Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286686 mal)

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Offline Rabenaas

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #7455 am: 16. April 2021, 16:49:06 »
Ich kann nur hoffen, dass der Gesetzgeber die Benutzung solcher Dokumente unter saftige Strafe stellt und den Vertreibern gehörig das Geschäft verhagelt.

§ 267 StGB
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Arno

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #7456 am: 16. April 2021, 17:03:07 »
Hab den neulich erwähnten zweiten Flyer ( https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=6828.msg340672#msg340672 ) der "Ärzte für Aufklärung" doch noch gefunden.
„Die Forderung einer großen Mehrheit der Bürger dieser Vereinigten Staaten vorwegnehmend, ernenne ich, Joshua Norton, [...] mich selbst zum Kaiser dieser Vereinigten Staaten." 17.09.1859
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #7457 am: 16. April 2021, 17:16:55 »
Berlin Berlin TV macht Mimimi, weil ihm schon wieder ein Stream wegen Urheberrechtsverletzung gekillt wurde. Und wieder war ein Song von Kurt schuld.

https://www.youtube.com/post/UgyAYXngmh0265MEwg94AaABCQ
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #7458 am: 16. April 2021, 17:35:01 »
Solange sich mit einer Eintragung im Impfpaß keine Rechtsfolge verband, gab es auch keinen Grund das Ding zu fälschen. Folglich hielten sich die Vorkehrungen dagegen in Grenzen.

Nur haben aber auch nur Corona und die Schulschließungen in der ersten Welle verhindert, daß die Deppen im vergangenen Frühjahr mit dem Geschäftsmodell auf den Markt traten. Sonst gäbe es die Dinger längst mit Masern-Impfbestätigungen im Internet ...





Wieder ein Hausbesuch beim Attesteproduzenten:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Falsche-Atteste-ausgestellt-Polizei-durchsucht-Arztpraxis,aktuelloldenburg7114.html

Und in Reinbek machen die "Omas gegen Rechts" die Fußwege sauber:

https://www.abendblatt.de/region/stormarn/reinbek/article232039155/Corona-Leugner-schmieren-erneut-Parolen-auf-Fusswege.html

Im Vorfeld der Landtagswahl - die Situation in Halle (Saale) erinnert an den Umgang mit der Stammkundschaft:

https://dubisthalle.de/rechte-gewalt-in-sachsen-anhalt-die-meisten-faelle-gab-es-in-halle-vor-allem-corona-leugner-werden-zum-problem



 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #7459 am: 16. April 2021, 17:45:15 »
Hab den neulich erwähnten zweiten Flyer ( https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=6828.msg340672#msg340672 ) der "Ärzte für Aufklärung" doch noch gefunden.
Die dort gemachten wichtigen Hinweise scheinen in den Kliniken irgendwie nicht angekommen zu sein, weil da immer noch Menschen in völliger Unkenntnis der Wahrheit auf Intensivstationen liegen. Und dann sterben die dort auch noch? Warum verteilen die da nicht mal ihre Aufklärungsflyer?
Nur für Euch Deppen: Ich habe Probleme mit Asthma, mir macht es nichts aus, eine Maske aufzusetzen, bei starken Pollenflug muss ich das sogar. Und seltsam, davon geht bei mir die Sauerstoffsättigung im Blut nicht runter. Von einem einfachen Glas Bier allerdings schon, das macht fast 2% aus.
Von wegen Ärzte für Aufklärung. Quacksalber ohne Ahnung! Einfach mal ausprobieren, ein Pulsoximeter kostet keine 50€.
 
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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #7460 am: 16. April 2021, 18:11:06 »
Für die Anschaffung eines Pulsoximeters im Wert von 50 Euro lies sich eben keine Bettelkampagne starten. Da muß man leider verzichten.


