Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286473 mal)

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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6405 am: 31. Januar 2021, 18:05:12 »
...
Unter einem Rechtsstaat versteht man einen Staat, in dem sich die Bürger gegen Übergriffe (und jeder Staat wird irgendwann übergriffig, auch der demokratisch legitimierte) des Staates vor den Verwaltungsgerichten oder anderen Gerichten wirksam wehren können. (Das war in der DDR bei Inhaftierung im Falle des Ausreisewillens z.B. nicht möglich, weswegen man die DDR nicht als Rechtsstaat bezeichnen kann. Das ärgert Herrn Gysi, ist aber so).

...

Es gab da noch einen, noch seltener beachteten Punkt: Den Entzug der Staatsbürgerschaft. Zum einen ein nur inoffizieller Verwaltungsakt, weil er dem Betroffenen nur mündlich mitgeteilt wurde, so daß er auch dagegen keine Rechtsmittel hatte. Zum anderen geriet man damit auch nur deswegen nicht in Kollision mit dem Völkerrecht, weil die Ausgebürgerten dank der Regelungen in der BRD nicht staatenlos wurden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ausb%C3%BCrgerung#DDR

 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6406 am: 31. Januar 2021, 19:36:04 »
Ach so. Und was ist mit dem Friedensvertrag?


Da musst du Zündelrüdi fragen - er ist der nixperte für Friedensvertrag und Kriegszustand.
Ich habe mein zweites ich Fleckis Hauspersonal entdeckt
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6407 am: 31. Januar 2021, 19:40:26 »
Hmm, in Artikel 80 geht's um Rechtsverordnungen im allgemeinen


Da bezog ich mich auch auf einen meine er Liblingskolumnisten, der einen gewissen Statassekretär a.D. im Herbst mit der Wirklichkeit konfrontiert hat und das viel besser ausdrücken kann als ich:

Zitat
Ermannung
Wenn einer etwas von gutem Stil und aufgeweckter Orientiertheit versteht, dann Herr Staatssekretär a.D. Gauland, der Ehren-Vorsitzende der Partei für Gesundheit und Grundrechte. Arm in Arm mit dem jugendlichen Muntermacher von der Freien Demokratischen Partei weist er uns Mal um Mal darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Regierung, sondern des Parlaments sei, Gefahren zu bekämpfen. Das ist ein schöner Ansatz, der ja auch irgendwie in Artikel 80 des Grundgesetzes mitschwingt, dessen Absatz 1 lautet:

Durch Gesetz können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetze bestimmt werden. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben.

Ein solches vom Bundestag beschlossenes Gesetz findet sich zum Beispiel in § 32 des (Bundes-)Infektionsschutzgesetzes, der da lautet:

Die Landesregierungen werden ermächtigt, … durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) können insoweit eingeschränkt werden

Und § 54 InfSchG ergänzt:

Die Landesregierungen bestimmen durch Rechtsverordnung die zuständigen Behörden im Sinne dieses Gesetzes, soweit eine landesrechtliche Regelung nicht besteht und dieses Gesetz durch die Länder vollzogen wird. Sie können ferner darin bestimmen, dass nach diesem Gesetz der obersten Landesgesundheitsbehörde oder der für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörde zugewiesene Aufgaben ganz oder im Einzelnen von einer diesen jeweils nachgeordneten Landesbehörde wahrgenommen werden und dass auf die Wahrnehmung von Zustimmungsvorbehalten der obersten Landesbehörden nach diesem Gesetz verzichtet wird.

Das ist doch schon mal was, Herr Staatssekretär a.D.! Das letzte Mal, dass der Bundesgesetzgeber die Regelungen bestätigt hat, war im Gesetz vom 19.6.2020 (BGBl. I S. 1385), ist also noch nicht lang her. Das Parlament wusste da schon, dass ein Virus die Freiheit des Feierns und der gastronomischen Konzepte in Deutschland bedroht. Aber man muss halt nur oft genug wiederholen, die Gewaltenteilung sei aufgehoben, eine Diktatur ausgebrochen, ein "Kriegskabinett" am Werk. Irgendwer wird's schon glauben!

