll glauben. Ein Bekannter von mir, eigentlich nicht dumm, rätselt allen Ernstes, ob die Amis, Russen oder Israel dahinter steckt. Die Chinesen verdächtigt er auch, tendiert aber mehr zu Israel. Diesen Juden ist ja alles zuzutrauen.

Habe dem den Marsch geblasen, hat aber nichts genützt. Diplomatische Beziehungen abgebrochen, solch Umgang brauche ich nicht.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline Sandmännchen

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Vielleicht auch die Katzen? Die kriegen jetzt im Homeoffice viel mehr Streicheleinheiten als vorher, und wir alle wissen, dass das ganz durchtriebene Geschöpfe sind.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Offline Neubuerger

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Vielleicht auch die Katzen? Die kriegen jetzt im Homeoffice viel mehr Streicheleinheiten als vorher, und wir alle wissen, dass das ganz durchtriebene Geschöpfe sind.

Auch für Hunde dürften jetzt goldene Zeiten herrschen. Soviel Anwesenheit und Spaziergänge bekommen die wohl sonst häufig nicht.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline DerPöseKinderklau

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Vielleicht auch die Katzen? Die kriegen jetzt im Homeoffice viel mehr Streicheleinheiten als vorher, und wir alle wissen, dass das ganz durchtriebene Geschöpfe sind.

Auch für Hunde dürften jetzt goldene Zeiten herrschen. Soviel Anwesenheit und Spaziergänge bekommen die wohl sonst häufig nicht.

Die Katze versucht aktuell permanent die Tür einzutreten, sei es von Innen oder Außen. Für den Kampfhund ist die Lage schwieriger. Man trifft im Feld auf weniger unbegleitete Rentner oder Kinder, ansonsten reisst er sich ja immer gerne welche.
 
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