Weil die Szene "in Liebe unterwegs" ist, wird eine statistische Erfassung der dabei begangenen Straftaten entbehrlich:

https://www.rnd.de/politik/corona-leugner-und-querdenker-dutzende-straftaten-gegen-impfzentren-M3ZQZHQD6NA7XMTP4J4O7TRN74.html

Wieso man das nicht "Triage" nennt, wenn die Uniklinik Köln die Aufnahme von Patienten anderer Krankenhäuser ablehnt, die mit Komplikationen überfordert sind ...

https://www.t-online.de/region/koeln/news/id_89849410/koeln-uniklinik-arzt-warnt-vor-kollaps-der-intensivmedizin.html

« Letzte Änderung: 16. April 2021, 19:00:05 von dtx »
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #7461 am: 16. April 2021, 19:36:21 »
Die Schergen der illegalen Merkel-Diktatur-GmbH & Co. KG© ™ täuschen wieder mal einen Rechtsstaat vor, indem sie eine Maßnahme für offensichtlich rechtswidrig verwerfen:

Zitat

„Offensichtlich rechtswidrig“: Gericht kippt Ausgangssperre in Mainz


Die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt Mainz und der Kreis Mainz-Bingen setzen die wegen der Corona-Pandemie verhängte abendliche Ausgangssperre nach einem Gerichtsbeschluss aus.

Das Verwaltungsgericht erklärte zuvor die seit 1. April in der Landeshauptstadt geltende nächtliche Ausgangssperre für „offensichtlich rechtswidrig“.

Die Stadt prüft die Begründung des Beschlusses und will dann entscheiden, ob sie dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegt.
Spoiler
16.04.2021, 12:35 Uhr

Mainz. Das Verwaltungsgericht Mainz hat in einem Eilverfahren die seit 1. April in der Landeshauptstadt geltende nächtliche Ausgangssperre für „offensichtlich rechtswidrig“ erklärt. Ein derartiger Eingriff in die Grundrechte hätte nur angeordnet werden dürfen, wenn der Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie ohne diese Maßnahme gefährdet würde, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Entscheidung (AZ: 1 L 291/21.MZ). Die Stadt habe Wirkung und Notwendigkeit der Maßnahme jedoch nicht belegen können.

Ob die Stadtverwaltung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlege, werde aktuell geprüft, teilte ein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Bereits am Donnerstagabend sei die Einhaltung der Ausgangssperre nicht mehr von Ordnungsamt und Polizei kontrolliert worden. Der Landkreis Mainz-Bingen teilte am Freitag mit, die Ausgangssperre werde aufgrund der Gerichtsentscheidung im Kreisgebiet ebenfalls ausgesetzt.

Ausgangssperre in allen Kommunen mit einem Inzidenzwert von über 100
Erst am Donnerstag hatte die Stadt Mainz wegen der hohen Corona-Fallzahlen noch schärfere Maßnahmen angekündigt, die ab kommendem Montag gelten sollen. So werden erneut alle weiterführenden Schulen geschlossen. Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) erklärte dabei, angesichts der dramatischen Situation sei aktuell nicht der passende Zeitpunkt für wissenschaftliche Debatten über die Wirksamkeit einzelner Bestimmungen.

In Rheinland-Pfalz sind alle Kommunen mit einem Inzidenzwert von über 100 vom Land verpflichtet worden, eine nächtliche Ausgangssperre anzuordnen. Dies ist in allen betroffenen Kommunen bislang auch umgesetzt worden, teilweise sogar gegen den erklärten Willen der örtlich Zuständigen. Die Landräte des Eifelkreises Bitburg-Prüm und des Rhein-Hunsrück-Kreises legten sogar als Privatpersonen gegen die Bestimmungen ihrer eigenen Verwaltung Rechtsmittel ein. Im Gegensatz zu dem erfolgreichen Antrag eines Mainzer Einwohners hatten ihre Eilanträge an den Verwaltungsgerichten in Koblenz und Trier jedoch keinen Erfolg.