In den ungefähr zehn Interviews, die der Kolumnist inzwischen zum Thema gegeben hat, wurde er ausnahmslos jedes Mal gefragt, wie es um die Gewaltenteilung in Deutschland noch bestellt sei, wenn jetzt schon Länderministerien Gefahrenschutz-Verordnungen erlassen. Gleichgültig, was man auf solch einen Unsinn antwortet, lautet die nächste Frage gern, ob es dem Deutschen überhaupt zumutbar sei, mit einem "Flickenteppich" an Länderregelungen zu leben, und ob es nicht eines einheitlichen "Machtworts" aus Berlin bedürfe. Es ist dies die sogenannte, amtlich vorgeschrieben "kritische" Interviewtechnik: Jeden Satz mit dem Wort "Aber" anfangen und genau das Gegenteil unterstellen wie in der vorangegangenen Frage. Traumergebnis: Es gibt für nichts überhaupt irgendeine Lösung, alles versinkt im "Streit". Bleiben Sie dran, liebe Hörer!
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/corona-krise-alexander-gauland-igor-levit-deutschland-ist-muede-vor-aufregung-a-aa05609a-5a0c-48b3-a7e9-c1f23d28f187




Es gab da noch einen, noch seltener beachteten Punkt


Ja, natürlich, da gäbe es schon noch einiges zu ergänzen, ich wollte aber nicht zu weit ausgreifen.
Stichwort: Moderation. Stichwort: Keule. ???
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6408 am: 31. Januar 2021, 21:19:57 »
Jetzt habe ich doch das Bedürfnis, hier mal einzusteigen. Zunächst: Der Herr Prantl kommt in der "Berliner Zeitung" sicher etwas zugespitzt rüber, seinen wesentlichen Aussagen würde ich aber zustimmen. Es handelt sich auch nicht um eine verfassungsrechtliche Minderheitenposition. Eine kurze Recherche fördert zahlreiche tendenziell gleichgerichtete Beiträge führender Verfassungsrechtler*innen aus unterschiedlichen politischen "Lagern" zutage: Neben H.-J. Papier finde ich auf die Schnelle (!) Oliver Lepsius, Christoph Möllers, Udo Di Fabio, Josef F. Lindner, Andrea Kießling, Friedhelm Hufen, Thorsten Kingreen, Uwe Volkmann, die sich mit unterschiedlicher Akzentsetzung kritisch geäußert haben. Auch wenn diese Namen außerhalb der VDStRL ("Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer") nicht allgemein bekannt sind, handelt es sich um gewichtige Stimmen, denen zuzuhören sich regelmäßig lohnt.

Nun soll hier aber keinem argumentum ad auctoritatem das Wort geredet werden. Worum geht es also in der Sache?

1. Zunächst: Worum geht es nicht?

a)

Natürlich können Grundrechte im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes oder, falls alle Stricke reissen, im Rahmen der Notstandsgesetze eingeschränkt werden.

Das ist aber reine Theorie, denn eine Notstandssituation im Sinne des Grundgesetzes haben wir nicht. Die "Notstandsgesetze" zielen nicht primär auf die Grundrechte, sondern auf die Situation eines handlungsunfähigen Parlaments. Das Parlament ist aber uneingeschränkt handlungsfähig. Was wir haben, ist eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite", die der Bundestag nach Maßgabe des Infektionsschutzgesetzes festgestellt hat und zusätzliche Befugnisse des Gesundheitsministeriums begründet (§ 5 Abs. 2 IfSG).

b)

Das GG formuliert Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, im konkreten Fall das Recht auf Körperliche Unversehrtheit, der Bürger hat also das Recht, vom Staat nach Möglichkeit gegen eine Pandemie und ihre Auswirkungen geschützt zu werden.
Der Staat gewährt da nichts gnädig.

Stimmt: Um gnädiges Gewähren geht es nicht. Es geht aber auch nicht um die Grundrechte als Abwehrrechte, soweit Gefahren für Leben und Gesundheit durch eine Erkrankung im Raum stehen. Denn Gegenstand der Abwehr ist der staatliche Eingriff. Das Virus verbreitet sich aber völlig ohne staatliche Hilfe. Im Raum steht daher eine von der Abwehrfunktion zu unterscheidende SCHUTZPFLICHT. Die gibt es auch, funktioniert aber etwas anders. Das sei hier nicht ausgebreitet. Die Pointe ist aber, dass der das Abwehrrecht auslösende Eingriff (zB Ausgangssperre, Betriebsschließung) mit der Schutzpflicht kollidiert. Und da ist darauf zu achten, dass die kollidierenden Positionen KONKRET abgewogen werden. Bei der Gegenüberstellung von Leben und Berufsfreiheit "gewinnt" natürlich immer das Leben. Man muss trotzdem sehr genau im Einzelfall hinsehen, welcher "Vorteil" bei der Pandemiebekämpfung um welchen Preis erkauft wird. Da gibt es einen Beurteilungsspielraum des Staates. Aber offenkundiger Unsinn wie die 15 km-Regel, die "Einpersonen-Regel" (und mE auch Ausgangssperren) funktionieren dann am Ende doch nicht.

2. Bei Prantl geht es aber noch um etwas anderes.

Nämlich die Frage, WER zur Entscheidung berufen ist. Prantl will hier eine stärkere Parlamentsbeteiligung.

Nach Art. 80 GG können Grundrechte zeitlich beschränkt eingegrenzt werden, z.B., wenn die Maßnahmen gegen die Pandemie erforderlich, wirksam und verhältnismäßig sind.

Das ist auch etwas ungenau, weil Art. 80 GG die Regelungsbefugnis der Verwaltung auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen betrifft, die dann auch zu grundrechtsrelevanten Regelungen (zB die komplette Straßenverkehrsordnung) ermächtigt. Um eine spezifische Ermächtigung zu grundrechtsrelevanten Regelungen geht es dabei indes nicht. Diese Befugnis ist - im Gegenteil - begrenzt, weil nach der sog. "Wesentlichkeitsrechtsprechung" des Bundesverfassungsgerichts die für die Grundrechte wesentlichen Regelungen vom Gesetzgeber, nicht von der Verwaltung getroffen werden müssen. Und das führt bei Ausgangssperren o.ä. schon zu ernsten Problemen, die mittlerweile um die Frage kreisen, ob und wie bei der Ermächtigung zu Verordnungen dieser Rechtsprechung entsprochen werden kann (die Staatsrechtlerin Anna Leisner-Egensperger ist dem jüngst im Kontext eines Gesetzesvorschlags der FDP zur Impfpriorisierung sehr detailliert nachgegangen) und ob die aktuellen Verordnungsermächtigungen dem genügen.

Und an der Stelle muss man sagen: Der Bundestag war (und ist) im Dauerschlaf: Zunächst wurden Verordnungen rechtstechnisch über § 32 IfSG (Alt) erlassen, der u.a. auf § 28 IfSG verweist, obwohl allgemein bekannt war, dass § 28 IfSG auf eine Pandemie gar nicht zugeschnitten ist. Die Gerichte haben das aber zunächst mitgemacht, dabei aber vorausgesetzt, dass das Parlament hier alsbald "nachbessert". Als dies Ende 2020 immer noch nicht der Fall war, haben verschiedene Gerichte signalisiert, dass sie demnächst die Verordnungen nicht mehr durchwinken würden. Daraufhin hat der Bundestag eine ziemlich spezifische Ermächtigung zu Verordnungen erlassen (§ 28a IfSG), die von Schwurblerseite bekanntlich als "Ermächtigungsgesetz" bezeichnet wurde, um historische Assoziationen zu wecken. In Wahrheit ist die Schaffung einer VO-Ermächtigung aber ein eher banaler Vorgang. Allerdings ist eine offene Frage, ob diese Regelung den erwähnten Anforderungen der "Wesentlichkeitsrechtsprechung"  entspricht, weil offen ist, inwieweit dem bei sehr weitgehenden Regelungen durch eine Verordnungsermächtigung entsprochen werden kann (ich würde mit Anna Leisner-Egensperger sagen: Ja, das geht) und welchen Anforderungen diese dann genügen muss. Diese sind dann naheliegenderweise hoch, weshalb das OVG Münster bereits mit Blick auf die Schließung von Fitnesscentern angedeutet hat, dass man an der Stelle noch Diskussionsbedarf hat (den man dann nicht in einem Eilverfahren erledigen wollte).     
 