RND/epd/dpa
[close]
https://www.rnd.de/panorama/mainz-ausganggsperre-gekippt-offensichtlich-rechtswidrig-DCIZZTBEB6H6YKISFQNWXISLXM.html



PM des Gerichts:
Zitat
16.04.2021 | Verwaltungsgericht Mainz

Eilantrag gegen Ausgangssperre in Mainz hat Erfolg

Pressemitteilung 07/2021
Die Anordnung der durch die Stadt Mainz verfügten Ausgangsbeschränkung von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr ist voraussichtlich rechtswidrig und kann daher keinen Bestand haben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz und gab dem Eilantrag eines Einwohners statt.

Die in der Allgemeinverfügung der Stadt Mainz vom 10. April 2021 enthaltene Ausgangssperre stelle sich nach der im Eilverfahren allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung als offensichtlich rechtswidrig dar. Dabei könne die schwierige Rechtsfrage, ob die Ausgangssperre überhaupt in der Rechtsform einer Allgemeinverfügung habe geregelt werden dürfen, offenbleiben. Die Anordnung der Ausgangssperre erweise sich bei vorläufiger Betrachtung jedenfalls als materiell rechtswidrig, denn es könne derzeit nicht positiv festgestellt werden, dass es sich bei ihr um eine notwendige Maßnahme im Sinne des Gesetzes handele. Sie dürfe wegen ihrer besonderen, in Grundrechte eingreifenden Wirkung nach dem Infektionsschutzgesetz nur angeordnet werden, wenn unter Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung der Krankheit Covid-19 erheblich gefährdet wäre. Dies verlange eine auf die jeweilige Pandemiesituation bezogene Gefährdungsprognose, die jedoch weder die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes noch die davon abgeleitete Allgemeinverfügung der Stadt enthielten. Es fehle diesen an einer Darlegung, dass unter Beachtung bereits getroffener und möglicher anderer Maßnahmen eine gewichtige Verschlechterung des Infektionsgeschehens ohne Verhängung der Ausgangssperre zu befürchten sei. Es genüge nicht, wenn der Verordnungsgeber lediglich davon ausgehe, die Ausgangsbeschränkungen würden zur Eindämmung des Pandemiegeschehens beitragen bzw. der Verbreitung entgegenwirken. 

(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 15. April 2021, 1 L 291/21.MZ)
https://vgmz.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/eilantrag-gegen-ausgangssperre-in-mainz-hat-erfolg/



Die Entscheidung:

https://vgmz.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgerichte/Verwaltungsgerichte/Mainz/Dokumente/Entscheidungen/1_l_291_21_mz_beschlus.pdf
___________________________

Edit: Diese Rechtsstatssimulationen nehmen langsam bedenkliche Formen an!  :(

Was ist das für eine lausige Diktatur?


Zitat
16.04.2021 - Allgemeinverfügung über die Einführung von Ausgangsbeschränkungen und eines Alkoholverbotes der Stadt Leipzig vom 6. April 2021 voraussichtlich rechtswidrig, soweit die Einführung von Ausgangsbeschränkungen angeordnet wird

3. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig hat heute in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass die Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig vom 6. April 2021 voraussichtlich als rechtswidrig einzustufen ist, soweit die Einführung von Ausgangsbeschränkungen angeordnet wird. Die getroffene Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gilt allerdings nur gegenüber der Antragstellerin. Im Übrigen verbleibt es bei der in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung geregelten und von der Stadt Leipzig bekanntgegebenen Ausgangsbeschränkung.