3. Zusammenfassend: Vulgärpopulismus nach Söder-Art ("Keine Shoppingtouren vor Menschenleben", ähnl. RegBgm Müller von Berlin: "Wie viele Tote ist uns ein Shoppingerlebnis wert?") verfehlt die Probleme meilenweit. Man kommt nicht umhin, Abwägungen im Einzelfall vorzunehmen. Dazu gehört eine öffentliche Diskussion im Parlament, wie sie in Berlin jetzt vorgesehen ist. Mit einsamen Entscheidungen der Ministerialbürokratie in irgendwelchen Hinterzimmern, mit denen die Ergebnisse der Besprechungen der MPK mit der Kanzlerin mehr schlecht als recht in Verordnungen gegossen werden, haben wir bislang eher nur so mittelgute Erfahrungen gemacht. Eine Entscheidung wie die des Weimarer Amtsrichters wäre gar nicht möglich gewesen, wenn die von ihm beanstandeten Vorschriften sich in einem Parlamentsgesetz befunden hätten.

Falls sich jemand für Details interessiert, verlinke ich hier einen Beitrag von Thorsten Kingreen, der in einer juristischen Ausbildungszeitschrift (Zielgruppe daher Studierende) erschienen ist ("Das Studium des Verfassungsrechts in der Pandemie"). Schon fast ein halbes Jahr alt (in Pandemiezeiten eine Ewigkeit), aber im Grundsätzlichen weiter gültig.

https://www.degruyter.com/view/journals/jura/42/10/article-p1019.xml#ref_j_jura-2020-2602_fn_040_w2aab3b7c34b1b6b1ab1b1b4b3b7b7Aa
 

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6409 am: 31. Januar 2021, 23:49:16 »
Das ist richtig, und danke für den interessanten Link, trifft aber nicht die Kritik an Prantls Artikel.

Prantl malt da einen Teufel an die Wand, den es überhaupt nicht gibt. Anders als in der RAF-Zeit wurde nicht die Verfassung geändert, um neuartige Einschränkungen zu ermöglichen; es wurden keine Gesetze geschaffen, deren Anwendung unabhängig von Corona noch in ferner Zukunft irgendwelche Einschränkugen von Grundrechten vorsieht; sämtliche Verordnungen, die tatsächlich Einschränkungen mit sich bringen, sind von vorneherein zeitlich beschränkt; die Pandemielage hat ein absehbares Ende (wenn auch vielleicht erst in 2 Jahren).

Zudem findet ja eine Abwägung von Grundrechten statt. Demonstrationen sind beispielsweise weiter zulässig, auch wenn Auflagen befolgt werden müssen. Falls Prantl lediglich eine falsche Abwägung anprangern wollte, äußert er sich verschroben und unverständlich. Tatsächlich schreibt er aber:

Zitat
Ich habe die Sorge, dass wir die Grundrechte opfern

Sprich, Prantl besorgt sich nicht um falsche Abwägung sondern ein völliger Verlust von der Grundrechte insgesamt. Was schlicht und einfach Quatsch ist.

Auch sonst äußert er sich bedenklich undifferenziert.

Zitat
Er hat darauf hingewiesen, dass Entscheidungen über Grundrechte eine breite gesellschaftliche und demokratische Basis brauchen. Aktuell ist die Politik dominiert von Naturwissenschaftlern und Virologen. Das geht nicht. Die Regierung muss Verfassungsrechtler, Pädagogen, Soziologen, Ökonomen und Kinderärzte anhören. Die Grundrechte sind kein Larifari.

Nun, genau das passiert ja: Die Regierungen hören Verfassungsrechtler schon deswegen zu, weil ihnen das Recht gar keine andere Wahl lässt, sie hören ebenso Pädagogen, Soziologen und Kinderärzte über die jeweiligen Stellungnahmen der Berufsverbände an.

Die Grundrechte werden *nicht* dadurch gefährdet, dass man sie anders abwägt, als Prantl sich das vielleicht vorstellt.

Dabei gäbe es berechtigte Kritik an der Regierung reichlich! Man könnte damit anfangen, dass kaum Versuche unternommen werden, die tatsächliche Verbreitung der Viren systematisch zu erfassen; dass im Sommer die Schulen nicht auf den Winter vorbereitet wurden; dass die fehlended digitale Vernetzung der Gesundheitsämter eine Katastrophe ist; dass nicht systematisch erforscht wird, welche Maßnahmen etwas bringen, und welche ins Leere laufen. Oder welche Verbreitung denn nun die neuen, möglicherweise stärker ansteckenden VIrusvarianten haben.

soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6410 am: 1. Februar 2021, 00:03:46 »
@Gelehrsamer

Ausweislich des Interviews, welches der Thüringer MP Anfang des Monats dem Deutschlndfunk gab

https://www.deutschlandfunk.de/bodo-ramelow-linke-wir-brauchen-einen-haerteren-und.694.de.html?dram:article_id=490271

war die "15-km-Regel" ursprünglich weder dysfunktional noch unsinnig. Es ging vielmehr darum, daß die Thüringer von der Sächsischen Landesregierung dies als Maßnahme forderte, damit Einwohner Sachsens nicht die östlichen Thüringer Landkreise stürmen sollten, während Sachsen die Bundeslaterne schleppte und schärfere Lockdownregelungen erließ, als sie Ramelow für Thüringen erforderlich hielt. Tatsächlich war zwar das Altenburger Land bald auf eine Inzidenz von mehr als 600 pro 100.000 Einwohner geklettert, während die im daran angrenzenden Landkreis Leipzig noch lange hinterherhinkte. Aber die Grenze zwischen Sachsen und Thüringen zieht sich ja noch weiter.

 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6411 am: 1. Februar 2021, 10:47:48 »
Narren auch bei der Polizei?



Zitat
Karneval trotz Corona
Jüchsen:  Narren feiern illegalen Lichtmess-Umzug - Kritik an Polizei
Stand: 01. Februar 2021, 10:38 Uhr

Der Kreis Schmalkalden-Meiningen weist bundesweit aktuell den höchsten Corona-Inzidenzwert auf. Dennoch haben dutzende Narren im Dorf Jüchsen illegal einen Lichtmess-Karnevalsumzug gefeiert. Die Polizei war mit einem Großaufgebot vor Ort, griff aber offenbar erst zum Schluss ein, als schon alles vorbei war.

Spoiler
In Jüchsen im Kreis Schmalkalden-Meiningen haben rund 90 Menschen einen illegalen Lichtmess-Umzug gefeiert. Sie liefen am Sonntagnachmittag kostümiert oder in Alltagskleidung durch den Ort, auch Fahrzeuge und Pferde waren zu sehen. Nach Angaben des Landratsamtes wurde der Umzug durch die Polizei aufgelöst. Gegen Teilnehmer seien drei Strafanzeigen wegen Beleidigung und Widerstandes gegen Polizeibeamte gestellt worden.

Ob es Festnahmen gab, ist noch offen. Im Internet veröffentlichte Bilder zeigen unter anderem, wie Polizeibeamte eine Person zu Boden gebracht haben und ihr Handschellen anlegen. Die Polizei war mit zahlreichen Beamten und Einsatzfahrzeugen vor Ort.

Kritik an der Taktik der Polizei
Personen, die das Geschehen offenbar verfolgt haben, kritisierten am Montag die Polizeitaktik. In zwei Mails an MDR THÜRINGEN heißt es übereinstimmend, die Polizei sei schon Stunden vor dem Umzug vor Ort gewesen und habe beim Umzug selbst nicht eingegriffen. Erst zum Ende seien die Beamten in voller Stärke aufmarschiert und seien gegen das Häuflein vorgegangen, das noch nicht nach Hause gegangen war.

Ortsteilbürgermeisterin Beate Heßler bezeichnet den Polizeieinsatz als unverhältnismäßig. Hätten die Beamten die Teilnehmer gewähren lassen, wäre die Sache nach drei Minuten vorbei gewesen. Durch das große Polizeigroßaufgebot werde die Sache viel zu sehr aufgebauscht. Heßler schränkte ein, sie könne nicht einschätzen, ob die Teilnehmer des Lichtmess-Umzuges Masken trugen oder die Abstände gewahrt hätten.

Landrätin warnt potenzielle Nachahmer
Schmalkalden-Meiningens Landrätin Peggy Greiser (pl) bezeichnete das Verhalten der Teilnehmer als absolut verantwortungslos und nicht zu tolerieren. Es habe sich um eine organisierte, illegale Veranstaltung gehandelt. Mindestabstände seien nicht eingehalten und keine Mund-Nasen-Bedeckungen getragen worden.

kämpfen Ärzte und Pfleger um unzählige Menschenleben, daheim bangen viele um ihre wirtschaftliche Existenz und hier wird munter Karneval gefeiert. Da fehlt es offenbar komplett an Realitätssinn und Rücksichtnahme.