Nachdem vom 31. März 2021 bis 2. April 2021 der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in Leipzig überschritten wurde, verfügte die Stadt Leipzig am 6. April 2021, dass das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt ist (Ziffer 1 Satz 1 der Allgemeinverfügung) und benannte triftige Gründe, die ein Verlassen erlauben. Zur Begründung verwies sie auf § 8e Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - SächsCoronaSchV -. Nach vorläufiger rechtlicher Prüfung durch die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts dürfte die Allgemeinverfügung - ebenso wie § 8e SächsCoronaSchV - nicht den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes - IfSG - genügen. Die Voraussetzungen des § 28a Abs. 2 Nr. 2 IfSG, wonach die Anordnung einer Ausgangsbeschränkung nur zulässig sei, soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen nach § 28a Abs. 1 IfSG eine wirksame Eindämmung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erheblich gefährdet wäre (ultima ratio), dürften nicht erfüllt sein. Der diesbezüglich zu treffenden Prognose lägen keine ausreichenden Erwägungen zu Grunde. Weder die Begründung zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung noch diejenige zur Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig enthielten Ausführungen dazu, ob nicht vorrangig andere, weniger einschneidende Maßnahmen aus dem Katalog des § 28a Abs. 1 IfSG hätten getroffen werden können, um die Verbreitung des Corona-Virus wirksam einzudämmen. Eine Begründung sei umso mehr erforderlich, wenn zugleich weitere Einschränkungen aufgehoben würden, wie etwa mit der Corona-Schutz-Verordnung vom 5. März 2021 und vom 29. März 2021 mehrfach erfolgt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist mit der Beschwerde an das Sächsische Oberverwaltungsgericht anfechtbar.
https://www.justiz.sachsen.de/vgl/content/284.htm


.
« Letzte Änderung: 16. April 2021, 19:49:43 von Reichsschlafschaf »
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #7462 am: 17. April 2021, 00:19:30 »
Statt einem Attest einfach mal das „Dekret 35“ vorlegen

[facebook]www.facebook.com/1650262011/posts/10223245957691148/?d=n[/facebook]
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #7463 am: 17. April 2021, 00:37:12 »
Nicht zu fassen, was sich die Arschlöcher noch alles einfallen lassen um die Pandemiebekämpfung zu torpedieren. Jetzt wird es echt kriminell.

Impfpässe mit gefälschten Coronaschutz-Nachweisen werden in Telegram-Gruppen angeboten und erfreuen sich großer Nachfrage aus Deutschland.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/impfpaesse-mit-gefaelschten-corona-schutz-nachweisen-offenbar-ueber-telegram-verkauft-a-c39d1a3e-7287-43a4-beed-1387ceba8975
Spoiler
In mehreren Gruppen im Messengerdienst Telegram werden laut einem Bericht des ARD-Politikmagazins »Report Mainz« gefälschte deutsche Impfpässe zum Kauf angeboten. Diese seien mit Stempel, Unterschrift und Aufklebern mit Chargennummer des Impfstoffs versehen, berichtete der Sender. Der Stempel täusche eine Herkunft aus großen Impfzentren wie etwa Bonn oder Frankfurt am Main vor.

Die Sendung befragte einen mutmaßlichen Händler, der angegeben habe, »Land unter mit Anfragen« zu haben. Für einen Impfpass nehme er 150 Euro, seine Kunden kämen aus ganz Deutschland. Autorinnen legten außerdem Verantwortlichen des Frankfurter Impfzentrums gefälschte Impfpässe vor, die sich schockiert zeigten.

Der Bericht über Handel mit gefälschten Impfpässen dürfte auch deshalb alarmierend sein, weil inzwischen mehrere Bundesländer mehr Freiheiten für geimpfte Menschen beschlossen haben. Nachdem am Montag etwa Baden-Württemberg Lockerungen für Geimpfte ankündigte, hat nun auch der Berliner Senat Ausnahmen von den Coronaregeln für geimpfte Menschen beschlossen. Unter anderem sollen sich geimpfte, symptomlose Menschen bei Kontakt zu einem Covid-19-Fall künftig nicht mehr in Quarantäne begeben müssen.

Blanko-Impfpässe frei verkäuflich

Benedikt Hart, der das Impfzentrum Frankfurt seitens des Deutschen Roten Kreuzes leitet, habe direkt erkannt, dass die Pässe gefälscht seien, berichtete »Report Mainz«. Jeder Arzt im Impfzentrum habe einen eigenen Stempel mit einer nur ihm zugeteilten Nummer, die das Impfzentrum auch nicht verlasse, sagte er dem ARD-Magazin.