Peggy Greier, Landrätin Schmalkalden-Meiningen Pressemitteilung vom 31.01.2021
Greiser warnte potenzielle Nachahmer in der Karnevalszeit in anderen Orten. Der Lichtmess-Umzug gehört zur Karnevalstradition in Jüchsen. Wegen der Corona-Pandemie hatte der Jüchsener Karneval Club den Umzug in diesem Jahr jedoch abgesagt.

Mit 471 Neuinfektionen binnen sieben Tagen gerechnet auf 100.000 Einwohner weist der Landkreis Schmalkalden-Meiningen derzeit den höchsten Corona-Inzidenzwertwert in ganz Thüringen auf. Nach Zahlen des Robert Koch-Instituts in Berlin steht der Landkreis damit derzeit an der Spitze aller deutschen Kreisen und kreisfreien Städte. Das RKI gibt allerdings einen niedrigeren Inzidenzwert an.
[close]

https://www.mdr.de/thueringen/sued-thueringen/schmalkalden-meiningen/juechsen-lichtmess-karneval-umzug-illegal-100.html


Die geben erst Ruhe, wenn die Staatsmacht dreinschlägt. Manchmal hat man direkt Verständnis für Diktaturen ...  :(
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6412 am: 1. Februar 2021, 10:55:48 »
Ja ich weiß was du meinst. Es ist wohl auch nicht zu leugnen, das ein nennen wir es Mal sehr konsequentes durchsetzen von Anti-pandemiemaßnahmen den Verlauf günstig beeinflusst.

Wenn ich das richtig auf dem Schirm habe, da reduziert das auch Mittel bis langfristig die Belastung für die Gesellschaft.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6413 am: 1. Februar 2021, 20:16:14 »
Deutliche Distanzierung der Bauerndemo von den Querlüftern. Na bitte, geht doch.  :clap:  :thumb:



Olaf Brandt ist jedenfalls angepisst.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6414 am: 1. Februar 2021, 23:20:51 »
Endlich ein Heilmittel gegen Corona
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6415 am: 2. Februar 2021, 01:09:53 »
Wenn Dir die Luft wegbleibt und die Nieren versagen: Nimm ein Kügelchen mehr ...





Seitdem man sich mehrfach infizieren kann, ist es auch mit der "Herdenimmunität" nicht weit her - so wird man als verständiger Mensch meinen. Vielleicht sollte Tegnell mal zu Studienzwecken nach Manaus fahren? Zur Erinnerung: Das ist die Stadt, wo die Angehörigen der Patienten Sauerstoff auf dem Schwarzmarkt kaufen mußten ...

https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/corona-in-brasilien-das-raetsel-um-die-zweite-welle-in-manaus-a-6be7c20e-7023-4d7b-bfa0-ac4235628f26

 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6416 am: 2. Februar 2021, 07:21:02 »
Zu manchen fällt einem wirklich nix mehr ein.

Vor allem, da ja seit einiger Zeit gefordert wird, Polizisten etc mehr Respekt entgegenzubringen.


Zitat
Justiz
Beleidigungen auf Erfurter Corona-Demo: Mann zu Geldstrafe verurteilt
Stand: 01. Februar 2021, 12:36 Uhr

 Vorlesen
Das Amtsgericht Erfurt hat einen Demonstranten wegen Beleidigung eines Polizisten und eines Journalisten bei einer Kundgebung gegen Corona-Auflagen in Erfurt zu einer Geldstrafe verurteilt. Der 62 Jahre alte Mann muss 75 Tagessätze zu je 30 Euro und damit insgesamt 2.250 Euro zahlen. Der Richter betonte in seiner Urteilsbegründung, die Beleidigung des Polizisten wiege schwer. Der Beamte repräsentiere den Staat und sei verbal angegriffen worden, als er das Recht durchgesetzt haben. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Spoiler
Demo in Erfurt: Twitter-Video zeigt Vorfall
Der betroffene Videojournalist hatte den Vorfall am 12. Dezember aufgenommen und eine Sequenz bei Twitter veröffentlicht. Auf dem kurzen Video ist zunächst zu sehen und zu hören, wie der Mann am Rande des Demonstrationszuges auf Polizisten und Journalisten zugeht und sagt: "Das sind die wahren Nazis!". Er beschimpft den Reporter als "♥♥♥", weil dieser filmt. Dann entwickelt sich ein verbaler Schlagabtausch zwischen dem Mann und dem Polizisten: Der Beamte wird als "Vogel" beschimpft, dann dreht sich der Mann weg und brummt: "Du könntest mein Enkel sein. Gott sei Dank nicht, sonst hätte ich dich schon totgeschlagen".

Verurteilter spricht von Polizeigewalt
Während der Verhandlung erklärte der Mann, er habe sich von den Beamten mit "Nazi-Methoden" behandelt gefühlt. Er sei Opfer von "Polizeigewalt" geworden. Die Demonstranten waren von der Polizei eingekesselt worden. Der Mann sagte, er habe den Kessel verlassen wollen, um eine Toilette aufzusuchen. Das sei ihm verwehrt worden. Darüber habe er sich geärgert. Er entschuldigte sich vor Gericht für seine Wortwahl.

Quelle: MDR THÜRINGEN/seg, dpa
[close]
https://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/erfurt/corona-demo-urteil-amtsgericht-beleidigung-polizist-journalist-100.html

https://www.t-online.de/region/erfurt/news/id_89388734/corona-demo-in-erfurt-polizist-und-journalist-beleidigt-geldstrafe.html


Die Kommentare sind wieder putzig.
Vor allem bei Tag24, Tag24 Dresden und Tag24 Leipzig wird bemängelt, bei einem Doitschen sei natürlich ein Schnellverfahren möglich. Aber bei den „Merkelgästen“ lasse man sich jede Zeit der Welt, komisch.

Es ist wirklich erstaunlich, wie die immer auf ihre Lieblingsthemen kommen.

 :facepalm:
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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6417 am: 2. Februar 2021, 09:21:05 »
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Die Kommentare sind wieder putzig.
Vor allem bei Tag24, Tag24 Dresden und Tag24 Leipzig wird bemängelt, bei einem Doitschen sei natürlich ein Schnellverfahren möglich. Aber bei den „Merkelgästen“ lasse man sich jede Zeit der Welt, komisch.

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Wenn man das bei Doitschen in einer Art abhandelt, daß es nicht mittels Schnellverfahren geht (eineinhalb Jahre ohne Bewährung für vier Ladendiebstähle oder so), wäre es ihnen vielleicht auch nicht recht ...

 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6418 am: 2. Februar 2021, 09:50:50 »
Zitat
Die Kommentare sind wieder putzig.
Vor allem bei Tag24, Tag24 Dresden und Tag24 Leipzig wird bemängelt, bei einem Doitschen sei natürlich ein Schnellverfahren möglich. Aber bei den „Merkelgästen“ lasse man sich jede Zeit der Welt, komisch.

Es ist wirklich erstaunlich, wie die immer auf ihre Lieblingsthemen kommen.

Das sind mittlerweile andressierte Beissreflexe, da war die "Arbeit" der Bots und AfDler in den letzten Jahren leider sehr erfolgreich
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Offline Leonidas

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6419 am: 2. Februar 2021, 11:36:10 »
Ab und zu lohnt sich ein Blick zu den Zeitgenossen, die sich mit Glauben und Unglauben besonders gut auskennen (nach deren eigener Meinung natürlich ;D)

https://4religion.org/search.php?search_id=active_topics

Interessant sich alle Thema, die sich mit Corona, den Querdeppen und dem Impfen beschäftigen. Da werden Bundeswehrhilfen in Altenheimen zu einer beginnenden Militärdiktatur hochstilisiert und die Corona-Impfung mit dem Malzeichen aus der Apokalypse verglichen. Dass rt.com und Boris Reitschuster seriöse Quellen sind, muss man nicht extra erwähnen und dass jede Menge Kinder durch die Masken qualvoll umgekommen sind, auch nicht ;D.

Das Ganze erinnert zunehmend an das 'freigeistforum' mit evangelikalem Touch, wobei bei den einzelnen Usern nicht viel 'Geist' zu erkennen ist, wahrscheinlich schon aus dem Grund, weil der 'Heilige Geist' um dieses Forum eine großen Bogen machen dürfte. ;D







 
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