Für Beamte, die so einen Impfpass zum Beispiel an einer Landesgrenze kontrollierten, sei das aber nicht zu erkennen. Die im Impfzentrum Verantwortlichen von Stadt und Rotem Kreuz kündigten laut Mitteilung an, Anzeige erstatten zu wollen.

Das hessische Landeskriminalamt teilte »Report Mainz« mit, es habe den Handel mit gefälschten Impfpässen im Fokus und werde dagegen strafrechtlich ermitteln. Herstellung, Vertrieb und Nutzung solcher Fälschungen seien strafbar. Blanko-Impfpässe seien frei verkäuflich, was zu einem erhöhten Angebot an gefälschten Impfbescheinigungen führe.

Während die Impfausweise aus Papier so offenbar leicht missbraucht werden können, dauern die Arbeiten an einem digitalen Impfnachweis in Deutschland weiter an. Die ersten digitalen Impfzertifikate könnten frühestens Mitte Mai ausgegeben werden. So soll etwa Mobilität innerhalb der EU erleichtert werden.

[close]

Und dann bewegen sich solche skrupellosen Arschlöcher in der Gesellschaft und täuschen vor geimpft zu sein.
Ich hoffe, sie kriegen diese verdammten Mistkerle.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
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PommesRotWeiß

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #7464 am: 17. April 2021, 07:23:01 »
Zitat
Ich hoffe von HERZEN das mehr Menschen da draußen endlich den Mut finden und genau das selbe machen!
(...) 💕💕💕 💖💖💖 ♡ 💑

Ich mag nimmer.

« Letzte Änderung: 17. April 2021, 11:15:19 von Tuska »
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #7465 am: 17. April 2021, 09:12:18 »
Eindeutig illegaler Willensbruch --- man merke: wenn man schon Mist gebaut hat kann man immer noch mehr Mist bauen

Ich habe mein zweites ich Fleckis Hauspersonal entdeckt
 
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Offline regintrud

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #7466 am: 17. April 2021, 09:27:11 »
Zitat von: PommesRotWeiß link=topic=6828.msg342148#msg342148 date=1618636981Ich mag nimmer.[/quote
Dito.
Eine "stolz geschwelte Brust" haben die zwei lkcjladjflakjflasdjfosif ja schon. Möge ihnen die Lunge im Leibe verbrennen.
 
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Offline Anmaron

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #7467 am: 17. April 2021, 09:33:27 »
Zitat
(...) 💞💑
Sowas gehört sich nicht. Lass den Scheiß!
« Letzte Änderung: 17. April 2021, 11:15:55 von Tuska »
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Offline SchlafSchaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #7468 am: 17. April 2021, 10:08:00 »
@PommesRotWeiß

Ich kann absolut verstehen das du mütend bist, das sind wir alle. Jed(r) der sich an die Regeln hält muss zusehen wie andere darauf rumtrampeln.
Versuch aber bitte deine Beherrschung zu wahren, denn ansonsten bist du in der Beziehung leider nicht besser als die Kundschaft.
Und man sollte niemanden den Tod wünschen, wirklich nicht
*Keks und Kaffee mit einem Schlückchen Adrenochrom Jahrgang 89 reichen*
« Letzte Änderung: 17. April 2021, 11:16:10 von Tuska »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #7469 am: 17. April 2021, 10:45:31 »
Eindeutig illegaler Willensbruch --- man merke: wenn man schon Mist gebaut hat kann man immer noch mehr Mist bauen


Ja, das ist natürlich ein gefundenes Fressen für das direkt aus dem Kreml finanzierte Agitationsorgan RT.

Ich hege schon länger den Verdacht, dass hinter all den Spaltungsversuchen, den Störungen, der Ignoranz, Dummheit und der Sabotage durch Cov♥♥♥en letztlich ein gewisser Herr Putin steckt, der seine Handlanger hier im Verborgenen die Fäden ziehen lässt.
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